106 Erfolge des Vereins Erzengel und unserer Mitglieder, Freunde und Bekannten seit 11/2022

Meilenstein: Heute, am 17.09.2025, konnten mit den Erfolgen 98, 99 und 100 seit November 2022 (keine drei Jahre) ein herausragender Meilenstein unserer erfolgreichen Arbeit erreicht werden!

Weil immer wieder die Frage aufkommt, welche Erfolge wir, also unsere Anwälte, Juristen und Mitglieder sowie Nichtmitglieder, Freunde, Familie und Bekannte darzubieten haben – unter unserer Beratung und Anleitung und Begleitung – möchte ich Euch diese auf dieser Seite zusammenfassen und festhalten (Stand 01.09.2025).

Dabei darf man nicht vergessen, dass dies nur ein kleiner Ausschnitt unserer Arbeit ist; Beratung und psychosoziale Betreuung sind ein wesentlicher Aspekt unserer Tätigkeit. Wir sind da, wenn Anwälte nicht erreichbar sind und begleiten dann zu Gericht; wenn keine Hoffnung mehr besteht, hören wir zu und geben neue Kraft und Ideen – zum Beispiel über unser Hilfetelefon. Natürlich sind auch verschiedene „unserer“ Anwälte hier beteiligt, aber alles nach „unserem“ Erfolgs- und Vorgehensrezept.

Interesse? Dann lass auch Du Dich beraten:

10 Erfolgreiche Rückführung

  1. Wir konnten dem Jungen F. bei seiner Rückführung zu Vater und Mutter helfen – 5 Jahre nach der Herausnahme. Das war nicht nur harte Arbeit, sondern hat auch sehr lange gedauert (2023).
  2. Eine weitere Rückführung wurde einvernehmlich auf den 23.06.2023 terminiert, ebenfalls nach längjähriger Herausnahme. Das Mädchen F. hat sich sehr gefreut und ist jetzt zuhause bei Vater und Mutter angekommen (2023).
  3. Der Junge T. aus Bremerhaven durfte zumindest aufgrund unserer Initiative bei seinem Bruder bleiben, nachdem er aus dem Heim ausgerissen war, was auch das Ziel der Mutter war (2022).
  4. In Augsburg konnten wir das Mädchen A. aus dem Heim zum Vater zurückholen. Entscheidung über die Sorge steht noch aus, Kind lebt aber beim Vater (2023).
  5. Am Oberlandesgericht Frankfurt am Main konnten wir eine Beschwerde des Jugendamtes der Stadt Frankfurt gegen eine Rückführung zur Mutter erfolgreich abwehren (2023).
  6. In Zweibrücken ist ein Kind zu seiner Mutter zurückgekehrt, man wird eine gemeinsame Therapie absolvieren und dann das Kind zu Hause bei der Mutter verbleiben, wo es hingehört. Danke an die Vereine Nein Lass das! und Fight and Soul für die gute Zusammenarbeit (2023).
  7. Vor dem Oberlandesgericht Köln erreichten wir, dass eine faktische Rückführung zur Mutter stattfindet (2023).
  8. Das Hanseatische Oberlandesgericht hat eine Entscheidung des AG Bremerhaven aufgehoben; ein Kind darf zum Bruder zurück, der statt der Mutter das Sorgerecht erhält. Dies ist auch im Sinn der Mutter (2023).
  9. Wir konnten im Hintergrund eines medienwirksamen Verfahrens der angeblichen Kindesentziehung beraten und die legale Rückkehr des Kindes in den Kreis der Familie mit organisieren (2024, unveröffentlicht)
  10. Das Amtsgericht Bielefeld hat nach einem langwierigen Rechtsstreit der Mutter empfohlen, dem Vater eine Vollmacht bei Einverständnis des Verbleibs beim Vater auszustellen. Das Kind lebt daher vorerst beim Vater (9/2025)

5 Erfolgreiche Verwaltungsverfahren

  1. Eine Mutter und Vereinsmitglied konnte aufgrund unserer Beratungen das Verwaltungsgericht München überzeugen, eine Inobhutnahme für unzulässig zu erklären und aufzuheben (2022).
  2. Ein weiteres Mitglied, ebenfalls eine Mutter, konnte ebenfalls am Verwaltungsgericht in München die Feststellung erreichen, dass die Inobhutnahme rechtswidrig war (2023).
  3. Eine Mutter konnten wir bei der Abwehr eines Namensänderungsbegehrs am Verwaltungsgericht Freiburg erfolgreich unterstützen (2023).
  4. Am Verwaltungsgericht Düsseldorf konnten wir per einstweiligem Anordnungsverfahren erreichen, dass eine Weigerung eines Jugendamtes, Umgang gem. Gerichtsbeschluss auszuführen, zurückgenommen wurde (2024).
  5. Am Verwaltungsgericht München konnte das Jugendamt mit seiner Behauptung, es habe keine Kapazitäten für begleiteten Umgang, nicht durchdringen (2025)

35 Erfolgreiche Umgangsverfahren

  1. In Zweibrücken konnte dank unserer unbürokratischen Hilfe ein Umgangsausschluss einer Mutter abgewendet werden (2023).
  2. In einem weiteren Verfahren in Zweibrücken wurde unbegleiteter Umgang und die Aussicht auf ein Mutter-Kind-Heim erreicht, was auch das Ziel der Mutter war, in einer konstruktiven Gesprächsatmosphäre (2023).
  3. Am Oberlandesgericht Freiburg erreichten wir in einem hochkomplexen Fall, dass die begleiteten Umgänge teilweise unbegleitet stattfinden konnten, für einen Vater (2023).
  4. Am Oberlandesgericht Stuttgart erreichten wir, dass begleiteter Umgang von 3 Stunden auf unbegleiteter Umgang 2 Tage alle 14 Tage erweitert werden konnte, für einen Vater (2023).
  5. Am Amtsgericht in Wangen konnten wir einen Umgangsvergleich nach sechs monatigen Kontaktabbruchs erreichen. Dieser musste dann aber vehement eingefordert werden, was das Jugendamt zu verhindern suchte. Aber auch hier setzen wir uns für den Vater durch (2023).
  6. In einem weiteren eA Verfahren am Amtsgericht in Wangen wurde Übernachtungs- und Ferienumgang nach vorherigem Tagesumgang durchgesetzt für einen Vater (2023).
  7. Am Amtsgericht in Heidelberg konnte aus Umgangsausschluss des Vaters begleiteter Umgang (eA) durchgesetzt werden (2023).
  8. Erneut im Allgäu konnten wir nunmehr einen Umgangsstreit mit einem Erfolg beenden: Nach Kontaktabbruch und einem Zwischenerfolg konnten wir nun in der Hauptsache Umgang 14-tägig von Donnerstag auf Montag erstreiten, eine weitere Übernachtung in der Woche dazwischen und umfangreichen Ferienumgang. Der Vater und das Kind sind sehr zufrieden (2023).
  9. Am Amtsgericht Heidelberg konnten wir unbegleiteten Umgang durchsetzen nach begleitetem Umgang (2023).
  10. Am Oberlandesgericht Stuttgart konnten wir unbegleiteten Umgang des Vaters (vorläufig mit Umgangspfleger) nach langen Jahren unbegleiteten Umgang durchsetzen, gegen den irrationalen Widerstand der Mutter (Az. 16 UF 163/23, 2023).
  11. Am Amtsgericht Frankfurt konnten wir in einer einstweiligen Anordnung für eine Mutter wöchentlichen persönlichen und unbegleiteten Umgang des in der Pflegefamilie lebenden Kindes und wöchentlichen Telefonumgang umsetzen (2023).
  12. Am Amtsgericht in Ratingen konnten wir nach einem Jahr regelmäßigen Umgang durchsetzen (2023).
  13. In einem Umgangsverfahren mussten wir eine Anhörungsrüge einlegen, weil das Oberlandesgericht Stuttgart den „großen“ Umgangspfleger einsetzen wollte, was rechtswidrig ist. Der Sorgerechtsentzug wurde rückabgewickelt, es verbleibt bei elterlicher Sorge (2024)
  14. Am Oberlandesgericht Karlsruhe konnte in einem Verfahren ein Vergleich erreicht werden, der dem Vater Wochenendumgang und Ferienumgang zusichert; die bisherige gerichtliche Regelung wurde dabei mehr als verdoppelt (2024)
  15. Am Oberlandesgericht Frankfurt wurde aus einem weitgehenden Umgangsausschluss ein zumindest einmal im Monat stattfindender Umgang postuliert, wodurch Vater und Sohn sich ohne Druck sehen können. (2024)
  16. Am Oberlandesgericht Düsseldorf konnten wir den Antrag eines Jugendamtes auf Umgangsausschluss (eA) nach zugesprochenem Umgang am Amtsgericht abwehren (2024)
  17. Am Amtsgericht Waiblingen erreichten wir als Zwischenziel, dass der Amtsrichter begleiteten Umgang begleitet hatte, weil es keine Organisation mehr gab, die begleiten wollte (2023).
  18. Am Amtsgericht Weilburg erreichten wir (2023) einen begleiteten Umgang nach Umgangsausschluss.
  19. Am Oberlandesgericht Düsseldorf erreichten wir (3/24) die Abweisung einer Beschwerde des Jugendamtes Ratingen gegen die Entscheidung des dortigen Amtsgerichtes, begleiteten (!) Umgang zu gewähren.
  20. Am Amtsgericht Waiblingen konnte unbegleiteter Umgang nach Jahren der Umgangsbegleitung und mehreren Monaten ohne Umgang durchgesetzt werden mit einer klaren Perspektive auf Wochenendumgang (2024), wobei wir den Weg des Antrags auf Sorgerecht und Umgangsbestimmungsrecht per eA gewählt hatten.
  21. Am AG Tettnang konnte ein Umgangsausschluss abgewendet werden (2024).
  22. Am OLG Stuttgart konnte ein Antrag auf Einstellung einer Zwangsvollstreckung eines Umgangsvergleiches vorläufig abgewendet werden (2024).
  23. Am AG Weilburg konnte ein Mitglied des Vereins einen Antrag abweisen, der eine Einschränkung des Umgangstaktes bedeutet hätte und stattdessen eine Erweiterung der Zeiten bei Beibehaltung des Taktes (2x die Woche) erreichen (2024).
  24. In Bad Kissingen konnten wir nach einem Umgangsvergleich, der eine Reduzierung des Kontaktes bedeutet hätte, erreichen, dass die alte Umgangsregelung wieder in Kraft tritt, weil trotz Gutachten keine Gefahr mehr für das Kind erkennbar war (2024).
  25. Am OLG Karlsruhe konnte das Wechselmodell für eine Mutter gefestigt werden, nachdem der Vater die Vereinbarung angefochten hatte (2024).
  26. Am AG Hof erreichten wir Umgang für vier in Obhut genommene Kinder (2024).
  27. Am AG Waiblingen wurde Ferienumgang für zwei Wochen erreicht (2024/2025)
  28. Am AG Bremen konnten wir 2025 Umgangseinschränkungen verhindern.
  29. Am Oberlandesgericht Stuttgart konnten wir trotz eines psychiatrisierenden Gutachtens Umgänge für eine Mutter wieder installieren. (2025)
  30. Am AG Göppingen konnte unbegleiteter Umgang einer Mutter verhindert werden, die auf den Willen eines Kindes massiv eingewirkt und Herausgabe verweigert hatte (2025)
  31. Am AG Göppingen wurde ein 3 Tage / 3 Tage Wechselmodell für ein Kleinkind manifestiert (2025)
  32. Am AG Lingen wurde ein Umgangsbeschluss verhindert, weil der betroffene Vater keinen kindgerechten Umgang in Form der Begleitung organisiert und das Jugendamt keine ausreichenden Kapazitäten bereitstellen wollte. Wir hatten dreimal wöchentlich angeboten (2025)
  33. Das OLG Stuttgart hat einen Umgangsausschluss nach Gutachterstelle Stuttgart Gutachten aufgehoben und zurückverwiesen (Sept. 2025)
  34. Vor dem OLG Schleswig konnte in einem Umgangsvergleich betreffend ein 18 Monate altes Kind der Umgang verdoppelt werden auf 2 Tage (Sept. 2025)
  35. Vor dem Amtsgericht Starnberg konnte nach Wechselmodell und falschen Gewaltvorwürfen gegen einen Vater nunmehr ein Umgang der Mutter installiert werden (Nov 2025)

28 Erfolgreiche §1666 BGB Verfahren / Sorgerechtsverfahren

  1. Am Amtsgericht in Frankfurt erreichten wir, dass ein Verfahren nach §1666 BGB gegen den Vater eingestellt wurde (2023).
  2. In einem weiteren Verfahren am Amtsgericht Frankfurt erreichten wir ebenfalls die Einstellung des Verfahrens gegen eine Mutter (2023).
  3. Vor dem Amtsgericht Hamburg-Altona erreichten wir, dass die Rechte der Mutter weitgehend zurückgegeben wurden und gemeinsam nunmehr auch dem Vater zustehen (2023).
  4. Eine ehemalige alkoholkranke Mutter erhielt in Frankfurt am Main die alleinige Sorge zurück, Az. AG Frankfurt am Main 479 F 7124/21 (2023).
  5. Vor dem Oberlandesgericht München konnten wir erreichen, dass eine alleinige Sorgerechtsübertragung auf den Vater verhindert wurde, indem wir für die Mutter eine Vollmacht erteilten (Az. 26 UF 529/23 e, 2023).
  6. Am Amtsgericht in Zweibrücken konnten wir eine Entziehung des ABR einer Mutter abwehren, Az. 1 F 128/23 (2023).
  7. Vor dem Amtsgericht Hamburg-Altona konnte die Einstellung eines §1666 BGB Verfahrens erreicht werden ohne Auflagen für die Mutter (Az. . 365 F 26/23, 2023).
  8. Am Amtsgericht Wangen konnte ein Sorgerechtsverfahren mit Antrag der Mutter auf alleinige Sorge abgewehrt werden – nach Gutachten (2024).
  9. Am Oberlandesgericht Köln erhielt eine Mutter nach drei Jahren weitgehend ihr Sorgerecht zurück. Das Kind lebt dank unserer Hilfe seit Oktober 23 bei ihr (2024).
  10. Am Amtsgericht Kirchhain wurden familiengerichtliche Maßnahmen auf Basis eines falschen psychiatrischen Gutachtens als nicht notwendig erachtet; unsere Strategie der harten Fakten und des harten Widerstandes gegen das Gutachtens ging dabei vollständig auf (2024).
  11. Das zu 10. gehörende eA Verfahren wurde beendet und die Ergänzungspflegschaft aufgehoben (2024)
  12. Das Kammergericht Berlin hat eine Entscheidung des Amtsgerichts Schöneberg aufgehoben, soweit die alleinige Sorge einschließlich des ABR auf einen Elternteil übertragen wurde (13 UF 53/24, 2024)
  13. Am AG Waiblingen konnte erreicht werden, dass ein von der Mutter weggelaufener Junge vorerst beim Vater verbleiben darf (2024).
  14. Am AG Oberhausen erreichten wir die Einstellung eines §1666 BGB Verfahrens (2024).
  15. Nochmals am AG Waiblingen wechselte nunmehr auch die Tochter in den Haushalt des Vaters, der nunmehr das ABR für beide Kinder innehat (2025).
  16. Das AG Rüsselsheim stellte ein Verfahren zum Sorgerecht ein; das Jugendamt hatte keine verwertbaren Informationen über eine Gefährdung (2025).
  17. Das AG Nauen stellte ein Sorgerechtsverfahren eines Vaters nach Antragsrücknahme ein. Der Vater hatte „einfach so“ die alleinige Sorge beantragt (2025).
  18. Am OLG Frankfurt konnte das ABR für einen Jungen in der Beschwerde eA zurückgewonnen werden (2025)
  19. Am AG Kirchhain wurde ein Verfahren nach §1666 BGB eingestellt (2025).
  20. Am AG Göppingen hat ein Vater die alleinige Sorge für sein Kind erstritten (2025).
  21. Am AG Hannover musste ein Vater einen Antrag auf alleinige Sorge (eA) zurücknehmen; viele Lügen hatten nicht gegriffen (2025).
  22. Am AG Hannover musste ein Vater auch den Hauptsacheantrag auf alleinige Sorge zurücknehmen (2025).
  23. Am AG Lingen wurde der Antrag eines Vaters auf gemeinsame Sorge per eA als unzulässig und der auf Übertragung des ABR als unbegründet abgelehnt (2025)
  24. Am AG Lingen wurde der Antrag eines Elternteils auf Grenzsperre abgewiesen (2025)
  25. Das OLG Stuttgart hat einen Sorgerechtsentzug nach Gutachterstelle Stuttgart Gutachten aufgehoben und zurückverwiesen an das AG Heilbronn (Sept. 2025).
  26. Das Amtsgericht Kleve hat in einer einstweiligen Anordnung einer Mutter einer entfremdeten Tochter die alleinige Sorge zugesprochen, weil in der Obhut des Vaters ohne Kontakt zur Mutter die gesundheitliche Situation anders ist (August 2025).
  27. Das AG Kleve hat einer Mutter die alleinige Sorge für 5 Kinder zugesprochen in einer Hauptsache, weil der Vater die Kinder aus dem Elternkonflikt nicht heraushält (September 2025).
  28. Am AG Starnberg konnte das ABR zu Gunsten eines Vaters nach falschen Gewaltvorwürfen erreicht werden (Nov 2025).

3 Erfolgreiche Herausgabeverfahren

  1. Am AG Göppingen konnten wir in einer einstweiligen Anordnung ohne mündliche Anhörung erreichen, dass ein eigenmächtig nach einem Umgangswochenende nicht herausgegebenes Kind von der Mutter herauszugeben war.
  2. Auch am AG Göppingen erreichten wir die Verteidigung einer einstweiligen Anordnung nach mündlicher Anhörung per Stuhlurteil, um das Kind, das eine Mutter unter Verstoß gegen ABR und Schulpflicht zu Hause behalten hatte, zum Vater zurückzuführen.
  3. Das AG Kusel hat eine einstweilige Anordnung der Herausgabe einer abgängigen 15 jährigen nach unserem Widerspruch aufgehoben (Nov 2025).

1 Erfolgreiche Vollstreckung Herausgabe

  1. Betreffend der Herausgabeverlangen musste mit Polizei und Gerichtsvollzieher erfolgreich vollstreckt werden, da die dem Reichsbürgermilieu nahestehende Mutter Herausgabe freiwillig verweigerte. Dem Kind, das mit Bruder und Halbbruder wieder vereint ist, geht es sehr gut.

1 Erfolgreiche Kostenerstattung

  1. Das Amtsgericht Tettnang hat auf unsere Initiative Kosten eines Gegengutachtens aus Kindersicht durch die Staatskasse erstattet, 7 F 202/21, worüber sich der Vater sehr freut (2023).

1 Erfolgreich verhinderte Zwangsunterbringung §1631b BGB

  1. Am AG Kirchhain konnten wir die zwangsweise stationäre Aufnahme eines Kindes in eine Psychiatrie abwenden, der Amtspfleger musste seinen (unsinnigen) Antrag zurücknehmen (32 F 470/23 EASO).

6 Erfolgreiche Strafverfahren

  1. Das Amtsgericht Leutkirch hat in einem Verfahren eines Mitglieds unter unserer Verteidigung wegen häuslicher Gewalt einer Einstellung zugestimmt. Der eigentlich fällige Freispruch des Vaters wurde nicht abgewartet, um dem Kind eine Aussage zu ersparen (2023).
  2. Das Landgericht München I musste in einer Berufungssache eine Mutter freisprechen, die einer Richterin auf Basis von ihr gegebenen Informationen eine Aktenmanipulation vorwarf. Strafbares Verhalten liegt in dieser Konstellation nicht vor. (Az. 26 NBs 273 Js 210121/22, 2024)
  3. Am Amtsgericht Velbert wurde das Verfahren gegen einen Vater eingestellt, der einen Jugendamtsmitarbeiter kritisiert hatte (2025)
  4. Am AG Freising konnte ein lupenreiner Freispruch erreicht werden (2025)
  5. Das AG Freising hat sich geweigert, ein Verfahren zu eröffnen, da die Aussagen der Mutter nicht ausreichend waren (Fortsetzung zu 4.; 2025)
  6. Am AG Leutkirch wurde ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung nach einer Anzeige wegen Kindesentziehung gegen Auflage eingestellt (2025)

3 Erfolgreiches Gewaltschutzverfahren

  1. Wir konnten in einem Gewaltschutzverfahren im Allgäu eine vergleichsweise Lösung finden und darauf aufbauend dann Kontakt Vater-Kind wieder etablieren (2023).
  2. Am Amtsgericht München konnte die falsche eidesstattliche Versicherung der Klägerin widerlegt und eine Aufhebung der eA erreicht werden nach mündlicher Anhörung.
  3. Das Oberlandesgericht München hat einer Beschwerde stattgegeben; vor einer Gewaltschutzverfügung ist es zumutbar, den anderen auf die Belästigung hinzuweisen, unabhängig von der Frage ob eine solche objektiv vorliegt (2025)

3 Erfolgreiches Zivilverfahren

  1. Wir konnten eine Mutter unterstützen bei der Abwehr von Unterlassungsansprüchen eines Jugendamtsmitarbeiters (Az. LG München I 26 O 10959/23, 2023)
  2. Am Landgericht Düsseldorf konnte die Unterlassungsklage einer Mutter gegen den Vater im Kontext der Trennung abgewehrt und durch Vergleich erledigt werden (2024)
  3. Am Amtsgericht Frankfurt konnten wir ein Urteil erstreiten, mit dem ein Elternteil auf Unterlassen von falschen Aussagen verurteilt wurde und auf Berichtigung der falschen Aussagen.

1 Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde

Unser Vorstand begleitet schon länger im Hinblick auf ein erheblich mangelhaftes Gutachten und falschen Vorwürfen gegen den Vater (Missbrauch) diesen. Dessen Verfassungsbeschwerde war nunmehr erfolgreich. Diese von einer renommierten Kanzlei geführte VB ist sicherlich nur zu einem kleinen Teil von uns beeinflusst, aber wir freuen uns trotzdem sehr für den Beschwerdeführer (1 BvR 1307/23).

1 Umgangsbegleitung

In Augsburg haben wir viele Umgänge organisiert und begleitet, nachdem eine Mutter begleitete Umgänge abgesagt hatte (2024/2025)

5 Erfolgreiche Befangenheitsrügen

Vor dem Amtsgericht Starnberg konnten in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Ivett Kaminski in inzwischen vier Verfahren der zuständige Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden (April/Juni 2025).

Das OLG Bamberg hat in Abweichung zum AG Hof eine Rüge der Befangenheit gegen eine Richterin für begründet erklärt (September 2025)

In vielen anderen Befangenheitsverfahren erleben wir, dass Richter „versetzt“ werden, ohne dass man uns Recht geben will (v.a. in Hessen). Die Tatsächlichen Zahlen scheinen höher zu sein als die oben angegebenen.

1 Erfolgreicher Austausch Ergänzungspfleger

Vor dem Amtsgericht Bielefeld konnten wir den Austausch eines Ergänzungspflegers erreichen (April 2025).

1 Erfolgreiche Hilfeplanbegleitung

In Berlin haben wir Hilfeplangespräche begleitet, um eine außergerichtliche Rückführung zu initiieren (2025)

1 Erfolgreiches Betreuungsverfahren

Wir konnten in Hessen verhindern, dass ein Betreuer eingesetzt wurde bei offenkundigen Lügen im Umfeld eines Sorgerechtsverfahrens (2025).

Das ist natürlich nicht alles…

Natürlich sind das nicht alle unsere Erfolge. Oftmals sind kleine Etappenziele unendlich wichtig, um ein großes Ziel zu erreichen. Alles aber ist eine Frage des Engagements der Betroffenen, wie weit diese gehen wollen und können, zusammen mit unserer fachkundigen Hilfe.

Überzeugt? Dann lassen auch Sie Sich beraten.

Keine 100% Erfolgsquote

Und ja, auch wir gewinnen nicht in 100% unserer Fälle… Aber wir versuchen es und kämpfen für SIE und IHRE KINDER, aber nur gemeinsam mit IHNEN.

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