Erfolge des Vereins Erzengel und unserer Mitglieder

Weil immer wieder die Frage aufkommt, welche Erfolge wir darzubieten haben, möchte ich Euch diese auf dieser Seite zusammenfassen und festhalten (Stand 19.09.2023).

Dabei darf man nicht vergessen, dass dies nur ein kleiner Ausschnitt unserer Arbeit ist; Beratung und psychosoziale Betreuung sind ein wesentlicher Aspekt unserer Tätigkeit. Wir sind da, wenn Anwälte nicht erreichbar sind und begleiten dann zu Gericht; wenn keine Hoffnung mehr besteht, hören wir zu und geben neue Kraft und Ideen – zum Beispiel über unser Hilfetelefon. Natürlich sind auch verschiedene „unserer“ Anwälte hier beteiligt, aber alles nach „unserem“ Erfolgs- und Vorgehensrezept.

Interesse? Dann lass auch Du Dich beraten:

Erfolgreiche Rückführung

  1. Wir konnten dem Jungen F. bei seiner Rückführung helfen – 5 Jahre nach der Herausnahme. Das war nicht nur harte Arbeit, sondern hat auch sehr lange gedauert.
  2. Eine weitere Rückführung wurde einvernehmlich auf den 23.06.2023 terminiert, ebenfalls nach längjähriger Herausnahme. Das Mädchen F. hat sich sehr gefreut und ist jetzt zuhause angekommen!
  3. Der Junge T. aus Bremerhaven durfte zumindest aufgrund unserer Initiative bei seinem Bruder bleiben, nachdem er aus dem Heim ausgerissen war.
  4. In Augsburg konnten wir das Mädchen A. aus dem Heim zum Vater zurückholen. Entscheidung über die Sorge steht noch aus, Kind lebt aber beim Vater.
  5. Am Oberlandesgericht Frankfurt am Main konnten wir eine Beschwerde des Jugendamtes der Stadt Frankfurt gegen eine Rückführung zur Mutter erfolgreich abwehren.

Erfolgreiche Verwaltungsverfahren

  1. Ein Vereinsmitglied konnte aufgrund unserer Beratungen das Verwaltungsgericht München überzeugen, eine Inobhutnahme für unzulässig zu erklären und aufzuheben.
  2. Ein weiteres Mitglied konnte ebenfalls am Verwaltungsgericht in München die Feststellung erreichen, dass die Inobhutnahme rechtswidrig war.

Erfolgreiche Umgangsverfahren

  1. In Zweibrücken konnte dank unserer unbürokratischen Hilfe ein Umgangsausschluss abgewendet werden.
  2. In einem weiteren Verfahren in Zweibrücken wurde unbegleiteter Umgang und die Aussicht auf ein Mutter-Kind-Heim erreicht in einer konstruktiven Gesprächsatmosphäre.
  3. Am Oberlandesgericht Freiburg erreichten wir in einem hochkomplexen Fall, dass die begleiteten Umgänge teilweise unbegleitet stattfinden konnten.
  4. Am Oberlandesgericht Stuttgart erreichten wir, dass begleiteter Umgang von 3 Stunden auf unbegleiteter Umgang 2 Tage alle 14 Tage erweitert werden konnte.
  5. Am Amtsgericht in Wangen konnten wir einen Umgangsvergleich nach sechs monatigen Kontaktabbruchs erreichen. Dieser musste dann aber vehement eingefordert werden, was das Jugendamt zu verhindern suchte. Aber auch hier setzen wir uns durch.
  6. In einem weiteren eA Verfahren am Amtsgericht in Wangen wurde Übernachtungs- und Ferienumgang nach vorherigem Tagesumgang durchgesetzt.

Erfolgreiche §1666 BGB Verfahren

  1. Am Amtsgericht in Frankfurt erreichten wir, dass ein Verfahren nach §1666 BGB gegen den Vater eingestellt wurde.
  2. In einem weiteren Verfahren am Amtsgericht Frankfurt erreichten wir ebenfalls die Einstellung des Verfahrens.
  3. Vor dem Amtsgericht Hamburg-Altona erreichten wir, dass die Rechte der Mutter weitgehend zurückgegeben wurden und gemeinsam nunmehr auch dem Vater zustehen.
  4. Vor dem Oberlandesgericht Köln erreichten wir, dass eine faktische Rückführung stattfindet.
  5. Eine ehemalige alkoholkranke Mutter erhielt in Frankfurt am Main die alleinige Sorge zurück.
  6. Vor dem Oberlandesgericht München konnten wir erreichen, dass eine Sorgerechtsübertragung verhindert wurde, indem wir eine Vollmacht erteilten.
  7. Das Hanseatische Oberlandesgericht hat eine Entscheidung des AG Bremerhaven aufgehoben; ein Kind darf zum Bruder zurück, der statt der Mutter das Sorgerecht erhält.
  8. Am Amtsgericht in Zweibrücken konnten wir eine Entziehung des ABR abwehren.

Erfolgreiche Kostenerstattung

  1. Das Amtsgericht Tettnang hat auf unsere Initiative Kosten eines Gegengutachtens aus Kindersicht durch die Staatskasse erstattet, 7 F 202/21

Erfolgreiche Strafverfahren

  1. Das Amtsgericht Leutkirch hat in einem Verfahren eines Mitglieds unter unserer Verteidigung wegen häuslicher Gewalt einer Einstellung zugestimmt. Der eigentlich fällige Freispruch wurde nicht abgewartet, um dem Kind eine Aussage zu ersparen.
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