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Neuer Service: Warteschlange

Ab sofort bieten wir eine Warteschlange bei Terminsbuchungen an. Insbesondere an hoch frequentierten Tagen ist es manchmal so, dass Montags und Dienstags die meisten Buchungen erfolgen und insbesondere Montage überlaufen sind, es daher oft schwer ist einen Termin zu erhalten.

Ab sofort kann man aber bei einer Buchung nach Buchungsende auswählen, ob man einen früheren Termin wahrnehmen möchte, falls einer Frei wird:

Wenn man das Feld „Sie bevorzugen einen früheren Termin“ auswählt, kann man festlegen für welche Tage man einen früheren Ersatztermin wahrnehmen könnte. Wenn dann Termine frei werden (Absage oder Verlegung oder andere Gründe), wird allen auf der Warteschlange der frühere Termin angeboten.

Somit kann in eiligen Fällen noch schneller Ihrem Wunsch auf kompetente Beratung nachgekommen werden.

In besonders dringenden Fällen empfehlen wir nach wie vor eine WhatsApp oder eine eMail an uns.

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Alles Gute zum Geburtstag, Janis L.

Heute, am Michaelitag, feiert Janis L. seinen ersten Geburtstag „in Freiheit“, bei seiner ihn liebenden Mama, wo er hingehört. Wir wünschen Janis von Herzen alles Liebe und Gute, auf dass er weiter so gut gedeihe wie im letzten Jahr.

Möge der Erzengel Michael, dessen Namenstag wir heute feiern, auf Dich an Deinem Geburtstag und in deinem weiteren Lebensweg aufpassen und Dich beschützen.

Wir vom Verein Erzengel werden dies jedenfalls tun!

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Kirchhain #wirallesindverfassungsschutz

Auch in Kirchhain bei Marburg ist es notwendig darauf hinzuweisen, dass wir alle Verfassungsschutz sind und das die Rechte des Art. 4 der hessischen Verfassung auch für 14 jährige Jugendliche gelten, selbst wenn das Richter:innen nicht gefällt.

Vor dem Gesetz sind alle gleich, wusste schon George Orwell

aus dem Film „Aufwand der Tiere“ 1954

Wo sollen wir als nächstes in Hessen plakatieren?

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Neuer Service: Kostenfreies Gesprächstranskript

Die Rechtsberatung bietet einen kostenfreien Service an, für alle die nicht gerne mitschreiben: Auf ausdrücklichen Wunsch schneiden wir das Gespräch mit und überlassen Ihnen danach per eMail eine vollständige KI-Transkription des Gesprächs (Gesprächstranskript) als PDF und eine Zusammenfassung des Gesprächs (KI-generiert) per eMail. Damit gehören die Zeiten des Mitschreibens und des fehlerhaften Verstehens der Vergangenheit an.

Die Beratung im Verein Erzengel geht damit einen weiteren neuen Weg und bereitet effizient die Zukunft der Rechtsberatung vor: Schnell, einfach zu erreichen und transparent, für jedermann.

Interessenten sollen einfach mitteilen, falls sie diesen Service wünschen. Wir werden bald technisch die Möglichkeit bieten, dass sie diesen Service buchen. Besuchen Sie einfach regelmäßig unsere Webseite.

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#Wirallesindverfassungsschutz – Bilder der Plakate

Das erste Plakat zu unserer Aktion #wirallesindverfassungsschutz hängt in Frankfurt am Main. Wer hat es gesehen? Postet Euer Photo/Bild unserer Plakate im Forum.

Ihr findet das Plakat in der Hauptwache, D Ebene, Durchgang zur S-Bahn.

Wo findet ihr die anderen Plakate?
Wir freuen uns über jedes Bild und jeden, der die Aktion unterstützt. Infos zu unserer alten Plakataktion „Mein Gott Walter“ findet ihr hier.

Thread im Forum hier.

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Presse Verein

Wir alle sind Verfassungsschutz!

Unter dem Motte „Wir alle sind Verfassungsschutz“ weist der Verein Erzengel darauf hin, dass das in Art. 4 der Verfassung des Landes Hessen geregelte, insbesondere also die Respektierung des Willens des Kindes, nach wie vor nicht umgesetzt ist. Wir möchten gemeinsam mit Betroffenen die Politik und die Öffentlichkeit sensibilisieren und auffordern, dass wir alle gemeinsam unser Grundgesetz und unsere Landesverfassungen schützen!

Unser Verein steht für die Einhaltung der Grund- und Menschenrechte in familiengerichtlichen Verfahren. Deshalb werden wir nicht schweigen.

Art. 4 Verf HE: Der Wille des Kindes ist in allen Angelegenheiten zu berücksichtigen

Art. 4 Verf HE
(1) Ehe und Familie stehen als Grundlage des Gemeinschaftslebens unter dem besonderen Schutze des
Gesetzes.
(2) 1 Jedes Kind hat das Recht auf Schutz sowie auf Förderung seiner Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. 2 Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, ist das Wohl des Kindes ein wesentlich zu berücksichtigender Gesichtspunkt. 3 Der Wille des Kindes ist in allen Angelegenheiten, die es betreffen, entsprechend seinem Alter und seiner Reife im Einklang mit den geltenden Verfahrensvorschriften angemessen zu berücksichtigen. 4 Die verfassungsmäßigen Rechte und
Pflichten der Eltern bleiben unberührt.

Hessische Verfassung

Diese Rechtslage geht d’accord mit der UN-Kinderrechtskonvention sowie der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

„Die Verfassung ist der Leitfaden, den ich niemals aufgeben werde“

George Washington, Erster Präsident der Vereinigten Staaten

Die Reallage zum Kindeswillen in Hessen

Leider erreichen uns immer häufiger Hinweise, dass insbesondere in Hessen der Wille von Kindern nicht berücksichtigt wird. Richter entscheiden, Kinder nicht anzuhören, nicht am Verfahren zu beteiligen und deren Wünsche zu negieren. Belege liegen uns vor für die Amtsgerichte Frankfurt am Main, Kirchhain, Weilburg.

Bedauerlich ist dies umso mehr, wenn Kinder aktiv Gehör oder Wünsche einfordern.

Schädigung der Selbstwirksamkeit von Kindern

Hierdurch wird nicht nur das Vertrauen in die Justiz geschädigt, sondern vor allem die Selbstwirksamkeit eines Kindes, das sich seiner Wünsche und Gefühle nicht mehr sicher sein kann.

Wir alle sind Verfassungsschutz

Wir fordern daher alle Betroffenen auf, nicht länger zu schweigen. Denn #wirallesindverfassungsschutz. Wo das Gesetz versagt, ist es unsere Aufgabe gemeinsam auf die Verantwortlichen hinzuwirken, dass im Bundesland Hessen diese vorbildliche Verfassung auch umgesetzt wird, selbst wenn sich einzelne Richter hierüber hinwegsetzen.

Plakataktion in Hessen

Wir plakatieren ab dem 23.08. in Hessen. Wer ein solches Plakat findet, kann es gerne mit dem Hashtag #wirallesindverfassungsschutz auf Sozialen Medien posten.

Anschreiben an den Minister für Justiz und den Rechtsstaat

Doch damit nicht genug: Jeder, der belegen kann, dass auch in seinem Fall oder dem Fall eines Bekannten, Freundes und Verwandten der Wille eines Kindes negiert wurde, sollte den Hessischen Minister der Justiz und für den Rechtsstaat Christian Heinz anschreiben und bitten, in Anlehnung an das Engagement eines seiner Vorgänger, Justizminister Banzer („Justizminister knöpft sich Koran-Richterin vor“, schrieb die Sueddeutsche Zeitung am 17.05.2010), zu insistieren und die Richter auf deren dienstlichen Pflichten sowie die Bindung an Recht, Gesetz und Verfassung hinzuweisen.

Ein Formular hierzu werden wir im Laufe des Tages veröffentlichen.

Klage

Weiter prüfen wir Klage(n) gegen das Land Hessen, um dieser zur Einhaltung der Grundrechte und der Verfassung zu verpflichten. Denn Richterliche Unabhängigkeit bedeutet nicht fehlende Kontrollmöglichkeiten und Kontrollpflichten.

Spenden für mehr Plakate

Plakate kosten Geld, gleichzeitig würden wir aber auch gern in Nähe weiterer Gerichte unser Plakat kleben. Wer diese Aktion unterstützt, kann unter diesem Link eine Spende hinterlassen. Ein Plakat kostet je Woche 200 – 400 €, je nach Standort zzgl. Druckkosten.

Nennt uns Eure Erfahrungen

Eure Erfahrungen könnt ihr hier oder im Forum im entsprechenden Beitrag diskutieren. Im Forum könnt Ihr auch potentielle neue Plakatstandorte benennen.

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Politik

Politik: Mehr Macht für den Verfahrensbeistand?

Der Bundesjustizminister hat vor, neben dem Schutz bei Gewalt in der Beziehung die Möglichkeiten des Verfahrensbeistandes zu stärken:

Zudem soll der Kontakt zwischen Verfahrensbeistand und Kind auch gegen den Willen der Eltern gerichtlich durchgesetzt werden können. Damit ist dem Verfahrensbeistand die Vertretung der Kindesinteressen auch in streitigen Fällen möglich.

Wir vertreten die Auffassung, dass eine Stärkung des Verfahrensbeistandes nur über die Stärkung von dessen wirtschaftlicher und tatsächlicher Unabhängigkeit von den Familienrichtern erfolgen kann. Zu oft erleben wir, dass Verfahrensbeistände keinen Kontakt zu Eltern und Kind aufbauen oder aufrecht erhalten, nicht den Willen eines Kindes umsetzen oder dessen Willen verteidigen – wenn es gegen den gerichtlichen Willen geht. Es gibt Verfahrensbeistände, die verfahrensfähigen Kindern nicht die Teilnahme an Terminen ermöglichen oder die auch keine Sachverhaltsermittlung anregen.

Weitere Eingriffe in das Elternrecht sind daher nur angezeigt, wenn die grundsätzlichen Strukturprobleme beseitigt sind und sich Verfahrensbeistände aktiv und ohne wirtschaftliche Konsequenzen auch gegen eine Auffassung des Gerichtes einsetzen können. Natürlich gehört dazu auch eine adäquate Bezahlung, die aber ohnehin nicht gegeben sein wird, vergleicht man die Gebühren mit denen von Gutachtern.

Bevor wir aber konkret uns an den Bundesjustizminister wenden, damit dieser die bestehenden Missstände abstellt, hätten wir gerne Eure persönliche Datenbasis und Meinung, welche Probleme es mit Verfahrensbeiständen gibt, warum diese aus Eurer Sicht nicht die Interessen des Kindes wahrnehmen:

Eure Erfahrungen mit Verfahrensbeiständen

Diskutiert Eure Erfahrungen mit Verfahrensbeiständen im Forum.

Bitte beteiligt Euch rege, damit wie dies mit unseren Forderungen auch auf Basis Eurer Erfahrungen an den Bundesjustizminister wenden können. Dazu würden wir dann Eure Ausführungen als Anlage mit vorlegen.

Zum Gewaltschutz werden wir uns gesondert äußern. Viele Möglichkeiten bestehen bereits heute (Amtsermittlungspflicht!), bleiben aber ungenutzt.

Dass Eingriffe in das Elternrecht wieder unter dem Deckmantel des Kinderschutzes am Rande erfolgen, ist bedenklich.

Frankfurt, 02.08.2024

Der Vorstand

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Verein

Ferienregelung Rechtsberatung 2024

In den nächsten drei Wochen gilt die Ferienregelung (Freitag, 26.07. bis Fr. 16.08.). Telefontermine sind daher nur noch sehr eingeschränkt möglich und eiligen Fällen vorbehalten.

Wir haben Verständnis für die Anliegen unserer Mitglieder und Interessenten. Gleichzeitig bitte ich auch um Unterstützung.

Daher bitte

  • keine Termine buchen wenn es nicht eilig ist (Eilig sind aktuelle Inobhutnahmen und aktuelle Gerichtsbeschlüsse, also weniger als 2 Wochen alt)
  • keine Termine buchen wenn wir bereits gesprochen haben; das muss dann warten bis nach 16.8.
  • Wenn man Termine bucht diese auch zuverlässig (!) wahrnehmen und anrufen (!)
  • Lieber eMails oder WhatsApp schreiben, bitte keine Sprachnachrichten, wir versuchen auch diese zu beantworten, garantieren aber keine sofortige oder verbindliche Rückmeldung.

Danke für Ihr Verständnis.

Die Psychologische Beratung läuft normal weiter und kann normal gebucht werden.

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Verein

Entfällt: Die offene Beratung am 15.06.24 entfällt

Die offene Beratung am 15.06.2024 entfällt.

Die nächste offene Beratung findet daher am 13.07.2024 statt.

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Presse

Entfremdung: Stellungnahme zur Pressekampagne

Der Verein Erzengel sieht sich zur Wahrnehmung der Interessen seiner weiblichen und männlichen Mitglieder und Hilfesuchenden zu einer Stellungnahme veranlasst rund um die Diskussionen zum Thema „Entfremdung“, „Bindungsintoleranz“ und „PAS“, die in der Kritik an der Person von Stefan Rücker gipfelte (vgl. Artikel Volksverpetzer vom 29.05.2024, Beitrag Report Mainz vom 04.06.2024 und Tagesspiegel vom 07.06.2024).

Unser Verein legt Wert darauf festzuhalten, dass es keine Väter- oder Mütterrechte gibt. Familienrecht dreht sich um das Kindeswohl. Unter Fehlern in der Wahrung der Rechte von Kindern und Familien leiden Eltern beiderlei Geschlechts. Vorallem leiden hierunter aber Kinder.

Entfremdung oder die beinahe synonym verwendeten Begriffe Kontaktprobleme, Kontaktverlust, emotionale Entfremdung von Kindern und Jugendlichen gegenüber einem ihrer beiden Eltern im Kontext elterlicher Trennungen, Kontaktverweigerung, Kontaktprobleme, Eltern-Kind-Kontaktprobleme, Eltern-Kind-Kontaktabbruch oder Gatekeeping usw. ist ein Fakt.

Daher bleiben wir beim „verbrannten“ und doch etablierten Begriff der Entfremdung, soweit auffällige und unerklärliche Kontaktabbrüche vorliegen unabhängig, ob es direkte oder indirekte Induzierung des Kindeswillens (Manipulation) gibt oder ob es hierauf ankommt. Für uns ist das (negative) Ergebnis relevant, der Kontaktabbruch, der unserer tiefsten Überzeugung nach nur in begründeten und durch das Kind begründbaren Fällen hinzunehmen sein kann.

Es gibt unzählige Beispiele, in denen Kinder ohne einen nachvollziehbaren Grund und entgegen der Beobachtungen von Fachleuten im Umgang, welche von guter Bindung und gelungenen Kontakten sprechen, plötzlich den Kontakt mit einem Elternteil ablehnen.

Solche Fälle sind uns beispielsweise aus München, Tettnang, Wangen im Allgäu, Mönchengladbach, Siegen, Speyer, Frankfurt am Main, Hamburg, Essen ebenso bekannt wie uns Fälle bekannt sind, in denen Elternteile Umgang verhindern, obgleich dies dem gegenüber dem Gericht (!) geäußerten Kindeswunsch widerspricht.

Eine systematische Benachteiligung eines Geschlechtes können wir hierbei nicht erkennen. Was wir erkennen ist die Hilflosigkeit des Rechtssystems und der Jugendhilfe, mit solchen Kontaktproblemen umzugehen und diese aufzulösen.

  • Wir fordern, dass die wissenschaftliche Diskussion frei von persönlichen Angriffen geführt wird.
  • Wir wünschen uns im wissenschaftlichen Diskurs eine Auseinandersetzung mit allen Argumenten in den beiden maßgeblichen Aufsätzen „Zur Notwendigkeit professioneller Intervention bei Eltern-Kind-Entfremdung“ und „Verdorbener Wein in neuen Schläuchen“, je in der ZKJ veröffentlicht, insbesondere soweit die Aufsätze Gemeinsamkeiten aufzeigen und Handeln der Gerichte fordern (Sachverhaltsklärung, Befunderhebung, Elternberatung).
  • Wir verwehren uns, dass journalistische Kampagnen gefahren werden und dadurch das Problem der Entfremdung nur als Argument für die Verhinderung des Wechselmodells als Leitmodell im Familienrecht herhält, was dem Kindeswohl abträglich ist.
  • Unserer Auffassung nach ist es eine Körperverletzung an Kind und Elternteil i.S. §223 StGB, Kontaktabbrüche herbeizuführen, wenn dies nicht begründet oder begründbar ist und Erfahrungen professioneller Helfer im Umgang ein anderes Bild zeichnen und eine gute Bindung und Freude am Umgang belegen.
  • Wir wünschen uns eine klarstellende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Abweichung von 1 BvR 1076/23, die zwischen PAS als abzulehnender Diagnose ohne wissenschaftlichem Wert und Entfremdung oder einem der synonymen Begriffe wie Kontaktprobleme unterscheidet und letztere anerkennt.
  • Wir fordern eine Konzentrierung auf den Begriff „Kindeswohl“ weg von Vater- oder Mutterrechten und unter Klarstellung, dass Elternrechte nicht ident sein müssen zu den Interessen des Kindes.
  • Wir wünschen uns vor allem aber praktikable Lösungsansätze bei Kontaktproblemen, die nicht in der Umbenennung des Problems oder Streitereien über Begrifflichkeiten bestehen können.

Nur so kann eine am Kindeswohl orientierte Problemlösung gelingen.

Frankfurt, 08.06.2024

Weiterführende Infos unseres Vorstandes zu den fachlichen Problemen finden Sie hier. Dieser Artikel dort gibt nicht die Auffassung des Vereins wieder. 

Die relevanten Artikel als Ausgangspunkt dieser Pressemitteilung finden sie hier, hier und hier.

Unser Pressearchiv finden Sie auf OpenPR.

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