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Exklusiv: Formular „Triftige Gründe“ i.S. §1696 BGB

In Zusammenarbeit mit der Webseite unseres Vorstandes, der Seite Familienrecht by Michael Langhans, die sich vor kurzem mit „Triftigen Gründen“ beim Abänderungsantrag auseinandergesetzt hat, präsentieren wir Euch eine Formulierungshilfe bei „triftigen Gründen“ i.S. §1696 BGB.

Triftige Gründe

Triftige Gründe sind in §1696 I BGB definiert. Diese werden benötigt, um eine Abänderung eines Beschlusses oder eines Vergleiches i.S. des Gesetzes zu erreichen. Dabei ist der Maßstab strenger als beim Kindeswohl. Oftmals wird für Gerichte und Beschwerdegerichte, um eine schnelle Entscheidung herbeizuführen, verneint, dass triftige Gründe vorliegen, oftmals werden Erfolgschancen durch schlampige oder vorschnelle Antragsstellungen gemindert.

Der Maßstab ist strenger als beim Kindeswohl.

Michael Langhans

Formular für triftige Gründe

Eine Beispielformulierung überreichen wir Euch hier:

Wie bei allen Formularen gilt, dass diese nur partiell übernommen werden können. Es kommt immer auf den konkreten Einzelfall an. Wichtig ist, dass man nur Aspekte verwendet, die dem Kindeswohl relevant vorgehen und nicht „jede“ Änderung. Daher sollte man auch schlechtes erwähnen. Nur so erhält man die Erfolgschancen hoch.

In der Regel reicht es auch nicht aus, nur auf die falsche Situation früher abzustellen oder auf die Problembeseitigung, insbesondere wenn Eltern miteinander streiten.

Fragt Euch also selbstkritisch, ob ihr schon jetzt eine Abänderung beantragt oder ob man nicht einfach wartet bis bessere Argumente vorliegen.

Beratung

Jedermann kann sich bei uns kostenfrei und unverbindlich beraten lassen.

Danksagung

Diese Muster wären nicht ohne die finanzielle und tatsächliche Unterstützung unserer Mitglieder möglich geworden. Unsere wissenschaftliche, aufklärende und politisch einflussnehmende Arbeit wird unermüdlich fortgesetzt. Wir würden uns freuen, wenn auch Sie/Du unsere Arbeit durch eine Mitgliedschaft unterstützt.

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Willkommen, drei Engel für Erzengel!

Aras, Idalia und Veronica sind die drei jüngsten Engel im Verein Erzengel. Wir begrüssen von Herzen diese drei neuen Erdenbürger und versichern, dass wir für sie und für alle während einer aktiven Mitgliedschaft im Verein geborenen Kinder immer engagierter Helfer und Verfechter ihrer Grund- und Menschenrechte sind – garantiert.

Willkommen, Aras, Idalia und Veronica!

Den stolzen Eltern gratulieren wir und wünschen viel Freude auf dem weiteren Lebensweg.

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Erfolg: Jugendamtsmitarbeiter vor Landgericht München I besiegt

In einem einstweiligen Verfügungsverfahren konnte unser Anwaltsteam wie von Sinne(r)n und berauscht den Jugendamtsmitarbeiter vor dem Landgericht München I besiegen und den Antrag auf Erlass eines Maulkorbs abwehren. Dabei hat das Landgericht München I (Az. 26 O 10959/23) eine Zuständigkeit angenommen, obwohl unserer Auffassung nach für den Streit Mitarbeiter Jugendamt in seiner Amtsrolle gegen Elternteil das Verwaltungsgericht zuständig wäre. Die Entscheidung des Landgerichts München I kann insoweit auch zitiert werden, wenn eine Klage vor dem Landgericht anstrengt wird gegen Aussagen eines Jugendamtsmitarbeiters.

Der Antrag in München war aus vielen Gründen unzulässig und unbegründet; trotzdem hatte das Landgericht zuerst die Anträge des Jugendamtsmitarbeiters,

  1. der/die Antragsgegner:in xxx zu verpflichten, es zu unterlassen, sich in der Angelegenheit des Kindes xxx an die Eltern des Antragstellers xxx, zu wenden und zwar in jedweder Form, weder mündlich noch schriftlich noch in sonstiger Weise;
  2. der/die Antragsgegner:in xxx zu verpflichten, es zu unterlassen, im gesellschaftlichen Umfeld der Familie xxx – insbesondere im Dorf xxx – die Amtstätigkeit des Antragstellers xxx zu skandalisieren mit dem Ziel, Druck auszuüben, um seine Ablösung vom Fall Sohnes xxx zu erreichen;
  3. (…)

Weder war ein vollstreckungsfähiger Antrag vorhanden, noch bestand eine Wiederholungsgefahr, noch war Eilinteresse gegeben.

Dank des engagierten Vertretens der Anwaltskanzlei Bayr aus München unter der Anleitung unseres Vorstandes sowie der wunderbaren Terminsvertretung von RAin Mager konnten wir diesen herausragenden Erfolg für unser Mitglied erstreiten, der Eilantrag musste für erledigt erklärt werden und entfaltet keine Wirkung mehr

.

Im Rahmen unserer satzungsgemäßen Aufgaben unterstützt unser Team aus Rechtsanwälten, Juristen, Pädagogen und Psychologen und berät – gerne auch Dich:

https://herzengel.charity/verein/mitgliedschaft/
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ABGESAGT! Podiumsdiskussion 15.11.23: Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Update 08.11.2023: Die Veranstaltung ist abgesagt; zu wenig Teilnehmer.

Am 15.11.2023 nimmt unser Vorstand Michael Langhans nach einem Vortrag über Gewaltprävention an der Podiumsdiskussion zu Gewalt an Kindern und Jugendlichen, organisiert durch die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, zusammen mit Josefine Barbaric von Nein Lass das! und dem Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion für Jugendpolitik, frühkindliche Bildung, Forschung und MDL Dennis Birnstock teil.

Die Veranstaltung findet ab 18 Uhr in Filderstadt in der Filharmonie, Tübinger Straße 40, 70794 Filderstadt statt.

Die Teilnahme ist kostenlos. Anmelden könnt Ihr Euch hier.

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Verein

Erfolg: Umgang Donnerstag – Montag

Ein weiterer Umgangserfolg für einen von uns vertretenen Vater: Nach Umgangsausschluss und einer durch mühsame Anbahnung mit zwischenzeitlicher Verweigerung der Mutter gekennzeichneten Zeit konnten wir in der Hauptsache ein recht umfangreiches Umgangsmodell erstreiten: Alle vierzehn Tage von Donnerstag bis Montag, zusätzlich ein weiterer Nachmittag und Abend in der Woche, in der kein Umgang stattfindet, zusätzlich fair geteilte Ferien.

Angesichts der erbitterten Strategie von Seiten der Mutter hat sich damit unsere Vorgehensweise vollumfänglich ausgezahlt. Ob das ebenfalls initiierte Sorgerechtsverfahren weitergeführt wird und ob ein paritätischer Wechsel angestrebt wird, wird sich in den nächsten Wochen zeigen.

Der weitere Erfolg zeigt aber auch: Hart und unerbittlich in der Sache, keine unnötigen Angriffe, sachorientierte Argumente auf fachlich höchstem Niveau in kooperativer Zusammenarbeit zahlt sich aus.

Den Tenor findet ihr als Vorlage für eine halbwegs faire Umgangsregelung in der Anlage.

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Verein

Exklusiv: DSGVO-Muster-Aufforderung und Musterklage

Der Verein Erzengel präsentiert im Hinblick auf die seit Jahren öffentliche Diskussion um fehlerhafte Gutachten eine weitere Möglichkeit, sich falscher Daten aus einem gerichtlichen Verfahren zu erledigen. Anbei finden Sie ein Aufforderungsschreiben an einen Gerichtsgutachter und eine entsprechende datenschutzrechtliche Musterklage zur freien Verwendung.
Diese Muster beziehen sich ausschließlich auf falsche Anknüpfungstatsachen aus Explorationen bei familienpsychologischen Gutachten. Bei anderen Aspekten können sich Änderungen ebenso ergeben wie bei Vorgehen gegen Jugendamt oder Dritte. Insoweit können Sie sich gerne von uns beraten lassen oder unsere Anwälte aus München, Hannover und Dortmund mandatieren. Den Kontakt stellen wir gerne her.

Muster Aufforderung zur Datenberichtigung bei einem Gutachten

Bitte beachten Sie, dass sich in konkreten Konstellationen Abweichungen ergeben können. Das Formular ist für den Anwendungsfall „Gutachten“ und „falsche Aussagen des Anspruchstellers im Gutachten“ erstellt worden.

Musterklage zur Datenberichtigung bei einem Gutachten

In vorliegender Musterklage nach DSGVO liegt ein Sachverhalt zugrunde, bei dem das Gutachten über ein Jahr alt ist und die Ausgangssache erledigt und rechtskräftig ist. Andere Sachverhalte können zu einer teilweisen geänderten Bewertung führen.

Beratung

Jedermann kann sich bei uns kostenfrei und unverbindlich beraten lassen.

Danksagung

Diese Muster wären nicht ohne die finanzielle und tatsächliche Unterstützung unserer Mitglieder möglich geworden. Unsere wissenschaftliche, aufklärende und politisch einflussnehmende Arbeit wird unermüdlich fortgesetzt. Wir würden uns freuen, wenn auch Sie/Du unsere Arbeit durch eine Mitgliedschaft unterstützt.

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Presse

Eltern, die ihre Kinder aus „Schutzhaus“ in Hamburg entführt haben sollen, vollständig rehabilitiert

Die Eltern, die ihre Kinder im Februar 2023 aus einem “Hamburger Schutzhaus entführt” haben sollen, sind nunmehr vollständig rehabilitiert.

Längst überfälliger Schlusstrich durch Beschluss

Der Vorstand des Vereins Erzengel, Herr Assessor iur. Michael Langhans, kommentiert den Beschluss wie folgt: „Der längst überfällige Beschluss setzt für die Familie N. einen Schlussstrich unter eine beispiellose Hexenjagd der Presse und der Polizei. Insbesondere das UKE (Universitätsklinikum Hamburg-Eppensdorf), aber auch das Jugendamt haben beim Schutz der Kinder versagt. Die Familie wurde wissentlich geschädigt und verfolgt, obgleich zu keiner Zeit, wie sich insbesondere aus dem jetzigen Hauptsachebeschluss ergibt, eine Gefährdung für die Kinder bestand.

Die Familie feiert auf einem Bild, auf dem Vater, Mutter und ein Kind anonymisiert zu sehen sind, bei einem Donut den Erfolg in Hamburg
Die Familie feiert auf einem Bild, auf dem Vater, Mutter und ein Kind zu sehen sind, bei einem Donut den Erfolg (c) Privat

Die Mutter äußert sich insoweit: „Es liegt nun ein langer Weg vor uns. Wir müssen die Kinder dort auffangen, wo sie von anderen fallen gelassen wurden. Dank Empathie, und liebevoller, sicherer Bindung an unsere Kinder, können wir ihnen hoffentlich helfen, ihre traumatischen Erfahrungen zu verarbeiten.

Ungeklärte Rechtsfragen

Durch die Entscheidung bleibt es vorerst offen, inwieweit rassistische Motive dazu geführt haben, dass einem engagierten Vater seine Kinder nicht übergeben wurden und eine gewaltsame Trennung erfolgt ist. Dies zu klären wird eine Frage der Haftung und Fortsetzungsfeststellung sein. Dasselbe gilt für den Druck, der rechtswidrig auf die Mutter und den Vater ausgeübt wurde, damit diese vorläufigen Maßnahmen zustimmen, die nunmehr wie von uns vorhergesagt als unnötig und obsolet klassifiziert sind.

Der Vorfall gehört auf jeden Fall aufgearbeitet“, so Langhans. “Verstöße gegen das KKG und §1666a BGB dürfen nicht folgenlos bleiben, zumal ein Schaden an der Reputation der Eltern in Kenntnis aller rechtlich relevanten Fakten billigend in Kauf genommen wurde und bindender Datenschutz mehrfach mutwillig umgangen ist. Verantwortung hierfür will keiner übernehmen.”

Die Kinder genießen nunmehr den von staatlichen Eingriffen freien Kontakt zu beiden Eltern, die sich liebevoll um ihre beiden Kinder auch in der Trennung kümmern. Letztlich ist es vor allem ein Erfolg von einem Vater und einer Mutter, die nicht müde wurden, das richtige zu tun – mit Unterstützung unseres Vereins und unseres Teams aus Psychologen und Juristen.

Damit sind die Eltern und die Familie vollständig rehabilitiert.

Wir hatten bereits hier und hier über den Fall berichtet.

Der Verein

Erzengel ist eine engagierte Interessenvertretung zur Wahrung von Grund- und Menschenrechten insbesondere in familienrechtlichen Verfahren. Wir stehen für die Menschen ein. Und kümmern uns.

Gegründet 2022 versammelt der Verein Betroffene, aber auch Fachleute verschiedener Professionen. Durch das klare Bekenntnis zur verfassungsgemäßen Ordnung und den Menschenrechten setzt der Verein dort an, wo andere Versagen: Konkret, vor Ort, bei den Problemen und Menschen.

Mehr Informationen

Mehr Informationen erhalten Sie unter Tel. 015678/108665

Den Vorsitzenden erreichen Sie per eMail direkt unter Michael.Langhans@herzengel.charity

Michael Langhans ist Volljurist, langjähriger Experte in Sorgerechtsstreitigkeiten und Menschenrechtsaktivist. Er leitet den Verein zusammen mit seinem Team.

Links:

Link zur Pressemitteilung auf OpenPR

Pressearchiv auf OpenPR

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Über 26 erfolgreiche Verfahren dokumentieren das Erfolgsmodell des Vereins Erzengel

Der Verein Erzengel blickt auf  über 25 erfolgreich geführte Verfahren im letzten Jahr zurück. Die vielfältigen Erfolge belegen, dass der Verein mit seiner auf qualitativ rechtlich-fachlich hochwertiger und emotional engagierter Hilfe basierenden Konzepte erfolgreich ist. Dabei darf nicht verkannt werden, dass neben familienrechtlichen Verfahren auch verwaltungs- und strafrechtliche zu einem für die Betroffenen positiven Ende geführt werden konnte.

Wir sind stolz darauf, Eltern bei der Rückführung ihrer Kinder, teils nach sehr langer Abwesenheit aus dem elterlichen Haushalt, ebenso unterstützt zu haben wie in der Abwehr von Kindeswohlgefährdungsverfahren nach §1666 BGB. Wir konnten in Verwaltungsverfahren Eltern bei der Verhinderung einer Inobhutnahme unterstützen sowie erfolgreich Namensänderungen abwehren. Wir erreichten, dass Kosten für Privatgutachten durch die Staatskasse übernommen wurden. In Gewaltschutzverfahren konnten wir ebenso befriedigende Lösungen finden wie Strafverfahren einstellen lassen. Umgänge konnten mehrfach etabliert und von begleitet auf unbegleitet umgestellt werden.

Das alles zeigt aber auch das Portfolio unserer Vorgehensweise: Wir sind nicht auf ein Thema im Familienrecht spezialisiert, sondern nutzen die zur Verfügung stehende Bandbreite rechtsstaatlichen Vorgehens, um für Kinder und Eltern die bestmögliche Lösung zu erreichen.

Was bei solchen Erfolgsmeldungen oft vergessen wird: Es ist ein hartes Stück Arbeit für unsere Mitglieder und unsere Helfer. Doch eines ist gewiss: Der Verein Erzengel ist Deine engagierte Interessenvertretung zur Wahrung von Grund- und Menschenrechten insbesondere in familienrechtlichen Verfahren. Wir stehen für Dich ein. Und kümmern uns – erfolgreich, wie die obigen Zahlen belegen.

Der Verein

Erzengel ist eine engagierte Interessenvertretung zur Wahrung von Grund- und Menschenrechten insbesondere in familienrechtlichen Verfahren. Wir stehen für die Menschen ein. Und kümmern uns.

Gegründet 2022 versammelt der Verein Betroffene, aber auch Fachleute verschiedener Professionen. Durch das klare Bekenntnis zur verfassungsgemäßen Ordnung und den Menschenrechten setzt der Verein dort an, wo andere Versagen: Konkret, vor Ort, bei den Problemen und Menschen.

Mehr Informationen

Mehr Informationen erhalten Sie unter Tel. 015678/108665

Den Vorsitzenden erreichen Sie per eMail direkt unter Michael.Langhans@herzengel.charity

Michael Langhans ist Volljurist, langjähriger Experte in Sorgerechtsstreitigkeiten und Menschenrechtsaktivist. Er leitet den Verein zusammen mit seinem Team.

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Verein

Erfolg: AG Hamburg-Altona beendet §1666 BGB Verfahren ohne Auflagen

Das AG Hamburg-Altona musste in einem Hauptsachebeschluss nunmehr einräumen, dass eine Kindeswohlgefährdung gem. §1666 BGB nicht (mehr) besteht und hat daher das Hauptsacheverfahren ohne sorgerechtliche Maßnahmen (Auflagen!) beendet. Den überzeugenden Argumenten der Eltern, geäußert durch unseren Vereinsvorstand Michael Langhans, konnte das AG Hamburg-Altona nichts entgegensetzen, trotz erheblicher Bemühungen.

Bundesweite Schlagzeilen

Der Fall, den wir erfolgreich vertreten konnten, hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Wir konnten bereits in der einstweiligen Anordnungssache eine Wegnahme der Kinder rückgängig machen.

Die offenen Rechtsfragen müssen nun verwaltungs- und haftungsrechtlich geprüft werden.

Wir freuen uns sehr, dass wir einer weiteren Familie helfen konnten. Jede Familie hat eine Chance verdient – hierfür kämpft unser Verein.

Unsere Erfolge

Mehr über unsere Erfolge könnt Ihr hier nachlesen:

https://herzengel.charity/erfolge-unserer-arbeit/
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Hilfe: Dateiupload direkt bei der Terminsbuchung

Liebe Freunde, Mitglieder und Interessenten,

durch ein Update unseres Kalenderanbieters ist es ab sofort möglich, dass Ihr direkt bei der Anmeldung relevante Daten mit dem Dateiupload hochladen könnt:

Der Vorteil: Wir sehen bei der Vorbereitung bereits dass und welche Informationen für die Beratung relevant sind.

Natürlich könnt Ihr nach wie vor auch eine eMail an uns senden!

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