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Politik: Mehr Macht für den Verfahrensbeistand?

Der Bundesjustizminister hat vor, neben dem Schutz bei Gewalt in der Beziehung die Möglichkeiten des Verfahrensbeistandes zu stärken:

Zudem soll der Kontakt zwischen Verfahrensbeistand und Kind auch gegen den Willen der Eltern gerichtlich durchgesetzt werden können. Damit ist dem Verfahrensbeistand die Vertretung der Kindesinteressen auch in streitigen Fällen möglich.

Wir vertreten die Auffassung, dass eine Stärkung des Verfahrensbeistandes nur über die Stärkung von dessen wirtschaftlicher und tatsächlicher Unabhängigkeit von den Familienrichtern erfolgen kann. Zu oft erleben wir, dass Verfahrensbeistände keinen Kontakt zu Eltern und Kind aufbauen oder aufrecht erhalten, nicht den Willen eines Kindes umsetzen oder dessen Willen verteidigen – wenn es gegen den gerichtlichen Willen geht. Es gibt Verfahrensbeistände, die verfahrensfähigen Kindern nicht die Teilnahme an Terminen ermöglichen oder die auch keine Sachverhaltsermittlung anregen.

Weitere Eingriffe in das Elternrecht sind daher nur angezeigt, wenn die grundsätzlichen Strukturprobleme beseitigt sind und sich Verfahrensbeistände aktiv und ohne wirtschaftliche Konsequenzen auch gegen eine Auffassung des Gerichtes einsetzen können. Natürlich gehört dazu auch eine adäquate Bezahlung, die aber ohnehin nicht gegeben sein wird, vergleicht man die Gebühren mit denen von Gutachtern.

Bevor wir aber konkret uns an den Bundesjustizminister wenden, damit dieser die bestehenden Missstände abstellt, hätten wir gerne Eure persönliche Datenbasis und Meinung, welche Probleme es mit Verfahrensbeiständen gibt, warum diese aus Eurer Sicht nicht die Interessen des Kindes wahrnehmen:

Eure Erfahrungen mit Verfahrensbeiständen

Diskutiert Eure Erfahrungen mit Verfahrensbeiständen im Forum.

Bitte beteiligt Euch rege, damit wie dies mit unseren Forderungen auch auf Basis Eurer Erfahrungen an den Bundesjustizminister wenden können. Dazu würden wir dann Eure Ausführungen als Anlage mit vorlegen.

Zum Gewaltschutz werden wir uns gesondert äußern. Viele Möglichkeiten bestehen bereits heute (Amtsermittlungspflicht!), bleiben aber ungenutzt.

Dass Eingriffe in das Elternrecht wieder unter dem Deckmantel des Kinderschutzes am Rande erfolgen, ist bedenklich.

Frankfurt, 02.08.2024

Der Vorstand

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Politik

Kinderschutz: Expertenrunde Baden-Württemberg

Im Kinderschutz ist viel Nachholbedarf: Familienschutz ist Kinderschutz, und viele sehen das nicht. Die FDP-Fraktion im Landtag Baden-Württemberg erkennt die Probleme und sieht hin. Deshalb durfte heute eine Expertenrunde vor den federführenden Liberalen Dennis Birnstock und Nico Weinmann Probleme im Kinderschutz in Baden-Württemberg benennen. Unser Vorstand Michael Langhans war mittendrin für den Kinderschutz und schaffte es durchaus, einige Eurer Anliegen, vorallem aber die Erfahrungen unserer Beratungshotline, anzubringen.

Links Nico Weinmann, rechts Dennis Birnstock , 2. von links unser Vorstand neben einem Vertreter der Polizeigewerkschaft und einem Vertreter eines Jugendhilfeträgers – tolles, konstruktives Team!

Ausgangspunkt war nicht zuletzt der Skandal in Tübingen, der auch unseren Verein zu einer Plakataktion veranlasst hatte:

Auf Basis dieser negativen Entwicklungen hatte die FDP in Baden-Württemberg eine sogenannte große Anfrage formuliert, deren Antworten eher dürftig ausgefallen waren.

Heute trafen sich daher in der Landtagsfraktion der FDP Experten aus den Bereichen Wissenschaft, Psychologie, Kinder- und Jugendhilfe, Polizei und Rechtswissenschaften, um mit den beiden engagierten FDPlern Nico Weinmann und Dennis Birnstock die aus ihrer Sicht dringenden Probleme im Kinderschutz auch aus datenschutzrechtlicher Sicht, vorallem aber aus Praktikersicht vorzustellen.

Gelungener Austausch

Es war ein gelungener Austauch, in dem die unterschiedlichen Professionen zu Wort kamen und durchaus kritische Worte an gängigen Praxen der Realität geäußert wurden.

Unser Vorstand kritisierte vorallem, dass viele Richter und Jugendamtsmitarbeiter in Fachfragen überfordert scheinen, dann aber auch nicht wüssten wer ihnen wie helfen kann. Hier wurde zum Beispiel der Erfolg unserer Hilfehotline angesprochen, die Müttern und Väter einfache Kontaktaufnahmen ermöglicht. Solche Instrumente würden auch den sogenannten Fachkräften helfen, soweit diese ihre eigenen Versäumnisse erkennen können und wollen. Es wurden auch datenschutzrechtliche Barrieren diskutiert, wobei unser Vorstand die Auffassung vertrat, dass es am Wollen, nicht am Können liegt, die vorhandenen Instrumente einzusetzen. Als Beispiel benannte er die unlängst in diversen Bundesländern geäußerten „fehlenden Mittel“ gegen Umgangsboykotte – und verwies darauf, dass drastische Möglichkeiten wie Ordnungshaft oder Umplatzierung zu selten genutzt werden.

Nicht mehr neue Gesetze, konsequentes und fachlich hochwertiges Nutzen bestehender Mittel ist gefragt

Michael Langhans, Volljurist und Vorstand Verein Erzengel

Die Möglichkeiten sind – mit wenigen Stellschrauben – vorhanden. Es braucht weniger neue Gesetze und Impulse als konkrete Verbesserungswilligkeit bei den Behörden und Gerichten. Maßstäbe, die man an Eltern anlegt, sollte man auch an Pflegefamilien und Kinderheime anlegen. Das erfolgt aber nicht.

Danke Dennis Birnstock und Nico Weinmann dafür, dass Sie beide dieses so wichtige Thema nicht einfach „so“ stehen lassen.

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Meinung Politik

“Our liberty depends on the freedom of the press, and that cannot be limited without being lost”

“Our liberty depends on the freedom of the press, and that cannot be limited without being lost”. Diese wunderbaren Worte von Thomas Jefferson, drittem Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika und maßgeblicher Hauptverfasser der Unabhängigkeitserklärung, kommen mir in den Sinn, wenn ich an den Rechtsstreit denke, den Freifam -Chefredakteur Sandro Groganz mit dem Landtag Baden-Württemberg am 04.10.2023 ausfechten muss.

Unsere Freiheit basiert auf der Freiheit der Presse, und diese kann nicht eingeschränkt werden ohne dass sie verloren geht.

Thomas Jefferson, 3. Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika

Im Grundgesetz ist hierzu formuliert:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Art. 5 GG

Es steht also einem politischen Betrieb wie einem Landtag oder Verwaltungsbeamten nicht zu, die Meinungsfreiheit zu untergraben – die zudem wesentlicher Kern des Parlamentarismus selbst ist.

Ich erlebe es oft, dass Viele (Richter in Urteilsbegründungen oder in Verfahrenssituationen, Verfahrensbeistände in ihren Berichten usw.) die Meinungsfreiheit für sich in Anspruch nehmen in Situationen, in denen sie wohl wissen, dass an dieser Stelle, in dieser Situation, kein Widerspruch möglich ist oder nicht zugelassen ist. Kann Sandro in einer Landtagssitzung seine Sicht darlegen? Nein. Nur Mitglieder der Parlamente dürfen dort regelmäßig sprechen.

Wie aufrichtig ist es, wenn man vor Fernsehkameras Debatten zu politischen Themen verbreitet, die eigene Meinung postuliert, aber keine Widerworte abweichender Art zulässt?

Ich selber (Michael Langhans) bin mit Sandro oft nicht einer Meinung, Pflege eine andere Art der Aufklärung und Diskussion und oft andere Auffassungen zu Themen. Andere empfinden in ihm einen leidenschaftlichen Streiter für seine Sache und gegen Unrecht.

Es steht mir jedenfalls nicht zu, eine andere Meinung inhaltlich zu beschneiden.

Die Freiheit der Meinung ist die Freiheit des Andersdenkenden, ein Problem, das wir in Deutschland schon immer hatten. Niemand sollte die Meinungsfreiheit für sich einfordern, schon gar nicht mit Unterlassungsklagen, sondern aktiv zulassen, dass der Andere sie nutzen kann und diesen dabei unterstützen: Das ist echte Freiheit, das ist der Wesenskern unseres Grundgesetzes.

Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden

Rosa Luxemburg

Deshalb, und weil unser Verein sich der Verteidigung der Grund und Menschenrechte verschrieben hat und hiervon keinen Millimeter abzuweichen gedenkt, möchten wir Herrn Groganz unsere Unterstützung für das Verfahren mit den Worten von Evelyn Beatrice Hall zukommen lassen:

“I disapprove of what you say, but I will defend to the death your right to say it”

Evelyn Beatrice Hall, The Friends of Voltaire

Idch missbillige, was Sie sagen, aber ich werde Ihr Recht, es zu sagen, bis zum Tod verteidigen. Auch hierauf basiert der Verein Erzengel. Denn: Wir kümmern uns.

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Politik

Politik: Probleme der Jugendämter und Familiengerichte

Wir konnten heute auf Initiative unserer Freunde von „Nein Lass das!“ mit einer wichtigen Person in einem Bundesland im Süden der Republik videokonferieren. Vielen Dank an die FDP, die uns diese Möglichkeit gegeben hat, einem Volljuristen auf Augenhöhe Probleme anhand eines von uns begleiteten Falles aufzuzeigen.

Probleme der Jugendämter und Familiengerichte

Die von uns angesprochenen Probleme sind die folgenden:

  1. Fehlende Sachverhaltsaufklärung bei Gefährdungsmeldung/durch Familiengericht
  2. Kontrolle Arbeit Verfahrensbeistände/Gerichte/Jugendämter
  3. Keine inhaltliche Kindesanhörung – Empfehlung Kinderschutzkommission Gutachter als Berater – vielleicht grundsätzlich im geschützten Heimumfeld
  4. Maßnahmen dürfen nicht an der Umsetzbarkeit scheitern bzw. im Zweifel Täter-Opfer-Umkehr
  5. Gutachterauswahl, Prüfung Qualität, Beweisfragen, Vorgaben von Anknüpfungstatsachen

Natürlich sind diese Punkte nicht abschließend. Da es sich aber um ein konstruktives Arbeitsgespräch handelte, mussten wir uns auf Punkte beschränken, die im dortigen Bundesland bekannt und bereits diskutiert wurden und zumindest auch fiskalisch auf Landesebene gelöst werden können.

Bald mehr Infos und Gespräche

Das Gespräch war sehr informativ, wir bedanken uns für die echte Aufmerksamkeit und das echte Interesse am Gespräch. Das Angebot, weitere Aspekte zu melden, werden wir gerne annehmen.

Hierzu werden wir Euch bald mehr Infos geben und Euch beteiligen, soweit möglich.

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Politik

Sie nehmen Sebastiano sein Kind weg!

Heute am 18.10. wird im Mittagsmagazin ab 13 Uhr ein weiterer TV Beitrag über unser Vorstandsmitglied Sebastiano DiLiberto gezeigt unter dem Titel „Sie nehmen mir mein Kind weg!“.

Den sehr einfühlsamen Beitrag könnt Ihr hier bereits jetzt einsehen und kommentieren:

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Politik

Kinderrechte ins Grundgesetz?

Bundesjustizminister Dr. Buschmann von der FDP meint auf Instagram vorzugeben die Eintragung der Kinderrechte ins Grundgesetz. Dies ist falsch, aus verschiedenen Gründen. Ein Kommentar von Michael Langhans.

Das ist der Casus Knaxus, passend zum Weltkindertag:

 

 
 
 
 
 
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Ein Beitrag geteilt von Bundesministerium der Justiz (@bundesjustizministerium)

Wir meinen, dass das leere Versprechungen sind. Hintergrund ist, dass die UN Kinderrechtskonvention von Deutschland 1990 unterzeichnet und 1992 vom Bundestag ratifiziert wurde. Damit sind die Kinderrechte bindend.

Die Aussage von Dr. Buschmann verdeutlicht nun eines: 
Offenkundig sind diese Rechte nach wie vor nicht in Deutschland umgesetzt. Aber wird ein Recht nur deshalb umgesetzt, nur weil man es in ein Buch schreibt? Und warum arbeitet man nicht daran, die Kinderrechte konkret insbesondere in gerichtlichen Verfahren einzubinden?

Damit ist noch nicht die Diskussion geführt, ob Kinderrechte im Grundgesetz tatsächlich für eine bessere Situation für Kinder und Familien führen oder ob damit nicht Art. 6 II GG ausgehöhlt wird und mehr Eingriffsnormen für den Staat gegen Familien und Eltern geschaffen werden.

Eines ist klar: Wir sind gegen eine Feigenblattpolitik. Niemandem nutzt es etwas, eigentliche Probleme wie die Nichtumsetzung der Kinderrechtskonvention dadurch zu kaschieren, dass man vermeindlich mehr Rechte einführt, deren Umsetzung aber nicht erfolgt. Ein Bundesjustizminister sollte das wissen, und auch so den Menschen ehrlich kommunizieren.

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Politik

Zu wenig Schutz für Kinder?

Im Zusammenhang mit der Konferenz Umgangs- und Sorgerechtsfragen im Zusammenhang mit partnerschaftlicher Gewalt berichtet Presse wie der NDR wieder einmal über das Thema häusliche Gewalt.

Während es wichtig und richtig ist, das Thema Partnerschaftsgewalt in den Fokus zu rücken, kritisieren wir die unreflektierte Berichterstattung mit unkritischer Wiedergabe von einseitigen Meinungen.

„Wer kritisiert, dass sich Familiengerichte zu wenig an strafrechtlichen Ermittlungen orientieren, distanziert sich vom deutschen Rechtsstaat,“, so Vorstand Michael Langhans, Volljurist.

Ermittlungen von Staatsanwaltschaften unterscheiden sich nicht nur dadurch von Verurteilungen, dass es keine Vorverurteilung geben darf. Sie haben auch schlicht keine Präjudiz. Zudem, so Langhans, bietet gerade diese fehlende Diskrepanz familiengerichtliches Verfahren zum Strafrechtlichen für alle die Chance, sich selbst mit Ermittlungs- und Beweisanträgen einzubringen und damit Fehler und Unterlassungen des einen Verfahrens im anderen auszugleichen. Zudem hat gerade das strafrechtliche Verfahren nicht zwingend psychische Auswirkungen von Gewalt zwischen Partnern auch die Kinder als Beobachter eines Vorfalls im Blick.

„Wir kritisieren die oftmals oberflächlichen und einseitigen Ermittlungen in straf- und familiengerichtlichen Verfahren, in denen Kinder betroffen oder beteiligt sind. Eine Lösung kann aber nicht in der pauschalen Kritik am System liegen, bei der man dann nur eine Seite im Blick hat und eine Aufklärung nicht abgeschlossen ist.“

Abzulehnen sind zum Beispiel Vorverurteilungen und pauschale Empfehlungen wie wenn ein Kind mit der Mutter ins Frauenhaus flieht, man dann den Umgang ausschalten müsse, weil dies „besser“ für das Kind sei. Praktisch findet bei Fluchten ins Frauenhaus oft keine Richtigkeitsprüfung von Vorwürfen statt. Dies kann ein Verein auch nicht leisten. Ein Kind aus ungeklärten Tatsachen aber zu entfremden ist immer der Auftakt einer Negativspirale mit negativen Entwicklungen für dieses. Irreparable Entwicklungen in Kauf zu nehmen, ohne dass Fakten geklärtsind, ist weder rechtstaatlich noch rechtspolitisch wünschenswert.

Wir würden uns wünschen, dass sich alle Fachbereiche auf ihre Kompetenzen besinnen. Im Vordergrund muss also stehen eine Aufklärung von Sachverhalten aus allen Blickwinkeln, schnell und neutral.

Das Wohl des Kindes muss unter Berücksichtigung dieser Aufklärungen gewahrt bleiben, ohne einseitig Partei zu ergreifen.

Und: Populistische Aussagen haben in diesem Bereich nichts zu suchen. Täter und Opfer auszuermitteln ist ein wichtiger Bestandteil der Entscheidungsfindung. Vorschnelle Festlegungen schaden den Kindern, immer. Das sollte die Konferenz Umgangs- und Sorgerechtsfragen im Zusammenhang mit partnerschaftlicher Gewalt ebenso berücksichtigen wie die Presse.

Frankfurt, 25.05.2022

Michael Langhans
Vorstand Erzengel

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