Der Bundesjustizminister hat vor, neben dem Schutz bei Gewalt in der Beziehung die Möglichkeiten des Verfahrensbeistandes zu stärken:
Zudem soll der Kontakt zwischen Verfahrensbeistand und Kind auch gegen den Willen der Eltern gerichtlich durchgesetzt werden können. Damit ist dem Verfahrensbeistand die Vertretung der Kindesinteressen auch in streitigen Fällen möglich.
Wir vertreten die Auffassung, dass eine Stärkung des Verfahrensbeistandes nur über die Stärkung von dessen wirtschaftlicher und tatsächlicher Unabhängigkeit von den Familienrichtern erfolgen kann. Zu oft erleben wir, dass Verfahrensbeistände keinen Kontakt zu Eltern und Kind aufbauen oder aufrecht erhalten, nicht den Willen eines Kindes umsetzen oder dessen Willen verteidigen – wenn es gegen den gerichtlichen Willen geht. Es gibt Verfahrensbeistände, die verfahrensfähigen Kindern nicht die Teilnahme an Terminen ermöglichen oder die auch keine Sachverhaltsermittlung anregen.
Weitere Eingriffe in das Elternrecht sind daher nur angezeigt, wenn die grundsätzlichen Strukturprobleme beseitigt sind und sich Verfahrensbeistände aktiv und ohne wirtschaftliche Konsequenzen auch gegen eine Auffassung des Gerichtes einsetzen können. Natürlich gehört dazu auch eine adäquate Bezahlung, die aber ohnehin nicht gegeben sein wird, vergleicht man die Gebühren mit denen von Gutachtern.
Bevor wir aber konkret uns an den Bundesjustizminister wenden, damit dieser die bestehenden Missstände abstellt, hätten wir gerne Eure persönliche Datenbasis und Meinung, welche Probleme es mit Verfahrensbeiständen gibt, warum diese aus Eurer Sicht nicht die Interessen des Kindes wahrnehmen:
Eure Erfahrungen mit Verfahrensbeiständen
Diskutiert Eure Erfahrungen mit Verfahrensbeiständen im Forum.
Bitte beteiligt Euch rege, damit wie dies mit unseren Forderungen auch auf Basis Eurer Erfahrungen an den Bundesjustizminister wenden können. Dazu würden wir dann Eure Ausführungen als Anlage mit vorlegen.
Zum Gewaltschutz werden wir uns gesondert äußern. Viele Möglichkeiten bestehen bereits heute (Amtsermittlungspflicht!), bleiben aber ungenutzt.
Dass Eingriffe in das Elternrecht wieder unter dem Deckmantel des Kinderschutzes am Rande erfolgen, ist bedenklich.
Frankfurt, 02.08.2024
Der Vorstand