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Zu wenig Schutz für Kinder?

Im Zusammenhang mit der Konferenz Umgangs- und Sorgerechtsfragen im Zusammenhang mit partnerschaftlicher Gewalt berichtet Presse wie der NDR wieder einmal über das Thema häusliche Gewalt.

Während es wichtig und richtig ist, das Thema Partnerschaftsgewalt in den Fokus zu rücken, kritisieren wir die unreflektierte Berichterstattung mit unkritischer Wiedergabe von einseitigen Meinungen.

„Wer kritisiert, dass sich Familiengerichte zu wenig an strafrechtlichen Ermittlungen orientieren, distanziert sich vom deutschen Rechtsstaat,“, so Vorstand Michael Langhans, Volljurist.

Ermittlungen von Staatsanwaltschaften unterscheiden sich nicht nur dadurch von Verurteilungen, dass es keine Vorverurteilung geben darf. Sie haben auch schlicht keine Präjudiz. Zudem, so Langhans, bietet gerade diese fehlende Diskrepanz familiengerichtliches Verfahren zum Strafrechtlichen für alle die Chance, sich selbst mit Ermittlungs- und Beweisanträgen einzubringen und damit Fehler und Unterlassungen des einen Verfahrens im anderen auszugleichen. Zudem hat gerade das strafrechtliche Verfahren nicht zwingend psychische Auswirkungen von Gewalt zwischen Partnern auch die Kinder als Beobachter eines Vorfalls im Blick.

„Wir kritisieren die oftmals oberflächlichen und einseitigen Ermittlungen in straf- und familiengerichtlichen Verfahren, in denen Kinder betroffen oder beteiligt sind. Eine Lösung kann aber nicht in der pauschalen Kritik am System liegen, bei der man dann nur eine Seite im Blick hat und eine Aufklärung nicht abgeschlossen ist.“

Abzulehnen sind zum Beispiel Vorverurteilungen und pauschale Empfehlungen wie wenn ein Kind mit der Mutter ins Frauenhaus flieht, man dann den Umgang ausschalten müsse, weil dies „besser“ für das Kind sei. Praktisch findet bei Fluchten ins Frauenhaus oft keine Richtigkeitsprüfung von Vorwürfen statt. Dies kann ein Verein auch nicht leisten. Ein Kind aus ungeklärten Tatsachen aber zu entfremden ist immer der Auftakt einer Negativspirale mit negativen Entwicklungen für dieses. Irreparable Entwicklungen in Kauf zu nehmen, ohne dass Fakten geklärtsind, ist weder rechtstaatlich noch rechtspolitisch wünschenswert.

Wir würden uns wünschen, dass sich alle Fachbereiche auf ihre Kompetenzen besinnen. Im Vordergrund muss also stehen eine Aufklärung von Sachverhalten aus allen Blickwinkeln, schnell und neutral.

Das Wohl des Kindes muss unter Berücksichtigung dieser Aufklärungen gewahrt bleiben, ohne einseitig Partei zu ergreifen.

Und: Populistische Aussagen haben in diesem Bereich nichts zu suchen. Täter und Opfer auszuermitteln ist ein wichtiger Bestandteil der Entscheidungsfindung. Vorschnelle Festlegungen schaden den Kindern, immer. Das sollte die Konferenz Umgangs- und Sorgerechtsfragen im Zusammenhang mit partnerschaftlicher Gewalt ebenso berücksichtigen wie die Presse.

Frankfurt, 25.05.2022

Michael Langhans
Vorstand Erzengel

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