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Willkommen, M.Sc. Psych. Mirjam Naudszus

Wir erweitern unser Team und heißen Mirjam Naudszus herzlich Willkommen. Sie verstärkt unser Kompetenzteam Psychologie ehrenamtlich und wird uns auch in der Vereinsarbeit unterstützen.

Ihr Masterstudium der Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie an der Universität Witten/Herdecke absolvierte sie mit Erfolg. Vorher hatte sie in Trier die Bachelorprüfung Psychologie ebenfalls mit Erfolg abgeschlossen.

Sie trägt daher seit 2014 den Titel B.Sc. Psychologin und seit 2020 den Titel Master of Science Psychologin.
Sie verstärkt das Beratungsteam am Telefon und wird auch vertiefte Arbeitsschwerpunkte im Bereich Manipulation von Kindern / Kindeswille / Gutachten setzen.
Aller Voraussicht nach wird sie ab Februar/März auch Verwaltungsarbeiten im Verein übernehmen.

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Jahresbericht 2023 Verein Erzengel

Jahresbericht Verein Erzengel 2023 – Missstände und Erkenntnisse

Der deutschlandweit tätige und in Frankfurt ansässige Verein Erzengel, gegründet 2022, veröffentlicht hiermit seinen Jahresbericht 2023. Die gewonnenen Erkenntnisse im Rahmen der satzungsgemäßen Aufgaben beziehen sich aus über 1000 Beratungen und einer Vielzahl von teils anwaltlich, teils durch Juristen unentgeltlich geführten Verfahren. Der Tätigkeitsbericht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder eine aussagekräftige Stichprobe, sodass es bei anderen Verfahren zu anderen Ergebnissen kommen kann. Die Kenntnis der konkreten Situation vor Ort, in den Herzen der Menschen und den Gerichtssälen ist Grundlage für unsere politische, fachliche Arbeit.

Der Verein Erzengel ist vor allem im Bereich des Familienrechts tätig. Satzungsgemäße Aufgabe ist die engagierte Interessenvertretung zur Wahrung von Grund und Menschenrechten. Dieses Ziel soll durch Öffentlichkeitsarbeit erreicht werden, Interessenvertretung, Fortbildungsangebote, Gemeinschaftsveranstaltungen, Beratungen und Rechtsberatungen, psychologische Unterstützung, Betrieb eines kostenfreien Hilfetelefones, wissenschaftlichen Diskurs und wissenschaftliche Arbeiten.

1.         Ziele

Die satzungsgemäßen Ziele konnten alle erreicht werden.

In der Öffentlichkeitsarbeit ist vor allem auf die Webpräsenz des Vereines hinzuweisen. Darüber hinaus wurden Plakataktion in Tübingen durchgeführt. Pressemitteilungen und Erfolgsnachrichten sowie zur Verfügung stellen von verschiedenen kostenfrei zugänglichen Formularen und Formulierhilfen konnten durchgeführt werden, um Betroffenen zu unentgeltlich zu helfen.

Die Interessenvertretungen und Beratung konnte durch eine Vielzahl von Präsenzveranstaltungen, weit über 1000 Beratungskontakte und unzählige Unterstützungs- und Vertretungskontakte erreicht werden. Teilweise konnten wir Anwälte weiterbilden und fachlich unterstützen in Bereichen, in dem diese kein vertieftes Wissen hatten. Wir konnten inzwischen auch Verfahrensbeistände und Ergänzungspfleger beraten und sichern hiermit die Qualität und die Qualifikation im Rahmen der Rechtsfortentwicklung.

Die Fortbildungsangebote sind im Jahr 2023 noch etwas zurückhaltend durchgeführt, für das neue Jahr sind mehr Seminare, Webinar der und Coachings angedacht. Angedacht ist eine Zertifizierung bei bestimmten absolvierten Fortbildungen für jedermann, aber auch für Rechtsanwälte und Richter.

Die persönlichen Beratungsangebote waren sehr gut besucht. Im Jahr 2024 soll dies fortgesetzt und gegebenenfalls ausgebaut werden.

Die psychologische Beratung und Betreuung ist bisher nicht in dem Umfang umgesetzt, wie angedacht. Für das Jahr 2024 ist daher eine Erweiterung der Berater und der Beratung angedacht.

Das Telefon wird hervorragend angenommen, auch hier ist eine Ausweitung des Angebotes fest eingeplant. Bisher wird das Telefon von vier verschiedenen Personen besetzt, auch dies wird ausgeweitet.

Im Bereich der Lobbyarbeit konnte einerseits durch die Verbindung von verschiedenen Fachprovisionen (Familienpsychologen, Aussagepsychologen, Psychiater und Juristen) der Wissensaustausch verbessert werden. Die begonnene politische Verknüpfung mit verschiedenen Landtagsfraktionen wird im Jahr 2024 fortgesetzt und intensiviert.

Der wissenschaftliche Diskurs wird erweitert durch wissenschaftliche Aufsätze, Herausarbeitung von Problemen und Lösungsansätzen und offenen Diskurs mit den Fachprovisionen.

2.         Konkrete Erkenntnisse

a)

Im Rahmen der oben dargestellten Tätigkeiten konnte eine Vielzahl von Problemen systematisiert und herausgearbeitet werden, die hier auszugsweise dargestellt werden sollen.

b)

Ein Problem ist es nach wie vor, dass es schwierig ist, das Gros der Betroffenen zu motivieren. Viele Selbsthilfegruppen neigen dazu, keine andere Meinungen zuzulassen. Dies steht der Rechtsfortbildung und dem wissenschaftlichen Diskurs im Wege. Hierzu gehören insbesondere unsachlich geführte Diskussionen, die es den Gerichten oftmals einfach machen, vertretbare oder teils sinnvolle Lösungsansätze als nicht beachtbar beiseitezuschieben.

c)

In der Beratung ist ein spannender Trend zu beobachten: Neben den bereits bekannten Problemen Gutachten, provozierte Streitigkeiten und provozierte Hochstrittigkeit ist die Tendenz erkennbar, verstärkt auf unbestimmte, aber bestimmbare Fachbegriffe wie Manipulation, Bindungsintoleranz, Hochstrittigkeit, aber auch psychiatrische Diagnosen zu setzen, ohne nachprüfbare Grundlagen für dieselben zur Verfügung zu stellen. Hier scheint bewusst mit der mangelhaften Fachkenntnis der Juristen und der durch solche Begriffe erzeugten Ängste gearbeitet zu werden, um schneller ans Ziel zu kommen.

d)

Standardliteratur, die den Professionen bekannt sein müssten, wird hierbei weitgehend ignoriert. Wesentliche Aufsätze wie „Zur Notwendigkeit professioneller Intervention bei Eltern-Kind-Entfremdung“, „Loyalitätskonflikte, Eltern-Kind-Entfremdung und Umgangsstreitigkeiten als juristische, gutachterliche und beraterische Krise – eine bindungs-dynamische Perspektive“ oder „Verdorbener Wein in neuen Schläuchen“ sind schlicht nicht bekannt, wissenschaftliche Expertise wird durch profanes Allgemeinwissen oder Wissen, das für solches gehalten wird, ersetzt.

Immer noch werden alte und nachvollziehbare Definitionen relevanter Begriffe wie Kindeswohl, Manipulation, Bindungsintoleranz nicht gekannt und damit weder die Fachliteratur von Dettenborn, Salzgeber, Balloff und anderen gelesen und verstanden. Das ist ein nicht tragbarer Zustand, der aber vor allem die Justizverwaltung betrifft, die Arbeitsplätze von Richtern verpflichtend hiermit ausstatten müsste.

e)

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit ist es nach wie vor, fehlerhafte Sachverhaltsdarstellung und fehlende Amtsermittlung der Jugendämter in der Unterstützung der Beratung der Gerichte darzustellen. Eine Vielzahl von Verfahren ließe sich vermeiden, wenn vorab ordentlich ermittelt und wahrheitsgemäß berichtet würde, wozu auch fehlende Kenntnis zählen würde. Dabei fällt es auf, dass die Gerichte mit entsprechender Kritik grundsätzlich nicht einverstanden sind und „ihre“ Jugendämter schützen, statt sich argumentativ und neutral hiermit auseinanderzusetzen. Es ist ein schwerer, aber nicht unmöglicher Weg, hier mit Beharrlichkeit die Gerichte zu überzeugen. Die Vielzahl der vom Verein und dem ihm angeschlossenen Juristen und Rechtsanwälten erreichten Erfolge spricht eine deutliche Sprache.

Dass sich Jugendämter nicht an gerichtliche Beschlüsse halten, muss dem Jahr 2023 ebenfalls zugeordnet werden und mit aller Schärfe für die Zukunft unterbunden sein. Auch Jugendämter können Kindesentziehung betreiben.

Autismus wird verstärkt in den Fokus der Jugendämter gerückt, ohne dass diese entsprechende Expertisen oder Fachkenntnis hätten. Dabei werden kindeswohlschädliche Maßnahmen wie Herausnahmen präferiert, die den regelhaften Lebensrhythmus, für Autisten überlebensnotwendig, ignorieren.

f)

Die Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten in Kindschaftssachen sind trotz des entgegenstehenden politischen und wissenschaftlichen Willens bei vielen Gerichten noch nicht anerkannt, obgleich sie den wissenschaftlich notwendigen Mindeststandard definieren. Teilweise muss man den Gerichten bereits den Namen Mindestanforderungen diktieren, in der Regel muss man jedenfalls inhaltlich auszuführen, weil diese Grundlage für Gutachtensverständnis nach wie vor nicht gelesen und nicht bekannt ist. Dabei spielt sicherlich die bekannte Überlastung der Gerichte eine Rolle, die sich aber nicht qualitativ auswirken darf. Die Justizverwaltungen werden hier gehalten sein, für eine Entlastung zu sorgen. Dabei ist erschreckend, dass viele Richter gar nicht wissen, wie sie an Sachverständige mit Qualifikation gelangen können. Die entsprechenden Listen und Suchmaschinen sind vielen unbekannt.

Leider wird regelmäßig eine fehlende Sachbehandlung der Verfahren durch fehlende Aktenkenntnis, Nichtlesen von relevanten Unterlagen oder Schriftsätzen und nicht kritisches Hinterfragen als Hauptursache der Qualitätsprobleme im Familienrecht ausgemacht.

g)

Die Digitalisierung der Justiz ist noch nicht durchgeführt. Teilweise herrschen bei bestimmten Amtsgerichten chaotischer Zustände, Akten werden mehrfach angelegt, Unterlagen nicht zur Akte gereicht und Ähnliches. Postlaufzeiten sind unkalkulierbar und im Hinblick auf die aktive Nutzungspflicht von Rechtsanwälten des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches nicht logisch begründbar. Positiv zu erwähnen ist die einfache Akteneinsicht in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg über ein Internetportal und der einfachen Möglichkeit, die ganze digitale Akte als PDF herunterzuladen. Wünschenswert wäre diese Möglichkeit in allen Bundesländern.

h)

Leider lassen sich aus den von uns vertretenen und beratenen Fällen auch willkürliche Entscheidungen der Gerichte nicht von der Hand weisen. Sorgerechtsentscheidungen in Umgangsverfahren zur treffen ist dabei ebenso wenig zulässig wie Menschen zu bedrohen oder falsche dienstliche Stellungnahmen in Befangenheitsverfahren abzugeben.

Ich darf wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass die oben dargestellten Erkenntnisse und Fehler niemals nur in einem Verfahren aufgetreten sind, sie würden sonst keinen Eingang in diesen Jahresbericht finden.

i)

Insbesondere von Anwälten wird nach wie vor der Streit zwischen den Eltern befeuert. Unsere Erfahrungen sind hier, dass eine Entkräftung von Beschuldigungen und ein Ignorieren von gegenseitigen Angriffen zu einer Entlastung des Verfahrens und damit auch der Kinder führt. Wir appellieren hier an alle Professionen, sich am Kindeswohl zu orientieren und dieses in der Argumentation in den Mittelpunkt zu stellen. Wegschauen ist insoweit keine Option.

Die in den Beratungen angesprochenen Fehler der Anwaltschaft sind nach wie vor fehlendes Engagement, fehlende Fachkenntnis, fehlender Wille, Beweismittel vorzulegen und fehlende Rechtskenntnis.

Die Defizite sind hier ebenso erschreckend wie die Verweigerung, teils notwendige Schritte einzuleiten. Teils werden Fristen falsch berechnet oder Beschwerdemöglichkeiten nicht gekannt.

k)

Die öffentliche Berichterstattung über Fälle gibt unserer Auffassung nach nicht den Erfahrungsschatz wieder, den wir machen durften. Weder gibt es eine systematische Benachteiligung von Müttern, wie es ein Teil der Presse deutlich machen möchte, noch ist tatsächliche Gewalt häufiger anzutreffen als behauptete oder erfundene Gewalt. Dabei scheuen viele Beteiligte unabhängig vom Geschlecht nicht davor zurück, das Kind als Waffe und Beweismittel einzusetzen. Dies wird von uns strikt abgelehnt und durfte ein kindeswohlschädliches und zutiefst bindungsintolerantes Verhalten darstellen.

In den nächsten Tagen berichten wir über unsere konkreten Pläne für 2024.

Frankfurt am Main, 02.01.2024

Michael Langhans

Der Verein

Erzengel ist eine engagierte Interessenvertretung zur Wahrung von Grund- und Menschenrechten insbesondere in familienrechtlichen Verfahren. Wir stehen für die Menschen ein. Und kümmern uns.

Gegründet 2022 versammelt der Verein Betroffene, aber auch Fachleute verschiedener Professionen. Durch das klare Bekenntnis zur verfassungsgemäßen Ordnung und den Menschenrechten setzt der Verein dort an, wo andere Versagen: Konkret, vor Ort, bei den Problemen und Menschen.

Mehr Informationen

Mehr Informationen erhalten Sie unter Tel. 015678/108665

michael.Langhans@erzengel.help

Michael Langhans ist Volljurist, langjähriger Experte in Sorgerechtsstreitigkeiten und Menschenrechtsaktivist. Er leitet den Verein

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Exklusiv: Formular „Triftige Gründe“ i.S. §1696 BGB

In Zusammenarbeit mit der Webseite unseres Vorstandes, der Seite Familienrecht by Michael Langhans, die sich vor kurzem mit „Triftigen Gründen“ beim Abänderungsantrag auseinandergesetzt hat, präsentieren wir Euch eine Formulierungshilfe bei „triftigen Gründen“ i.S. §1696 BGB.

Triftige Gründe

Triftige Gründe sind in §1696 I BGB definiert. Diese werden benötigt, um eine Abänderung eines Beschlusses oder eines Vergleiches i.S. des Gesetzes zu erreichen. Dabei ist der Maßstab strenger als beim Kindeswohl. Oftmals wird für Gerichte und Beschwerdegerichte, um eine schnelle Entscheidung herbeizuführen, verneint, dass triftige Gründe vorliegen, oftmals werden Erfolgschancen durch schlampige oder vorschnelle Antragsstellungen gemindert.

Der Maßstab ist strenger als beim Kindeswohl.

Michael Langhans

Formular für triftige Gründe

Eine Beispielformulierung überreichen wir Euch hier:

Wie bei allen Formularen gilt, dass diese nur partiell übernommen werden können. Es kommt immer auf den konkreten Einzelfall an. Wichtig ist, dass man nur Aspekte verwendet, die dem Kindeswohl relevant vorgehen und nicht „jede“ Änderung. Daher sollte man auch schlechtes erwähnen. Nur so erhält man die Erfolgschancen hoch.

In der Regel reicht es auch nicht aus, nur auf die falsche Situation früher abzustellen oder auf die Problembeseitigung, insbesondere wenn Eltern miteinander streiten.

Fragt Euch also selbstkritisch, ob ihr schon jetzt eine Abänderung beantragt oder ob man nicht einfach wartet bis bessere Argumente vorliegen.

Beratung

Jedermann kann sich bei uns kostenfrei und unverbindlich beraten lassen.

Danksagung

Diese Muster wären nicht ohne die finanzielle und tatsächliche Unterstützung unserer Mitglieder möglich geworden. Unsere wissenschaftliche, aufklärende und politisch einflussnehmende Arbeit wird unermüdlich fortgesetzt. Wir würden uns freuen, wenn auch Sie/Du unsere Arbeit durch eine Mitgliedschaft unterstützt.

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Willkommen, drei Engel für Erzengel!

Aras, Idalia und Veronica sind die drei jüngsten Engel im Verein Erzengel. Wir begrüssen von Herzen diese drei neuen Erdenbürger und versichern, dass wir für sie und für alle während einer aktiven Mitgliedschaft im Verein geborenen Kinder immer engagierter Helfer und Verfechter ihrer Grund- und Menschenrechte sind – garantiert.

Willkommen, Aras, Idalia und Veronica!

Den stolzen Eltern gratulieren wir und wünschen viel Freude auf dem weiteren Lebensweg.

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Erfolg: Jugendamtsmitarbeiter vor Landgericht München I besiegt

In einem einstweiligen Verfügungsverfahren konnte unser Anwaltsteam wie von Sinne(r)n und berauscht den Jugendamtsmitarbeiter vor dem Landgericht München I besiegen und den Antrag auf Erlass eines Maulkorbs abwehren. Dabei hat das Landgericht München I (Az. 26 O 10959/23) eine Zuständigkeit angenommen, obwohl unserer Auffassung nach für den Streit Mitarbeiter Jugendamt in seiner Amtsrolle gegen Elternteil das Verwaltungsgericht zuständig wäre. Die Entscheidung des Landgerichts München I kann insoweit auch zitiert werden, wenn eine Klage vor dem Landgericht anstrengt wird gegen Aussagen eines Jugendamtsmitarbeiters.

Der Antrag in München war aus vielen Gründen unzulässig und unbegründet; trotzdem hatte das Landgericht zuerst die Anträge des Jugendamtsmitarbeiters,

  1. der/die Antragsgegner:in xxx zu verpflichten, es zu unterlassen, sich in der Angelegenheit des Kindes xxx an die Eltern des Antragstellers xxx, zu wenden und zwar in jedweder Form, weder mündlich noch schriftlich noch in sonstiger Weise;
  2. der/die Antragsgegner:in xxx zu verpflichten, es zu unterlassen, im gesellschaftlichen Umfeld der Familie xxx – insbesondere im Dorf xxx – die Amtstätigkeit des Antragstellers xxx zu skandalisieren mit dem Ziel, Druck auszuüben, um seine Ablösung vom Fall Sohnes xxx zu erreichen;
  3. (…)

Weder war ein vollstreckungsfähiger Antrag vorhanden, noch bestand eine Wiederholungsgefahr, noch war Eilinteresse gegeben.

Dank des engagierten Vertretens der Anwaltskanzlei Bayr aus München unter der Anleitung unseres Vorstandes sowie der wunderbaren Terminsvertretung von RAin Mager konnten wir diesen herausragenden Erfolg für unser Mitglied erstreiten, der Eilantrag musste für erledigt erklärt werden und entfaltet keine Wirkung mehr

.

Im Rahmen unserer satzungsgemäßen Aufgaben unterstützt unser Team aus Rechtsanwälten, Juristen, Pädagogen und Psychologen und berät – gerne auch Dich:

https://herzengel.charity/verein/mitgliedschaft/
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ABGESAGT! Podiumsdiskussion 15.11.23: Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Update 08.11.2023: Die Veranstaltung ist abgesagt; zu wenig Teilnehmer.

Am 15.11.2023 nimmt unser Vorstand Michael Langhans nach einem Vortrag über Gewaltprävention an der Podiumsdiskussion zu Gewalt an Kindern und Jugendlichen, organisiert durch die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, zusammen mit Josefine Barbaric von Nein Lass das! und dem Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion für Jugendpolitik, frühkindliche Bildung, Forschung und MDL Dennis Birnstock teil.

Die Veranstaltung findet ab 18 Uhr in Filderstadt in der Filharmonie, Tübinger Straße 40, 70794 Filderstadt statt.

Die Teilnahme ist kostenlos. Anmelden könnt Ihr Euch hier.

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Erfolg: Umgang Donnerstag – Montag

Ein weiterer Umgangserfolg für einen von uns vertretenen Vater: Nach Umgangsausschluss und einer durch mühsame Anbahnung mit zwischenzeitlicher Verweigerung der Mutter gekennzeichneten Zeit konnten wir in der Hauptsache ein recht umfangreiches Umgangsmodell erstreiten: Alle vierzehn Tage von Donnerstag bis Montag, zusätzlich ein weiterer Nachmittag und Abend in der Woche, in der kein Umgang stattfindet, zusätzlich fair geteilte Ferien.

Angesichts der erbitterten Strategie von Seiten der Mutter hat sich damit unsere Vorgehensweise vollumfänglich ausgezahlt. Ob das ebenfalls initiierte Sorgerechtsverfahren weitergeführt wird und ob ein paritätischer Wechsel angestrebt wird, wird sich in den nächsten Wochen zeigen.

Der weitere Erfolg zeigt aber auch: Hart und unerbittlich in der Sache, keine unnötigen Angriffe, sachorientierte Argumente auf fachlich höchstem Niveau in kooperativer Zusammenarbeit zahlt sich aus.

Den Tenor findet ihr als Vorlage für eine halbwegs faire Umgangsregelung in der Anlage.

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Exklusiv: DSGVO-Muster-Aufforderung und Musterklage

Der Verein Erzengel präsentiert im Hinblick auf die seit Jahren öffentliche Diskussion um fehlerhafte Gutachten eine weitere Möglichkeit, sich falscher Daten aus einem gerichtlichen Verfahren zu erledigen. Anbei finden Sie ein Aufforderungsschreiben an einen Gerichtsgutachter und eine entsprechende datenschutzrechtliche Musterklage zur freien Verwendung.
Diese Muster beziehen sich ausschließlich auf falsche Anknüpfungstatsachen aus Explorationen bei familienpsychologischen Gutachten. Bei anderen Aspekten können sich Änderungen ebenso ergeben wie bei Vorgehen gegen Jugendamt oder Dritte. Insoweit können Sie sich gerne von uns beraten lassen oder unsere Anwälte aus München, Hannover und Dortmund mandatieren. Den Kontakt stellen wir gerne her.

Muster Aufforderung zur Datenberichtigung bei einem Gutachten

Bitte beachten Sie, dass sich in konkreten Konstellationen Abweichungen ergeben können. Das Formular ist für den Anwendungsfall „Gutachten“ und „falsche Aussagen des Anspruchstellers im Gutachten“ erstellt worden.

Musterklage zur Datenberichtigung bei einem Gutachten

In vorliegender Musterklage nach DSGVO liegt ein Sachverhalt zugrunde, bei dem das Gutachten über ein Jahr alt ist und die Ausgangssache erledigt und rechtskräftig ist. Andere Sachverhalte können zu einer teilweisen geänderten Bewertung führen.

Beratung

Jedermann kann sich bei uns kostenfrei und unverbindlich beraten lassen.

Danksagung

Diese Muster wären nicht ohne die finanzielle und tatsächliche Unterstützung unserer Mitglieder möglich geworden. Unsere wissenschaftliche, aufklärende und politisch einflussnehmende Arbeit wird unermüdlich fortgesetzt. Wir würden uns freuen, wenn auch Sie/Du unsere Arbeit durch eine Mitgliedschaft unterstützt.

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Presse

Eltern, die ihre Kinder aus „Schutzhaus“ in Hamburg entführt haben sollen, vollständig rehabilitiert

Die Eltern, die ihre Kinder im Februar 2023 aus einem “Hamburger Schutzhaus entführt” haben sollen, sind nunmehr vollständig rehabilitiert.

Längst überfälliger Schlusstrich durch Beschluss

Der Vorstand des Vereins Erzengel, Herr Assessor iur. Michael Langhans, kommentiert den Beschluss wie folgt: „Der längst überfällige Beschluss setzt für die Familie N. einen Schlussstrich unter eine beispiellose Hexenjagd der Presse und der Polizei. Insbesondere das UKE (Universitätsklinikum Hamburg-Eppensdorf), aber auch das Jugendamt haben beim Schutz der Kinder versagt. Die Familie wurde wissentlich geschädigt und verfolgt, obgleich zu keiner Zeit, wie sich insbesondere aus dem jetzigen Hauptsachebeschluss ergibt, eine Gefährdung für die Kinder bestand.

Die Familie feiert auf einem Bild, auf dem Vater, Mutter und ein Kind anonymisiert zu sehen sind, bei einem Donut den Erfolg in Hamburg
Die Familie feiert auf einem Bild, auf dem Vater, Mutter und ein Kind zu sehen sind, bei einem Donut den Erfolg (c) Privat

Die Mutter äußert sich insoweit: „Es liegt nun ein langer Weg vor uns. Wir müssen die Kinder dort auffangen, wo sie von anderen fallen gelassen wurden. Dank Empathie, und liebevoller, sicherer Bindung an unsere Kinder, können wir ihnen hoffentlich helfen, ihre traumatischen Erfahrungen zu verarbeiten.

Ungeklärte Rechtsfragen

Durch die Entscheidung bleibt es vorerst offen, inwieweit rassistische Motive dazu geführt haben, dass einem engagierten Vater seine Kinder nicht übergeben wurden und eine gewaltsame Trennung erfolgt ist. Dies zu klären wird eine Frage der Haftung und Fortsetzungsfeststellung sein. Dasselbe gilt für den Druck, der rechtswidrig auf die Mutter und den Vater ausgeübt wurde, damit diese vorläufigen Maßnahmen zustimmen, die nunmehr wie von uns vorhergesagt als unnötig und obsolet klassifiziert sind.

Der Vorfall gehört auf jeden Fall aufgearbeitet“, so Langhans. “Verstöße gegen das KKG und §1666a BGB dürfen nicht folgenlos bleiben, zumal ein Schaden an der Reputation der Eltern in Kenntnis aller rechtlich relevanten Fakten billigend in Kauf genommen wurde und bindender Datenschutz mehrfach mutwillig umgangen ist. Verantwortung hierfür will keiner übernehmen.”

Die Kinder genießen nunmehr den von staatlichen Eingriffen freien Kontakt zu beiden Eltern, die sich liebevoll um ihre beiden Kinder auch in der Trennung kümmern. Letztlich ist es vor allem ein Erfolg von einem Vater und einer Mutter, die nicht müde wurden, das richtige zu tun – mit Unterstützung unseres Vereins und unseres Teams aus Psychologen und Juristen.

Damit sind die Eltern und die Familie vollständig rehabilitiert.

Wir hatten bereits hier und hier über den Fall berichtet.

Der Verein

Erzengel ist eine engagierte Interessenvertretung zur Wahrung von Grund- und Menschenrechten insbesondere in familienrechtlichen Verfahren. Wir stehen für die Menschen ein. Und kümmern uns.

Gegründet 2022 versammelt der Verein Betroffene, aber auch Fachleute verschiedener Professionen. Durch das klare Bekenntnis zur verfassungsgemäßen Ordnung und den Menschenrechten setzt der Verein dort an, wo andere Versagen: Konkret, vor Ort, bei den Problemen und Menschen.

Mehr Informationen

Mehr Informationen erhalten Sie unter Tel. 015678/108665

Den Vorsitzenden erreichen Sie per eMail direkt unter Michael.Langhans@herzengel.charity

Michael Langhans ist Volljurist, langjähriger Experte in Sorgerechtsstreitigkeiten und Menschenrechtsaktivist. Er leitet den Verein zusammen mit seinem Team.

Links:

Link zur Pressemitteilung auf OpenPR

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Über 26 erfolgreiche Verfahren dokumentieren das Erfolgsmodell des Vereins Erzengel

Der Verein Erzengel blickt auf  über 25 erfolgreich geführte Verfahren im letzten Jahr zurück. Die vielfältigen Erfolge belegen, dass der Verein mit seiner auf qualitativ rechtlich-fachlich hochwertiger und emotional engagierter Hilfe basierenden Konzepte erfolgreich ist. Dabei darf nicht verkannt werden, dass neben familienrechtlichen Verfahren auch verwaltungs- und strafrechtliche zu einem für die Betroffenen positiven Ende geführt werden konnte.

Wir sind stolz darauf, Eltern bei der Rückführung ihrer Kinder, teils nach sehr langer Abwesenheit aus dem elterlichen Haushalt, ebenso unterstützt zu haben wie in der Abwehr von Kindeswohlgefährdungsverfahren nach §1666 BGB. Wir konnten in Verwaltungsverfahren Eltern bei der Verhinderung einer Inobhutnahme unterstützen sowie erfolgreich Namensänderungen abwehren. Wir erreichten, dass Kosten für Privatgutachten durch die Staatskasse übernommen wurden. In Gewaltschutzverfahren konnten wir ebenso befriedigende Lösungen finden wie Strafverfahren einstellen lassen. Umgänge konnten mehrfach etabliert und von begleitet auf unbegleitet umgestellt werden.

Das alles zeigt aber auch das Portfolio unserer Vorgehensweise: Wir sind nicht auf ein Thema im Familienrecht spezialisiert, sondern nutzen die zur Verfügung stehende Bandbreite rechtsstaatlichen Vorgehens, um für Kinder und Eltern die bestmögliche Lösung zu erreichen.

Was bei solchen Erfolgsmeldungen oft vergessen wird: Es ist ein hartes Stück Arbeit für unsere Mitglieder und unsere Helfer. Doch eines ist gewiss: Der Verein Erzengel ist Deine engagierte Interessenvertretung zur Wahrung von Grund- und Menschenrechten insbesondere in familienrechtlichen Verfahren. Wir stehen für Dich ein. Und kümmern uns – erfolgreich, wie die obigen Zahlen belegen.

Der Verein

Erzengel ist eine engagierte Interessenvertretung zur Wahrung von Grund- und Menschenrechten insbesondere in familienrechtlichen Verfahren. Wir stehen für die Menschen ein. Und kümmern uns.

Gegründet 2022 versammelt der Verein Betroffene, aber auch Fachleute verschiedener Professionen. Durch das klare Bekenntnis zur verfassungsgemäßen Ordnung und den Menschenrechten setzt der Verein dort an, wo andere Versagen: Konkret, vor Ort, bei den Problemen und Menschen.

Mehr Informationen

Mehr Informationen erhalten Sie unter Tel. 015678/108665

Den Vorsitzenden erreichen Sie per eMail direkt unter Michael.Langhans@herzengel.charity

Michael Langhans ist Volljurist, langjähriger Experte in Sorgerechtsstreitigkeiten und Menschenrechtsaktivist. Er leitet den Verein zusammen mit seinem Team.

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