Unser Mitglied M. B. konnte auf Beratung unseres Vereins eine wichtige Entscheidung am Verwaltungsgericht München erstreiten: Mit recht deutlichen Worten klassifiziert die mit drei Berufsrichtern besetzte Kammer eine Entscheidung des Jugendamtes München als formell und materiell rechtswidrig und ordnet die Herausgabe des Kindes an.
VG München hebt Inobhutnahme auf
Unter dem Az. M 18 S 22.3726 mit dem Datum 09.08.2022 hat das Verwaltungsgericht entschieden:
„Es wird festgestellt, dass der Widerspruch der Antragstellerin gegen die Inobhutnahme ihrer Tochter aufschiebende Wirkung hat. Die Tochter der Antragstellerin ist dieser zu übergeben.“
Begründung der Aufhebung der Inobhutnahme
Begründet wird die Entscheidung damit, dass das Jugendamt die gesetzlich vorgeschriebene aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Inobhutnahme missachtet hat. Daher ist dieselbe durch das Verwaltungsgericht anzuordnen. Rechtsfehlerhaft unterblieb auch die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Inobhutnahme, wie überhaupt ein schriftlicher Verwaltungsakt unterblieben ist. Zumindest die sofortige Vollziehung hätte schriftlich begründet werden müssen.
Weil sich das Jugendamt der Landeshauptstadt München aber nicht an das Gesetz hält, liegt eine sogenannte faktische Vollziehung der Inobhutnahme vor, die wegen Verstoß gegen §80 I VwGO formell rechtswidrig ist, und zwar ohne Ausnahme.
Doch auch inhaltlich ist die Inobhutnahme falsch gewesen, weil das Jugendamt nicht einmal irgendetwas zur Sachverhaltsaufklärung unternommen hat. Eine dringende Gefahr lag nicht vor. Zumindest hätte man aber nach Klärung der Situation das Kind sofort zurückgeben müssen.
Meilenstein für das Mitglied, den Verein und alle betroffenen Eltern
Die Entscheidung stellt einen großen Erfolg unseres Mitglieds dar. Michael Langhans, Volljurist und Vorstand, hierzu:
„Selten hat ein Verwaltungsgericht so kompetent, schnell und mit deutlichen Worten Unrecht klassifiziert. Viele Verwaltungsgerichte warten eine Entscheidung der Familiengerichte ab. Dann wird ein Antrag oft unzulässig. Das Verwaltungsgericht München hingegen hat lehrbuchartig und im Interesse des Kindeswohles reagiert. Diese Begründung wird vielen Eltern helfen, gegen Inobhutnahmen vorzugehen und ist ein Meilenstein. Wir sind Stolz auf unser Mitglied und freuen uns, sie weiter unterstützen zu dürfen.“
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4 Antworten auf „Erfolg für Mitglied: VG München hebt Inobhutnahme auf“
[…] Erfolg für Mitglied: VG München hebt Inobhutnahme auf […]
Herzlichen Glückwunsch zu diesem Erfolg. Ist euer Verein auch in Österreich tätig? Da es auch in Österreich einige Fälle gibt wo Müttern weil sie berufstätig sind die Kinder inobhut genommen werden und zum Kindesvater verbracht werden. Indirekt betrifft mich so ein Fall auch persönlich!
duch ein sehr großes Vorwurf problem Missbrauch jetz sind gewalttätige Vater geblieben nicht meer Missbrauch aber ich kriege meine Kinder nicht obwohl ich 24 Monate was Jugendamt sachte mache ich mein kinder sind nur amheulen papa mama wir möchten unsere zuhause zurück möchten nicht heim letzte woche mein Tochter hat mein Pulli gerissen weil sie nicht heim wollte ich brauche hilfe ich bin psychisch ende ich weiß auch nicht wir ich das bewiesen kann kann jemand mir helfen ich werde sorger mein leben geben wenn jemand mir helfen bitter
[…] gibt es die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München, die ein Mitglied nach Beratung und Instruierung erringen konnte. Einen weiteren Erfolg stellt das […]