Kategorien
Presse

Über 26 erfolgreiche Verfahren dokumentieren das Erfolgsmodell des Vereins Erzengel

Der Verein Erzengel blickt auf  über 25 erfolgreich geführte Verfahren im letzten Jahr zurück. Die vielfältigen Erfolge belegen, dass der Verein mit seiner auf qualitativ rechtlich-fachlich hochwertiger und emotional engagierter Hilfe basierenden Konzepte erfolgreich ist. Dabei darf nicht verkannt werden, dass neben familienrechtlichen Verfahren auch verwaltungs- und strafrechtliche zu einem für die Betroffenen positiven Ende geführt werden konnte.

Wir sind stolz darauf, Eltern bei der Rückführung ihrer Kinder, teils nach sehr langer Abwesenheit aus dem elterlichen Haushalt, ebenso unterstützt zu haben wie in der Abwehr von Kindeswohlgefährdungsverfahren nach §1666 BGB. Wir konnten in Verwaltungsverfahren Eltern bei der Verhinderung einer Inobhutnahme unterstützen sowie erfolgreich Namensänderungen abwehren. Wir erreichten, dass Kosten für Privatgutachten durch die Staatskasse übernommen wurden. In Gewaltschutzverfahren konnten wir ebenso befriedigende Lösungen finden wie Strafverfahren einstellen lassen. Umgänge konnten mehrfach etabliert und von begleitet auf unbegleitet umgestellt werden.

Das alles zeigt aber auch das Portfolio unserer Vorgehensweise: Wir sind nicht auf ein Thema im Familienrecht spezialisiert, sondern nutzen die zur Verfügung stehende Bandbreite rechtsstaatlichen Vorgehens, um für Kinder und Eltern die bestmögliche Lösung zu erreichen.

Was bei solchen Erfolgsmeldungen oft vergessen wird: Es ist ein hartes Stück Arbeit für unsere Mitglieder und unsere Helfer. Doch eines ist gewiss: Der Verein Erzengel ist Deine engagierte Interessenvertretung zur Wahrung von Grund- und Menschenrechten insbesondere in familienrechtlichen Verfahren. Wir stehen für Dich ein. Und kümmern uns – erfolgreich, wie die obigen Zahlen belegen.

Der Verein

Erzengel ist eine engagierte Interessenvertretung zur Wahrung von Grund- und Menschenrechten insbesondere in familienrechtlichen Verfahren. Wir stehen für die Menschen ein. Und kümmern uns.

Gegründet 2022 versammelt der Verein Betroffene, aber auch Fachleute verschiedener Professionen. Durch das klare Bekenntnis zur verfassungsgemäßen Ordnung und den Menschenrechten setzt der Verein dort an, wo andere Versagen: Konkret, vor Ort, bei den Problemen und Menschen.

Mehr Informationen

Mehr Informationen erhalten Sie unter Tel. 015678/108665

Den Vorsitzenden erreichen Sie per eMail direkt unter Michael.Langhans@herzengel.charity

Michael Langhans ist Volljurist, langjähriger Experte in Sorgerechtsstreitigkeiten und Menschenrechtsaktivist. Er leitet den Verein zusammen mit seinem Team.

Links:

Link zur Pressemitteilung auf OpenPR

Pressearchiv auf OpenPR

Kategorien
Verein

Erfolg: AG Hamburg-Altona beendet §1666 BGB Verfahren ohne Auflagen

Das AG Hamburg-Altona musste in einem Hauptsachebeschluss nunmehr einräumen, dass eine Kindeswohlgefährdung gem. §1666 BGB nicht (mehr) besteht und hat daher das Hauptsacheverfahren ohne sorgerechtliche Maßnahmen (Auflagen!) beendet. Den überzeugenden Argumenten der Eltern, geäußert durch unseren Vereinsvorstand Michael Langhans, konnte das AG Hamburg-Altona nichts entgegensetzen, trotz erheblicher Bemühungen.

Bundesweite Schlagzeilen

Der Fall, den wir erfolgreich vertreten konnten, hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Wir konnten bereits in der einstweiligen Anordnungssache eine Wegnahme der Kinder rückgängig machen.

Die offenen Rechtsfragen müssen nun verwaltungs- und haftungsrechtlich geprüft werden.

Wir freuen uns sehr, dass wir einer weiteren Familie helfen konnten. Jede Familie hat eine Chance verdient – hierfür kämpft unser Verein.

Unsere Erfolge

Mehr über unsere Erfolge könnt Ihr hier nachlesen:

https://herzengel.charity/erfolge-unserer-arbeit/
Kategorien
Verein

Hilfe: Dateiupload direkt bei der Terminsbuchung

Liebe Freunde, Mitglieder und Interessenten,

durch ein Update unseres Kalenderanbieters ist es ab sofort möglich, dass Ihr direkt bei der Anmeldung relevante Daten mit dem Dateiupload hochladen könnt:

Der Vorteil: Wir sehen bei der Vorbereitung bereits dass und welche Informationen für die Beratung relevant sind.

Natürlich könnt Ihr nach wie vor auch eine eMail an uns senden!

Kategorien
Projekt

Erfolg: Petition zur Rückführungspflicht mit 872 Zeichnern erfolgreich abgeschlossen!

Unsere Petition zur gesetzlichen Verankerung der Rückführungspflicht, die EGMR und BVerfG ausgesprochen haben, ist heute mit respektablen 872 Unterschriften erfolgreich beendet worden.
Wir bedanken uns bei allen Zeichnern.

Die Petition wird jetzt an Land- und Bundestag weitergeleitet werden.

Wir werden weiter hierüber berichten.

Mehr Infos zur Petition:

https://herzengel.charity/petition-rueckfuehrungspflicht-gesetzlich-verankern/

Link zur Petitionsseite:

https://www.change.org/p/r%C3%BCckf%C3%BChrungspflicht-gesetzlich-verankern/

Kategorien
Meinung Verein

Gedanken zum 03. Oktober

Liebe Freunde, Mitglieder, Interessierten und Förderer, da ich heute zumindest einen Teil des Tages der deutschen Einheit in Berlin verbringe, eine Stadt voller Widersprüche, aber neben der Frankfurter Paulskirche und dem Bonner Parlament aber eben auch die Keimzelle unseres wunderbaren Landes, darf ich ein paar Gedanken zusammenfassen und mit Euch teilen.

Rechtsprechung ohne Werte ist wertlos

Eigentlich weiss ja keiner, was genau wir an diesem Tag feiern. Denn vorallem feiern wir den Beitritt der östlichen Bundesländer zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Rechte, die für viele Mitglieder nur auf dem Papier bestehen, die vielen Kindern vorenthalten werden. Statt diesen Tag also zu „feiern“, sollte er eine Mahnung sein, dass wir unsere Freiheit und unsere Grundrechte jeden Tag aus neue beschützen und erkämpfen müssen.

Deshalb habe ich mir auch erlaubt, dieses obige Zitat von Helmut Kohl zweckzuentfremden. Doch hat er nicht recht? Erleben wir nicht oft, dass Richter den „einfachen“ Weg gehen, um ein Verfahren abzuschließen, und der wesentliche Wert des Kindeswohles vernachlässig oder gar negiert wird? Brechen wir nicht oft unser Wort, wenn wir Kinder um ihre Meinung, um ihren Willen in der Anhörung fragen und diesen dann nicht berücksichtigen?

„Der Wille des Kindes sollte nicht einem rechtlich wünschenswerten Ziel geopfert werden.“

Dr. Balloff, Kinder vor dem Familiengericht

Und dieses Ziel ist es eben oft, ein Ende der Verfahren zu erreichen, nicht ein Ende des Streites.

Richter unterscheiden sich vom Weltenherrscher weiters dadurch, dass sie weder allmächtig noch allwissend, sondern selbst fehleranfällig und nicht frei von Sünden sind.
Hier darf leider insbesondere acedia, die Faulheit, nicht unbeachtet bleiben. Wenn Richter auch selten aus bösem Willen Arbeit, die eigentlich ihnen zukommen würde, auf den Sachverständigen abwälzen, so kommt es – und hier kann ich mich keineswegs ausnehmen – doch immer wieder vor, dass unter Zeit- und Arbeitsdruck und zunehmender Aktendicke beim Gutachtensauftrag der Weg des geringsten Widerstands, insbesondere der Verweis auf ein nicht wirklich kritisch reflektiertes und auf Schlüssigkeit
und rechtliche Relevanz geprüftes Vorbringen, gewählt
wird.

Dr. Dworak in Sieben Sünden des Sachverständigen aus Sicht eines Richters

Richter sind nicht allmächtig

Richter sind eben, anders als es die richterliche Unabhängigkeit glauben machen möchte, nicht allmächtig. Durch ihre Bindung an die Grundrechte sind sie stärker als jedermann verpflichtet, für das Recht einzutreten.

Dr. Kreyssig äußerte sich hierzu wie folgt:

Die Richter von damals sind schuldiger als andere, weil sie in ihrer Gesamtheit das Recht hätten besser vertreten müssen … 

Kempner, Es gab einen Richter in Brandenburg, Neue Welt 1968, S. 27

Und weiter:

„Trotzdem glaube ich, dass der Obervormund, wie die volksverbundene Sprechweise den Vormundschaftsrichter nennt, unzweifelhaft die richterliche Pflicht hat, für das Recht einzutreten. Das will ich tun. Mir scheint auch, dass mir das niemand abnehmen kann. Zuvor ist es aber meine Pflicht, mir Aufklärung und Rat bei meiner vorgesetzten Dienstbehörde zu holen.“

zitiert nach Döring (Hrsg), Lothar Kreyssig: Aufsätze, Autobiografie und Dokumente, S. 146

Grundrechte müssen verteidigt werden

Der Tag der Deutschen Einheit verdeutlicht daher wie kein anderer Tag, dass wir unsere Grundrechte verteidigen müssen:

„Eine Verfassung lebt davon, dass sich jeder Einzelne für sie einsetzt und sich bewusst ist, was diese Rechte für ihn bedeuten. Toleranz und Respekt müssen gelebt und verteidigt werden. Sonst können der Rechtsstaat und Demokratie nicht verteidigt werden. So wie die Demokratie lebt auch die Verfassung davon, dass sich die einzelnen Bürger für den Erhalt und den Schutz der Rechte einsetzen.“ 

Friedrich Naumann Stiftung

Grundrechte sind vorallem Abwehrrechte gegen den Staat:

Die Grundrechte sind in erster Linie Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat; in den Grundrechtsbestimmungen des Grundgesetzes verkörpert sich aber auch eine objektive Wertordnung, die als verfassungsrechtliche Grundentscheidung für alle Bereiche des Rechts gilt.

BVerfGE 7, 198f

Ich möchte daher allen da draußen den Mut machen, in Verfahren auf die Grundrechte hinzuweisen und diese aktiv einzufordern.

Ich weiß, dass viele Richter das nicht möchten, ehrliche und beweisbare Kritik zu aggressivem Konter oder potentiellen nachteiligen Entscheidungen führen kann. Dass staatliche Systeme zusammenhalten und die Kritik am Jugendamtsmitarbeiter auch durch Richter beinahe persönlich genommen werden kann.

Doch davon dürfen wir uns nicht einschränken oder behindern lassen. Denn das ist der Sendungsauftrag unseres Grundgesetzes:

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Solange dies allerdings nur auf Papier geschrieben steht und nicht im Herzen eines jeden Menschen in diesem Land eingebrannt ist, müssen wir diese Wahrheiten verteidigen und schützen.

Michael Langhans, Volljurist

Wir wünschen einen wunderbaren 3. Oktober.
Ihr Verein Erzengel

Kategorien
Meinung Politik

“Our liberty depends on the freedom of the press, and that cannot be limited without being lost”

“Our liberty depends on the freedom of the press, and that cannot be limited without being lost”. Diese wunderbaren Worte von Thomas Jefferson, drittem Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika und maßgeblicher Hauptverfasser der Unabhängigkeitserklärung, kommen mir in den Sinn, wenn ich an den Rechtsstreit denke, den Freifam -Chefredakteur Sandro Groganz mit dem Landtag Baden-Württemberg am 04.10.2023 ausfechten muss.

Unsere Freiheit basiert auf der Freiheit der Presse, und diese kann nicht eingeschränkt werden ohne dass sie verloren geht.

Thomas Jefferson, 3. Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika

Im Grundgesetz ist hierzu formuliert:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Art. 5 GG

Es steht also einem politischen Betrieb wie einem Landtag oder Verwaltungsbeamten nicht zu, die Meinungsfreiheit zu untergraben – die zudem wesentlicher Kern des Parlamentarismus selbst ist.

Ich erlebe es oft, dass Viele (Richter in Urteilsbegründungen oder in Verfahrenssituationen, Verfahrensbeistände in ihren Berichten usw.) die Meinungsfreiheit für sich in Anspruch nehmen in Situationen, in denen sie wohl wissen, dass an dieser Stelle, in dieser Situation, kein Widerspruch möglich ist oder nicht zugelassen ist. Kann Sandro in einer Landtagssitzung seine Sicht darlegen? Nein. Nur Mitglieder der Parlamente dürfen dort regelmäßig sprechen.

Wie aufrichtig ist es, wenn man vor Fernsehkameras Debatten zu politischen Themen verbreitet, die eigene Meinung postuliert, aber keine Widerworte abweichender Art zulässt?

Ich selber (Michael Langhans) bin mit Sandro oft nicht einer Meinung, Pflege eine andere Art der Aufklärung und Diskussion und oft andere Auffassungen zu Themen. Andere empfinden in ihm einen leidenschaftlichen Streiter für seine Sache und gegen Unrecht.

Es steht mir jedenfalls nicht zu, eine andere Meinung inhaltlich zu beschneiden.

Die Freiheit der Meinung ist die Freiheit des Andersdenkenden, ein Problem, das wir in Deutschland schon immer hatten. Niemand sollte die Meinungsfreiheit für sich einfordern, schon gar nicht mit Unterlassungsklagen, sondern aktiv zulassen, dass der Andere sie nutzen kann und diesen dabei unterstützen: Das ist echte Freiheit, das ist der Wesenskern unseres Grundgesetzes.

Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden

Rosa Luxemburg

Deshalb, und weil unser Verein sich der Verteidigung der Grund und Menschenrechte verschrieben hat und hiervon keinen Millimeter abzuweichen gedenkt, möchten wir Herrn Groganz unsere Unterstützung für das Verfahren mit den Worten von Evelyn Beatrice Hall zukommen lassen:

“I disapprove of what you say, but I will defend to the death your right to say it”

Evelyn Beatrice Hall, The Friends of Voltaire

Idch missbillige, was Sie sagen, aber ich werde Ihr Recht, es zu sagen, bis zum Tod verteidigen. Auch hierauf basiert der Verein Erzengel. Denn: Wir kümmern uns.

Kategorien
Verein

Erfolg: 300 positive Bewertungen für Beratungen

Heute erreicht uns die 300ste positive Bewertung unseres Beratungsangebots. 300 positive Beratungen ist durchaus ein Ergebnis, auf das wir sehr stolz sein können. Anders als im Internet möglich kann man sich bei unserem Bewertungssystem Bewertungen nicht erkaufen oder den Inhalt beeinflussen.

Jede Bewertung kann nur nach einer erfolgten (!) Beratung erreicht werden. Dadurch wird im Sinne der Transparenz die Aussagekraft hochgehalten.

300 Beratungen, 4,95 Sterne = 99% Rating.

Dabei sind da schon die Bewertungen berücksichtigt, die uns teil zu Unrecht „schlecht“ bewertet hatten a la:

„Meine Situation ist sehr verstrickt , weshalb es schwierig ist in so kurzer Zeit einen Einblick zu erhalten bzw. zu bewerten. Dennoch wirkte Herr Langhans kompetent auf mich.“

Daher empfehlen wir vorab Informationen an uns zu senden! Das spart Zeit und hilft bei der Lösungsfindung. Wer das nicht tut, sollte sich nicht wirklich beschweren…

„Hallo Herr Langhans, vielen Dank für das 15 Minuten-Telefonat am 11.11.2022. Mein Handy-Akku war ja dann leider leer. Leider war die Zeit viel zu kurz, da ich Ihnen ja zunächst versucht habe zu schildern, was bisher geschehen ist.“
Erstens waren es 35 Minuten, zweitens ist es nun wirklich nicht unser Problem wenn jemand mit einem leeren Akku anruft.

„Zu 100% konnte mir nicht geholfen werden, allerdings lag denen auch nicht der volle Umfang der Sachlage schriftlich vor. Mit den gegebenen Informationen haben sie mir aber wirklich sehr gut weiter geholfen!“
Siehe oben.

Auch wenn es manchmal frustrierend ist, „schlecht“ bewertet zu werden für Fehler, die andere machen, sind uns die vielen positiven Bewertungen ein Ansporn darauf, noch besser zu werden und so hochklassig zu bleiben. Danke für Euer Vertrauen!

Kategorien
Verein

Erfolg: Rückführung auch am Oberlandesgericht Frankfurt

In einem heute beendeten Beschwerdeverfahren konnte die Beschwerde der Stadt Frankfurt am Main gegen eine Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt abgehrt werden. Die Mutter wird bis 15.10.2023 ihr Kind zurückerhalten, der Vater wird wieder Kontakt zum Kind erhalten. Rückführung am OLG Frankfurt ist also gar nicht so schwer.

Das Besondere in diesem Fall war in der Tat die Konstellation einer Beschwerde des Jugendamtes. Solche Jugendamtsbeschwerden kommen selten vor. In unserem Fall konnte die gefahrene Strategie vollendet werden: Harte Fakten, rechtlich hochwertige Erwägungen und fachlich überzeugende Argumente haben hier letztlich den „Sieg“ eingebracht. Wie immer war es auch unser Anliegen, die Mutter emotional zu betreuen, damit zwischenzeitliche Rückschläge zu keinen Nachteilen im Verfahren führen.

Auch wenn zwischendurch auch einmal deutliche Worte gefunden werden mussten, haben sich letztlich unsere Rechtsauffassung und die Fakten einer wunderbaren Mutter auch beim 8. Senat des Oberlandesgerichtes Frankfurt durchgesetzt. Das Jugendamt musste seine Beschwerde zurücknehmen, wir haben dann auch die unsere zurückgenommen. Bis zum 15.10. wird das Kind dann auf die Rückführung vorbereitet.

Kategorien
Verein

Spende: Umgangskosten für eine bedürftige Mutter

Der Verein Erzengel hat einer Mutter in Not geholfen, ein Ticket mit der Deutschen Bahn zur Wahrnehmung eines Umgangs zu erlösen. Nachdem das zuständige Jugendamt das Kind rechtswidrig weit weg von der Mutter verlegt hat und sich weigert, die Umgangskosten zu tragen, sind wir eingesprungen und haben die 68,80 € für einen Umgang übernommen.

Unser Motto „Wir stehen für Dich ein. Und kümmern uns.“ wurde damit wieder einmal umgesetzt.

Kategorien
Verein

Hilfe: Geänderte Buchungsbedingungen

Liebe Freunde und Mitglieder,

wir befinden uns bis 16.8. im Urlaubsbetrieb mit eingeschränkter Erreichbarkeit. Zwar sind Telefontermine möglich. Diese stehen aber nur neuen Sachen und eiligen Angelegenheiten zur Verfügung.

Es gelten ab dem 01.08.2023 neue Regelungen:

Da leider viele Hilfesuchenden nach wie vor Termine buchen und nicht wahrnehmen oder einige überdurchschnittlich viele Termine buchen und es immer eilig haben, sind wir leider gezwungen, die Buchungsbedingungen für unseren einmaligen kostenfreien Hilfeservice anzupassen:

  1. Ab dem 01.08.2023 werden ausnahmslos bei Nichtwahrnehmung des gebuchten Telefontermins die vertraglich vereinbarte Ausfallpauschale von 50 € gefordert.
  2. Ab dem 01.08. werden wir ausnahmslos bei überdurchschnittlicher Nutzung auch bei Mitgliedern (mehr als 15 Buchungen per anno) eine Aufwandspauschale in Höhe von einmalig 50 € geltend machen.
  3. Ab dem 01.08. sind Wochenendtermine ausschließlich für Notfälle oder neue Beratungen möglich. Wer einen Wochenendtermin bucht, ohne neu oder ohne eilig zu sein, muss ebenfalls eine Aufwandspauschale von 50 € tragen. Eine Absage solcher offenkundigen Nichteiltermine bleibt zudem vorbehalten.
  4. Bitte prüfen Sie, ob nicht auch eine kurze eMail möglich und ausreichend ist, um Ihr Problem zu lösen. Auch hier gilt, nur weil man ungeduldig ist, dass das keine Reservierung eines 30 Minuten Termines rechtfertigt. Hier behalten wir uns Absagen des Termins oder Aufwandspauschalen vor.

Ich bitte um Verständnis, dass wir im Sinne der vielen Menschen, die Hilfe benötigen, gezwungen sind, diese Regulierungen vorzunehmen. Unser einzigartiger Service soll möglichst vielen Menschen zur Verfügung stehen.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner