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Erfolg: Der Junge M. T. darf (vorerst) bei seinem Bruder bleiben

T. ist in Sicherheit: Mit amtlicher Zustimmung darf er bei seiner Familie vorerst bleiben. Die Polizei in Bremerhaven verweigerte eine weitere Herausnahme mit Gewalt gegen das Kind.

Letzte Woche wurde es ein wenig kniffelig: Der seit 2 Jahren entfremdete 10 jährige T., Kind eines Vereinsmitglieds, war aus seiner Heimunterkunft davongelaufen. Wie sich im nachhinein herausgestellt hat, war er in einer Notschlafstelle für Junkies untergebracht, alles andere als eine kindgerechte Umgebung.

Während wir im Hintergrund tätig waren und insbesondere die Polizei darauf hingewiesen wurde, dass eine Herausnahme durch die Polizei unzulässig wäre sowie weitere Anträge bei Gericht gestellt wurden, kam nunmehr (nachdem das Kind einmal von der Polizei aufgegriffen und mitgenommen wurde) nunmehr die erlösende Nachricht:
Vorerst darf das Kind mit Zustimmung des Amtsvormundes bei seinem Bruder bleiben. Die Polizei in Bremerhaven verweigerte insoweit eine nochmalige Herausnahme und remonstrierte nicht nur gegen die kindesschädlichen Umstände. Es wurde damit auch die von mir geäußerte Rechtsauffassung einer unzulässigen polizeilichen Herausnahme bestätigt.

Gestern fand also ein eilig geplantes Hilfeplangespräch statt.

T. ist daher erst einmal „save“.

Vernachlässigung in Obhut bei nur einer Unterhose? Wir helfen mit einer Kleiderspende!

Da aber laut Aussage des Bruders und der Mutter des Kindes dieses kaum über adäquate Kleidung verfügt, haben wir uns als Verein entschlossen spontan 100 € zu spenden, damit das Kind das nötigste erhält, insbesondere mehr als eine Unterhose!

Wir freuen uns für die Familie K., ein langer mühsamer Weg ist damit vorläufig zum besseren gewandelt worden.

Die Geschichte ist zwar noch nicht zu Ende. Das Unrecht und was mit dem Kind alles angestellt wurde, wird aufzuarbeiten sein.

Aber erst einmal ist Tilmann auf einem guten Weg. Wir werden weiter berichten.

2 Antworten auf „Erfolg: Der Junge M. T. darf (vorerst) bei seinem Bruder bleiben“

Der Fall T ist nunmehr juristisch abgeschlossen. Die Vormundschaft liegt innerhalb der Familie. Der Sachverständige hat die gravierenden Fehler des Jugendamtes in seiner Expertise benannt und dafür Sorge getragen,das das OLG Bremen dem Jugendamt im EA Verfahren das Sorgerecht entzogen hat. T. wünscht sich Ruhe, er realisiert langsam das wir es geschafft haben, ein Umzug in eine grössere Wohnung fand statt, er geht zur Schule,hat Spass am Deutschunterricht und findet langsam die nötige Sicherheit. Danke

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