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Erfolg: Rückführung nach fast 5 Jahren!

Ein weiterer Erfolg für die Erzengel-Familie: Nach fast 5 Jahren konnte heute vor einem Amtsgericht in NRW erreicht werden, dass das Kind F. zu Hause bleiben darf und offiziell die Rückführung umgesetzt ist. Die Eltern erhalten alle (!) Rechte ausnahmslos zurück. Das anfangs so widerspenstige Jugendamt musste am Ende beinahe zu allem Ja-Sagen und das Konzept der Eltern anerkennen.

Rückführung ist immer möglich!

Der Fall zeigt, dass es möglich ist, auch bei schwierigen Konstellationen und Vorwürfen oder negativem Gutachten seine Kinder nach Hause zu holen. Allerdings gehört dazu auch, dass die Eltern geduldig den Vorgang aufarbeiten , eine verbindliche Strategie entwickeln, sich bedingungslos um ihre Kinder kümmern und am Ball bleiben.

Das Erfolgsgeheimnis in diesem Fall war genau diese Mischung aus Selbstreflexion, Beharrlichkeit und unendlicher Liebe zu den eigenen Kindern.

Analytisches, fallspezifisches Vorgehen statt lauten Tönen

Während viele andere „laute“ Nachrichten im Internet präferieren, hat sich hier eine analytische und fallspezifische Vorgehensweise als das richtige Mittel herauskristallisiert. Wie so oft zeigt auch dieser Fall, dass es nicht „das“ eine Mittel gibt, um zu gewinnen. Man muss die spezifischen Besonderheiten des Falles analysieren und daran vorgehen. Aussichtslose Fälle gibt es nicht!

Michael Langhans, Vorstand unseres Vereins, ist seit vielen Jahren auch auf sehr komplexe, problematische und besondere Kindschaftssachen spezialisiert. Sein Fazit: „Es gibt in jedem Fall die Möglichkeit, das Ruder herumzureissen – wenn man die richtigen Schritte gemeinsam einleitet und geht.“

Danke an die Eltern und F.!

Sein Dank gilt den beiden Elternteilen J. und M., die bereit waren, einen nicht immer einfachen weg mit dem Vorstand zu gehen. Und natürlich gilt der Dank dem Kind F., das auch für eine Rückkehr gekämpft und das der Richterin auch gesagt hat.

Dass ein Verfahrensbeistand dann die unhaltbaren Zustände der bisherigen Unterbringung kritisiert hatte, ist sicherlich nur ein kleines Bonmot in diesem so komplexen Fall und belegt, dass noch vieles zu klären sein wird.

Weitere Erfolge des Vereins Erzengels

Immer wieder wird gefragt, welche Erfolge wir denn vorzuweisen haben. Ignoriert man den beeindruckenden Lebenslauf von Michael Langhans und die Tätigkeiten in hochkomplexen Fällen rund um Polizeigewalt, Missbrauch und Misshandlungen, haben wir in unserer noch jungen Geschichte schon einiges erreicht.

Da gibt es die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München, die ein Mitglied nach Beratung und Instruierung erringen konnte. Einen weiteren Erfolg stellt das Einstellen eines Umgangsausschlusses am Amtsgericht Zweibrücken dar. Ein weiteres Kind in Bremerhaven konnte zumindest beim Bruder verbleiben.

Doch neben den „bekannten“ Fällen gibt es weitere „Erfolge“, die wir so nicht publiziert haben, weil manche Gerichte in einem näheren Zusammenhang Öffentlichkeit negativ bewerten.

Trotz widriger Bedingungen konnten wir in Freiburg eine Erweiterung des Umgangs auf teilweise unbegleitet erreichen oder in Stuttgart eine Umgangserweiterung von 6 Stunden im Monat auf weit über 20 Stunden, in Frankfurt zwei Kindeswohlgefährdungen vom Tisch bekommen oder Missbrauchsvorwürfe abwenden.

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Um unsere Tätigkeit zu unterstützen, würden wir uns freuen, wenn auch Du Mitglied werden würdest für schon 10 € im Monat (5 € bei SGB II Bezug), um unsere kostenlose Hotline und die Hilfe für Menschen zu unterstützen. Damit auch der nächste Erfolg: Rückführung stattfindet. Vielleicht ja bei Dir?

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