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Freispruch für Andrea S. – Vorwurf der Aktenmanipulation war keine üble Nachrede

Am Montag, 19.02.2024, konnte auch dank der Unterstützung zahlreicher fachkundiger Prozessbeobachter ein Freispruch für Andrea S. vor dem Landgericht München I erreicht werden.
Das Urteil erster Instanz hatte noch auf eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen gelautet. Vorgeworfen wurde der Mutter eines ihr entzogenen Sohnes, dass diese in einem Schreiben das folgende behauptet habe:
 

„Das Familiengericht, vor allem Frau S., hätten die Gerichtsakten in diesem Verfahren manipuliert und die o.g. Dienstaufsichtsbeschwerde sowie weitere wichtige Schreiben nicht zur Akte gegeben. Die Richterinnen R. und S. u. a. durch entsprechende Aktenbeeinflussungen ihr ihre Grundrechte gemeinschaftlich genommen haben, u. a. das auf rein rechtsstaatliches, korrektes Gerichtsverfahren“.
 

Diese Behauptung (betreffend das Amtsgericht München) solle nicht nachweislich wahr sein.
 

Nach einer hart erkämpften Beweisaufnahme kam das Landgericht auch auf Antrag der Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis, dass ein strafbares Verhalten der Andrea S. nicht vorgelegen hat. Sie konnte sich auf diverse Informationen Dritter verlassen, dass wesentliche Informationen für sie nicht in der Akte aufgefunden worden sein sollen. Dies würde, so das Plädoyer der Staatsanwaltschaft, zumindest der juristischen Laiin den Schluss erlauben, dass die Aktenführung nicht korrekt sei. Selbstverständlich, so die Staatsanwaltschaft, dürfe man ein Gericht auch im Rahmen der Meinungsfreiheit kritisieren.


Das Landgericht folgte dem weitgehend, wenn auch widerwillig. Eine Meinung sah man in dem Vorwurf der Manipulation weniger, sondern eine Tatsachenbehauptung.


Der Vorwurf der Aktenmanipulation sei ein weitreichender und zurückzuweisen, dies habe das Gericht durch eine Prüfung der Familienakten so feststellen können. Gleichzeitig argumentierte das Gericht aber auch, warum eine E-Mail, die die Verteidigung im Termin vorgelegt hatte („Anlage 25“), nicht vorher vorgelegt wurde – obgleich diese eigentlich eine von vielen Anlagen der Dienstaufsichtsbeschwerde war, die sich laut Aussage des Landgerichts in der Akte befunden hätte.


Es bleiben nach diesem Erfolg für die Mutter und ihren ehrenamtlichen Verteidiger, Herrn Assessor iur. Michael Langhans, viele Fragen offen. Warum wurde in der ersten Instanz behauptet, dass ein anderes Schreiben doch die Dienstaufsichtsbeschwerde sei? Warum wurde zuerst behauptet, die Mutter habe nie Akteneinsicht genommen und dabei ins blaue Hinein etwas behauptet, obgleich ihre Anwältin und der Verfasser der Dienstaufsichtsbeschwerde Akteneinsicht(en) hatten? Warum wurden die angesprochenen Richterinnen nicht als Zeugen geladen?


Die Entscheidung ist ein wichtiger Erfolg für die entrechtete Mutter im Kampf um das Wohl ihres Kindes. Auch andere Eltern können hieraus Lehren ziehen: Starke Kritik bleibt erlaubt, im Notfall muss man aber Belege erbringen können.


Für die Verteidigung ist letztlich aber bemerkenswert, dass das Landgericht zwar Ausführungen zur Familiensache wiederholt als irrelevant kritisierte und auch blumige Wortwahl nicht benutzt haben wollte. Der mehrfach erhobene Vorwurf der Rechtsbeugung wurde aber nicht zurückgewiesen – anders als der der Aktenmanipulation.

Frankfurt am Main, 21.02.2024

Michael Langhans

Der Verein

Erzengel ist eine engagierte Interessenvertretung zur Wahrung von Grund- und Menschenrechten insbesondere in familienrechtlichen Verfahren. Wir stehen für die Menschen ein. Und kümmern uns.

Gegründet 2022 versammelt der Verein Betroffene, aber auch Fachleute verschiedener Professionen. Durch das klare Bekenntnis zur verfassungsgemäßen Ordnung und den Menschenrechten setzt der Verein dort an, wo andere Versagen: Konkret, vor Ort, bei den Problemen und Menschen.

Mehr Informationen

Mehr Informationen erhalten Sie unter Tel. 015678/108665

michael.Langhans@erzengel.help

Michael Langhans ist Volljurist, langjähriger Experte in Sorgerechtsstreitigkeiten und Menschenrechtsaktivist. Er leitet den Verein

Unsere Erfolge:

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Eltern, die ihre Kinder aus „Schutzhaus“ in Hamburg entführt haben sollen, vollständig rehabilitiert

Die Eltern, die ihre Kinder im Februar 2023 aus einem “Hamburger Schutzhaus entführt” haben sollen, sind nunmehr vollständig rehabilitiert.

Längst überfälliger Schlusstrich durch Beschluss

Der Vorstand des Vereins Erzengel, Herr Assessor iur. Michael Langhans, kommentiert den Beschluss wie folgt: „Der längst überfällige Beschluss setzt für die Familie N. einen Schlussstrich unter eine beispiellose Hexenjagd der Presse und der Polizei. Insbesondere das UKE (Universitätsklinikum Hamburg-Eppensdorf), aber auch das Jugendamt haben beim Schutz der Kinder versagt. Die Familie wurde wissentlich geschädigt und verfolgt, obgleich zu keiner Zeit, wie sich insbesondere aus dem jetzigen Hauptsachebeschluss ergibt, eine Gefährdung für die Kinder bestand.

Die Familie feiert auf einem Bild, auf dem Vater, Mutter und ein Kind anonymisiert zu sehen sind, bei einem Donut den Erfolg in Hamburg
Die Familie feiert auf einem Bild, auf dem Vater, Mutter und ein Kind zu sehen sind, bei einem Donut den Erfolg (c) Privat

Die Mutter äußert sich insoweit: „Es liegt nun ein langer Weg vor uns. Wir müssen die Kinder dort auffangen, wo sie von anderen fallen gelassen wurden. Dank Empathie, und liebevoller, sicherer Bindung an unsere Kinder, können wir ihnen hoffentlich helfen, ihre traumatischen Erfahrungen zu verarbeiten.

Ungeklärte Rechtsfragen

Durch die Entscheidung bleibt es vorerst offen, inwieweit rassistische Motive dazu geführt haben, dass einem engagierten Vater seine Kinder nicht übergeben wurden und eine gewaltsame Trennung erfolgt ist. Dies zu klären wird eine Frage der Haftung und Fortsetzungsfeststellung sein. Dasselbe gilt für den Druck, der rechtswidrig auf die Mutter und den Vater ausgeübt wurde, damit diese vorläufigen Maßnahmen zustimmen, die nunmehr wie von uns vorhergesagt als unnötig und obsolet klassifiziert sind.

Der Vorfall gehört auf jeden Fall aufgearbeitet“, so Langhans. “Verstöße gegen das KKG und §1666a BGB dürfen nicht folgenlos bleiben, zumal ein Schaden an der Reputation der Eltern in Kenntnis aller rechtlich relevanten Fakten billigend in Kauf genommen wurde und bindender Datenschutz mehrfach mutwillig umgangen ist. Verantwortung hierfür will keiner übernehmen.”

Die Kinder genießen nunmehr den von staatlichen Eingriffen freien Kontakt zu beiden Eltern, die sich liebevoll um ihre beiden Kinder auch in der Trennung kümmern. Letztlich ist es vor allem ein Erfolg von einem Vater und einer Mutter, die nicht müde wurden, das richtige zu tun – mit Unterstützung unseres Vereins und unseres Teams aus Psychologen und Juristen.

Damit sind die Eltern und die Familie vollständig rehabilitiert.

Wir hatten bereits hier und hier über den Fall berichtet.

Der Verein

Erzengel ist eine engagierte Interessenvertretung zur Wahrung von Grund- und Menschenrechten insbesondere in familienrechtlichen Verfahren. Wir stehen für die Menschen ein. Und kümmern uns.

Gegründet 2022 versammelt der Verein Betroffene, aber auch Fachleute verschiedener Professionen. Durch das klare Bekenntnis zur verfassungsgemäßen Ordnung und den Menschenrechten setzt der Verein dort an, wo andere Versagen: Konkret, vor Ort, bei den Problemen und Menschen.

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Den Vorsitzenden erreichen Sie per eMail direkt unter Michael.Langhans@herzengel.charity

Michael Langhans ist Volljurist, langjähriger Experte in Sorgerechtsstreitigkeiten und Menschenrechtsaktivist. Er leitet den Verein zusammen mit seinem Team.

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Über 26 erfolgreiche Verfahren dokumentieren das Erfolgsmodell des Vereins Erzengel

Der Verein Erzengel blickt auf  über 25 erfolgreich geführte Verfahren im letzten Jahr zurück. Die vielfältigen Erfolge belegen, dass der Verein mit seiner auf qualitativ rechtlich-fachlich hochwertiger und emotional engagierter Hilfe basierenden Konzepte erfolgreich ist. Dabei darf nicht verkannt werden, dass neben familienrechtlichen Verfahren auch verwaltungs- und strafrechtliche zu einem für die Betroffenen positiven Ende geführt werden konnte.

Wir sind stolz darauf, Eltern bei der Rückführung ihrer Kinder, teils nach sehr langer Abwesenheit aus dem elterlichen Haushalt, ebenso unterstützt zu haben wie in der Abwehr von Kindeswohlgefährdungsverfahren nach §1666 BGB. Wir konnten in Verwaltungsverfahren Eltern bei der Verhinderung einer Inobhutnahme unterstützen sowie erfolgreich Namensänderungen abwehren. Wir erreichten, dass Kosten für Privatgutachten durch die Staatskasse übernommen wurden. In Gewaltschutzverfahren konnten wir ebenso befriedigende Lösungen finden wie Strafverfahren einstellen lassen. Umgänge konnten mehrfach etabliert und von begleitet auf unbegleitet umgestellt werden.

Das alles zeigt aber auch das Portfolio unserer Vorgehensweise: Wir sind nicht auf ein Thema im Familienrecht spezialisiert, sondern nutzen die zur Verfügung stehende Bandbreite rechtsstaatlichen Vorgehens, um für Kinder und Eltern die bestmögliche Lösung zu erreichen.

Was bei solchen Erfolgsmeldungen oft vergessen wird: Es ist ein hartes Stück Arbeit für unsere Mitglieder und unsere Helfer. Doch eines ist gewiss: Der Verein Erzengel ist Deine engagierte Interessenvertretung zur Wahrung von Grund- und Menschenrechten insbesondere in familienrechtlichen Verfahren. Wir stehen für Dich ein. Und kümmern uns – erfolgreich, wie die obigen Zahlen belegen.

Der Verein

Erzengel ist eine engagierte Interessenvertretung zur Wahrung von Grund- und Menschenrechten insbesondere in familienrechtlichen Verfahren. Wir stehen für die Menschen ein. Und kümmern uns.

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Richtigstellung zu „Eltern entführen Kinder aus Hamburger Schutzhaus“: Es lag keine Entführung vor

Pressemitteilung 2/23 des Vereins Erzengel, Frankfurt

Die Presseberichterstattung über eine Mutter und einen Vater, die ihre Kinder aus einem Hamburger „Schutzhaus“ entführt haben sollen, sowie die dieser zugrundeliegenden polizeilichen Suchmaßnahmen waren falsch und desinformieren bewusst und zum Nachteil der beiden Kinder und der Eltern die Öffentlichkeit.

Rechtlich kann ein Elternteil seine Kinder innerhalb Deutschlands nicht entführen, allenfalls entziehen“, so der Vorstand des Vereins Erzengel, Michael Langhans. „Doch auch diese engen Voraussetzungen einer Entziehung liegen nicht vor. Die Presse und die Öffentlichkeit wurden unserer Auffassung nach bewusst falsch informiert, um illegitimes Vorgehen eines außer Kontrolle geratenen Jugendamtes nachträglich zu rechtfertigen. Das Kindeswohl, aber auch die Elterngrundrechte werden so mit Füßen getreten,“ so der Experte und Buchautor Langhans.

Tatsächlich gab es bis zum Zeitpunkt der Selbstrückführung der Eltern keine, insbesondere nicht rechtskräftige gerichtliche Entscheidung und keinen den Eltern bekanntgegebenen Inobhutnahmebescheid samt schriftlicher Anordnung der sofortigen Vollziehung, so dass der Widerspruch der Mutter gegen die Unterbringung aufschiebende Wirkung hatte. Das heißt, die Eltern konnten rechtlich tun, was immer sie für richtig gehalten haben. Die Eltern haben also legal von ihren Grundrechten einschließlich dem Recht auf Umgang ohne Beschränkungen Gebrauch machen konnten.

Solche Falscheinschätzungen der Rechtslage, wie durch die Hamburger Behörden, sind immer wieder an der Tagesordnung, wie vergleichbare öffentlich dokumentierte Fälle beweisen.

Eine akute Gefährdung der Kinder ist zum Zeitpunkt der Handlungen des Jugendamtes aufgrund vorliegender Dokumente ausgeschlossen gewesen. Zudem waren die Kinder beim Vater und bei der Großmutter in besten Händen.

Alleine aus der Tatsache, dass der Vater nicht deutscher Staatsbürger ist, kann man wohl kaum eine Erziehungsfehleignung schließen“, äußert sich Langhans deutlich. „Wir erleben recht häufig, dass die verfassungsrechtliche Position von Vätern in Verfahren ebenso missachtet wird wie der Gewaltschutz von Müttern im Sinne der Istanbul-Konvention.

Warum gleichwohl von Seiten der Polizei eine Öffentlichkeitsfahndung initiiert wurde, ist unklar. Soweit die Polizei gegenüber Tag24 geäußert haben soll, ob es sich im Hinblick auf das ‚Mitnehmen‘ der Kinder um eine Entziehung Minderjähriger im strafrechtlichen Sinne handelt, stehe noch nicht abschließend fest, wird hierdurch bereits eingeräumt, dass es keine Befugnis für das Eingreifen der Polizei oder eine die Kinder schädigende Öffentlichkeitsfahndung gab. Das Verwaltungsgericht Hannover, 3 B 446/23, hat insoweit klargestellt, dass während eines laufenden familiengerichtlichen Verfahrens zwangsweise Herausnahmen ohne familiengerichtliche Anordnung unzulässig sind. Die Polizei kann sowieso nur dann den Gerichtsvollzieher als ausschließliches Vollstreckungsorgan des Familiengerichtes unterstützen, wenn es eine solche familiengerichtliche Herausgabeanordnung gibt, VGH München, 10 B 22.798. In diesem Fall haben daher verschiedene Behörden schlicht, aber auch konsequent versagt.

Kritisch sehen die Kinder- und Familienschützer des Vereins Erzengel insbesondere die Information der Öffentlichkeit mit Informationen aus dem nichtöffentlichen Verfahren. „Wer 99Maßnahmen unter dem Deckmantel des Kindeswohles durchführt, sollte dieses nicht mit Füßen treten.“

Kinderschutz ist wichtig, er darf aber nicht dazu führen, dass rechtsgrundlos und unnötig Kinder herausgenommen werden, soweit geeignete Betreuungspersonen aus der Familie zur Verfügung stehen, egal ob eine Gefährdung besteht oder nur vermutet wird.

Der Vorsitzende des Vereins hat nunmehr die unentgeltliche Vertretung der Rechte der Eltern übernommen.

Fortbildungsangebot an Presse und Polizei

Der Verein selbst bietet eine Fortbildung für Polizei und Presse über familien- und verwaltungsrechtliche Grundlagen sowie populäre Irrtümer bei der Unterstützung des Jugendamtes durch die Polizei unentgeltlich an. Interessenten wenden sich insoweit an help@herzengel.charity

Frankfurt am Main, 21.03.2023
Der Vorstand

Der Verein

Erzengel ist eine engagierte Interessenvertretung zur Wahrung von Grund- und Menschenrechten insbesondere in familienrechtlichen Verfahren. Wir stehen für die Menschen ein. Und kümmern uns.

Gegründet 2022 versammelt der Verein Betroffene, aber auch Fachleute verschiedener Professionen. Durch das klare Bekenntnis zur verfassungsgemäßen Ordnung und den Menschenrechten setzt der Verein dort an, wo andere Versagen: Konkret, vor Ort, bei den Problemen und Menschen.

Mehr Informationen

Mehr Informationen erhalten Sie unter Tel. 015678/108665

Den Vorsitzenden erreichen Sie per eMail direkt unter Michael.Langhans@herzengel.charity

Michael Langhans ist Volljurist, langjähriger Experte in Sorgerechtsstreitigkeiten und Menschenrechtsaktivist. Er leitet den Verein zusammen mit seinem Team.

Weiterer Verteiler: Open-PR

Update:

Inzwiscchen ist ein Beschluss mit Datum 15.03. aufgetaucht und ein Inobhutnahmebescheid mit Datum 17.03.

An der Rechtmäßigkeit der Selbstrückführung der Mutter ändert dies aber nichts.

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Presseanfrage 2023/1

Presseanfrage 2023/1 in Sachen familienpsychologische Gutachten in Baden-Württemberg und dem Vorwurf von „Sonderregeln“ in diesem Bundesland

Anfrage zur ständigen Praxis bei familienpsychologischen Gutachten in Baden-Württemberg


Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Hxxx, sehr geehrter Herr Sxxx, sehr geehrter Herr Dr. Sxxx, sehr geehrter Herr Sxxx,

Bekanntermaßen ist Prof. Dr. G in vielen Verfahren in Baden-Württemberg als Gutachter tätig. Hierbei lässt er die Gutachten oftmals von Dritten – meist ohne Änderung der Beweisbeschlüsse – erstellen. Durch seine „Leistungen“, die das Land Baden-Württemberg erheblich alimentiert, ist mindestens ein Todesfall begünstigt.


Nunmehr lässt er sich in einem der Haftungsverfahren, die wir begleiten, ein wie folgt:

Es entspricht der ständigen Übung der Gerichte in Baden-Württemberg, dass Gutachtenaufträge grundsätzlich an die leitenden Ärzte der entsprechenden Abteilungen erteilt werden und diese entscheiden, von welchem Arzt das Gutachten erstellt wird. Dementsprechend …übliches Vorgehen seit vielen Jahren, dass die Gutachtenaufträge von den Gerichten an ihn adressiert werden und dann an die geeigneten Kollegen in der Gutachterstelle weitergegeben werden.


Ich bitte daher um Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Gibt es in Baden-Württemberg eine Praxis, dass ein Gutachter selbstständig entscheidet, dass Dritte ein Gutachten für den bestellten Gutachter durchführen dürfen?
  2. Wie häufig hat Prof. Dr. G. solche Gutachten unter Verstoß gegen zwingendes Prozessrecht erstellt oder erstellen lassen?
  3. Welche Beträge aus der Landeskasse hat Herr Prof. Dr. G. seit 2012 für seine Gutachten erhalten, davon bitte zu trennen nach Gutachten, die er alleine, Gutachten, die er nach ordentlicher (konkludenter) Beweisbeschlussänderung mit Dritten erstattet hat und die er ohne eine solche Änderung erstattet hat.
  4. Wieviele OEG Verfahren sind betreffend G.-Gutachten anhängig?
  5. Wieviele Haftungsverfahren sind nach §839a BGB in Baden-Württemberg anhängig?
  6. Gibt es Ermittlungsverfahren gegen Prof. Dr. G. wegen der Weitergabe von Nichtöffentlichen Verfahrensunterlagen an Dritte, wenn ja wieviele?

Diese Beantwortung ist für unsere Mitglieder, davon viele Betroffene und auch Hinterbliebene, von höchstem Interesse.
Ich bitte um Erledigung bis zum

15.01.2023.

Ihr Erzengel Team

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