Der Engel des Jahres in Gold und Schwarz

Jährlich im Herbst verleihen wir den Award „Engel des Jahres“ in Gold und in Schwarz.

Dabei geht es uns beim Negativaward Engel des Jahres in Schwarz nicht um eine Prangerwirkung. Deshalb wird der Preis auch nicht (beispielsweise) einem Richter oder Anwalt verliehen, sondern dem zuständigen Oberlandesgericht oder Rechtsanwaltskammer. Dadurch wollen wir die Verantwortlichkeit aller für alle Stärken, ohne konkret Menschen anzugreifen.

Der Engel des Jahres in Schwarz wird einer Person oder Personengruppe für die schlechteste Leistung im Familienrecht vergeben an

  • außerordentlich aktive und aus unserer Sicht schlechte Gutachter
  • außerordentlich negative Beschlüsse, Schriftsätze, Stellungnahmen
  • Falschinformation durch Presse oder Politik
  • usw

Der Engel des Jahres in Gold wird wiederum einer besonderen Person oder Personengruppe für eine herausragende Leistung, ein Vorbild für die Vereinsmitglieder und Betroffene erteilt für

  • eine mutige Leistung
  • ein Lebenswerk
  • herausragende wissenschaftliche oder rechtliche neue Erkenntnisse
  • usw

Vorschläge können jeweils bis 30.09. eingereicht werden.

Die Gründer werden dann über den Preis entscheiden.

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