Geschwistertrennung in staatlicher Obhut gehört verboten. Das ist das Ergebnis des neuesten Positionspapiers des Vereins Erzengel.
„Der EGMR (Eruopäischer Gerichtshof für Menschenrechte) hat bereits in der Entscheidung Olsson gegen Schweden deutlich gemacht, dass eine Trennung der Kinder untereinander in der Regel nicht gerechtfertigt ist und daher konventionswidrig“, so Michael Langhans, Vorstand des Vereins.
Wir als Verein müssen feststellen, dass diese Vorgaben des Art. 8 EMRK bis heute nicht umgesetzt sind. Tagtäglich finden viele Geschwistertrennungen statt. Das Problembewusstsein bei Behörde oder Gericht existiert trotz der Verbindlichkeit der Konvention nicht. Daher ist staatliches Handeln zwingend geboten. Die Lösung: Geschwistertrennung ist gesetzlich zu unterbinden.
Eine Antwort auf „Geschwistertrennung verbieten“
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