Presseanfrage 2023/1 in Sachen familienpsychologische Gutachten in Baden-Württemberg und dem Vorwurf von „Sonderregeln“ in diesem Bundesland
„Anfrage zur ständigen Praxis bei familienpsychologischen Gutachten in Baden-Württemberg
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Hxxx, sehr geehrter Herr Sxxx, sehr geehrter Herr Dr. Sxxx, sehr geehrter Herr Sxxx,
Bekanntermaßen ist Prof. Dr. G in vielen Verfahren in Baden-Württemberg als Gutachter tätig. Hierbei lässt er die Gutachten oftmals von Dritten – meist ohne Änderung der Beweisbeschlüsse – erstellen. Durch seine „Leistungen“, die das Land Baden-Württemberg erheblich alimentiert, ist mindestens ein Todesfall begünstigt.
Nunmehr lässt er sich in einem der Haftungsverfahren, die wir begleiten, ein wie folgt:
„Es entspricht der ständigen Übung der Gerichte in Baden-Württemberg, dass Gutachtenaufträge grundsätzlich an die leitenden Ärzte der entsprechenden Abteilungen erteilt werden und diese entscheiden, von welchem Arzt das Gutachten erstellt wird. Dementsprechend …übliches Vorgehen seit vielen Jahren, dass die Gutachtenaufträge von den Gerichten an ihn adressiert werden und dann an die geeigneten Kollegen in der Gutachterstelle weitergegeben werden.“
Ich bitte daher um Beantwortung der folgenden Fragen:
- Gibt es in Baden-Württemberg eine Praxis, dass ein Gutachter selbstständig entscheidet, dass Dritte ein Gutachten für den bestellten Gutachter durchführen dürfen?
- Wie häufig hat Prof. Dr. G. solche Gutachten unter Verstoß gegen zwingendes Prozessrecht erstellt oder erstellen lassen?
- Welche Beträge aus der Landeskasse hat Herr Prof. Dr. G. seit 2012 für seine Gutachten erhalten, davon bitte zu trennen nach Gutachten, die er alleine, Gutachten, die er nach ordentlicher (konkludenter) Beweisbeschlussänderung mit Dritten erstattet hat und die er ohne eine solche Änderung erstattet hat.
- Wieviele OEG Verfahren sind betreffend G.-Gutachten anhängig?
- Wieviele Haftungsverfahren sind nach §839a BGB in Baden-Württemberg anhängig?
- Gibt es Ermittlungsverfahren gegen Prof. Dr. G. wegen der Weitergabe von Nichtöffentlichen Verfahrensunterlagen an Dritte, wenn ja wieviele?
Diese Beantwortung ist für unsere Mitglieder, davon viele Betroffene und auch Hinterbliebene, von höchstem Interesse.
Ich bitte um Erledigung bis zum
15.01.2023.
Ihr Erzengel Team