In einem einstweiligen Verfügungsverfahren konnte unser Anwaltsteam wie von Sinne(r)n und berauscht den Jugendamtsmitarbeiter vor dem Landgericht München I besiegen und den Antrag auf Erlass eines Maulkorbs abwehren. Dabei hat das Landgericht München I (Az. 26 O 10959/23) eine Zuständigkeit angenommen, obwohl unserer Auffassung nach für den Streit Mitarbeiter Jugendamt in seiner Amtsrolle gegen Elternteil das Verwaltungsgericht zuständig wäre. Die Entscheidung des Landgerichts München I kann insoweit auch zitiert werden, wenn eine Klage vor dem Landgericht anstrengt wird gegen Aussagen eines Jugendamtsmitarbeiters.
Der Antrag in München war aus vielen Gründen unzulässig und unbegründet; trotzdem hatte das Landgericht zuerst die Anträge des Jugendamtsmitarbeiters,
- der/die Antragsgegner:in xxx zu verpflichten, es zu unterlassen, sich in der Angelegenheit des Kindes xxx an die Eltern des Antragstellers xxx, zu wenden und zwar in jedweder Form, weder mündlich noch schriftlich noch in sonstiger Weise;
- der/die Antragsgegner:in xxx zu verpflichten, es zu unterlassen, im gesellschaftlichen Umfeld der Familie xxx – insbesondere im Dorf xxx – die Amtstätigkeit des Antragstellers xxx zu skandalisieren mit dem Ziel, Druck auszuüben, um seine Ablösung vom Fall Sohnes xxx zu erreichen;
- (…)
Weder war ein vollstreckungsfähiger Antrag vorhanden, noch bestand eine Wiederholungsgefahr, noch war Eilinteresse gegeben.
Dank des engagierten Vertretens der Anwaltskanzlei Bayr aus München unter der Anleitung unseres Vorstandes sowie der wunderbaren Terminsvertretung von RAin Mager konnten wir diesen herausragenden Erfolg für unser Mitglied erstreiten, der Eilantrag musste für erledigt erklärt werden und entfaltet keine Wirkung mehr
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Im Rahmen unserer satzungsgemäßen Aufgaben unterstützt unser Team aus Rechtsanwälten, Juristen, Pädagogen und Psychologen und berät – gerne auch Dich: