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Freispruch für Andrea S. – Vorwurf der Aktenmanipulation war keine üble Nachrede

Am Montag, 19.02.2024, konnte auch dank der Unterstützung zahlreicher fachkundiger Prozessbeobachter ein Freispruch für Andrea S. vor dem Landgericht München I erreicht werden.
Das Urteil erster Instanz hatte noch auf eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen gelautet. Vorgeworfen wurde der Mutter eines ihr entzogenen Sohnes, dass diese in einem Schreiben das folgende behauptet habe:
 

„Das Familiengericht, vor allem Frau S., hätten die Gerichtsakten in diesem Verfahren manipuliert und die o.g. Dienstaufsichtsbeschwerde sowie weitere wichtige Schreiben nicht zur Akte gegeben. Die Richterinnen R. und S. u. a. durch entsprechende Aktenbeeinflussungen ihr ihre Grundrechte gemeinschaftlich genommen haben, u. a. das auf rein rechtsstaatliches, korrektes Gerichtsverfahren“.
 

Diese Behauptung (betreffend das Amtsgericht München) solle nicht nachweislich wahr sein.
 

Nach einer hart erkämpften Beweisaufnahme kam das Landgericht auch auf Antrag der Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis, dass ein strafbares Verhalten der Andrea S. nicht vorgelegen hat. Sie konnte sich auf diverse Informationen Dritter verlassen, dass wesentliche Informationen für sie nicht in der Akte aufgefunden worden sein sollen. Dies würde, so das Plädoyer der Staatsanwaltschaft, zumindest der juristischen Laiin den Schluss erlauben, dass die Aktenführung nicht korrekt sei. Selbstverständlich, so die Staatsanwaltschaft, dürfe man ein Gericht auch im Rahmen der Meinungsfreiheit kritisieren.


Das Landgericht folgte dem weitgehend, wenn auch widerwillig. Eine Meinung sah man in dem Vorwurf der Manipulation weniger, sondern eine Tatsachenbehauptung.


Der Vorwurf der Aktenmanipulation sei ein weitreichender und zurückzuweisen, dies habe das Gericht durch eine Prüfung der Familienakten so feststellen können. Gleichzeitig argumentierte das Gericht aber auch, warum eine E-Mail, die die Verteidigung im Termin vorgelegt hatte („Anlage 25“), nicht vorher vorgelegt wurde – obgleich diese eigentlich eine von vielen Anlagen der Dienstaufsichtsbeschwerde war, die sich laut Aussage des Landgerichts in der Akte befunden hätte.


Es bleiben nach diesem Erfolg für die Mutter und ihren ehrenamtlichen Verteidiger, Herrn Assessor iur. Michael Langhans, viele Fragen offen. Warum wurde in der ersten Instanz behauptet, dass ein anderes Schreiben doch die Dienstaufsichtsbeschwerde sei? Warum wurde zuerst behauptet, die Mutter habe nie Akteneinsicht genommen und dabei ins blaue Hinein etwas behauptet, obgleich ihre Anwältin und der Verfasser der Dienstaufsichtsbeschwerde Akteneinsicht(en) hatten? Warum wurden die angesprochenen Richterinnen nicht als Zeugen geladen?


Die Entscheidung ist ein wichtiger Erfolg für die entrechtete Mutter im Kampf um das Wohl ihres Kindes. Auch andere Eltern können hieraus Lehren ziehen: Starke Kritik bleibt erlaubt, im Notfall muss man aber Belege erbringen können.


Für die Verteidigung ist letztlich aber bemerkenswert, dass das Landgericht zwar Ausführungen zur Familiensache wiederholt als irrelevant kritisierte und auch blumige Wortwahl nicht benutzt haben wollte. Der mehrfach erhobene Vorwurf der Rechtsbeugung wurde aber nicht zurückgewiesen – anders als der der Aktenmanipulation.

Frankfurt am Main, 21.02.2024

Michael Langhans

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Erzengel ist eine engagierte Interessenvertretung zur Wahrung von Grund- und Menschenrechten insbesondere in familienrechtlichen Verfahren. Wir stehen für die Menschen ein. Und kümmern uns.

Gegründet 2022 versammelt der Verein Betroffene, aber auch Fachleute verschiedener Professionen. Durch das klare Bekenntnis zur verfassungsgemäßen Ordnung und den Menschenrechten setzt der Verein dort an, wo andere Versagen: Konkret, vor Ort, bei den Problemen und Menschen.

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Michael Langhans ist Volljurist, langjähriger Experte in Sorgerechtsstreitigkeiten und Menschenrechtsaktivist. Er leitet den Verein

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2 Antworten auf „Freispruch für Andrea S. – Vorwurf der Aktenmanipulation war keine üble Nachrede“

Obwohl die Aktenmanipulation aufgrund persönlicher abhängiger beruflicher Verstrickungen der beteiligten ermittelnden Richter und ehemaliger Staatsanwälte sowie die Vermeidung der Berücksichtigung von klaren Beweismitteln wie der Dienstaufsichtsbeschwerde des Herrn H. offenkundig ist, kam dies bei diesem Verfahren genau n i c h t heraus. Warum ? Weil das System wie immer keine Fehler zugibt, sondern mit aller Macht vertuscht und nie umkehrt.

Der sichtlich angeschlagenen Mutter ein so unsinniges Verfahren zuzumuten, lässt auf eine Verkennung der Realität vor deutschen Gerichten und eine damit einhergehende Naivität in der Herangehensweise erkennen.

Die Verteidigung kann sich glücklich schätzen, dass der im Termin am 19.02.24 anwesende sehr junge Staatsanwalt sich vor allem aufgrund der menschlichen ‚Ausführungen der Mutter Frau S. einsichtig gezeigt hat, ihr eine Brücke gebaut hat, dass Frau S. als juristische Lain wohl im guten Glauben aufgrund eigener Interpretation annehmen durfte, dass wesentliche Beweismittel nicht in der Akte sind.

Warum verkauft Erzengel Erfolge als welche, die keine echten sind… der Vorstand ist sehr publicitysüchtig.

Vielleicht sollte man einfach den Sachverhalt richtig darstellen? Das Landgericht hat zwar behauptet, dass die Akte vollständig wäre, gleichzeitig aber auch einräumen müssen, dass die Anlage 25 erst im Termin vorgelegt wurde. Den Widerspruch kann man eigentlich recht einfach erkennen, man muss nur zuhören.

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