Die Mutter, die ihre Kinder „entführt“ haben soll aus einem Kinderschutzhaus in Hamburg (wir haben das hier richtig gestellt), sowie der Vater der Kinder, konnteneinen Erfolg vor dem Amtsgericht Hamburg-Altona in der einstweiligen Anordnung verbuchen. Statt der bisherigen Entziehung von Aufenthaltsbestimmungs-, Erziehungs- und Gesundheitsrechts und Übertragung auf einen Amtsergänzungspfleger wurden die Entziehung von Gesundheits- und Erziehungsrechte nunmehr aufgehoben und stattdessen gemeinsame Sorge angeordnet.
Teil-Erfolg vor dem Amtsgericht Hamburg-Altona
Zwar ist der Beschluss in vielerlei Hinsicht immer noch nicht fachlich richtig, aber wir haben immerhin einen wesentlichen Teilschritt erreichen können.
Offene Fragen: Beschwerde
Die restlichen offenen Fragen werden wir im Rahmen der nunmehr eröffneten Beschwerde (auch hier hatte das Amtsgericht unserer Rechtsauffassung zum gemischt mündlich-schriftlichen Verfahren erst nicht folgen wollen) klären lassen, um die unserer Meinung nach wie vor latent vorhandenen rassisstischen Tendenzen des Vorgehens von Hamburger Behörden, die einen Mann und Muslim per se nicht berücksichtigen wollten auszumerzen. Kein Platz für Rassissmus!
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