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Erfolg: Ehemals alkoholkranke Mutter erhält Kind zurück

So könnte jeder Montag beginnen: Mit Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 07.06.2023, leider erst heute zugestellt, erhält eine ehemals alkoholkranke Mutter trotz zweier negativer Gutachten die alleinige elterliche Sorge für ihr Kind zurück. Der Vorsitzende des Vereins Erzengel zeigt sich erfreut:

Die Mutter hat lange auf diesen Moment hingearbeitet und eindrucksvoll Therapien, Hilfen und mehr wahrgenommen. Das zahlt sich jetzt aus. Jeder hat eine Chance auf eine Rückführung – wenn er oder sie bereit ist, alles hierfür zu tun.

Michael Langhans, Vorstand des Vereins

Die Mutter kann jetzt also beruhigt und trotz massiver Entfremdungsversuche des Frankfurter Jugendamtes endlich die gemeinsame Zukunft mit ihrem Kind planen – und das trotz einer ehemaligen Alkoholerkrankung!

Wenn eine Mutter alles gibt, dann dann kann sie alles erreichen, insbesondere eine Rückführung.

Michael Langhans, Vorstand Verein Erzengel

Wir als Verein werden es nicht zulassen, dass Familien trotz Rückführungschancen durch Jugendämter zu entfremden versucht werden.

Michael Langhans, Volljurist

Unser Dank gilt nicht nur dem engagierten Richter, der zugehört hat und alle Beweismittel bewertet hat, sondern auch Verfahrensbeistand und Amtspfleger, die das Wohl des Kindes im Blick hatten.

Wichtig: Bei solchen Hauptsacheentscheidungen wird niemals ein Recht zurückübertragen. Das ergibt sich aus dem Gesetz, weshalb unser Beschluss nur in der Begründung am Ende lautet:

Mit Wirksamkeit dieses Beschlusses übt die Mutter die elterliche Sorge wieder vollständig allein aus, da die mit Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 28.05.2021 (Az.: 479 F 7088/21 EASO) in Verbindung mit dem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 07.10.2021 (Az. 8 UF 119/21) getroffene einstweilige Anordnung hierdurch außer Kraft tritt (§ 56 Abs. 1 Satz 1 FamFG).

AG Frankfurt am Main, 479 F 7124/21 SO

Was viele nicht wissen: Wenn eine Hauptsacheentscheidung erstmalig getroffen wird, dann steht eben im Tenor nicht, dass die elterliche Sorge auf die Mutter zurückübertragen wird, sondern allenfalls dass das Verfahren eingestellt wird – oder wie hier einige einfachte Auflagen.

Auch hier hat das kompetente Amtsgericht alles richtig gemacht.

Jede Familie hat eine Chance auf Rückführung, egal was das Jugendamt sagt. Daher auch dieser Erfolg: Ehemals alkoholkranke Mutter erhält Kind zurück. Denn Rückführung sollte immer eine Option sein.

Bitte unterstützt unsere Arbeit über eine Mitgliedschaft oder durch eine Unterschrift unter unsere Petition.

Weitere Erfolge des Vereins findet ihr hier.

3 Antworten auf „Erfolg: Ehemals alkoholkranke Mutter erhält Kind zurück“

Das freut mich sehr für die Mama und Ihren Kinder ..
Ich hoffe so weiß wie glücklich sie sich schätzen kann .

Alles Gute für die gemeinsame Zukunft

Ein toller Erfolg. Meine Glückwünsche an alle.

Aber trotzdem gibt es genug Fam-Richter und Richterinnen denen es völlig egal ist was die Eltern leisten und den Unwahrheiten der so genannten Helferindustrie unter die Arme greifen.

Glückwunsch zu dem großartigen, juristischen Erfolg FÜR das Kind und die Mutter und GEGEN das Jugendamt!

Gab oder gibt es keinen in Deutschland lebenden Papa, der sich hätte kümmern können?

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