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Kinderrechte ins Grundgesetz?

Bundesjustizminister Dr. Buschmann von der FDP meint auf Instagram vorzugeben die Eintragung der Kinderrechte ins Grundgesetz. Dies ist falsch, aus verschiedenen Gründen. Ein Kommentar von Michael Langhans.

Das ist der Casus Knaxus, passend zum Weltkindertag:

 

 
 
 
 
 
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Wir meinen, dass das leere Versprechungen sind. Hintergrund ist, dass die UN Kinderrechtskonvention von Deutschland 1990 unterzeichnet und 1992 vom Bundestag ratifiziert wurde. Damit sind die Kinderrechte bindend.

Die Aussage von Dr. Buschmann verdeutlicht nun eines: 
Offenkundig sind diese Rechte nach wie vor nicht in Deutschland umgesetzt. Aber wird ein Recht nur deshalb umgesetzt, nur weil man es in ein Buch schreibt? Und warum arbeitet man nicht daran, die Kinderrechte konkret insbesondere in gerichtlichen Verfahren einzubinden?

Damit ist noch nicht die Diskussion geführt, ob Kinderrechte im Grundgesetz tatsächlich für eine bessere Situation für Kinder und Familien führen oder ob damit nicht Art. 6 II GG ausgehöhlt wird und mehr Eingriffsnormen für den Staat gegen Familien und Eltern geschaffen werden.

Eines ist klar: Wir sind gegen eine Feigenblattpolitik. Niemandem nutzt es etwas, eigentliche Probleme wie die Nichtumsetzung der Kinderrechtskonvention dadurch zu kaschieren, dass man vermeindlich mehr Rechte einführt, deren Umsetzung aber nicht erfolgt. Ein Bundesjustizminister sollte das wissen, und auch so den Menschen ehrlich kommunizieren.

2 Antworten auf „Kinderrechte ins Grundgesetz?“

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