Die offene Beratung am 15.06.2024 entfällt.
Die nächste offene Beratung findet daher am 13.07.2024 statt.
Die offene Beratung am 15.06.2024 entfällt.
Die nächste offene Beratung findet daher am 13.07.2024 statt.
Der Verein Erzengel sieht sich zur Wahrnehmung der Interessen seiner weiblichen und männlichen Mitglieder und Hilfesuchenden zu einer Stellungnahme veranlasst rund um die Diskussionen zum Thema „Entfremdung“, „Bindungsintoleranz“ und „PAS“, die in der Kritik an der Person von Stefan Rücker gipfelte (vgl. Artikel Volksverpetzer vom 29.05.2024, Beitrag Report Mainz vom 04.06.2024 und Tagesspiegel vom 07.06.2024).
Unser Verein legt Wert darauf festzuhalten, dass es keine Väter- oder Mütterrechte gibt. Familienrecht dreht sich um das Kindeswohl. Unter Fehlern in der Wahrung der Rechte von Kindern und Familien leiden Eltern beiderlei Geschlechts. Vorallem leiden hierunter aber Kinder.
Entfremdung oder die beinahe synonym verwendeten Begriffe Kontaktprobleme, Kontaktverlust, emotionale Entfremdung von Kindern und Jugendlichen gegenüber einem ihrer beiden Eltern im Kontext elterlicher Trennungen, Kontaktverweigerung, Kontaktprobleme, Eltern-Kind-Kontaktprobleme, Eltern-Kind-Kontaktabbruch oder Gatekeeping usw. ist ein Fakt.
Daher bleiben wir beim „verbrannten“ und doch etablierten Begriff der Entfremdung, soweit auffällige und unerklärliche Kontaktabbrüche vorliegen unabhängig, ob es direkte oder indirekte Induzierung des Kindeswillens (Manipulation) gibt oder ob es hierauf ankommt. Für uns ist das (negative) Ergebnis relevant, der Kontaktabbruch, der unserer tiefsten Überzeugung nach nur in begründeten und durch das Kind begründbaren Fällen hinzunehmen sein kann.
Es gibt unzählige Beispiele, in denen Kinder ohne einen nachvollziehbaren Grund und entgegen der Beobachtungen von Fachleuten im Umgang, welche von guter Bindung und gelungenen Kontakten sprechen, plötzlich den Kontakt mit einem Elternteil ablehnen.
Solche Fälle sind uns beispielsweise aus München, Tettnang, Wangen im Allgäu, Mönchengladbach, Siegen, Speyer, Frankfurt am Main, Hamburg, Essen ebenso bekannt wie uns Fälle bekannt sind, in denen Elternteile Umgang verhindern, obgleich dies dem gegenüber dem Gericht (!) geäußerten Kindeswunsch widerspricht.
Eine systematische Benachteiligung eines Geschlechtes können wir hierbei nicht erkennen. Was wir erkennen ist die Hilflosigkeit des Rechtssystems und der Jugendhilfe, mit solchen Kontaktproblemen umzugehen und diese aufzulösen.
Nur so kann eine am Kindeswohl orientierte Problemlösung gelingen.
Frankfurt, 08.06.2024
Weiterführende Infos unseres Vorstandes zu den fachlichen Problemen finden Sie hier. Dieser Artikel dort gibt nicht die Auffassung des Vereins wieder.
Die relevanten Artikel als Ausgangspunkt dieser Pressemitteilung finden sie hier, hier und hier.
Unser Pressearchiv finden Sie auf OpenPR.
Der Verein Erzengel konnte nunmehr den 50. Erfolg in nur 18 Monaten operativer, unentgeltlicher Hilfe für Eltern, Kinder und Familien für eine betreute Elternperson verbuchen. Der seit Monaten ohne Umgang gestellte Vater freute sich sehr, als sich die Vergleichslösung anbahnte.
Michael Langhans, Vorstand und unentgeltlicher Rechtsvertreter des Vaters, drückte beide Augen zu. „Eigentlich“, so der Volljurist, „hätte man genau diese Lösung schon im November haben können oder müssen. Aber im Moment der Freude schauen wir nach vorne.“
Der betroffene Vater ergänzte, sichtlich gerührt: „Nach all den Angriffen und unnötigen Diskussionen über Gutachten und Co. freue ich mich einfach nur auf A. und L.; meine Kinder haben es schon lange verdient, ein wenig Normalität trotz Trennung zurückzuerhalten.“
Nach dem Erfolgsrezept gefragt, meinte der Vater lapidar: „Ich habe nur das gemacht, was meine Kinder sich wünschen und brauchen. Und“, das fügte er mit einer bedeutungsschwangeren Pause hinzu, „was mir meine Freunde vom Verein Erzengel empfohlen haben.“
„Ehrlichkeit, Durchsetzungskraft und Fachkompetenz sind der Grundpfeiler einer jeden erfolgreichen Verfahrensführung,“ so der erfahrene Experte Michael Langhans, der in vielen aufsehenerregenden Familienrechtsfällen tätig war. „Leider“, fügt er hinzu, „gibt es nicht das eine Erfolgsrezept, jeder Fall ist anders, jede Situation erkämpft. Aber bedanken wollen wir uns vorallem bei einer aufgeschlossenen Verfahrensbeiständin, die das Wohl der Kinder stets im Blick hatte und mit ihrer Fachkompetenz auch das Gericht überzeugen konnte.“
Dass Eltern und Kinder darunter immer leiden, wenn Kontaktabbrüche entstehen und Streitigkeiten vor Gericht kommen müssen, soll an dieser Stelle mit erwähnt sein, auch wenn es angesichts von bald glänzenden Kinderaugen sicherlich rasch vergessen sein wird.
Die nächsten 50 Erfolge, hört man, sollen aber nicht mehr 18 Monate dauern.
Liebe Mitglieder, Freunde, Interessenten,
wie immer sind wir auch über die Feiertage erreichbar. Gleichzeitig bitten wir um Kenntnisnahme unserer allgemeinen Regeln: Am Wochenende und an Feiertagen sind die Termine nur für Notfälle (also akute Probleme) möglich.
Hierzu gehört es nicht, wenn die Kinder seit Jahren weg sind oder ähnliches. In solchen Fällen bitten wir den Termin auf unter die Woche zu verlegen.
Gleichzeitig bitten wir die Termine durch Unterlagen (Beschlüsse, Gutachten usw.) vorzubereiten. Nur so ist eine konkrete Beratung und Hilfe möglich.
Alle anderen können gerne unser Forum für Rat und Tat nutzen.
Unsere Hotline lebt von der Rücksichtnahme aller.
Die allgemeinen Regeln gelten insoweit fort.
Wir wünschen frohe und besinnliche Feiertage.
Das Oberlandesgericht in Düsseldorf hat mit seiner Entscheidung die Beschwerde des Jugendamtes Ratingen gegen eine Anordnung von begleitetem Umgang abgewiesen. Dies gilt vorallem auch, weil Hinweise auf induzierten Willen (=Manipulation) vorliegen:
Es lässt sich bereits nicht feststellen, ob die Thematisierung des Problems aus eigenem Antrieb des Kindes erfolgte oder, wie der Hinweis auf die Äußerung ihrer Mama als plausibel erscheinen lässt, auf Wunsch der Kindesmutter.
OLG Düsseldorf, II-7 UF 145/23
Und weiter umso deutlicher:
Im Ergebnis geht der Senat davon aus, dass Leonie nicht durch die begleiteten Umgänge belastet wird, sondern allenfalls durch das Hervorrufen von Ängsten bei dem Kind durch die Kindesmutter, wenn diese den Kindesvater als Bösewicht bezeichnet.
OLG Düsseldorf, II-7 UF 145/23
Folgerichtig muss zumindest begleiteter Umgang stattfinden.
Nach den dargelegten hohen Hürden, die aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs an einen vollständigen Um-gangsausschluss gestellt werden, kommt ein solcher aber vorliegend (selbst bei massiven Vorwürfen, Anm. Ass. iur Langhans) derzeit nicht in Betracht.
OLG Düsseldorf, II-7 UF 145/23
Traurig ist es freilich, dass es eineinhalb Jahre Kampf und Argumentation bedeutet hat, um Induzierung zumindest incident einzuführen.
Danke auch M.Sc. Psych. Mirjam Naudszus für ihre Arbeit auch bei der beweisbaren Aufzeigung der Manipulationen.
Am 23.03.2024 fand nach der offenen Beratung ab 17 Uhr unsere Jahreshauptversammlung in Frankfurt am Main-Rödelheim statt.
Die Rede des Vorsitzenden in Wort und Bild könnt Ihr hier nachlesen/-sehen:
Ab sofort sind Dienstag und Donnerstag 10-12 Uhr psychologische Beratungen bei M.Sc. Psych. Naudszus buchbar.
Aus Gründen der Fairness und um Leerbuchungen zu vermeiden müssen wir eine Gebühr von 10 € je halbe Std. berechnen. Diese muss nicht vorab bezahlt werden. Aufgrund der hohen Buchungen die nicht wahrgenommen werden können wir leider keine Buchung vor free anbieten.
Die folgenden Themen sind für die psychologische Beratung geeignet:
Themen der psychologischen Gespräche:
1. Manipulation von Kindern erkennen und hiergegen vorgehen
2. Psychologische Gutachten
3. Allgemeine psychologische Themen
Die Themen helfen zur Vorbereitung auf Gespräche mit Jugendamt und Amtsgericht, dienen aber vorallem dem besseren Verständnis der Familiendynamik und der Vermeidung von Verfahren.
Mehr Infos auch unter Manipulation-aufdecken.de
EINLADUNG ZUR JAHESHAUPTVERSAMMLUNG 2024
Liebe Mitglieder,
ich lade Euch/Sie zu unserer Jahreshauptversammlung
am 23.03.2023 ab 17 Uhr
in die Fuchstanzstr. 120 in Frankfurt am Main ein.
Tagesordnungspunkte:
1. Rede des Vorstandes zu aktuellen Entwicklungen des Sorgerechts in Deutschland
2. Rechenschaftsbericht des Vorstandes
3. Rückblick auf die bisherigen Arbeiten
4. Ausblick auf die künftigen Arbeiten
6. Fortbildungen für Vereinsmitglieder zur Förderung des Vereinszwecks
7. Seminare des Vereins zur Förderung des Vereinszwecks und zur Fortbildung
8. Wahl von Beiräten des Vereins
Wünsche und Anträge von Mitgliedern können gem. unserer Satzung berücksichtigt werden,wenn diese bis zum 16.03.2024 per eMail eingehen.
Bitte meldet euch hier zur JHV an, auch wer ab 19 Uhr mit zum Essen ins Apulia kommen möchte, damit wir planen können. Wie gehabt findet vorher offene Beratung statt.
Die Veranstaltung wird per Zoom gestreamt.
Michael Langhans
Die Ladung zum Download samt Zoomlink findet sich im Forum -> Mitgliederbereich.
Gestern, am 26.02.2024, fand unser erster Online-Stammtisch statt. Der Besuch war noch ausbaufähig, wir konnten aber immerhin die Features testen und einige Fehlerquellen abstellen.
Ab dem nächsten Stammtisch, den 11.03.2024 (hier unverbindlich buchen) wird es keine Warteschlange mehr geben.
Angedacht ist zudem, dass um 19 Uhr jeweils ein 15 minütiges Kurzreferat gehalten wird. Themen sollten sich im Bereich des Vereinsengagements bewegen, können von Fallvorstellung, politischen, rechtlichen und psychologischen Entwicklungen hin zu Aktionsideen und mehr gehen. Interessenten wenden sich am Besten im Forum an den Chat-Beitrag, in dem auch am Besten Wünsche und mehr diskutiert werden.
Am Montag, 19.02.2024, konnte auch dank der Unterstützung zahlreicher fachkundiger Prozessbeobachter ein Freispruch für Andrea S. vor dem Landgericht München I erreicht werden.
Das Urteil erster Instanz hatte noch auf eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen gelautet. Vorgeworfen wurde der Mutter eines ihr entzogenen Sohnes, dass diese in einem Schreiben das folgende behauptet habe:
„Das Familiengericht, vor allem Frau S., hätten die Gerichtsakten in diesem Verfahren manipuliert und die o.g. Dienstaufsichtsbeschwerde sowie weitere wichtige Schreiben nicht zur Akte gegeben. Die Richterinnen R. und S. u. a. durch entsprechende Aktenbeeinflussungen ihr ihre Grundrechte gemeinschaftlich genommen haben, u. a. das auf rein rechtsstaatliches, korrektes Gerichtsverfahren“.
Diese Behauptung (betreffend das Amtsgericht München) solle nicht nachweislich wahr sein.
Nach einer hart erkämpften Beweisaufnahme kam das Landgericht auch auf Antrag der Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis, dass ein strafbares Verhalten der Andrea S. nicht vorgelegen hat. Sie konnte sich auf diverse Informationen Dritter verlassen, dass wesentliche Informationen für sie nicht in der Akte aufgefunden worden sein sollen. Dies würde, so das Plädoyer der Staatsanwaltschaft, zumindest der juristischen Laiin den Schluss erlauben, dass die Aktenführung nicht korrekt sei. Selbstverständlich, so die Staatsanwaltschaft, dürfe man ein Gericht auch im Rahmen der Meinungsfreiheit kritisieren.
Das Landgericht folgte dem weitgehend, wenn auch widerwillig. Eine Meinung sah man in dem Vorwurf der Manipulation weniger, sondern eine Tatsachenbehauptung.
Der Vorwurf der Aktenmanipulation sei ein weitreichender und zurückzuweisen, dies habe das Gericht durch eine Prüfung der Familienakten so feststellen können. Gleichzeitig argumentierte das Gericht aber auch, warum eine E-Mail, die die Verteidigung im Termin vorgelegt hatte („Anlage 25“), nicht vorher vorgelegt wurde – obgleich diese eigentlich eine von vielen Anlagen der Dienstaufsichtsbeschwerde war, die sich laut Aussage des Landgerichts in der Akte befunden hätte.
Es bleiben nach diesem Erfolg für die Mutter und ihren ehrenamtlichen Verteidiger, Herrn Assessor iur. Michael Langhans, viele Fragen offen. Warum wurde in der ersten Instanz behauptet, dass ein anderes Schreiben doch die Dienstaufsichtsbeschwerde sei? Warum wurde zuerst behauptet, die Mutter habe nie Akteneinsicht genommen und dabei ins blaue Hinein etwas behauptet, obgleich ihre Anwältin und der Verfasser der Dienstaufsichtsbeschwerde Akteneinsicht(en) hatten? Warum wurden die angesprochenen Richterinnen nicht als Zeugen geladen?
Die Entscheidung ist ein wichtiger Erfolg für die entrechtete Mutter im Kampf um das Wohl ihres Kindes. Auch andere Eltern können hieraus Lehren ziehen: Starke Kritik bleibt erlaubt, im Notfall muss man aber Belege erbringen können.
Für die Verteidigung ist letztlich aber bemerkenswert, dass das Landgericht zwar Ausführungen zur Familiensache wiederholt als irrelevant kritisierte und auch blumige Wortwahl nicht benutzt haben wollte. Der mehrfach erhobene Vorwurf der Rechtsbeugung wurde aber nicht zurückgewiesen – anders als der der Aktenmanipulation.
Frankfurt am Main, 21.02.2024
Michael Langhans
Erzengel ist eine engagierte Interessenvertretung zur Wahrung von Grund- und Menschenrechten insbesondere in familienrechtlichen Verfahren. Wir stehen für die Menschen ein. Und kümmern uns.
Gegründet 2022 versammelt der Verein Betroffene, aber auch Fachleute verschiedener Professionen. Durch das klare Bekenntnis zur verfassungsgemäßen Ordnung und den Menschenrechten setzt der Verein dort an, wo andere Versagen: Konkret, vor Ort, bei den Problemen und Menschen.
Mehr Informationen erhalten Sie unter Tel. 015678/108665
michael.Langhans@erzengel.help
Michael Langhans ist Volljurist, langjähriger Experte in Sorgerechtsstreitigkeiten und Menschenrechtsaktivist. Er leitet den Verein