Weil es immer wieder zu Diskussionen kommt, wann eine eilige Angelegenheit vorliegt, die eine Buchung am Wochenende und in der Ferienzeit ermöglicht, möchte ich klarstellen, dass eine eilige Angelegenheit nicht subjektiv zu bewerten ist. Subjektiv sind immer Angelegenheiten in Kindschaftssachen eilig. Und: Wenn Sie sich nicht sicher sind, fragen Sie bitte vorher und rufen nicht einfach an / buchen nicht einfach einen Termin.
Eilig sind
Objektiv eilig sind allerdings die folgenden Angelegenheiten:
- Ein Verfahren wurde vor sieben Tagen eingeleitet und dies eben zugestellt
- Ein Beschluss ist innerhalb der letzten sieben Tage eingegangen
- Es liegen Erkenntnisse nach oder während eines Umgangs vor, die die Frage nach Eilmaßnahmen stellen; diese Erkenntnisse sind nicht älter als sieben Tage
- Es liegt eine erstmalige Umgangsverweigerung / -vereitelung vor
Nicht eilig sind
Nicht eilig (wenn auch subjektiv belastend und emotional sehr eilig) sind
- Umgangsverweigerungen, die sich schon länger angedeutet haben
- Fragen, die sich im laufenden Verfahren ergeben
- Fragen, die sich nur ergeben, weil der eigene Anwalt / die eigene Anwältin nicht erreichbar / im Urlaub ist
- Neue Erkenntnisse, die die bisherigen Entwicklungen nur ergänzen
Menschen
Wir alle sind Menschen, und als solche brauchen wir auch einmal Urlaub. Alle von uns, die hier helfen, haben selbst Familie oder Kinder. Damit wir unser Angebot 365 Tage im Jahr anbieten können, ist es wichtig, dass jeder zu sich selbst ehrlich ist und nur dann Eilberatung in Anspruch nimmt, wenn es auch wirklich eilig ist. Wir sind leider gezwungen, nicht eilige Angelegenheiten abzusagen.
Wer sich nicht sicher ist, kann gerne vorab eine eMail senden und anfragen. Aber auch hier gilt: Während der Ferien und Feiertage sind wir nicht immer erreichbar und es kann zu Einschränkungen kommen.
Wir wollen unseren Service für alle erreichbar halten. Das funktioniert aber nur, wenn sich alle in Geduld üben und nicht drängeln.
Mehr Infos finden Sie auf unserer Hilfeseite samt FAQ.
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