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Hilfe: Geänderte Buchungsbedingungen

Liebe Freunde und Mitglieder,

wir befinden uns bis 16.8. im Urlaubsbetrieb mit eingeschränkter Erreichbarkeit. Zwar sind Telefontermine möglich. Diese stehen aber nur neuen Sachen und eiligen Angelegenheiten zur Verfügung.

Es gelten ab dem 01.08.2023 neue Regelungen:

Da leider viele Hilfesuchenden nach wie vor Termine buchen und nicht wahrnehmen oder einige überdurchschnittlich viele Termine buchen und es immer eilig haben, sind wir leider gezwungen, die Buchungsbedingungen für unseren einmaligen kostenfreien Hilfeservice anzupassen:

  1. Ab dem 01.08.2023 werden ausnahmslos bei Nichtwahrnehmung des gebuchten Telefontermins die vertraglich vereinbarte Ausfallpauschale von 50 € gefordert.
  2. Ab dem 01.08. werden wir ausnahmslos bei überdurchschnittlicher Nutzung auch bei Mitgliedern (mehr als 15 Buchungen per anno) eine Aufwandspauschale in Höhe von einmalig 50 € geltend machen.
  3. Ab dem 01.08. sind Wochenendtermine ausschließlich für Notfälle oder neue Beratungen möglich. Wer einen Wochenendtermin bucht, ohne neu oder ohne eilig zu sein, muss ebenfalls eine Aufwandspauschale von 50 € tragen. Eine Absage solcher offenkundigen Nichteiltermine bleibt zudem vorbehalten.
  4. Bitte prüfen Sie, ob nicht auch eine kurze eMail möglich und ausreichend ist, um Ihr Problem zu lösen. Auch hier gilt, nur weil man ungeduldig ist, dass das keine Reservierung eines 30 Minuten Termines rechtfertigt. Hier behalten wir uns Absagen des Termins oder Aufwandspauschalen vor.

Ich bitte um Verständnis, dass wir im Sinne der vielen Menschen, die Hilfe benötigen, gezwungen sind, diese Regulierungen vorzunehmen. Unser einzigartiger Service soll möglichst vielen Menschen zur Verfügung stehen.

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