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Erfolg: AG Hamburg-Altona beendet §1666 BGB Verfahren ohne Auflagen

Das AG Hamburg-Altona musste in einem Hauptsachebeschluss nunmehr einräumen, dass eine Kindeswohlgefährdung gem. §1666 BGB nicht (mehr) besteht und hat daher das Hauptsacheverfahren ohne sorgerechtliche Maßnahmen (Auflagen!) beendet. Den überzeugenden Argumenten der Eltern, geäußert durch unseren Vereinsvorstand Michael Langhans, konnte das AG Hamburg-Altona nichts entgegensetzen, trotz erheblicher Bemühungen.

Bundesweite Schlagzeilen

Der Fall, den wir erfolgreich vertreten konnten, hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Wir konnten bereits in der einstweiligen Anordnungssache eine Wegnahme der Kinder rückgängig machen.

Die offenen Rechtsfragen müssen nun verwaltungs- und haftungsrechtlich geprüft werden.

Wir freuen uns sehr, dass wir einer weiteren Familie helfen konnten. Jede Familie hat eine Chance verdient – hierfür kämpft unser Verein.

Unsere Erfolge

Mehr über unsere Erfolge könnt Ihr hier nachlesen:

https://herzengel.charity/erfolge-unserer-arbeit/

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