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Erfolg: Umgangsausschluss aufgehoben

Erfolg auf ganzer Linie: Die kostenlose Vertretung einer Mutter durch unseren Vorstand Michael Langhans vor dem Amtsgericht Zweibrücken hat innerhalb kürzester Zeit zu einer Aufhebung des Umgangsausschlusses geführt. Die hervorragende Zusammenarbeit mit dem Verein „Nein lass das!“ hat damit erste Früchte getragen.

„Leider hat sich auch in diesem Fall herausgestellt, dass nicht alle Aussagen eines Jugendamtes zwingend richtig sein müssen,“ so Michael Langhans, Volljurist und Experte in Sorgerechtsangelegenheiten.
Die Aussagen des Gerichtes, dass sich die Ausführungen des Jugendamtes (…) als unzutreffend erwiesen haben, ist in ihrer Deutlichkeit selten. Danke an ein Gericht, das klare Worte findet. Das staatliche Wächteramt muss sich hier fragen lassen, ob es seinem Schutzauftrag mit Unwahrheiten nachkommen kann.“

Der Fall zeigt insoweit, dass private Initiativen wie „Nein lass das“ oder „Erzengel“ wichtige Bausteine sind, um das Wohl des Kindes und der Familie in der Verwirklichung des Grundrechts auf Familie aus Art. 6 II GG und des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens i.S. Art. 8 EMRK sicherzustellen. Denn oftmals gelingt es der Anwaltschaft, Jugendämtern und Jugendhilfeträgern nur unzureichend, diese elementaren Rechte zu erkennen und sicherzustellen.

Tenor des Beschlusses

Unterstützen auch Sie unsere Vereinsarbeit durch eine Mitgliedschaft.

Auch der Verein „Nein lass das!“ freut sich über Unterstützung.

5 Antworten auf „Erfolg: Umgangsausschluss aufgehoben“

Das Kind ist stets Rechtssubjekt und hat ein Recht auf Umgang mit seinen natürlichen Angehörigen. Vater sowie Mutter haben die Pflicht zum Umgang mit ihrem Kind.

Mir wird das seit drei Jahren verboten, nur weil ich will das mein Sohn mittlerweile 10 Jahre einen Arzt besuchten sollte 4 Jahre Gerichtsverhandlung 2/3 Jahre kein Kontakt zum Vater, und wir sind Nachbarn laufen gezwungen an einander vorbei ohne zu grüßen.
Bitte um Hilfe

Nur was machen betroffene Eltern, wenn diese Unwahrheiten bei einer 15-jährigen Jugendlichen zu einer Entfremdung und Kontaktablehnung geführt haben und das Helfersystem nicht gewillt ist, hier entsprechende Hilfen einzuleiten und stattdessen alles durch mehrjährigen Umgangsausschluss ausgesessen werden soll?

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