Liebe Mitglieder, ich darf Euch im Verein neu vorstellen: Beratungen und Hilfe rund um das Opferentschädigungsgesetz. Ganz herzlich Willkommen darf ich Gudrun heißen, die diesen Bereich im Verein mit verantwortet.
Was ist das Opferentschädigungsgesetz?
Grundsätzliches. Wer auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland Opfer einer vorsätzlichen Gewalttat wird und dadurch eine gesundheitliche Schädigung erleidet, kann einen Anspruch auf Opferentschädigung geltend machen. Dies gilt auch für Hinterbliebene von Personen, die infolge der Gewalttat verstorben sind.
Quelle BMAS
Leider gibt es vieleLücken im Gesetz, weshalb der Gesetzgeber das neue OEG in das neue SGB XIV ausgelagert hat. Dieses Gesetz heißt soziale Entschädigung (SER). Die Leistungen sollen erhöht werden. Ziel ist es, so Minister Heil, „die soziale Entschädigung so zu verbessern, dass sich Betroffene mit ihrem Schicksal nicht mehr allein gelassen fühlen. Staatliche Entschädigung und Anerkennung sind ein wesentlicher Beitrag für die Aufarbeitung und den Genesungsweg von Betroffenen.„
Das Problem dabei: Der Gesetzgeber hat einen zu technischen Blick.
Die Petitionen von Gudrun
Gudrun hat aus verschiedenen Erfahrungen heraus bereits letztes Jahr erkannt, welche erheblichen Lücken im Opferentschädigungsrecht vorliegen. Sie hat deshalb am Tag der Gewaltopfer die Initiative Petitionen Deutschlandweit ins Leben gerufen.
Statistisch werden nur unsägliche 2,5% aller Gewaltopfer mit einer gesetzlichen Leistung bedient:
Von den 15.008 gestellten Anträgen, wurden jedoch 6.947 (46,29%) abgelehnt, sowie weitere 3.841 Anträge aus sonstigen Gründen erledigt (diese sind beispielsweise der Umzug des Antragsstellers, die Rücknahme des Antrages oder der Tod des Betroffenen). Somit wurden lediglich 4.118 Anträge anerkannt, was 2,50% der erfassten Gewalttaten (PKS) entspricht.
Petitionen OEG
Strukturelle Gewalt des OEG
Strukturelle Gewalt führt dazu, dass Opfer weiter traumatisiert werden:
Beispielsweise werden zahlreiche Anträge auch trotz eines Strafgerichtsurteils, sowie resultierenden Schäden durch die Gewalttat abgelehnt, indem diese für nicht vorhanden oder als folgenlos abgeheilt, erklärt werden, auch wenn gegenteilige Arzt- und Therapeutenberichte vorliegen. Es finden Retraumatisierungen statt durch den unsensiblen Umgang seitens der Behörden mit den Betroffenen, die Tat, sowie die Folgen hieraus müssen aufgrund der Beweislast mitunter mehrfach geschildert werden, schlechtestenfalls mit dem Resultat der Negation dessen, sowie der Unterziehung mehrerer Gutachten.
Petitionen OEG
Die zentralen Forderungen von Gudruns Petition
1. externe unabhängige Monitoringstellen zu den OEG-Verfahren
2. externe, unabhängige Beschwerdestellen für Gewaltopfer, sowie Angehörige von Mord- und Tötungsdelikten (welche ebenfalls laut EU-Opferschutzrichtlinie 2012/29/EU als Opfer anzuerkennen sind) und jegliche Missstände erfassen solle, auch über das OEG hinaus
3. proaktive Aufklärung zu den Leistungen nach dem OEG
Petitionen unterstüttzen
Die Petitionen könnt ihr bei den Landtagen unterstützen, Links gibt es hier. Einfach anschreiben und mitteilen, dass ihr das gut findet und unterstützt oder eine eigene Einzelfallpetition mit Euren Erfahrungen einreichen.
Was hat das mit Erzengel und dessen Kernthemen zu tun?
Wir von Erzengel bekennen uns zu den Menschenrechten. Dazu gehört also auch, dass Schwächere und Opfer nicht alleine gelassen werden.
Zudem sind viele Eltern doch genau solche Opfer struktureller Gewalt. Jugendämter, die Kinder entziehen mit fadenscheinigen Gründen, führen nicht selten auch zu Traumatisierungen bei Kind und Eltern.
Hier setzt unser Engagement an: Das bisherige OEG, das bis zum 31.12.2023 gilt, hat erhebliche Probleme damit, psychische Gewalt und psychische Schäden auszugleichen. Insbesondere Traumatisierungen durch staatliches Handeln wird grundsätzlich nicht ausgeglichen. Das liegt auch darin begründet, wie Gudrun feststellt, dass zu wenig Aufklärung stattfindet. Jugendamtsopfer haben oft die Nase voll. Wenn das alles überlebt wurde, hat man keinen Bock mehr, noch weiter zu streiten. Verfahren sind langwierig.
Aber: Sie stellen auch eine Chance auf Genugtuung dar. Und langjährige Heimaufenthalte mit Gewalt- und Missbrauchserfahrungen, Zwangsentfremdungen und mehr sind klare Gewalt gegen Menschen. Bisher aber gilt:
„Opfer von vorsätzlichen rechtswidrigen tätlichen Angriffen haben Anspruch auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz“
Im neuen Gesetz soll diese Tätlichkeit wegfallen und auch manche (!) psychische Gewalt mit umfasst sein. Erspart wird immer noch nicht der Nachweis.
Doch löst das neue Gesetz auch dank Beweiserleichterungen alle Probleme?
Wir sagen nein. Zum einen gilt das neue Recht viel zu spät. Es kommen viele Vorteile viel zu spät. Und Beweiserleichterungen sind keine Beweislastumkehr. Der erniedrigende Gang zu Gericht mit Retraumatisierungen wird nach wie vor nicht wirklich vermieden – für ein Trinkgeld an Hilfe.
Ja, man muss wohl das Bundesrecht anpassen, bevor es gültig wird. Aber das ist doch ein geringer Preis angesichts der Forderungen der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen.
Auch das neue Recht hat die Mängel, die Gudrun anspricht: Den Blick von Außen, nicht von Innen. Fehlende Überprüfung, ob das Ziel auch erreicht wird. Die Monitoringstellen sind nach wie vor nötiger denn je.
Dafür setzen wir uns ein.
Wer Hilfe und Unterstützung benötigt auch zum OEG / SER oder zu Sozialrecht, kann sich an unsere Hotline wenden.
Eine Antwort auf „Neu: Opferentschädigung im Verein Erzengel“
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