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Erfolg: Rückführung auch am Oberlandesgericht Frankfurt

In einem heute beendeten Beschwerdeverfahren konnte die Beschwerde der Stadt Frankfurt am Main gegen eine Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt abgehrt werden. Die Mutter wird bis 15.10.2023 ihr Kind zurückerhalten, der Vater wird wieder Kontakt zum Kind erhalten. Rückführung am OLG Frankfurt ist also gar nicht so schwer.

Das Besondere in diesem Fall war in der Tat die Konstellation einer Beschwerde des Jugendamtes. Solche Jugendamtsbeschwerden kommen selten vor. In unserem Fall konnte die gefahrene Strategie vollendet werden: Harte Fakten, rechtlich hochwertige Erwägungen und fachlich überzeugende Argumente haben hier letztlich den „Sieg“ eingebracht. Wie immer war es auch unser Anliegen, die Mutter emotional zu betreuen, damit zwischenzeitliche Rückschläge zu keinen Nachteilen im Verfahren führen.

Auch wenn zwischendurch auch einmal deutliche Worte gefunden werden mussten, haben sich letztlich unsere Rechtsauffassung und die Fakten einer wunderbaren Mutter auch beim 8. Senat des Oberlandesgerichtes Frankfurt durchgesetzt. Das Jugendamt musste seine Beschwerde zurücknehmen, wir haben dann auch die unsere zurückgenommen. Bis zum 15.10. wird das Kind dann auf die Rückführung vorbereitet.

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