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Kinderrechte ins Grundgesetz?

Bundesjustizminister Dr. Buschmann von der FDP meint auf Instagram vorzugeben die Eintragung der Kinderrechte ins Grundgesetz. Dies ist falsch, aus verschiedenen Gründen. Ein Kommentar von Michael Langhans.

Das ist der Casus Knaxus, passend zum Weltkindertag:

 

 
 
 
 
 
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Wir meinen, dass das leere Versprechungen sind. Hintergrund ist, dass die UN Kinderrechtskonvention von Deutschland 1990 unterzeichnet und 1992 vom Bundestag ratifiziert wurde. Damit sind die Kinderrechte bindend.

Die Aussage von Dr. Buschmann verdeutlicht nun eines: 
Offenkundig sind diese Rechte nach wie vor nicht in Deutschland umgesetzt. Aber wird ein Recht nur deshalb umgesetzt, nur weil man es in ein Buch schreibt? Und warum arbeitet man nicht daran, die Kinderrechte konkret insbesondere in gerichtlichen Verfahren einzubinden?

Damit ist noch nicht die Diskussion geführt, ob Kinderrechte im Grundgesetz tatsächlich für eine bessere Situation für Kinder und Familien führen oder ob damit nicht Art. 6 II GG ausgehöhlt wird und mehr Eingriffsnormen für den Staat gegen Familien und Eltern geschaffen werden.

Eines ist klar: Wir sind gegen eine Feigenblattpolitik. Niemandem nutzt es etwas, eigentliche Probleme wie die Nichtumsetzung der Kinderrechtskonvention dadurch zu kaschieren, dass man vermeindlich mehr Rechte einführt, deren Umsetzung aber nicht erfolgt. Ein Bundesjustizminister sollte das wissen, und auch so den Menschen ehrlich kommunizieren.

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Zu wenig Schutz für Kinder?

Im Zusammenhang mit der Konferenz Umgangs- und Sorgerechtsfragen im Zusammenhang mit partnerschaftlicher Gewalt berichtet Presse wie der NDR wieder einmal über das Thema häusliche Gewalt.

Während es wichtig und richtig ist, das Thema Partnerschaftsgewalt in den Fokus zu rücken, kritisieren wir die unreflektierte Berichterstattung mit unkritischer Wiedergabe von einseitigen Meinungen.

„Wer kritisiert, dass sich Familiengerichte zu wenig an strafrechtlichen Ermittlungen orientieren, distanziert sich vom deutschen Rechtsstaat,“, so Vorstand Michael Langhans, Volljurist.

Ermittlungen von Staatsanwaltschaften unterscheiden sich nicht nur dadurch von Verurteilungen, dass es keine Vorverurteilung geben darf. Sie haben auch schlicht keine Präjudiz. Zudem, so Langhans, bietet gerade diese fehlende Diskrepanz familiengerichtliches Verfahren zum Strafrechtlichen für alle die Chance, sich selbst mit Ermittlungs- und Beweisanträgen einzubringen und damit Fehler und Unterlassungen des einen Verfahrens im anderen auszugleichen. Zudem hat gerade das strafrechtliche Verfahren nicht zwingend psychische Auswirkungen von Gewalt zwischen Partnern auch die Kinder als Beobachter eines Vorfalls im Blick.

„Wir kritisieren die oftmals oberflächlichen und einseitigen Ermittlungen in straf- und familiengerichtlichen Verfahren, in denen Kinder betroffen oder beteiligt sind. Eine Lösung kann aber nicht in der pauschalen Kritik am System liegen, bei der man dann nur eine Seite im Blick hat und eine Aufklärung nicht abgeschlossen ist.“

Abzulehnen sind zum Beispiel Vorverurteilungen und pauschale Empfehlungen wie wenn ein Kind mit der Mutter ins Frauenhaus flieht, man dann den Umgang ausschalten müsse, weil dies „besser“ für das Kind sei. Praktisch findet bei Fluchten ins Frauenhaus oft keine Richtigkeitsprüfung von Vorwürfen statt. Dies kann ein Verein auch nicht leisten. Ein Kind aus ungeklärten Tatsachen aber zu entfremden ist immer der Auftakt einer Negativspirale mit negativen Entwicklungen für dieses. Irreparable Entwicklungen in Kauf zu nehmen, ohne dass Fakten geklärtsind, ist weder rechtstaatlich noch rechtspolitisch wünschenswert.

Wir würden uns wünschen, dass sich alle Fachbereiche auf ihre Kompetenzen besinnen. Im Vordergrund muss also stehen eine Aufklärung von Sachverhalten aus allen Blickwinkeln, schnell und neutral.

Das Wohl des Kindes muss unter Berücksichtigung dieser Aufklärungen gewahrt bleiben, ohne einseitig Partei zu ergreifen.

Und: Populistische Aussagen haben in diesem Bereich nichts zu suchen. Täter und Opfer auszuermitteln ist ein wichtiger Bestandteil der Entscheidungsfindung. Vorschnelle Festlegungen schaden den Kindern, immer. Das sollte die Konferenz Umgangs- und Sorgerechtsfragen im Zusammenhang mit partnerschaftlicher Gewalt ebenso berücksichtigen wie die Presse.

Frankfurt, 25.05.2022

Michael Langhans
Vorstand Erzengel

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Offene Beratung und Kummertelefon

Ab sofort können über unsere Facebookseite Termine für Montags ab 19.30 Uhr gebucht werden (je maximal 30 Minuten).

Es gibt sowohl ein offenes familienrechtliches Beratungsangebot als auch ein Sorgen- und Kummerangebot. Wir bitten um Verständnis, dass die Angebote auf 30 Minuten limitiert sind. Der Verein hält sich vor, anonyme Anfragen abzulehnen.

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Kummer- und Beratungsphone

Montags ab 19.30 Uhr online Termine auf Facebook buchen

Für Mitglieder kann das Angebot nach Absprache auch zu anderen Zeiten erfolgen.

Wir nutzen hierzu ein Onlinetool 8×8.vc/erzengel für Voice- und Videochat, das aber auch telefonisch erreicht werden kann. Bitte seien Sie pünktlich zum vereinbarten Termin online.

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Gegründet!

Am Sonntag, den 15.05.2022 war es endlich soweit: In Frankfurt am Main fand die Gründungsversammlung des Vereins Erzengel statt. Die Satzung wurde nunmehr in ihrer endgültigen Satzung verabschiedet und die Wahlen fanden statt. In den nächsten Tagen und Wochen wird nun die Eintragung ins Vereinsregister erfolgen.

Für Euch heisst das aber auch: Ihr könnt ab sofort Mitglied werden!

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