Wir planen die Einführung eines Onlinestammtisch, der mit den Onlinetools „Jitsi“ oder „Senfcall“ durchgeführt werden wird.
Bei einem solchen Treffen könnt Ihr Euch mit Gleichgesinnten unterhalten, besprechen und mehr.
Habt Ihr Interesse daran? Wenn ja, wie oft (wöchentlich, monatlich) soll so ein Onlinestammtisch stattfinden? An welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten wollt Ihr solche Treffen stattfinden lassen?
Der Verein Erzengel fordert für die betroffenen Opfer des Missbrauchsskandals in Tübingen eine unbürokratische Opferhilfe. 259.000 € „Aufklärungskosten“, die dank verweigerter Unterlagen fehl geht, stehen 0 € Opferhilfe gegenüber . Dies ist der eigentliche Skandal!
Spiegel berichtet über Missbrauchsskandal in Tübingen
Der Spiegel berichtet heute in der Ausgabe 2/2023 über den Missbrauchsskandal in Tübingen. Was war passiert? In staatlicher Obhut wurden drei Kinder vom Pflegevater missbraucht. Trotz der eindringlichen Warnungen der Psychologin Gudrun Overberg wurde viel zu spät gehandelt. Zwar wurde letztlich der Pflegevater verurteilt und inhaftiert. Die Frage ist aber, hätte der Schaden verhindert werden können?
Strafrechtliche Ermittlungen gegen Landrat Walter ergebnislos
Die Ermittlungen gegen Landrat und Mitarbeiter des Jugendamtes wurden eingestellt. Obwohl alamierende Hinweise durch die Psychologin Overberg gegeben wurden, verhallten diese lange ungehört. Bereits 2010 hatte diese erste Verdachtsmomente gemeldet. Zur Verureilung kam es erst 2021 – 11 Jahre später.
2014 hatte es ein betroffenes Kind geschafft, sich aus dieser Pflege“familie“ herauszuhungern.
Verantwortung dafür soll nun niemand übernehmen?
Wie kann es sein dass niemand Missbrauch mitbekommt?
Es ist weder nachvollziehbar, dass niemand solchen systematischen Missbrauch mitbekommt noch dass dieser nicht zu verhindern gewesen wäre. Es ist insbesondere nicht hinnehmbar, wie der Spiegel berichtet, dass eine sorgfältige Auswahl von Pflegeeltern nicht erklärt werden kann. Vorallem aber kann es nicht sein, dass man über 259.000 € für eine Aufklärung investiert, die man dann torpediert, während die Betroffenen finanziell im Stich gelassen werden. Ob dies weiteren emotionalen Missbrauch darstellt, mag jeder für sich selbst entsccheiden.
Echte Opferhilfe für die Missbrauchsopfer in Tübingen jetzt
Der Verein Erzengel fordert echte Opferhilfe für die Missbrauchsopfer. Wer 259.000 € für wertlose, torpedierte Aufklärung aufwenden kann, kann dies auch für Opferhilfe.
Echte Hilfe statt Kostenirrsinn – andere Städte machen das vor und stellen Soforthilfe zur Verfügung.
Hierauf weisen wir auch in unserer Pressemitteilung zum Thema hin:
Schreibe für Familienrechte ist eine Mailingliste in Anlehnung an die Kampagne „Write for Rights“ von Amnesty International. Fordere auch Du Deine Rechte und Gerechtigkeit im Familienrecht ein.
„Schreibe für Familienrechte“ ist eine Mitmachplattform, die Deiner Stimme Gewicht gibt.
Wie funktioniert Schreibe für Familienrechte
Ihr erhaltet monatlichWir geben regelmäßig eine Webadresse und eine eMailadresse/Telefaxnummer, um an Redaktionen oder Parteien zu bestimmten Themen eine Meinung zu teilen.
Gemeinsame Leserbriefe oder Meinungen verstärken die Aussagekraft. Je mehr Menschen mitmachen, umso schwerer wird es für Journalisten unnd Politiker, die Stimme des Volkes nicht zu hören. Presse und Politik muss wissen, dass wir sie beobachten.
Wie nehme ich an Schreibe für Familienrechte teil?
Du erhälst dann regelmäßig eine E-Mail mit einem Zeitungsartikel, einem Social-Media-Beitrag oder einer sonstigen Quelle mit Kontaktdaten, an die bis zu einem bestimmten Datum ein Leserbrief oder eine Meinung gesendet werden soll.
Mit nur 10 Minuten Zeit im Monat kann jeder teilnehmen und die Macht des Volkes verdeutlichen.
Bitte bleibt dabei höflich und bestimmt, um die Glaubwürdigkeit dieser Aktion zu verdeutlichen.
Lade Freunde und Familie ein, teilzunehmen!
Amnesty International schreibt hierzu:
The world needs more people to turn their outrage into action, to invite their friends and family to participate, to get involved, and demand equality and justice from their governments.
Die Welt benötigt mehr Menschen, um Empörung in Handlungen umzusetzen, um Freunde und Familie zur Teilnahme einzuladen, diese zu involvieren, um endlich Gleichheit und Gerechtigkeit einzufordern.
Dem ist gerade nichts im Familienrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz hinzuzufügen.
Bisher ist unser erfolgreiches Beratungs- und Kummertelefon vorallem rechtlich beratend tätig. Doch was wäre, wenn auch andere Fachprofessionen für Euch buchbar wären? Möchtet Ihr auch unkompliziert mit Psychologen sprechen, nicht nur mit Juristen?
Psychologen sprechen
Wollt Ihr auch Psychologen sprechen? Für diese würde es eigene Termine geben, die gebucht werden können. Einen Teil der Kosten würde insoweit der Verein tragen, ob und in welcher Höhe eine Art Selbstbeteiligung anfällt, wird ggf. noch entschieden.
Vorher aber eben die Frage an Euch: Wollt Ihr, dass wir einen solchen Service auch anbieten? Sollten wir ggf. noch versuchen, diesen Service auf weitere Professionen auszudehnen? Was würdet Ihr Euch wünschen?
Onlinestammtisch?
Gerne sind wir auch bereit, einen „Onlinestammtisch“ einzuführen oder andere Dinge. Wir sind offen für viele Möglichkeiten, wir sind nicht gebunden durch starre Vereinsstrukturen. Bringt Euch ein und werdet ggf. Mitglied!
Beteiligt Euch!
Kommentiert unter diesem Beitrag, was Ihr Euch wünscht und was wir noch einführen sollen.
Unsere Beratungshotline
Mehr Infos zu unserer Beratungshotline unter 015678/108800 erhaltet Ihr hier:
Presseanfrage 2023/1 in Sachen familienpsychologische Gutachten in Baden-Württemberg und dem Vorwurf von „Sonderregeln“ in diesem Bundesland
„Anfrage zur ständigen Praxis bei familienpsychologischen Gutachten in Baden-Württemberg
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Hxxx, sehr geehrter Herr Sxxx, sehr geehrter Herr Dr. Sxxx, sehr geehrter Herr Sxxx,
Bekanntermaßen ist Prof. Dr. G in vielen Verfahren in Baden-Württemberg als Gutachter tätig. Hierbei lässt er die Gutachten oftmals von Dritten – meist ohne Änderung der Beweisbeschlüsse – erstellen. Durch seine „Leistungen“, die das Land Baden-Württemberg erheblich alimentiert, ist mindestens ein Todesfall begünstigt.
Nunmehr lässt er sich in einem der Haftungsverfahren, die wir begleiten, ein wie folgt:
„Es entspricht der ständigen Übung der Gerichte in Baden-Württemberg, dass Gutachtenaufträge grundsätzlich an die leitenden Ärzte der entsprechenden Abteilungen erteilt werden und diese entscheiden, von welchem Arzt das Gutachten erstellt wird. Dementsprechend …übliches Vorgehen seit vielen Jahren, dass die Gutachtenaufträge von den Gerichten an ihn adressiert werden und dann an die geeigneten Kollegen in der Gutachterstelle weitergegeben werden.“
Ich bitte daher um Beantwortung der folgenden Fragen:
Gibt es in Baden-Württemberg eine Praxis, dass ein Gutachter selbstständig entscheidet, dass Dritte ein Gutachten für den bestellten Gutachter durchführen dürfen?
Wie häufig hat Prof. Dr. G. solche Gutachten unter Verstoß gegen zwingendes Prozessrecht erstellt oder erstellen lassen?
Welche Beträge aus der Landeskasse hat Herr Prof. Dr. G. seit 2012 für seine Gutachten erhalten, davon bitte zu trennen nach Gutachten, die er alleine, Gutachten, die er nach ordentlicher (konkludenter) Beweisbeschlussänderung mit Dritten erstattet hat und die er ohne eine solche Änderung erstattet hat.
Wieviele OEG Verfahren sind betreffend G.-Gutachten anhängig?
Wieviele Haftungsverfahren sind nach §839a BGB in Baden-Württemberg anhängig?
Gibt es Ermittlungsverfahren gegen Prof. Dr. G. wegen der Weitergabe von Nichtöffentlichen Verfahrensunterlagen an Dritte, wenn ja wieviele?
Diese Beantwortung ist für unsere Mitglieder, davon viele Betroffene und auch Hinterbliebene, von höchstem Interesse. Ich bitte um Erledigung bis zum
Geschwistertrennung in staatlicher Obhut gehört verboten. Das ist das Ergebnis des neuesten Positionspapiers des Vereins Erzengel.
„Der EGMR (Eruopäischer Gerichtshof für Menschenrechte) hat bereits in der Entscheidung Olsson gegen Schweden deutlich gemacht, dass eine Trennung der Kinder untereinander in der Regel nicht gerechtfertigt ist und daher konventionswidrig“, so Michael Langhans, Vorstand des Vereins.
Wir als Verein müssen feststellen, dass diese Vorgaben des Art. 8 EMRK bis heute nicht umgesetzt sind. Tagtäglich finden viele Geschwistertrennungen statt. Das Problembewusstsein bei Behörde oder Gericht existiert trotz der Verbindlichkeit der Konvention nicht. Daher ist staatliches Handeln zwingend geboten. Die Lösung: Geschwistertrennung ist gesetzlich zu unterbinden.
Liebe Mitglieder, Freunde, Unterstützer und Hilfesuchenden, seit dem 15.05.2022 ist unser Verein nun aktiv. Ein kleiner Rückblick des Vereins Erzengel darf daher nicht fehlen.
Wir hatten im Oktober und November je eine offene Beratung in Frankfurt am Main. Die Resonanz und der Austausch waren sehr gut, so dass ab der 4. offenen Beratung auch Treffen in anderen Städten erfolgen sollen. Gerne könnt Ihr unter diesen Beitrag kommentieren, wo wir offene Beratungen abhalten sollen.
Telefonisch konnten wir über 300 Beratungen durchführen, wobei im Schnitt 2,1 Beratungen je Person(en) durchgeführt wurde. Die überragende Bewertung unseres Services mit 54 5-Sterne-Bewertungen von 56 Bewertungen und 2x 4 Sterne spricht für sich. Während andere Rechtshotlines wöchentlich 3 Std. kostenfreie Beratungen anbieten, bieten wir an 7 Tagen die Woche Beratungen an, wöchentlich bis zu 47 Std. Beratungen an – kostenfrei für jedermann, nicht nur für Alleinerziehende. Und wir sind noch nicht am Ende: Wir beabsichtigen zeitnah auch Beratungen mit Psychologen, Pädagogen, Mediatoren und anderen Fachprofessionen anzubieten für die perfekte Rundumbetreuung. Folgt unserer Webseite für weitere Infos!
Auch zu Bürgergeld und Opferentschädigung sind wir tätig, aber wir unterstützen mit unseren Anwälten auch Amtshaftungsklagen.
Das Jahr 2023 wird hier sicherlich noch viele wunderbare neue Infos und Entwicklungen bereithalten. Werde auch Du Mitglied des Vereins Erzengel. Wir kümmern uns.
Wir sind auch über die Weihnachtsfeiertage erreichbar. Zwar werden keine Termine reservierbar sein, aber stattdessen könnt Ihr unter der Nr. 015678/108800 auf unseren Anrufbeantworter sprechen. Wir rufen dann im Laufe des Tages zurück.
Bitte versucht nur in dringenden Fällen an den Weihnachtsfeiertagen unseren Dienst in Anspruch zu nehmen.
Liebe Mitglieder, ich darf Euch im Verein neu vorstellen: Beratungen und Hilfe rund um das Opferentschädigungsgesetz. Ganz herzlich Willkommen darf ich Gudrun heißen, die diesen Bereich im Verein mit verantwortet.
Was ist das Opferentschädigungsgesetz?
Grundsätzliches. Wer auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland Opfer einer vorsätzlichen Gewalttat wird und dadurch eine gesundheitliche Schädigung erleidet, kann einen Anspruch auf Opferentschädigung geltend machen. Dies gilt auch für Hinterbliebene von Personen, die infolge der Gewalttat verstorben sind.
Leider gibt es vieleLücken im Gesetz, weshalb der Gesetzgeber das neue OEG in das neue SGB XIV ausgelagert hat. Dieses Gesetz heißt soziale Entschädigung (SER). Die Leistungen sollen erhöht werden. Ziel ist es, so Minister Heil, „die soziale Entschädigung so zu verbessern, dass sich Betroffene mit ihrem Schicksal nicht mehr allein gelassen fühlen. Staatliche Entschädigung und Anerkennung sind ein wesentlicher Beitrag für die Aufarbeitung und den Genesungsweg von Betroffenen.„
Das Problem dabei: Der Gesetzgeber hat einen zu technischen Blick.
Die Petitionen von Gudrun
Gudrun hat aus verschiedenen Erfahrungen heraus bereits letztes Jahr erkannt, welche erheblichen Lücken im Opferentschädigungsrecht vorliegen. Sie hat deshalb am Tag der Gewaltopfer die Initiative Petitionen Deutschlandweit ins Leben gerufen.
Statistisch werden nur unsägliche 2,5% aller Gewaltopfer mit einer gesetzlichen Leistung bedient:
Von den 15.008 gestellten Anträgen, wurden jedoch 6.947 (46,29%) abgelehnt, sowie weitere 3.841 Anträge aus sonstigen Gründen erledigt (diese sind beispielsweise der Umzug des Antragsstellers, die Rücknahme des Antrages oder der Tod des Betroffenen). Somit wurden lediglich 4.118 Anträge anerkannt, was 2,50% der erfassten Gewalttaten (PKS) entspricht.
Strukturelle Gewalt führt dazu, dass Opfer weiter traumatisiert werden:
Beispielsweise werden zahlreiche Anträge auch trotz eines Strafgerichtsurteils, sowie resultierenden Schäden durch die Gewalttat abgelehnt, indem diese für nicht vorhanden oder als folgenlos abgeheilt, erklärt werden, auch wenn gegenteilige Arzt- und Therapeutenberichte vorliegen. Es finden Retraumatisierungen statt durch den unsensiblen Umgang seitens der Behörden mit den Betroffenen, die Tat, sowie die Folgen hieraus müssen aufgrund der Beweislast mitunter mehrfach geschildert werden, schlechtestenfalls mit dem Resultat der Negation dessen, sowie der Unterziehung mehrerer Gutachten.
1. externe unabhängige Monitoringstellen zu den OEG-Verfahren
2. externe, unabhängige Beschwerdestellen für Gewaltopfer, sowie Angehörige von Mord- und Tötungsdelikten (welche ebenfalls laut EU-Opferschutzrichtlinie 2012/29/EU als Opfer anzuerkennen sind) und jegliche Missstände erfassen solle, auch über das OEG hinaus
3. proaktive Aufklärung zu den Leistungen nach dem OEG
Petitionen unterstüttzen
Die Petitionen könnt ihr bei den Landtagen unterstützen, Links gibt es hier. Einfach anschreiben und mitteilen, dass ihr das gut findet und unterstützt oder eine eigene Einzelfallpetition mit Euren Erfahrungen einreichen.
Was hat das mit Erzengel und dessen Kernthemen zu tun?
Wir von Erzengel bekennen uns zu den Menschenrechten. Dazu gehört also auch, dass Schwächere und Opfer nicht alleine gelassen werden.
Zudem sind viele Eltern doch genau solche Opfer struktureller Gewalt. Jugendämter, die Kinder entziehen mit fadenscheinigen Gründen, führen nicht selten auch zu Traumatisierungen bei Kind und Eltern.
Hier setzt unser Engagement an: Das bisherige OEG, das bis zum 31.12.2023 gilt, hat erhebliche Probleme damit, psychische Gewalt und psychische Schäden auszugleichen. Insbesondere Traumatisierungen durch staatliches Handeln wird grundsätzlich nicht ausgeglichen. Das liegt auch darin begründet, wie Gudrun feststellt, dass zu wenig Aufklärung stattfindet. Jugendamtsopfer haben oft die Nase voll. Wenn das alles überlebt wurde, hat man keinen Bock mehr, noch weiter zu streiten. Verfahren sind langwierig.
Aber: Sie stellen auch eine Chance auf Genugtuung dar. Und langjährige Heimaufenthalte mit Gewalt- und Missbrauchserfahrungen, Zwangsentfremdungen und mehr sind klare Gewalt gegen Menschen. Bisher aber gilt:
„Opfer von vorsätzlichen rechtswidrigen tätlichen Angriffen haben Anspruch auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz“
Im neuen Gesetz soll diese Tätlichkeit wegfallen und auch manche (!) psychische Gewalt mit umfasst sein. Erspart wird immer noch nicht der Nachweis.
Doch löst das neue Gesetz auch dank Beweiserleichterungen alle Probleme?
Wir sagen nein. Zum einen gilt das neue Recht viel zu spät. Es kommen viele Vorteile viel zu spät. Und Beweiserleichterungen sind keine Beweislastumkehr. Der erniedrigende Gang zu Gericht mit Retraumatisierungen wird nach wie vor nicht wirklich vermieden – für ein Trinkgeld an Hilfe.
Ja, man muss wohl das Bundesrecht anpassen, bevor es gültig wird. Aber das ist doch ein geringer Preis angesichts der Forderungen der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen.
Auch das neue Recht hat die Mängel, die Gudrun anspricht: Den Blick von Außen, nicht von Innen. Fehlende Überprüfung, ob das Ziel auch erreicht wird. Die Monitoringstellen sind nach wie vor nötiger denn je.
Dafür setzen wir uns ein.
Wer Hilfe und Unterstützung benötigt auch zum OEG / SER oder zu Sozialrecht, kann sich an unsere Hotline wenden.
Liebe Mitglieder und Freunde von Erzengel.help, wir haben nach den beiden erfolgreichen Beratungen am 08.10.2022 und 26.11.2022 nunmehr Beratungen Erzengel 2023 terminiert. Es steht nunmehr der nächste Termin für die offene Beratung fest:
Am 07.01.2023 könnt Ihr uns in Frankfurt besuchen und kennenlernen sowie Euch persönlich beraten lassen. Wie immer gilt: Lasst Euch einen Termin reservieren.
Für die vierte Beratung haben wir uns was besonderes einfallen lassen: Wir werden unsere 4. offene Beratung im Februar 2023 wohl in Baden-Württemberg stattfinden lassen. Genaues Datum und genauer Ort wird noch gesondert bekanntgeben.
4. Offene Beratung Erzengel Februar 2023
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4. Offene Beratung Februar 2023
in Baden-Württemberg (Ort und Datum werden noch gesondert bekanntgegeben)
Wir freuen uns sehr, wenn Ihr uns mitteilt, wo noch wir offene Beratungen durchführen sollen. Wir freuen uns auf viele konstruktive, menschliche und fachliche Gespräche.
Die offenen Beratungen Erzengel 2023 werden spannend. Seid dabei und unterstützt unsere Arbeit als Mitglieder.