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Borderline-Persönlichkeitsstörung und Erziehungsfähigkeit

Die Arbeitsgruppe im Verein „Psychiatrisierung im Familienrechtlichen Kontext“ sucht betroffene einer (falschen) Diagnose Borderline-Persönlichkeitsstörung durch das Jugendamt oder durch Psychologische Gutachter.

Hintergrund ist, dass wir immer wieder erfahren, dass diese Diagnose genutzt wird, teils mit erfundenem Sachverhalt, teils mit unzulässigen Schlüssen, um Müttern die Erziehungsfähigkeit abzusprechen und das Sorgerecht nach §1666 BGB zu entziehen oder gem. §1671 BGB auf den anderen Elternteil zu übertragen.

Dabei ist eines klar: Borderline-Persönlichkeitsstörung heißt nicht zwingend erziehungsunfähig. Es gibt keine einzige wissenschaftliche Studie, die dies behauptet. Das sagt zumindest der bekannte Experte Prof. Dr. Martin Bohus, ZI Mannheim.

Wir suchen nun Fälle, die die folgenden Kriterien erfüllen:

a) Es wurde die Diagnose Borderline durch das Jugendamt gestellt oder durch den familienpsychologischen Gutachter, der nur Psychologe ist.

b) Es wurde wegen Borderline-Behauptung eine Kindeswohlgefährdung durch ein Gericht angenommen oder durch das Jugendamt als Inobhutnahme durchgeführt

Bitte meldet Euch mit aussagekräftigen Unterlagen.
Wir wollen einen Flyer für Jugendamtsmitarbeiter und Familienrichter vorbereiten, die diesen gängigen Irrtum ausräumen. Dazu brauchen wir aber neben Fachmeinungen auch eine aussagekräftige Datenbasis.

Ihr könnt Euch ans uns über das Kontaktformular wenden oder per Whatsapp.

Mehr zum Thema Borderline findet Ihr auf dem Blog unseres Vorstandes Michael Langhans.

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Mindestanforderungen gesetzlich verankern

Unser erstes Positionspapier 1-22 ist online: Es handelt sich um das Positionspapier „Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht gesetzlich verankern“ (laufende Nr. 1-22) unserer Arbeitsgruppe „Qualität in familiengerichtlichen Verfahren“.

Das Positionspapier lautet:

Positionspapiere geben eine politische Meinung des Vereins wieder, die wir mit politischen, sozialen und sonstigen Organisationen und Personen teilen.

Eine Übersicht aller Positionspapiere findet Ihr hier:

https://herzengel.charity/positionspapiere/

Wie werde ich Mitglied in einer Arbeitsgruppe, um an der Meinungsbildung im Verein teilzunehmen?
Loggt Euch dazu in der Mitgliederplattform ein unter https://erzengel.kurabu.com/de/news. Dann klickt auf Abteilungen -> Arbeitsgruppe Familienrecht und wählt Eure Arbeitsgruppe aus, an der Ihr teilnehmen wollt. Oben rechts könnt Ihr dann auf Beitreten tippen.

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Termine buchen

Beratungs- und Kummertelefontermine sind jetzt bequem buchbar über unser Tool „Timify“. Einfach über Facebook oder die Webseite unter Projekte -> Termin buchen anklicken, Wunschtelefonat aussuchen und dann zur vereinbarten Zeit anrufen.
Mitglieder können auch längere Termine buchen oder Termine ausserhalb der freien Slots anfragen – per eMail oder Whatsapp oder Anruf. In eiligen Fällen bitte immer direkt anrufen!

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Unsere Arbeitsgruppen

In den nächsten Wochen nehmen unsere Arbeitsgruppen im Verein die Arbeit auf. Die Arbeitsgruppen sind noch nicht abschließend zusammengestellt.

Im Moment gibt es im Bereich Familienrecht die folgenden Arbeitsgruppen:

  • Entfremdung
  • Familienschutz
  • Qualität in familiengerichtlichen Verfahren
  • Wechselmodell, Nestmodell und Umgang

Weiter in Vorbereitung sind die Arbeitsgruppen

  • Opfer im Familienrecht

Die einzelnen Posten der Teamleiter sind noch nicht besetzt. Bewerbungen bitte an uns unter help@mlanghans

Wir werden in den nächsten Wochen die Arbeitsgruppen und deren Agendas vorstellen.

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Verein

Notfallnummer Erzengel 015678/108800

Wir haben eine (neue) Notfallnummer: Unter der 015678/108800 ist der Verein ab sofort erreichbar. Die Anrufe werden von mehreren Personen angenommen, wenn wir mal nicht erreichbar sind versuchen wir zurückzurufen. Sinnvoll ist es allemal, Termine vorab auf Facebook zu buchen:

Whatsapp könnt ihr mit dieser Nummer auch nutzen und den Verein damit erreichen.

Wer Interesse hat, an der Notfallhotline mitzuarbeiten, der kann sich gerne bei uns melden.

Natürlich könnt Ihr den Verein und seine Angebote auch mit einer Mitgliedschaft unterstützen.

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Verein

Unsere sichere Mitgliederplattform startet!

Seit heute ist unsere Mitgliederplattform am Start: Sicher und ohne Zensur können die Mitglieder über die deutschen Datenschutzstandards kommunizieren, ohne dass Facebook und Co. mitlesen – und das sogar per App mit Push-Nachrichten. Dank unseres Partners Kurabu sind wir damit bestens aufgestellt!

Hier gehts zum Mitgliederlogin.

Bitte vergesst nicht, Euch dort für die Arbeitsgruppen zu registrieren, in denen Ihr Euch einbringen wollt.

Hier könnt Ihr die App bei Google Play Store oder iTunes downloaden.

Mehr Infos über die Funktionen findet Ihr hier.

Erste Impressionen findet Ihr hier:

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Politik

Kinderrechte ins Grundgesetz?

Bundesjustizminister Dr. Buschmann von der FDP meint auf Instagram vorzugeben die Eintragung der Kinderrechte ins Grundgesetz. Dies ist falsch, aus verschiedenen Gründen. Ein Kommentar von Michael Langhans.

Das ist der Casus Knaxus, passend zum Weltkindertag:

 

 
 
 
 
 
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Wir meinen, dass das leere Versprechungen sind. Hintergrund ist, dass die UN Kinderrechtskonvention von Deutschland 1990 unterzeichnet und 1992 vom Bundestag ratifiziert wurde. Damit sind die Kinderrechte bindend.

Die Aussage von Dr. Buschmann verdeutlicht nun eines: 
Offenkundig sind diese Rechte nach wie vor nicht in Deutschland umgesetzt. Aber wird ein Recht nur deshalb umgesetzt, nur weil man es in ein Buch schreibt? Und warum arbeitet man nicht daran, die Kinderrechte konkret insbesondere in gerichtlichen Verfahren einzubinden?

Damit ist noch nicht die Diskussion geführt, ob Kinderrechte im Grundgesetz tatsächlich für eine bessere Situation für Kinder und Familien führen oder ob damit nicht Art. 6 II GG ausgehöhlt wird und mehr Eingriffsnormen für den Staat gegen Familien und Eltern geschaffen werden.

Eines ist klar: Wir sind gegen eine Feigenblattpolitik. Niemandem nutzt es etwas, eigentliche Probleme wie die Nichtumsetzung der Kinderrechtskonvention dadurch zu kaschieren, dass man vermeindlich mehr Rechte einführt, deren Umsetzung aber nicht erfolgt. Ein Bundesjustizminister sollte das wissen, und auch so den Menschen ehrlich kommunizieren.

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Politik

Zu wenig Schutz für Kinder?

Im Zusammenhang mit der Konferenz Umgangs- und Sorgerechtsfragen im Zusammenhang mit partnerschaftlicher Gewalt berichtet Presse wie der NDR wieder einmal über das Thema häusliche Gewalt.

Während es wichtig und richtig ist, das Thema Partnerschaftsgewalt in den Fokus zu rücken, kritisieren wir die unreflektierte Berichterstattung mit unkritischer Wiedergabe von einseitigen Meinungen.

„Wer kritisiert, dass sich Familiengerichte zu wenig an strafrechtlichen Ermittlungen orientieren, distanziert sich vom deutschen Rechtsstaat,“, so Vorstand Michael Langhans, Volljurist.

Ermittlungen von Staatsanwaltschaften unterscheiden sich nicht nur dadurch von Verurteilungen, dass es keine Vorverurteilung geben darf. Sie haben auch schlicht keine Präjudiz. Zudem, so Langhans, bietet gerade diese fehlende Diskrepanz familiengerichtliches Verfahren zum Strafrechtlichen für alle die Chance, sich selbst mit Ermittlungs- und Beweisanträgen einzubringen und damit Fehler und Unterlassungen des einen Verfahrens im anderen auszugleichen. Zudem hat gerade das strafrechtliche Verfahren nicht zwingend psychische Auswirkungen von Gewalt zwischen Partnern auch die Kinder als Beobachter eines Vorfalls im Blick.

„Wir kritisieren die oftmals oberflächlichen und einseitigen Ermittlungen in straf- und familiengerichtlichen Verfahren, in denen Kinder betroffen oder beteiligt sind. Eine Lösung kann aber nicht in der pauschalen Kritik am System liegen, bei der man dann nur eine Seite im Blick hat und eine Aufklärung nicht abgeschlossen ist.“

Abzulehnen sind zum Beispiel Vorverurteilungen und pauschale Empfehlungen wie wenn ein Kind mit der Mutter ins Frauenhaus flieht, man dann den Umgang ausschalten müsse, weil dies „besser“ für das Kind sei. Praktisch findet bei Fluchten ins Frauenhaus oft keine Richtigkeitsprüfung von Vorwürfen statt. Dies kann ein Verein auch nicht leisten. Ein Kind aus ungeklärten Tatsachen aber zu entfremden ist immer der Auftakt einer Negativspirale mit negativen Entwicklungen für dieses. Irreparable Entwicklungen in Kauf zu nehmen, ohne dass Fakten geklärtsind, ist weder rechtstaatlich noch rechtspolitisch wünschenswert.

Wir würden uns wünschen, dass sich alle Fachbereiche auf ihre Kompetenzen besinnen. Im Vordergrund muss also stehen eine Aufklärung von Sachverhalten aus allen Blickwinkeln, schnell und neutral.

Das Wohl des Kindes muss unter Berücksichtigung dieser Aufklärungen gewahrt bleiben, ohne einseitig Partei zu ergreifen.

Und: Populistische Aussagen haben in diesem Bereich nichts zu suchen. Täter und Opfer auszuermitteln ist ein wichtiger Bestandteil der Entscheidungsfindung. Vorschnelle Festlegungen schaden den Kindern, immer. Das sollte die Konferenz Umgangs- und Sorgerechtsfragen im Zusammenhang mit partnerschaftlicher Gewalt ebenso berücksichtigen wie die Presse.

Frankfurt, 25.05.2022

Michael Langhans
Vorstand Erzengel

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Offene Beratung und Kummertelefon

Ab sofort können über unsere Facebookseite Termine für Montags ab 19.30 Uhr gebucht werden (je maximal 30 Minuten).

Es gibt sowohl ein offenes familienrechtliches Beratungsangebot als auch ein Sorgen- und Kummerangebot. Wir bitten um Verständnis, dass die Angebote auf 30 Minuten limitiert sind. Der Verein hält sich vor, anonyme Anfragen abzulehnen.

call

Kummer- und Beratungsphone

Montags ab 19.30 Uhr online Termine auf Facebook buchen

Für Mitglieder kann das Angebot nach Absprache auch zu anderen Zeiten erfolgen.

Wir nutzen hierzu ein Onlinetool 8×8.vc/erzengel für Voice- und Videochat, das aber auch telefonisch erreicht werden kann. Bitte seien Sie pünktlich zum vereinbarten Termin online.

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Gegründet!

Am Sonntag, den 15.05.2022 war es endlich soweit: In Frankfurt am Main fand die Gründungsversammlung des Vereins Erzengel statt. Die Satzung wurde nunmehr in ihrer endgültigen Satzung verabschiedet und die Wahlen fanden statt. In den nächsten Tagen und Wochen wird nun die Eintragung ins Vereinsregister erfolgen.

Für Euch heisst das aber auch: Ihr könnt ab sofort Mitglied werden!

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