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Borderline-Persönlichkeitsstörung und Erziehungsfähigkeit

Die Arbeitsgruppe im Verein „Psychiatrisierung im Familienrechtlichen Kontext“ sucht betroffene einer (falschen) Diagnose Borderline-Persönlichkeitsstörung durch das Jugendamt oder durch Psychologische Gutachter.

Hintergrund ist, dass wir immer wieder erfahren, dass diese Diagnose genutzt wird, teils mit erfundenem Sachverhalt, teils mit unzulässigen Schlüssen, um Müttern die Erziehungsfähigkeit abzusprechen und das Sorgerecht nach §1666 BGB zu entziehen oder gem. §1671 BGB auf den anderen Elternteil zu übertragen.

Dabei ist eines klar: Borderline-Persönlichkeitsstörung heißt nicht zwingend erziehungsunfähig. Es gibt keine einzige wissenschaftliche Studie, die dies behauptet. Das sagt zumindest der bekannte Experte Prof. Dr. Martin Bohus, ZI Mannheim.

Wir suchen nun Fälle, die die folgenden Kriterien erfüllen:

a) Es wurde die Diagnose Borderline durch das Jugendamt gestellt oder durch den familienpsychologischen Gutachter, der nur Psychologe ist.

b) Es wurde wegen Borderline-Behauptung eine Kindeswohlgefährdung durch ein Gericht angenommen oder durch das Jugendamt als Inobhutnahme durchgeführt

Bitte meldet Euch mit aussagekräftigen Unterlagen.
Wir wollen einen Flyer für Jugendamtsmitarbeiter und Familienrichter vorbereiten, die diesen gängigen Irrtum ausräumen. Dazu brauchen wir aber neben Fachmeinungen auch eine aussagekräftige Datenbasis.

Ihr könnt Euch ans uns über das Kontaktformular wenden oder per Whatsapp.

Mehr zum Thema Borderline findet Ihr auf dem Blog unseres Vorstandes Michael Langhans.

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