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Erfolg: Der Junge M. T. darf (vorerst) bei seinem Bruder bleiben

T. ist in Sicherheit: Mit amtlicher Zustimmung darf er bei seiner Familie vorerst bleiben. Die Polizei in Bremerhaven verweigerte eine weitere Herausnahme mit Gewalt gegen das Kind.

Letzte Woche wurde es ein wenig kniffelig: Der seit 2 Jahren entfremdete 10 jährige T., Kind eines Vereinsmitglieds, war aus seiner Heimunterkunft davongelaufen. Wie sich im nachhinein herausgestellt hat, war er in einer Notschlafstelle für Junkies untergebracht, alles andere als eine kindgerechte Umgebung.

Während wir im Hintergrund tätig waren und insbesondere die Polizei darauf hingewiesen wurde, dass eine Herausnahme durch die Polizei unzulässig wäre sowie weitere Anträge bei Gericht gestellt wurden, kam nunmehr (nachdem das Kind einmal von der Polizei aufgegriffen und mitgenommen wurde) nunmehr die erlösende Nachricht:
Vorerst darf das Kind mit Zustimmung des Amtsvormundes bei seinem Bruder bleiben. Die Polizei in Bremerhaven verweigerte insoweit eine nochmalige Herausnahme und remonstrierte nicht nur gegen die kindesschädlichen Umstände. Es wurde damit auch die von mir geäußerte Rechtsauffassung einer unzulässigen polizeilichen Herausnahme bestätigt.

Gestern fand also ein eilig geplantes Hilfeplangespräch statt.

T. ist daher erst einmal „save“.

Vernachlässigung in Obhut bei nur einer Unterhose? Wir helfen mit einer Kleiderspende!

Da aber laut Aussage des Bruders und der Mutter des Kindes dieses kaum über adäquate Kleidung verfügt, haben wir uns als Verein entschlossen spontan 100 € zu spenden, damit das Kind das nötigste erhält, insbesondere mehr als eine Unterhose!

Wir freuen uns für die Familie K., ein langer mühsamer Weg ist damit vorläufig zum besseren gewandelt worden.

Die Geschichte ist zwar noch nicht zu Ende. Das Unrecht und was mit dem Kind alles angestellt wurde, wird aufzuarbeiten sein.

Aber erst einmal ist Tilmann auf einem guten Weg. Wir werden weiter berichten.

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Neue Öffnungszeiten/ mehr Telefonberatung

Ich darf erfreulicherweise mitteilen, dass wir die Öffnungszeiten des Vereins (also die telefonische Erreichbarkeit/verfügbare Slots) erweitert : Montag, Donnerstag und Freitag ist in der Regel eine Erreichbarkeit ab 09 Uhr garantiert (Mo und Do bis 19 Uhr, Fr bis 14 Uhr). Dafür ist ab sofort Samstags keine Buchung mehr möglich.

Wie immer können Sie auch auf den Anrufbeantworter in Eilfällen sprechen, wir rufen dann zurück.

https://herzengel.charity/hilfe/

Unverändert bleiben unsere offenen Meetings regelmäßig in Frankfurt:

https://herzengel.charity/projekte/freie-beratung-frankfurt/
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Offener Brief zum Tübinger Missbrauchsskandal

Sehr geehrter Herr Landesbeauftragter Dr. Br***, sehr geehrte Frau Bürgerbeauftragter B***,

hiermit möchte ich Sie über einige Aussagen Sachverhalte zur letzten Kreistagssitzung am 09.11.2022 und dem Tübinger Missbrauchsskandal in Kenntnis setzen und bitte um Stellungnahme und um Darlegung der Rechtsgrundlagen:

In der letzten Kreistagssitzung wurde zum Tübinger Missbrauchsskandal und dem jahrelange Versagen des Jugendamtes, des Landrates und des Landratsamtes Tübingen von Herrn Landrat Joachim Walter öffentlich mitgeteilt, dass auch der Landesdatenschutzbeauftragte, also Sie Herr Dr. Br***, die wissenschaftliche Aufarbeitung der Fälle und die daraus resultierenden Verbesserung des Kinderschutzes für alle Kinder und Familien im Kreis Tübingen aufgrund datenschutzrechtlicher Vorgaben/Bedenken verhindert hätte.

Jahrelangen emotionalen Kindesmissbrauch

Hierbei geht es um jahrelangen emotionalen Kindesmissbrauch, der beinahe zum Tod durch Verhungern und Verdursten und zu einer psychischen Behinderung der Betroffenen Anastasia K. führte und um sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen in 36 Fällen, hiervon in 20 Fällen in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Jugendlichen sowie in 16 Fällen in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern, wegen drei Fällen des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern in jeweils zwei tateinheitlichen Fällen sowie wegen Besitz von kinderpornographischen Schriften in Tateinheit mit Besitz von jugendpornographischen Schriften

Von Herrn Prof. Dr.J** wurde mitgeteilt, dass man zur wissenschaftlichen Aufarbeitung ca. 100 Personen um das Einverständnis zur Aktenauswertung der Fälle von Anastasia K. (24. Januar 1999) Victoria (5. Mai 2001) und Marcel S. bitten müsste, was weder personell, wirtschaftlich und zeitnah möglich und ggf. durch unbekannten Wegzug oder Tod der beteiligten Personen unmöglich und dadurch absolut unverhältnismäßig wäre.

Es wurde ausgeführt, dass alle Mitarbeiter*innen des Jugendamtes, der Jugend- und Familienberatungsstellen sowie des Landratsamtes, die an der Bearbeitung der Fälle der 3 jahrelang missbrauchten Kinder Anastasia, Victoria und Marcel beteiligt waren sowie alle in den Akten namentlich genannten Personen wie z.B. eine von der Mutter von Anastasia erwähnte Schuldirektorin oder ein Reittherapeutin, ihr schriftliches Einverständnis geben müssten, um die Akten auszuwerten.

Aus persönlicher Erfahrung kann ich Ihnen mitteilen, dass das Jugendamt Tübingen, namentlich Bernd Hillebrand (Ex-Jugendamtsleiter Tübingen),P*** (Ex-Jugendnetzagenturleiter) und die Justiziarin des LRA S*** anderen Vätern und mir die Einsichtnahme in die Jugendamtsakten monatelang verweigerten und dann erst auf massiven Druck von außen durch z.B. die Bürgerbeauftragte des Landes Baden-Württemberg oder Mitglieder des Bundestages gewährt wurden.

Jugendamtsleiter Bernd Hillebrand persönlich über 6 Stunden

Bei den mit bekannten und von mir durchgeführten/begleiteten Akteneinsichten führte teilweise der Jugendamtsleiter Bernd Hillebrand persönlich über 6 Stunden die Aufsicht. Sämtliche Unterlagen, die nicht in der Gerichtsakte des jeweils zuständigen Familiengerichts oder von den Eltern selbst eingegebenen Unterlagen, waren von Seiten des Jugendamtes, wohl auf direkte Anweisung von Bernd Hillebrand bzw. Landrat Joachim Walter und L*** aus den Akten entfernt worden. So wurden unzählige grüne DINA4-Leerblätter mit der Aufschrift „Entfernt zum Schutz von Daten Dritter“ eingefügt. Teilweise wurde die Akteneinsicht unter vollkommener Missachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes von bis zu 4 Mitarbeuter*innen des Jugendamtes gleichzeitig beaufsichtigt (Bernd Hillebrand, H***, S***, ein Praktikant oder Bernd Hillebrand und H*** oder G*** und ein weitere Mitarbeiter.

Der aktuelle Tübinger Jugendamtsleiter G*** teilte einem Petenten mehrfach telefonisch mit, dass es in den Akten seiner Kinder ein Schriftstück des Richters am Amtsgericht Rottenburg und jahrelangen Mitglied des Kreisjugendhilfeausschusses Tübingen, Dr. Fu***, gäbe, in dem dieser das Jugendamt Tübingen dazu aufforderte, dem Petenten die Akteneinsicht mit allen Mittelnd zu erschweren bzw. zu verweigern. Als dieser Vater und ich – in meiner Funktion als Beistand nach § 13 SGB und § 12 FamFG – im Jugendamt Tübingen vorstellig wurde, wurde der Vater, der 400 km Anfahrtsweg hinter sich hatte, von G*** vor die Wahl gestellt, dass er ihm entweder die zugesicherte Akteneinsicht verweigern würde, wenn er auf sein Recht eines Beistandes (Dr. Gregor Catrillón Oberndorfer) bestehen würde. Der Petent entschied sich somit gezwungermaßen dafür, Auszüge der Akten seiner Kinder mit G*** und einem weiteren Mitarbeiter des Jugendamtes alleine anzusehen. Die Akteneinsicht wurde dann innerhalb von ca. 15-20 Minuten als beendet erklärt. Bei der Akteneisicht war das wiederholt angekündigte Schriftstück des Richters Dr. Fu*** aus der nicht paginierten Akte (wie bisher immer) des Jugendamtes Tübingen verschwunden/entfernt worde.

Aus allen von 2020 bis 2021 eingesehenen Akten des Jugendamtes Tübingen wurden sämtliche, entscheidungsrelevanten, angeblich existierenden Teamsitzungsprotokolle, Dokumente zu Hilfeplangesprächen oder die gesamte interne Kommunikation der Mitarbeiterinnen oder des anderen Elternteils, der Verfahrensbeiständeinnen, etc. , die nicht an das Familiengericht und somit den Petenten versandt wurden („Schutz von Rechten Dritter“) zur Akteneinsicht entfernt. Die Petenten konnte somit nur die eigenen und die quasi verfahrensöffentlichen Dokumente einsehen.

Verdacht der Vertuschung, der Intransparenz, der Inkompetenz

Die Akteneinsicht der Petenten hatte somit nur den Mehrwert, dass der Verdacht der Vertuschung, der Intransparenz, der Inkompetenz und der Missachtung aller allgemeingültigen Empfehlungen bzgl. Kinderschutz und zur Verhinderung von Kindesmissbrauch sich regelmäßig in allen Akten des Jugendamtes bestätigte.

Die verbindlichen, allgemeingültigen Vorgaben für eine rechtsstaatliche Aktenführung wurden und werden vom Jugend- und Landratsamt Tübingen weiterhin ignoriert, obwohl alle Verantwortlichen im Jugend- und Landratsamt Tübingen sowie im Regierungspräsidium Tübingen hierüber mehrfach in Kenntnis gesetzt wurden (Landrat Joachim Walter, Sozialdezernent Li***, Ex-Jugendamtsleiter Bernd Hillebrand, Ex Jugendnetzagenturleiter P***, Noch-Justiziarin LRA S***; RP Tübingen: Referat 23, S***, Dr. Kn***, H***):

Jegliches Verwaltungshandeln ist „dem Grundsatz der ordnungsgemäßen Aktenführung verpflichtet, der wiederum auf dem Rechtsstaatsprinzip nach Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) beruht“. Nur durch die ordnungsgemäße Aktenführung werde „ein rechtsstaatlicher Verwaltungsvollzug, eine Rechtskontrolle durch Gerichte sowie Aufsichtsbehörden und eine Überprüfung durch die Parlamente gewährleistet“, schreibt die Bundesregierung weiter. Alle Beschäftigten einer Behörde seien diesen Prinzipien verpflichtet und an die jeweils geltenden Regelungen gebunden.

Pflicht der Behörde zur Aktenmäßigkeit

Die ordnungsgemäße Aktenführung stellt der Antwort zufolge „die Pflicht der Behörde zur Aktenmäßigkeit und Regelgebundenheit dar“. Das Prinzip der Aktenmäßigkeit besage unter anderem, „dass alle entscheidungsrelevanten Unterlagen und Bearbeitungsschritte eines Geschäftsvorfalls in der Akte zu führen (Prinzip der Schriftlichkeit) sowie vollständig, wahrheitsgemäß und nachvollziehbar zu dokumentieren sind, und zwar unabhängig davon, ob eine Behörde als führendes Aktensystem noch papierbasiert oder elektronisch veraktet“.

Hierzu können laut Vorlage auch Anmerkungen auf den Unterlagen selbst oder auf dort beigefügten Zetteln gehören. Solche beigefügten Anmerkungen und Hinweise würden vollständig zur Akte genommen oder – bei elektronischer Aktenführung – mit eingescannt, wenn sie aktenrelevant sind.

Zu den aktenrelevanten Unterlagen zählen den Angaben zufolge alle entscheidungserheblichen Informationen, unabhängig davon, auf welchem Weg sie die Behörde erreichen. Gegebenenfalls seien relevante Informationen zu verschriftlichen – zum Beispiel Telefonate oder SMS – beziehungsweise auszudrucken – beispielsweise Eingänge per E-Mail -, wenn als führende Akte noch ein papierbasiertes System existiert. (Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 19/10084 vom 13.05.2019).

Selbst Untersuchungskommission: Verweigerung der Akteneinsicht

Von der Untersuchungskommission des Missbrauchsskandals um Prof. Dr. J***wurde trotz Verweigerung der Akteneinsicht ein totales Versagen und fachliche Inkompetenz aller Mitarbeuter*innen des Jugendamtes Tübingen, des Landratsamtes (Sozialdezernent Li***, Landrates Joachim Walter) und indirekt auch des Kreisjugendhilfeausschusses und des Kreistages als Kontrollinstanzen sowie das Fehlen oder Verschwinden von Standards jeglicher Art festgestellt (siehe Anlage).

Direkt beteiligte Personen am Missbrauchsskandal waren laut den öffentlichen Aussagen der Oberstaatsanwältin H*** im Verfahren am Landgericht Tübingen AZ 3KLs 47 Js 6708/17 jug. unter anderem B*** (JA), H*** (JA), P*** (JA), Bernd Hillebrand (JA), K*** (JFBZ), U*** (JFBZ), Z*** (Aufsicht Pflegeeltern) und die ehemalige Sozialdezernentin D***-T***.

Ich bitte Sie beide deshalb um Darlegung der Rechtsgrundlage bzgl. der angeblich notwendigen Einverständniserklärungen der Mitarbeuterinnen des Jugendamtes, der Jugend- und Familienberatungsstellen sowie des Landratsamtes, die durch die Verweigerung des Einverständnisses jegliche rechtlichen Schritte gegen sich selbst als „Täterinnen“ im Kontext von Amtshaftungsklagen, Schadenersatzklagen, Unterlassungsklagen wegen Falschbehauptungen zu Ungunsten Dritter, etc. verhindern könnten.

Ebenso bitte ich Sie, Herr Dr. Br*** um Stellungnahem zu den Behauptungen, die zu Ihren Ungunsten im Rahmen der Kreistagssitzung gemacht wurden und um Mitteilung, ob alle namentlich genannten Personen in den Akten de Jugendamtes Tübingen – auch wenn sie niemals Verfahrensbeteiligte waren – eine Einverständniserklärung bzgl. der Akteneinsicht der Untersuchungskommission oder der betroffenen jungen Erwachsenen bzw. ihrer Eltern/Sorgeberechtigten erteilen müssen.

Sie, Frau Bürgerbeauftragte B***, bitte ich um Stellungnahme zu der offensichtlich rechtswidrigen Aktenführung des Jugendamtes Tübingen und der Verweigerung der Akteneinsicht für Eltern von Kindern, die unter jahrelangem, emotionalen und institutionellen Missbrauch in Tübingen und Baden-Württemberg leiden.

Mit freundlichen Grüßen

15.11.22

Dr. C. O.

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2. Offene Beratung Frankfurt am 26.11.2022

Am 26.11.2022 findet die 2. Offene Beratung in Frankfurt am Main in der Fuchstanzstraße 120 statt. Ihr könnt spontan ab 10 Uhr vorbeikommen, uns kennenlernen, Euch mit uns austauschen, aber Euch auch beraten lassen in sozialrechtlichen und familienrechtlichen Themen.

Unsere erste offene Beratung war ein voller Erfolg.

Es wird diesmal aber auch einiges andere zu sehen und machen geben.

Unter anderem könnt ihr unser Umgangstagebuch einsehen, anfassen und das Projekt Umgangstagebuch käuflich erwerben (24,99 €).

Ihr könnt gemeinsam mit uns Hoffnungssteine basteln.

Und zum Ende der offenen Beratung geben wir die Preisträger des Engels des Jahres in Gold und Schwarz bekannt.

Beratungs-Termine können ab sofort gebucht werden auf unserer Projektseite:

https://herzengel.charity/projekte/freie-beratung-frankfurt/

Wir bitten um Verständnis, dass es zu Wartezeiten kommen kann.

Wir freuen uns auf Euren Besuch bei der 2. offenen Beratung.

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Engel des Jahres: Die Nominierten

Endlich ist es soweit: Ich darf Euch die Nominierten für den Engel des Jahres in Gold und in Schwarz vorstellen. Die Gründer des Vereins werden hierüber abstimmen. Die Preise werden dann im November vergeben.

Engel des Jahres in Gold

Für den Engel des Jahres in Gold 2022 nominiert ist:

Ein Vater ist nominiert

ein Vater, der entfremdet wurde, der sich von Gutachtern und Gericht als erziehungsunfähig darstellen lassen musste, dem mit fiesesten Tricks der Kontakt zu seinem Kind unterbrochen wurde, der dann aber trotzdem da war, als sein Kind vor seiner Tür auftauchte und sich kümmerte, wo sich andere aus der Verantwortung stehen, obwohl man ihn erziehungsunfähig sieht. Niemand wollte sich bei ihm entschuldigen oder das rechtliche Problem klarstellen. Und so kümmert er sich noch heute um sein Kind, weit über den 18. Geburtstag des Kindes hinaus, während OLG, AG und Jugendamt unzuständig sind und nichts mehr tun müssen.

Eine Psychologin ist nominiert

eine Psychologin, die sich für Kinder- und Jugendlichenschutz engagiert und ihre Patienten beschützt, auch wenn sie insoweit einen Landrat anzeigen muss und sich Anfeindungen aussetzen muss. Trotzdem setzt sie das Wohl der Patienten und die Gerechtigkeit und Aufklärung über ihre eigenen Bedürfnisse und ist bereit, sich hierfür kritisieren zu lassen

Wir bedanken uns bei den weiteren Personen, die nominiert wurden, Helfer, Anwälte und mehr, für ihr unermüdliches Engagement.

Engel des Jahres in Schwarz

Für den Engel des Jahres in Schwarz 2022 nominiert ist:

OLG Frankfurt am Main

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main für einen Beschluss in einer eA Sache Sorge eines Amtsrichters, der es schafft 2 Fehler in einer Rechtsfolgenbelehrung unterzubringen, keine Ermittlungen durchführt, die Entscheidung durch die Diakonie begründen lässt und trotz bekannter Lügen an seinem Beschluss festhält und weitere Informationen unter den Tisch fallen lässt. Diese Verzögerung hat dann dazu geführt, dass das betroffene Kind Opfer eines Pädophilen wurde, weil Justitia Blind sein will.

Rechtsausschuss Bundestag

Der Rechtsausschuss des Bundestages dafür, dass er durch die Vorsitzende gegenüber der Presse behauptet, man habe mit den Mindestanforderungen für die Qualität in Sachverständigengutachten in Familiensachen etwas bewirkt, wobei man vorsätzlich verschweigt, dass es keine gesetzliche Handhabe gibt, diese Mindestanforderungen nicht Gesetz sind und von den Gerichten grundsätzlich nicht geprüft werden

Justizministerium Baden-Württemberg

Das Justizministerium Baden-Württemberg dafür, dass systematischer Gutachtermissbrauch geduldet wird und dadurch Millionenbeträge dem Steuerzahler gestohlen werden. Auf einmalige Art und Weise lässt sich die Justiz in Baden-Württemberg von Gutachtern psychiatrische Gutachten erstatten und bezahlt diese, obgleich psychologische bestellt wurden, lässt es zu dass die Gutachter nach dem Willen des Gutachters ausgetauscht werden, ohne Beweisbeschlüsse zu ändern, und deckt dieses Vorgehen über die Oberlandesgerichte Stuttgart und Karlsruhe.

Bei den Engeln des Jahres in Schwarz wissen wir, dass es viel mehr grobe Fehler und grobes Unrecht gibt. Verfahrensbeistände, die Kinder im Stich lassen, Ignoranz was Argumente angeht und mehr. Doch leider mussten wir uns auf grobes und großes Unrecht beschränken.

Danke

Danke an alle, die Vorschläge eingereicht haben. Wir bitten Euch auch nächstes Jahr wieder Vorschläge einzureichen. Die Fristen gehen vom 1.10.2022 bis 30.09.2023. Wenn in diesem Zeitraum Unrecht oder große Taten passieren, dann kann man für den Engel des Jahres nominiert werden.

Wann werden die Preise verkündet?

Die Preisträger werden Anfang November bekanntgegeben.

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Offene Beratung 1/22 Ein Rückblick – Voller Erfolg

Am 8.10. fand zwischen 9 Uhr und 16 Uhr unsere erste offene Beratung statt in Frankfurt am Main.

Auch wenn noch nicht alle Terminslots ausgebucht waren, kann dieses Format als voller Erfolg bezeichnet werden. Sowohl angemeldete als auch unangemeldete Gäste kamen. Wir konnten, teils parallel, verschiedene Beratungen und Gespräche führen über Gutachten, Umgang und Distanz, häusliche Gewalt, Kindergeld und Unterhalt.

Die Inhalte der Gespräche waren bunt wie das Leben.

Danke allen Besuchern, Freunden und Mitgliedern, vorallem aber Julia, Sebastiano und Michael für die Vorbereitung und Durchführung.

Im Rahmen dieses offenen Beratungstermins wurde auch erstmals unser neuer Flyer den Besuchern präsentiert. Er stieß auf großes Interesse.

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Württembergisches Gutachterunwesen zerstört Familien – Eltern wehren sich

Pressemitteilung 1/22 des Michael Langhans, Vorstand Verein Erzengel, Frankfurt am Main, vom 26.09.2022 / Update 25.11.2022:

Württembergisches Gutachterunwesen zerstört Familien – Eltern wehren sich

„Dem Verein Erzengel wurden umfangreiche Belege eines systematischen Gutachterunwesens in Kenntnis von Amtsgerichten und der Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP) Bad Cannstatt zugespielt. Der dortige ehemalige Leiter hatte eigenmächtig  Beweisbeschlüsse ignoriert und die Exploration auf Dritte unter Verstoß gegen die Schweigepflicht des Sachverständigen übertragen, ohne eine formelle oder konkludente  Änderung des Beweisbeschlusses herbeizuführen. Die Beweisbeschlüsse, das räumt er selbst unfreiwillig ein, wurden zudem nicht erfüllt. Die Justiz in Baden-Württemberg hat bis zu den Oberlandesgerichten diese offenkundig rechtswidrige Praxis und dieses  strafbare Verhalten systematisch gedeckt. Die Allgemeinheit hat dies alles finanziert.

Schaden bis zu 72.000.000 Euro

Michael Langhans, Volljurist und Vorstand des Vereines hierzu:

Wir gehen bei ca. 300 Gutachten und einem Gutachtenvolumen von ca. 8.000 € je Fall von einem Schaden für die öffentliche Hand von mindestens 2,4 Mio. Euro aus. Der immaterielle Schaden der Familien dürfte um den Faktor 10 bis 30 höher liegen, also bis zu 72.000.000 € oder mehr betragen. Zerstörte Kinderseelen und Familien sind ohnehin nicht in Geld aufzuwiegen,“ so der erfahrene Jurist für schwierige Sorgerechtsverfahren.

Ein steuerrechtliches Problem dürfte dabei auch die Landeshauptstadt Stuttgart als Träger der KJP Bad Cannstatt treffen. Denn diese hat direkt partizipiert mit 10 – 40% der Gutachtenseinnahmen.

Sebastiano Di Liberto, Steuerfachmann und Betriebswirt hierzu: „Dadurch, dass die KJP auf den Beweisbeschlüssen genannt ist, Betriebsmittel der KJP genutzt wurde und diese prozentual anteilig an den Gutachten verdient, wurde eine Außen-GbR gegründet, die einerseits  zur wirtschaftlichen Verantwortlichkeit für den Schaden beiträgt, andererseits die Gemeinnützigkeit für diesen Bereich des Klinikbetriebes gefährden könnte und damit die dringend notwendige Versorgung von Kindern mit Behandlungsbedarf.

Dass die Gutachten des ehemaligen Leiters der KJP auch den sogenannten Mindestanforderungen für die Qualität von Sachverständigengutachten in Kindschaftssachen nicht ansatzweise genügen und neben den oben dargestellten Rechtsfehlern auch die Qualifikation der meisten Co-Gutachter zweifelhaft ist, mag insoweit nur als Tüpfelchen auf dem „I“ erscheinen, ist dadurch, dass ebenjener Leiter diese Mindestanforderungen aber mitgestaltet hat ein Affront gegen alle Gerichtsgutachter, die wissenschaftlich und rechtlich fundierte Arbeit abgeben.

Raphael*, einer von vielen Betroffenen Eltern, die sich nun gemeinsam wehren, sagt hierzu:

Es ist schade, dass wir uns nun mit Schadensersatzklagen wehren müssen gegen Klinik und Gutachter. Denn eigentlich wollen wir alle nur, dass dieser Albtraum aufhört und unsere Familiensachen ordentlich und rechtmäßig abgeschlossen werden.

Gabriella*, eine betroffene Mutter, ergänzt hierzu:

Ich akzeptiere nicht, dass das Oberlandesgericht Fehler nicht klar benennt, sondern mit Taschenspielertricks rechtlicher Art die Situation zu bereinigen versucht. Ich wünsche mir dieses Engagement für meine Kinder, nicht für das Gutachtensystem.“

Die Haftpflichtversicherungen und der Träger haben den Schaden bisher nicht anerkannt. Die Haftpflichtversicherung der Klinik scheint insoweit durch diese nicht mit allen notwendigen Informationen versorgt worden zu sein.

Die betroffenen Eltern werden nunmehr Klagen vorbereiten. Eine Klage ist bereits eingereicht. Die Gespräche mit den Versicherungen und Behörden dauern an. Weitere betroffene Eltern können sich an den Verein und dessen Kooperationsanwälte wenden unter help@herzengel.charity oder telefonisch 015678/108800.

Frankfurt am Main, 26.09.2022
Der Vorstand

Update 25.11.2022: Erste Klage zugestellt

Die erste Klage gegen dieses Vorgehen ist nunmehr am Landgericht Frankfurt am Main, Az. 2-10 O 272/22 eingereicht und zugestellt. Weitere Klagen sind in Vorbereitung.

Die bisherigen Recherchen zeigen neben den offenkundigen Verstößen gegen wissenschaftliche und rechtliche Vorgaben vor allem auch willkürliche Schlüsse: Vergleichbare Situationen führen zu diametralen Ergebnissen.

Erfreulicherweise wenden nun die ersten Amtsrichter in Baden-Württemberg die Prozessordnung richtig an. Beweisbeschlüsse werden nunmehr abgeändert – ein erster Erfolg für unsere Initiative.


Der Verein

Erzengel ist eine engagierte Interessenvertretung zur Wahrung von Grund- und Menschenrechten insbesondere in familienrechtlichen Verfahren. Wir stehen für die Menschen ein. Und kümmern uns.

Gegründet 2022 versammelt der Verein Betroffene, aber auch Fachleute verschiedener Professionen. Durch das klare Bekenntnis zur verfassungsgemäßen Ordnung und den Menschenrechten setzt der Verein dort an, wo andere Versagen: Konkret, vor Ort, bei den Problemen und Menschen.

Mehr Informationen

Mehr Informationen erhalten Sie unter Tel. 015678/108665

help@herzengel.charity

Michael Langhans ist Volljurist, langjähriger Experte in Sorgerechtsstreitigkeiten und Menschenrechtsaktivist. Er leitet den Verein.


Anlagen

LG Nürnberg-Fürth, Beschl. v. 18.05.2022 – 5 Ks 102 Js 2876/20

Abrechnung Raphael, kann eingesehen werden

Einräumung des „Gutachters“, den Beweisbeschluss falsch umgesetzt zu haben, kann eingesehen werden

https://www.klinikum-stuttgart.de/ueber-uns/startseite

https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/FamilieUndPartnerschaft/MindestanforderungenSachverstaendigengutachtenKindschaftsrecht.html

*Namen geändert

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Offener Brief an die Unicef – Werbung Weltkindertag

Gestern, am Weltkindertag, bin ich in Essen im Limbecker Platz auf die Werbekamapagne der Unicef gestoßen: Mehr Bewusstsein für Kinderrechte stärken ist ein wichtiges Ziel. Daher entschied ich mich für einen Offener Brief an die Unicef – Werbung Weltkindertag.

Es geht um diese Werbung:

Werbung auf Videoplakatwänden, abzurufen über Unicef.de

Nur leider verkennt die Unicef den Hauptadressaten. Der Staat verweigert Kindern genau diese Kinderrechte. Hierauf sollte die Unicef und jeder Grundrechtsliebhaber hinweisen. Deshalb der folgende offene Brief an den Vorstandsvorsitzenden Unicef in Deutschlan:

Sehr geehrter Herr Georg Graf Waldersee,

vielen Dank für Ihre Werbekampagne zum Weltkindertag. Ich bin zwar immer etwas skeptisch, wenn man Werbebudgets in PR steckt, statt in konkrete Maßnahmen, die Kindern direkt zugute kommen.

Die Kenntnis der Kinderrechte ist für Kinder nicht das Problem. Die Umsetzung insbesondere auf staatlicher Seite ist das Problem.

Michael Langhans, Menschenrechtsaktivist

Vor allem aber stört mich, dass Ihre Werbekampagne falsch ansetzt: Die Kenntnis der Kinderrechte ist für Kinder nicht das Problem. Die Umsetzung insbesondere auf staatlicher Seite ist das Problem. Nirgends kann man das besser festmachen als an der Privatsphäre. Haben Sie darüber nachgedacht, bevor Sie die Kampagne lanciert haben?
Wievielen Kindern wird diese Privatsphäre gestohlen, indem in Heimen und Einrichtungen gegen ihren Willen und ohne richterliche Anordnung Telefonate mit angehört werden und Briefe mitgelesen werden?
In wievielen Einrichtungen müssen Eltern begleiteten Umgang ohne richterlichen Beschluss aktzeptieren, so dass jedes Wort mitgehört wird?
Wieviele Kinder dürfen nicht einmal mit ihren Eltern auf eine Toilette gehen?

Ist in einer solchen Atmosphäre der Angst noch daran zu denken, Tagebuch zu führen? Darf man in einer solchen Atmosphäre noch lieben und vermissen? Und wie soll ein Kind an Kinderrechte glauben lernen, wenn die, die diese wahren müssen, diese vorenthalten?

Ich würde Sie bitten, diese wichtigen und relevanten Aspekte in einer neuen Kampagne zu berücksichtigen, die sich an Jugendamtsmitarbeiter, Richter und Heimbetreuer richtet. Dort ist die Nachhilfe mehr vonnöten als in Einkaufszentren.

Herzlichst

Ihr Michael Langhans

im Namen aller Mitglieder des Vereins Erzengel

Kommentiert doch unter diesem Beitrag Eure Erfahrungen mit Überwachungen bei Telefon- und Briefkontakten. Wir leiten das gerne an die Unicef weiter.

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Werbung für unsere offene Beratung

Dank unseres Medienpartners von der Frankfurter Woche dürfen wir für unsere offene Beratung am 08.10.2022 (wir berichteten hier) in Printmedien Werbung machen.

Werbung KW38
Werbung KW37

Herzlichen Dank an Herrn und Frau Klein für die Unterstützung unserer so wichtigen Arbeit. Die Frankfurter Woche könnt Ihr übrigends digital hier lesen, den Griesheimer Anzeiger findet ihr hier

Vergesst bitte nicht, Euch einen Termin für den 08.10. zu reservieren, wenn ihr aus Frankfurt und Umgebung seid und einen solchen Termin sicher haben wollt:

https://herzengel.charity/projekte/freie-beratung-frankfurt/
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Lernt uns kennen!

Lernt uns am 08.10.2022 kennen von 9 bis 16 Uhr in Frankfurt in der Fuchstanzstr. 120 in Frankfurt. Dort findet das erste Mal unsere offene Beratung im Sozialrecht und Familienrecht statt.

Jeder kann uns besuchen und kennenlernen, seinen Kummer loswerden und mit uns teilen. Und natürlich könnt ihr auch eine konkrete Einzelfallberatung erhalten, wobei wir einen Termin zu reservieeren empfehlen, damit jeder auch seine persönlichen 30 Minuten erhält.

Die offene Beratung wird auch in der lokalen Presse beworben.

Wir freuen uns auf Euch!

Termine buchen könnt Ihr direkt hier auf der Projektseite unserer offenen Beratung, die voraussichtlich monatlich stattfinden wird:

https://herzengel.charity/projekte/freie-beratung-frankfurt/
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