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Mein Gott Walter – Unser aktuelles Plakat in Tübingen

Seit wenigen Tagen hängt unser Plakat in Tübingen mit dem Titel „Mein Gott Walter“ – gegen unnütze Kosten zur Aufklärung von Jugendamtsversäumnissen und für direkte Hilfe für Missbrauchsopfer.

Wir würden uns freuen, wenn Ihr die Plakate entdeckt, wenn Ihr ein Photo schießt und dieses an help@herzengel.charity sendet oder uns bei einem solchen Bild auf Instagram mit @erzengelverein verlinkt.

Die Aktion Plakat in Tübingen ist nur ein weiterer Schritt für Aufklärung und Transparenz, für die Erzengel steht.

Opferhilfe jetzt!

Der Verein Erzengel hatte bereits zum Thema Opferhilfe Stellung genommen vor der Plakataktion in Tübingen:

https://herzengel.charity/missbrauchsskandal-tuebingen-opferhilfe-jetzt/

Unsere Pressemitteilung auf Open PR wurde mehr als 270 mal abgerufen, andere Pressemitteilungen ähnlich oft.

Mit unserer Plakataktion wollen wir ein Zeichen setzen.
Wie findet Ihr sie Aktion?
Welche weiteren Aktionen wünscht Ihr Euch?
Kommentiert bitte mit uns in den Kommentaren.

Unser offenes Treffen in Tübingen nicht vergessen!

Bitte unser offenes Beratungstreffen am 04.02.2023 in Tübingen nicht vergessen. Wir freuen uns auf Euch!

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Onlinestammtisch

Wir planen die Einführung eines Onlinestammtisch, der mit den Onlinetools „Jitsi“ oder „Senfcall“ durchgeführt werden wird.

Bei einem solchen Treffen könnt Ihr Euch mit Gleichgesinnten unterhalten, besprechen und mehr.

Habt Ihr Interesse daran? Wenn ja, wie oft (wöchentlich, monatlich) soll so ein Onlinestammtisch stattfinden? An welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten wollt Ihr solche Treffen stattfinden lassen?

Ich würde mich über Euer Feedback freuen.

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Missbrauchsskandal Tübingen: Opferhilfe jetzt!

Der Verein Erzengel fordert für die betroffenen Opfer des Missbrauchsskandals in Tübingen eine unbürokratische Opferhilfe. 259.000 € „Aufklärungskosten“, die dank verweigerter Unterlagen fehl geht, stehen 0 € Opferhilfe gegenüber . Dies ist der eigentliche Skandal!

Spiegel berichtet über Missbrauchsskandal in Tübingen

Der Spiegel berichtet heute in der Ausgabe 2/2023 über den Missbrauchsskandal in Tübingen. Was war passiert? In staatlicher Obhut wurden drei Kinder vom Pflegevater missbraucht. Trotz der eindringlichen Warnungen der Psychologin Gudrun Overberg wurde viel zu spät gehandelt. Zwar wurde letztlich der Pflegevater verurteilt und inhaftiert. Die Frage ist aber, hätte der Schaden verhindert werden können?

Strafrechtliche Ermittlungen gegen Landrat Walter ergebnislos

Die Ermittlungen gegen Landrat und Mitarbeiter des Jugendamtes wurden eingestellt. Obwohl alamierende Hinweise durch die Psychologin Overberg gegeben wurden, verhallten diese lange ungehört. Bereits 2010 hatte diese erste Verdachtsmomente gemeldet. Zur Verureilung kam es erst 2021 – 11 Jahre später.

2014 hatte es ein betroffenes Kind geschafft, sich aus dieser Pflege“familie“ herauszuhungern.

Verantwortung dafür soll nun niemand übernehmen?

Wie kann es sein dass niemand Missbrauch mitbekommt?

Es ist weder nachvollziehbar, dass niemand solchen systematischen Missbrauch mitbekommt noch dass dieser nicht zu verhindern gewesen wäre. Es ist insbesondere nicht hinnehmbar, wie der Spiegel berichtet, dass eine sorgfältige Auswahl von Pflegeeltern nicht erklärt werden kann. Vorallem aber kann es nicht sein, dass man über 259.000 € für eine Aufklärung investiert, die man dann torpediert, während die Betroffenen finanziell im Stich gelassen werden. Ob dies weiteren emotionalen Missbrauch darstellt, mag jeder für sich selbst entsccheiden.

Echte Opferhilfe für die Missbrauchsopfer in Tübingen jetzt

Der Verein Erzengel fordert echte Opferhilfe für die Missbrauchsopfer. Wer 259.000 € für wertlose, torpedierte Aufklärung aufwenden kann, kann dies auch für Opferhilfe.

Echte Hilfe statt Kostenirrsinn – andere Städte machen das vor und stellen Soforthilfe zur Verfügung.

Hierauf weisen wir auch in unserer Pressemitteilung zum Thema hin:

https://www.openpr.de/news/1239210/Opferhilfe-statt-Unsummen-fuer-Aufarbeitung-im-Missbrauchsskandal-Tuebingen.html

Quellen zum Missbrauchsskandal Tübingen

Spiegel vom 06.01.2023 zum Skandal

SWR vom 20.05.2022 zur Einstellung der Ermittlungen

SWR vom 21.02.2022 zum Prozess wegen Missbrauch

Reutlinger General Anzeiger vom 14.04.2021 zur Anzeige von Gudrun Overberg

Reutlinger General Anzeiger vom 10.11.2022 zum torpedierten Aufklärungsversuch

Offene Beratung Tübingen am 04.02.2022

https://herzengel.charity/projekte/offene-beratung-in-tuebingen/
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Psychologen sprechen in unserer Hotline?

Bisher ist unser erfolgreiches Beratungs- und Kummertelefon vorallem rechtlich beratend tätig. Doch was wäre, wenn auch andere Fachprofessionen für Euch buchbar wären? Möchtet Ihr auch unkompliziert mit Psychologen sprechen, nicht nur mit Juristen?

Psychologen sprechen

Wollt Ihr auch Psychologen sprechen? Für diese würde es eigene Termine geben, die gebucht werden können. Einen Teil der Kosten würde insoweit der Verein tragen, ob und in welcher Höhe eine Art Selbstbeteiligung anfällt, wird ggf. noch entschieden.

Vorher aber eben die Frage an Euch: Wollt Ihr, dass wir einen solchen Service auch anbieten? Sollten wir ggf. noch versuchen, diesen Service auf weitere Professionen auszudehnen? Was würdet Ihr Euch wünschen?

Onlinestammtisch?

Gerne sind wir auch bereit, einen „Onlinestammtisch“ einzuführen oder andere Dinge. Wir sind offen für viele Möglichkeiten, wir sind nicht gebunden durch starre Vereinsstrukturen. Bringt Euch ein und werdet ggf. Mitglied!

Beteiligt Euch!

Kommentiert unter diesem Beitrag, was Ihr Euch wünscht und was wir noch einführen sollen.

Unsere Beratungshotline

Mehr Infos zu unserer Beratungshotline unter 015678/108800 erhaltet Ihr hier:

https://herzengel.charity/hilfe/
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Rückblick zwischen den Jahren

Liebe Mitglieder, Freunde, Unterstützer und Hilfesuchenden,
seit dem 15.05.2022 ist unser Verein nun aktiv. Ein kleiner Rückblick des Vereins Erzengel darf daher nicht fehlen.

Wir hatten im Oktober und November je eine offene Beratung in Frankfurt am Main. Die Resonanz und der Austausch waren sehr gut, so dass ab der 4. offenen Beratung auch Treffen in anderen Städten erfolgen sollen. Gerne könnt Ihr unter diesen Beitrag kommentieren, wo wir offene Beratungen abhalten sollen.

Telefonisch konnten wir über 300 Beratungen durchführen, wobei im Schnitt 2,1 Beratungen je Person(en) durchgeführt wurde. Die überragende Bewertung unseres Services mit 54 5-Sterne-Bewertungen von 56 Bewertungen und 2x 4 Sterne spricht für sich. Während andere Rechtshotlines wöchentlich 3 Std. kostenfreie Beratungen anbieten, bieten wir an 7 Tagen die Woche Beratungen an, wöchentlich bis zu 47 Std. Beratungen an – kostenfrei für jedermann, nicht nur für Alleinerziehende. Und wir sind noch nicht am Ende: Wir beabsichtigen zeitnah auch Beratungen mit Psychologen, Pädagogen, Mediatoren und anderen Fachprofessionen anzubieten für die perfekte Rundumbetreuung. Folgt unserer Webseite für weitere Infos!

Auch zu Bürgergeld und Opferentschädigung sind wir tätig, aber wir unterstützen mit unseren Anwälten auch Amtshaftungsklagen.

Der Verein wächst und gedeiht. Neben den bisherigen Pressemitteilungen und Positionspapieren bieten wir weitere Services wie die „Bitte finde mich Suchseite„, den Award für besonders herausragende und schlechte Leistungen im Sorgerecht „Engel des Jahres“ an.

Das Jahr 2023 wird hier sicherlich noch viele wunderbare neue Infos und Entwicklungen bereithalten.
Werde auch Du Mitglied des Vereins Erzengel. Wir kümmern uns.

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Wir sind über die Weihnachtsfeiertage erreichbar!

Wir sind auch über die Weihnachtsfeiertage erreichbar. Zwar werden keine Termine reservierbar sein, aber stattdessen könnt Ihr unter der Nr. 015678/108800 auf unseren Anrufbeantworter sprechen. Wir rufen dann im Laufe des Tages zurück.

Bitte versucht nur in dringenden Fällen an den Weihnachtsfeiertagen unseren Dienst in Anspruch zu nehmen.

Ab dem 27.12. sind wir wieder normal buchbar.

E-Mail oder Whatsapp sind natürlich auch möglich.

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Neu: Opferentschädigung im Verein Erzengel

Liebe Mitglieder, ich darf Euch im Verein neu vorstellen: Beratungen und Hilfe rund um das Opferentschädigungsgesetz. Ganz herzlich Willkommen darf ich Gudrun heißen, die diesen Bereich im Verein mit verantwortet.

Was ist das Opferentschädigungsgesetz?

Grundsätzliches. Wer auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland Opfer einer vorsätzlichen Gewalttat wird und dadurch eine gesundheitliche Schädigung erleidet, kann einen Anspruch auf Opferentschädigung geltend machen. Dies gilt auch für Hinterbliebene von Personen, die infolge der Gewalttat verstorben sind.

Quelle BMAS

Leider gibt es vieleLücken im Gesetz, weshalb der Gesetzgeber das neue OEG in das neue SGB XIV ausgelagert hat. Dieses Gesetz heißt soziale Entschädigung (SER). Die Leistungen sollen erhöht werden. Ziel ist es, so Minister Heil, „die soziale Entschädigung so zu verbessern, dass sich Betroffene mit ihrem Schicksal nicht mehr allein gelassen fühlen. Staatliche Entschädigung und Anerkennung sind ein wesentlicher Beitrag für die Aufarbeitung und den Genesungsweg von Betroffenen.

Das Problem dabei: Der Gesetzgeber hat einen zu technischen Blick.

Die Petitionen von Gudrun

Gudrun hat aus verschiedenen Erfahrungen heraus bereits letztes Jahr erkannt, welche erheblichen Lücken im Opferentschädigungsrecht vorliegen. Sie hat deshalb am Tag der Gewaltopfer die Initiative Petitionen Deutschlandweit ins Leben gerufen.

Gudruns Kampagnenseite

Dieses Gesetz versagt allerdings in der Praxis. 

Gudrun Stifter

Statistisch werden nur unsägliche 2,5% aller Gewaltopfer mit einer gesetzlichen Leistung bedient:

Von den 15.008 gestellten Anträgen, wurden jedoch 6.947 (46,29%) abgelehnt, sowie weitere 3.841 Anträge aus sonstigen Gründen erledigt (diese sind beispielsweise der Umzug des Antragsstellers, die Rücknahme des Antrages oder der Tod des Betroffenen). Somit wurden lediglich 4.118 Anträge anerkannt, was 2,50% der erfassten Gewalttaten (PKS) entspricht.  

Petitionen OEG
Gudrun in einem TV Beitrag von RTL (klicken)

Strukturelle Gewalt des OEG

Strukturelle Gewalt führt dazu, dass Opfer weiter traumatisiert werden:

Beispielsweise werden zahlreiche Anträge auch trotz eines Strafgerichtsurteils, sowie resultierenden Schäden durch die Gewalttat abgelehnt, indem diese für nicht vorhanden oder als folgenlos abgeheilt, erklärt werden, auch wenn gegenteilige Arzt- und Therapeutenberichte vorliegen. Es finden Retraumatisierungen statt durch den unsensiblen Umgang seitens der Behörden mit den Betroffenen, die Tat, sowie die Folgen hieraus müssen aufgrund der Beweislast mitunter mehrfach geschildert werden, schlechtestenfalls mit dem Resultat der Negation dessen, sowie der Unterziehung mehrerer Gutachten. 

Petitionen OEG

Die zentralen Forderungen von Gudruns Petition

1. externe unabhängige Monitoringstellen zu den OEG-Verfahren

2. externe, unabhängige Beschwerdestellen für Gewaltopfer, sowie Angehörige von Mord- und Tötungsdelikten (welche ebenfalls laut EU-Opferschutzrichtlinie 2012/29/EU als Opfer anzuerkennen sind) und jegliche Missstände erfassen solle, auch über das OEG hinaus

3. proaktive Aufklärung zu den Leistungen nach dem OEG

Petitionen unterstüttzen

Die Petitionen könnt ihr bei den Landtagen unterstützen, Links gibt es hier. Einfach anschreiben und mitteilen, dass ihr das gut findet und unterstützt oder eine eigene Einzelfallpetition mit Euren Erfahrungen einreichen.

Was hat das mit Erzengel und dessen Kernthemen zu tun?

Wir von Erzengel bekennen uns zu den Menschenrechten. Dazu gehört also auch, dass Schwächere und Opfer nicht alleine gelassen werden.

Zudem sind viele Eltern doch genau solche Opfer struktureller Gewalt. Jugendämter, die Kinder entziehen mit fadenscheinigen Gründen, führen nicht selten auch zu Traumatisierungen bei Kind und Eltern.

Hier setzt unser Engagement an: Das bisherige OEG, das bis zum 31.12.2023 gilt, hat erhebliche Probleme damit, psychische Gewalt und psychische Schäden auszugleichen. Insbesondere Traumatisierungen durch staatliches Handeln wird grundsätzlich nicht ausgeglichen. Das liegt auch darin begründet, wie Gudrun feststellt, dass zu wenig Aufklärung stattfindet. Jugendamtsopfer haben oft die Nase voll. Wenn das alles überlebt wurde, hat man keinen Bock mehr, noch weiter zu streiten. Verfahren sind langwierig.

Aber: Sie stellen auch eine Chance auf Genugtuung dar. Und langjährige Heimaufenthalte mit Gewalt- und Missbrauchserfahrungen, Zwangsentfremdungen und mehr sind klare Gewalt gegen Menschen. Bisher aber gilt:

„Opfer von vorsätzlichen rechtswidrigen tätlichen Angriffen haben Anspruch auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz“

Psychische Gewalt soll auch zu Ansprüchen führen – manchmal

Michael Langhans, Vorstand

Im neuen Gesetz soll diese Tätlichkeit wegfallen und auch manche (!) psychische Gewalt mit umfasst sein. Erspart wird immer noch nicht der Nachweis.

Doch löst das neue Gesetz auch dank Beweiserleichterungen alle Probleme?

Wir sagen nein. Zum einen gilt das neue Recht viel zu spät. Es kommen viele Vorteile viel zu spät. Und Beweiserleichterungen sind keine Beweislastumkehr. Der erniedrigende Gang zu Gericht mit Retraumatisierungen wird nach wie vor nicht wirklich vermieden – für ein Trinkgeld an Hilfe.

Ja, man muss wohl das Bundesrecht anpassen, bevor es gültig wird. Aber das ist doch ein geringer Preis angesichts der Forderungen der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen.

Die Opfer sollen vom Staat, und soweit zutreffend, von zwischenstaatlichen und nichtstaatlichen Organisationen und Privatunternehmen mit Mitgefühl und Achtung unter Achtung ihrer Würde und ihrer Menschenrechte behandelt werden und es sollen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um ihre Sicherheit und ihre Privatsphäre ebenso wie die ihrer Familien zu gewährleisten. Der Staat soll sicherstellen, dass in seinen innerstaatlichen Rechtsvorschriften so weit wie möglich Vorkehrungen dafür getroffen, dass ein Opfer, das Gewalt oder ein Trauma erlitten hat, besondere Aufmerksamkeit und Betreuung erhält, um zu vermeiden, dass das Opfer im Zuge der Rechts- und Verwaltungsverfahren, die Gerechtigkeit und Wiedergutmachung gewähren sollen, erneut traumatisiert wird.“

UN- Menschenrechtskommission

Auch das neue Recht hat die Mängel, die Gudrun anspricht: Den Blick von Außen, nicht von Innen. Fehlende Überprüfung, ob das Ziel auch erreicht wird. Die Monitoringstellen sind nach wie vor nötiger denn je.

Dafür setzen wir uns ein.

Wer Hilfe und Unterstützung benötigt auch zum OEG / SER oder zu Sozialrecht, kann sich an unsere Hotline wenden.

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Erfolg: Der Junge M. T. darf (vorerst) bei seinem Bruder bleiben

T. ist in Sicherheit: Mit amtlicher Zustimmung darf er bei seiner Familie vorerst bleiben. Die Polizei in Bremerhaven verweigerte eine weitere Herausnahme mit Gewalt gegen das Kind.

Letzte Woche wurde es ein wenig kniffelig: Der seit 2 Jahren entfremdete 10 jährige T., Kind eines Vereinsmitglieds, war aus seiner Heimunterkunft davongelaufen. Wie sich im nachhinein herausgestellt hat, war er in einer Notschlafstelle für Junkies untergebracht, alles andere als eine kindgerechte Umgebung.

Während wir im Hintergrund tätig waren und insbesondere die Polizei darauf hingewiesen wurde, dass eine Herausnahme durch die Polizei unzulässig wäre sowie weitere Anträge bei Gericht gestellt wurden, kam nunmehr (nachdem das Kind einmal von der Polizei aufgegriffen und mitgenommen wurde) nunmehr die erlösende Nachricht:
Vorerst darf das Kind mit Zustimmung des Amtsvormundes bei seinem Bruder bleiben. Die Polizei in Bremerhaven verweigerte insoweit eine nochmalige Herausnahme und remonstrierte nicht nur gegen die kindesschädlichen Umstände. Es wurde damit auch die von mir geäußerte Rechtsauffassung einer unzulässigen polizeilichen Herausnahme bestätigt.

Gestern fand also ein eilig geplantes Hilfeplangespräch statt.

T. ist daher erst einmal „save“.

Vernachlässigung in Obhut bei nur einer Unterhose? Wir helfen mit einer Kleiderspende!

Da aber laut Aussage des Bruders und der Mutter des Kindes dieses kaum über adäquate Kleidung verfügt, haben wir uns als Verein entschlossen spontan 100 € zu spenden, damit das Kind das nötigste erhält, insbesondere mehr als eine Unterhose!

Wir freuen uns für die Familie K., ein langer mühsamer Weg ist damit vorläufig zum besseren gewandelt worden.

Die Geschichte ist zwar noch nicht zu Ende. Das Unrecht und was mit dem Kind alles angestellt wurde, wird aufzuarbeiten sein.

Aber erst einmal ist Tilmann auf einem guten Weg. Wir werden weiter berichten.

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Neue Öffnungszeiten/ mehr Telefonberatung

Ich darf erfreulicherweise mitteilen, dass wir die Öffnungszeiten des Vereins (also die telefonische Erreichbarkeit/verfügbare Slots) erweitert : Montag, Donnerstag und Freitag ist in der Regel eine Erreichbarkeit ab 09 Uhr garantiert (Mo und Do bis 19 Uhr, Fr bis 14 Uhr). Dafür ist ab sofort Samstags keine Buchung mehr möglich.

Wie immer können Sie auch auf den Anrufbeantworter in Eilfällen sprechen, wir rufen dann zurück.

https://herzengel.charity/hilfe/

Unverändert bleiben unsere offenen Meetings regelmäßig in Frankfurt:

https://herzengel.charity/projekte/freie-beratung-frankfurt/
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Offener Brief zum Tübinger Missbrauchsskandal

Sehr geehrter Herr Landesbeauftragter Dr. Br***, sehr geehrte Frau Bürgerbeauftragter B***,

hiermit möchte ich Sie über einige Aussagen Sachverhalte zur letzten Kreistagssitzung am 09.11.2022 und dem Tübinger Missbrauchsskandal in Kenntnis setzen und bitte um Stellungnahme und um Darlegung der Rechtsgrundlagen:

In der letzten Kreistagssitzung wurde zum Tübinger Missbrauchsskandal und dem jahrelange Versagen des Jugendamtes, des Landrates und des Landratsamtes Tübingen von Herrn Landrat Joachim Walter öffentlich mitgeteilt, dass auch der Landesdatenschutzbeauftragte, also Sie Herr Dr. Br***, die wissenschaftliche Aufarbeitung der Fälle und die daraus resultierenden Verbesserung des Kinderschutzes für alle Kinder und Familien im Kreis Tübingen aufgrund datenschutzrechtlicher Vorgaben/Bedenken verhindert hätte.

Jahrelangen emotionalen Kindesmissbrauch

Hierbei geht es um jahrelangen emotionalen Kindesmissbrauch, der beinahe zum Tod durch Verhungern und Verdursten und zu einer psychischen Behinderung der Betroffenen Anastasia K. führte und um sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen in 36 Fällen, hiervon in 20 Fällen in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Jugendlichen sowie in 16 Fällen in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern, wegen drei Fällen des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern in jeweils zwei tateinheitlichen Fällen sowie wegen Besitz von kinderpornographischen Schriften in Tateinheit mit Besitz von jugendpornographischen Schriften

Von Herrn Prof. Dr.J** wurde mitgeteilt, dass man zur wissenschaftlichen Aufarbeitung ca. 100 Personen um das Einverständnis zur Aktenauswertung der Fälle von Anastasia K. (24. Januar 1999) Victoria (5. Mai 2001) und Marcel S. bitten müsste, was weder personell, wirtschaftlich und zeitnah möglich und ggf. durch unbekannten Wegzug oder Tod der beteiligten Personen unmöglich und dadurch absolut unverhältnismäßig wäre.

Es wurde ausgeführt, dass alle Mitarbeiter*innen des Jugendamtes, der Jugend- und Familienberatungsstellen sowie des Landratsamtes, die an der Bearbeitung der Fälle der 3 jahrelang missbrauchten Kinder Anastasia, Victoria und Marcel beteiligt waren sowie alle in den Akten namentlich genannten Personen wie z.B. eine von der Mutter von Anastasia erwähnte Schuldirektorin oder ein Reittherapeutin, ihr schriftliches Einverständnis geben müssten, um die Akten auszuwerten.

Aus persönlicher Erfahrung kann ich Ihnen mitteilen, dass das Jugendamt Tübingen, namentlich Bernd Hillebrand (Ex-Jugendamtsleiter Tübingen),P*** (Ex-Jugendnetzagenturleiter) und die Justiziarin des LRA S*** anderen Vätern und mir die Einsichtnahme in die Jugendamtsakten monatelang verweigerten und dann erst auf massiven Druck von außen durch z.B. die Bürgerbeauftragte des Landes Baden-Württemberg oder Mitglieder des Bundestages gewährt wurden.

Jugendamtsleiter Bernd Hillebrand persönlich über 6 Stunden

Bei den mit bekannten und von mir durchgeführten/begleiteten Akteneinsichten führte teilweise der Jugendamtsleiter Bernd Hillebrand persönlich über 6 Stunden die Aufsicht. Sämtliche Unterlagen, die nicht in der Gerichtsakte des jeweils zuständigen Familiengerichts oder von den Eltern selbst eingegebenen Unterlagen, waren von Seiten des Jugendamtes, wohl auf direkte Anweisung von Bernd Hillebrand bzw. Landrat Joachim Walter und L*** aus den Akten entfernt worden. So wurden unzählige grüne DINA4-Leerblätter mit der Aufschrift „Entfernt zum Schutz von Daten Dritter“ eingefügt. Teilweise wurde die Akteneinsicht unter vollkommener Missachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes von bis zu 4 Mitarbeuter*innen des Jugendamtes gleichzeitig beaufsichtigt (Bernd Hillebrand, H***, S***, ein Praktikant oder Bernd Hillebrand und H*** oder G*** und ein weitere Mitarbeiter.

Der aktuelle Tübinger Jugendamtsleiter G*** teilte einem Petenten mehrfach telefonisch mit, dass es in den Akten seiner Kinder ein Schriftstück des Richters am Amtsgericht Rottenburg und jahrelangen Mitglied des Kreisjugendhilfeausschusses Tübingen, Dr. Fu***, gäbe, in dem dieser das Jugendamt Tübingen dazu aufforderte, dem Petenten die Akteneinsicht mit allen Mittelnd zu erschweren bzw. zu verweigern. Als dieser Vater und ich – in meiner Funktion als Beistand nach § 13 SGB und § 12 FamFG – im Jugendamt Tübingen vorstellig wurde, wurde der Vater, der 400 km Anfahrtsweg hinter sich hatte, von G*** vor die Wahl gestellt, dass er ihm entweder die zugesicherte Akteneinsicht verweigern würde, wenn er auf sein Recht eines Beistandes (Dr. Gregor Catrillón Oberndorfer) bestehen würde. Der Petent entschied sich somit gezwungermaßen dafür, Auszüge der Akten seiner Kinder mit G*** und einem weiteren Mitarbeiter des Jugendamtes alleine anzusehen. Die Akteneinsicht wurde dann innerhalb von ca. 15-20 Minuten als beendet erklärt. Bei der Akteneisicht war das wiederholt angekündigte Schriftstück des Richters Dr. Fu*** aus der nicht paginierten Akte (wie bisher immer) des Jugendamtes Tübingen verschwunden/entfernt worde.

Aus allen von 2020 bis 2021 eingesehenen Akten des Jugendamtes Tübingen wurden sämtliche, entscheidungsrelevanten, angeblich existierenden Teamsitzungsprotokolle, Dokumente zu Hilfeplangesprächen oder die gesamte interne Kommunikation der Mitarbeiterinnen oder des anderen Elternteils, der Verfahrensbeiständeinnen, etc. , die nicht an das Familiengericht und somit den Petenten versandt wurden („Schutz von Rechten Dritter“) zur Akteneinsicht entfernt. Die Petenten konnte somit nur die eigenen und die quasi verfahrensöffentlichen Dokumente einsehen.

Verdacht der Vertuschung, der Intransparenz, der Inkompetenz

Die Akteneinsicht der Petenten hatte somit nur den Mehrwert, dass der Verdacht der Vertuschung, der Intransparenz, der Inkompetenz und der Missachtung aller allgemeingültigen Empfehlungen bzgl. Kinderschutz und zur Verhinderung von Kindesmissbrauch sich regelmäßig in allen Akten des Jugendamtes bestätigte.

Die verbindlichen, allgemeingültigen Vorgaben für eine rechtsstaatliche Aktenführung wurden und werden vom Jugend- und Landratsamt Tübingen weiterhin ignoriert, obwohl alle Verantwortlichen im Jugend- und Landratsamt Tübingen sowie im Regierungspräsidium Tübingen hierüber mehrfach in Kenntnis gesetzt wurden (Landrat Joachim Walter, Sozialdezernent Li***, Ex-Jugendamtsleiter Bernd Hillebrand, Ex Jugendnetzagenturleiter P***, Noch-Justiziarin LRA S***; RP Tübingen: Referat 23, S***, Dr. Kn***, H***):

Jegliches Verwaltungshandeln ist „dem Grundsatz der ordnungsgemäßen Aktenführung verpflichtet, der wiederum auf dem Rechtsstaatsprinzip nach Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) beruht“. Nur durch die ordnungsgemäße Aktenführung werde „ein rechtsstaatlicher Verwaltungsvollzug, eine Rechtskontrolle durch Gerichte sowie Aufsichtsbehörden und eine Überprüfung durch die Parlamente gewährleistet“, schreibt die Bundesregierung weiter. Alle Beschäftigten einer Behörde seien diesen Prinzipien verpflichtet und an die jeweils geltenden Regelungen gebunden.

Pflicht der Behörde zur Aktenmäßigkeit

Die ordnungsgemäße Aktenführung stellt der Antwort zufolge „die Pflicht der Behörde zur Aktenmäßigkeit und Regelgebundenheit dar“. Das Prinzip der Aktenmäßigkeit besage unter anderem, „dass alle entscheidungsrelevanten Unterlagen und Bearbeitungsschritte eines Geschäftsvorfalls in der Akte zu führen (Prinzip der Schriftlichkeit) sowie vollständig, wahrheitsgemäß und nachvollziehbar zu dokumentieren sind, und zwar unabhängig davon, ob eine Behörde als führendes Aktensystem noch papierbasiert oder elektronisch veraktet“.

Hierzu können laut Vorlage auch Anmerkungen auf den Unterlagen selbst oder auf dort beigefügten Zetteln gehören. Solche beigefügten Anmerkungen und Hinweise würden vollständig zur Akte genommen oder – bei elektronischer Aktenführung – mit eingescannt, wenn sie aktenrelevant sind.

Zu den aktenrelevanten Unterlagen zählen den Angaben zufolge alle entscheidungserheblichen Informationen, unabhängig davon, auf welchem Weg sie die Behörde erreichen. Gegebenenfalls seien relevante Informationen zu verschriftlichen – zum Beispiel Telefonate oder SMS – beziehungsweise auszudrucken – beispielsweise Eingänge per E-Mail -, wenn als führende Akte noch ein papierbasiertes System existiert. (Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 19/10084 vom 13.05.2019).

Selbst Untersuchungskommission: Verweigerung der Akteneinsicht

Von der Untersuchungskommission des Missbrauchsskandals um Prof. Dr. J***wurde trotz Verweigerung der Akteneinsicht ein totales Versagen und fachliche Inkompetenz aller Mitarbeuter*innen des Jugendamtes Tübingen, des Landratsamtes (Sozialdezernent Li***, Landrates Joachim Walter) und indirekt auch des Kreisjugendhilfeausschusses und des Kreistages als Kontrollinstanzen sowie das Fehlen oder Verschwinden von Standards jeglicher Art festgestellt (siehe Anlage).

Direkt beteiligte Personen am Missbrauchsskandal waren laut den öffentlichen Aussagen der Oberstaatsanwältin H*** im Verfahren am Landgericht Tübingen AZ 3KLs 47 Js 6708/17 jug. unter anderem B*** (JA), H*** (JA), P*** (JA), Bernd Hillebrand (JA), K*** (JFBZ), U*** (JFBZ), Z*** (Aufsicht Pflegeeltern) und die ehemalige Sozialdezernentin D***-T***.

Ich bitte Sie beide deshalb um Darlegung der Rechtsgrundlage bzgl. der angeblich notwendigen Einverständniserklärungen der Mitarbeuterinnen des Jugendamtes, der Jugend- und Familienberatungsstellen sowie des Landratsamtes, die durch die Verweigerung des Einverständnisses jegliche rechtlichen Schritte gegen sich selbst als „Täterinnen“ im Kontext von Amtshaftungsklagen, Schadenersatzklagen, Unterlassungsklagen wegen Falschbehauptungen zu Ungunsten Dritter, etc. verhindern könnten.

Ebenso bitte ich Sie, Herr Dr. Br*** um Stellungnahem zu den Behauptungen, die zu Ihren Ungunsten im Rahmen der Kreistagssitzung gemacht wurden und um Mitteilung, ob alle namentlich genannten Personen in den Akten de Jugendamtes Tübingen – auch wenn sie niemals Verfahrensbeteiligte waren – eine Einverständniserklärung bzgl. der Akteneinsicht der Untersuchungskommission oder der betroffenen jungen Erwachsenen bzw. ihrer Eltern/Sorgeberechtigten erteilen müssen.

Sie, Frau Bürgerbeauftragte B***, bitte ich um Stellungnahme zu der offensichtlich rechtswidrigen Aktenführung des Jugendamtes Tübingen und der Verweigerung der Akteneinsicht für Eltern von Kindern, die unter jahrelangem, emotionalen und institutionellen Missbrauch in Tübingen und Baden-Württemberg leiden.

Mit freundlichen Grüßen

15.11.22

Dr. C. O.

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