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Verein

Erstes Feedback Stammtische

Gestern, am 26.02.2024, fand unser erster Online-Stammtisch statt. Der Besuch war noch ausbaufähig, wir konnten aber immerhin die Features testen und einige Fehlerquellen abstellen.

Ab dem nächsten Stammtisch, den 11.03.2024 (hier unverbindlich buchen) wird es keine Warteschlange mehr geben.

Angedacht ist zudem, dass um 19 Uhr jeweils ein 15 minütiges Kurzreferat gehalten wird. Themen sollten sich im Bereich des Vereinsengagements bewegen, können von Fallvorstellung, politischen, rechtlichen und psychologischen Entwicklungen hin zu Aktionsideen und mehr gehen. Interessenten wenden sich am Besten im Forum an den Chat-Beitrag, in dem auch am Besten Wünsche und mehr diskutiert werden.

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Presse

Freispruch für Andrea S. – Vorwurf der Aktenmanipulation war keine üble Nachrede

Am Montag, 19.02.2024, konnte auch dank der Unterstützung zahlreicher fachkundiger Prozessbeobachter ein Freispruch für Andrea S. vor dem Landgericht München I erreicht werden.
Das Urteil erster Instanz hatte noch auf eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen gelautet. Vorgeworfen wurde der Mutter eines ihr entzogenen Sohnes, dass diese in einem Schreiben das folgende behauptet habe:
 

„Das Familiengericht, vor allem Frau S., hätten die Gerichtsakten in diesem Verfahren manipuliert und die o.g. Dienstaufsichtsbeschwerde sowie weitere wichtige Schreiben nicht zur Akte gegeben. Die Richterinnen R. und S. u. a. durch entsprechende Aktenbeeinflussungen ihr ihre Grundrechte gemeinschaftlich genommen haben, u. a. das auf rein rechtsstaatliches, korrektes Gerichtsverfahren“.
 

Diese Behauptung (betreffend das Amtsgericht München) solle nicht nachweislich wahr sein.
 

Nach einer hart erkämpften Beweisaufnahme kam das Landgericht auch auf Antrag der Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis, dass ein strafbares Verhalten der Andrea S. nicht vorgelegen hat. Sie konnte sich auf diverse Informationen Dritter verlassen, dass wesentliche Informationen für sie nicht in der Akte aufgefunden worden sein sollen. Dies würde, so das Plädoyer der Staatsanwaltschaft, zumindest der juristischen Laiin den Schluss erlauben, dass die Aktenführung nicht korrekt sei. Selbstverständlich, so die Staatsanwaltschaft, dürfe man ein Gericht auch im Rahmen der Meinungsfreiheit kritisieren.


Das Landgericht folgte dem weitgehend, wenn auch widerwillig. Eine Meinung sah man in dem Vorwurf der Manipulation weniger, sondern eine Tatsachenbehauptung.


Der Vorwurf der Aktenmanipulation sei ein weitreichender und zurückzuweisen, dies habe das Gericht durch eine Prüfung der Familienakten so feststellen können. Gleichzeitig argumentierte das Gericht aber auch, warum eine E-Mail, die die Verteidigung im Termin vorgelegt hatte („Anlage 25“), nicht vorher vorgelegt wurde – obgleich diese eigentlich eine von vielen Anlagen der Dienstaufsichtsbeschwerde war, die sich laut Aussage des Landgerichts in der Akte befunden hätte.


Es bleiben nach diesem Erfolg für die Mutter und ihren ehrenamtlichen Verteidiger, Herrn Assessor iur. Michael Langhans, viele Fragen offen. Warum wurde in der ersten Instanz behauptet, dass ein anderes Schreiben doch die Dienstaufsichtsbeschwerde sei? Warum wurde zuerst behauptet, die Mutter habe nie Akteneinsicht genommen und dabei ins blaue Hinein etwas behauptet, obgleich ihre Anwältin und der Verfasser der Dienstaufsichtsbeschwerde Akteneinsicht(en) hatten? Warum wurden die angesprochenen Richterinnen nicht als Zeugen geladen?


Die Entscheidung ist ein wichtiger Erfolg für die entrechtete Mutter im Kampf um das Wohl ihres Kindes. Auch andere Eltern können hieraus Lehren ziehen: Starke Kritik bleibt erlaubt, im Notfall muss man aber Belege erbringen können.


Für die Verteidigung ist letztlich aber bemerkenswert, dass das Landgericht zwar Ausführungen zur Familiensache wiederholt als irrelevant kritisierte und auch blumige Wortwahl nicht benutzt haben wollte. Der mehrfach erhobene Vorwurf der Rechtsbeugung wurde aber nicht zurückgewiesen – anders als der der Aktenmanipulation.

Frankfurt am Main, 21.02.2024

Michael Langhans

Der Verein

Erzengel ist eine engagierte Interessenvertretung zur Wahrung von Grund- und Menschenrechten insbesondere in familienrechtlichen Verfahren. Wir stehen für die Menschen ein. Und kümmern uns.

Gegründet 2022 versammelt der Verein Betroffene, aber auch Fachleute verschiedener Professionen. Durch das klare Bekenntnis zur verfassungsgemäßen Ordnung und den Menschenrechten setzt der Verein dort an, wo andere Versagen: Konkret, vor Ort, bei den Problemen und Menschen.

Mehr Informationen

Mehr Informationen erhalten Sie unter Tel. 015678/108665

michael.Langhans@erzengel.help

Michael Langhans ist Volljurist, langjähriger Experte in Sorgerechtsstreitigkeiten und Menschenrechtsaktivist. Er leitet den Verein

Unsere Erfolge:

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Politik

Kinderschutz: Expertenrunde Baden-Württemberg

Im Kinderschutz ist viel Nachholbedarf: Familienschutz ist Kinderschutz, und viele sehen das nicht. Die FDP-Fraktion im Landtag Baden-Württemberg erkennt die Probleme und sieht hin. Deshalb durfte heute eine Expertenrunde vor den federführenden Liberalen Dennis Birnstock und Nico Weinmann Probleme im Kinderschutz in Baden-Württemberg benennen. Unser Vorstand Michael Langhans war mittendrin für den Kinderschutz und schaffte es durchaus, einige Eurer Anliegen, vorallem aber die Erfahrungen unserer Beratungshotline, anzubringen.

Links Nico Weinmann, rechts Dennis Birnstock , 2. von links unser Vorstand neben einem Vertreter der Polizeigewerkschaft und einem Vertreter eines Jugendhilfeträgers – tolles, konstruktives Team!

Ausgangspunkt war nicht zuletzt der Skandal in Tübingen, der auch unseren Verein zu einer Plakataktion veranlasst hatte:

Auf Basis dieser negativen Entwicklungen hatte die FDP in Baden-Württemberg eine sogenannte große Anfrage formuliert, deren Antworten eher dürftig ausgefallen waren.

Heute trafen sich daher in der Landtagsfraktion der FDP Experten aus den Bereichen Wissenschaft, Psychologie, Kinder- und Jugendhilfe, Polizei und Rechtswissenschaften, um mit den beiden engagierten FDPlern Nico Weinmann und Dennis Birnstock die aus ihrer Sicht dringenden Probleme im Kinderschutz auch aus datenschutzrechtlicher Sicht, vorallem aber aus Praktikersicht vorzustellen.

Gelungener Austausch

Es war ein gelungener Austauch, in dem die unterschiedlichen Professionen zu Wort kamen und durchaus kritische Worte an gängigen Praxen der Realität geäußert wurden.

Unser Vorstand kritisierte vorallem, dass viele Richter und Jugendamtsmitarbeiter in Fachfragen überfordert scheinen, dann aber auch nicht wüssten wer ihnen wie helfen kann. Hier wurde zum Beispiel der Erfolg unserer Hilfehotline angesprochen, die Müttern und Väter einfache Kontaktaufnahmen ermöglicht. Solche Instrumente würden auch den sogenannten Fachkräften helfen, soweit diese ihre eigenen Versäumnisse erkennen können und wollen. Es wurden auch datenschutzrechtliche Barrieren diskutiert, wobei unser Vorstand die Auffassung vertrat, dass es am Wollen, nicht am Können liegt, die vorhandenen Instrumente einzusetzen. Als Beispiel benannte er die unlängst in diversen Bundesländern geäußerten „fehlenden Mittel“ gegen Umgangsboykotte – und verwies darauf, dass drastische Möglichkeiten wie Ordnungshaft oder Umplatzierung zu selten genutzt werden.

Nicht mehr neue Gesetze, konsequentes und fachlich hochwertiges Nutzen bestehender Mittel ist gefragt

Michael Langhans, Volljurist und Vorstand Verein Erzengel

Die Möglichkeiten sind – mit wenigen Stellschrauben – vorhanden. Es braucht weniger neue Gesetze und Impulse als konkrete Verbesserungswilligkeit bei den Behörden und Gerichten. Maßstäbe, die man an Eltern anlegt, sollte man auch an Pflegefamilien und Kinderheime anlegen. Das erfolgt aber nicht.

Danke Dennis Birnstock und Nico Weinmann dafür, dass Sie beide dieses so wichtige Thema nicht einfach „so“ stehen lassen.

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Verein

Neuerungen 2024

Liebe Mitglieder, für 2024 stehen einige Neuerungen an. Daher bitte ich alle, die dies noch nicht getan haben, sich in das interne Vereinstool anzumelden (ggf. Passwort zusenden) und in der Abteilung Verein – Allgemeines Mitglied zu werden. Dort werden alle Neuigkeiten ab sofort diskutiert werden.

Das interne Tool ist sicher und datenschutzkonform. Dort können also alle Diskussionen geführt werden, die nicht für jedermann sind.
Die weiteren Abteilungen werden wohl umgestaltet. Es hat sich m.E. bisher als unpraktikabel erwiesen, soviele Abteilungen und Projekte zu haben. Dies wird in den nächsten Tagen passieren. Stay tuned, würde ich daher sagen.

Fragen und Co. bitte per Vereins-Whatsapp oder eMail an uns. Danke.

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Verein

Sisyphos, der Mensch, die Arbeit und Erfolge

Der Kampf für das Wohl von Kindern in Sorgerechtsgelegenheiten ist ein langwieriges Unterfangen, ein zähes Ringen und selbst bei Erfolgen ändert sich die Anzahl des zu beseitigenden Unrechts nicht wesentlich. Deshalb erinnert mich unsere Vereinsarbeit ein wenig an Sisyphos bzw. die sprichwörtliche Sisyphos-Arbeit.

Sisyphos-Arbeit

In der griechischen Mythologie war Sisyphos der König von Korinth ähnlich wie Odysseus schlau und gerissen, dafür aber auch frevelhaft. Er war weise und unter ihm gedieh und wuchs Korinth.

Er zog den Zorn der Götter auf sich, und als es für ihn an der Zeit war, in den Hades, die Unterwelt zu gehen, gelang ihm das unmögliche: Den Todesgott Thanatos zu fesseln und so seinem ewigen Ableben zu entgehen. Das ließen die Götter freilich nicht auf sich sitzen und befreiten Thanatos. Doch Sisyphos schafft es erneut, die Götter zu überlisten, er verbot seiner Frau für ihn die vorgeschriebenen Todesrituale auszuführen. Und ohne diese war ein Weg in den Hades unmöglich, der Todesgott war erneut geschlagen.

Doch am Ende erhielt er seine Strafe, die nach ihm benannte Sisyphos-Arbeit: Er musste bis in die Unendlichkeit jeden Tag einen unglaublich großen und schweren, runden Stein, einen sehr hohen Berg hinauf rollen. Und jedesmal, kurz vor dem Gipfel, rollte dieser wieder hinunter, so dass er erneut beginnen musste. Dabei ist die eigentliche Strafe nicht die schwere körperliche Arbeit, sondern deren Sinnlosigkeit.

Ist Sorgerechtsarbeit Siysphos-Arbeit

Diese Frage darf ich mit einem klaren nein beantworten. Zwar fühlt man sich bisweilen ob der ewigen Wiederholungen und immer selbe Fehler an eine solche sinnlose Arbeit erinnert, aber das wiederholen der Argumente gehört zum Heilungsprozess. Eltern müssen insoweit durchhalten, bis der richtige Zeitpunkt gekommen ist, denn den „Felsen“ zu früh loslassen lässt diesen nur den Berg hinunterrollen.

Albert Camus „Der Mythos des Sisyphos“

In seinem Essay der „Der Mythos des Sisyphos“ klassifiziert Camus drei Stufen, wie man mit der Absurdität umgeht. Dabei ist für ihn Absurdität das menschliche Leben per se.

„Das Absurde besteht in dem Spannungsverhältnis zwischen der Sinnwidrigkeit der Welt einerseits und der Sehnsucht des Menschen nach einem Sinn bzw. sinnvollem Handeln. Welche Konsequenzen sind aus dieser Situation „ohne Hoffnung“ zu ziehen?“

Der Mythos des Sisyphos, zitiert nach Wikipedia

Die drei Entwicklungsansätze sind daher die folgenden:

  1. ihre Erkenntnis
  2. ihre Annahme
  3. die aufbegehrende Revolte

In der Revolte gegen das Absurde, als Reaktion auf das Annehmen der Absurdität, kann sich der „absurde Mensch“ selbst verwirklichen und zur Freiheit finden. Dem eigentlichen Grund der Absurdität, dem Tod, kann allerdings auch Camus nicht entfliehen:“Ce qui reste, c’est un destin dont seule l’issue est fatale. En dehors de cette unique fatalité de la mort, tout, joie ou bonheur, est liberté. Un monde demeure dont l’homme est le seul maître.”

(„Was bleibt, ist ein Schicksal, bei dem allein der Ausgang fatal ist. Außer dieser einzigen Unabwendbarkeit des Todes ist alles, sei es Freude oder Glück, Freiheit. Es bleibt eine Welt, deren alleiniger Herr der Mensch ist.“)

Der Mythos des Sisyphos, zitiert nach Wikipedia

Dabei, so Camus, ähnelt der Mensch dem Sisyphos, allerdings mit einer anderen, überraschenderen Erkenntnis:

Camus vergleicht das Leben mit dem des Sisyphos

Darin gleicht der Mensch nach Camus’ Interpretation der mythologischen Figur des Sisyphos, dessen Tun gerade in seiner äußersten und beharrlichen Sinnlosigkeit als Selbstverwirklichung erscheint:

„Darin besteht die verborgene Freude des Sisyphos. Sein Schicksal gehört ihm. Sein Fels ist seine Sache. […] Der absurde Mensch sagt ja, und seine Anstrengung hört nicht mehr auf. Wenn es ein persönliches Geschick gibt, dann gibt es kein übergeordnetes Schicksal oder zumindest nur eines, das er unheilvoll und verachtenswert findet. Darüber hinaus weiß er sich als Herr [recte: den Herrn] seiner Tage. In diesem besonderen Augenblick, in dem der Mensch sich seinem Leben zuwendet, betrachtet Sisyphos, der zu seinem Stein zurückkehrt, die Reihe unzusammenhängender Handlungen, die sein Schicksal werden, als von ihm geschaffen, vereint unter dem Blick seiner Erinnerung und bald besiegelt durch den Tod. Derart überzeugt vom ganz und gar menschlichen Ursprung alles Menschlichen, ein Blinder, der sehen möchte und weiß, daß die Nacht kein Ende hat, ist er immer unterwegs. Noch rollt der Stein. […] Dieses Universum, das nun keinen Herrn mehr kennt, kommt ihm weder unfruchtbar noch wertlos vor. Jeder [recte: jedes] Gran dieses Steins, jedes mineralische Aufblitzen in diesem in Nacht gehüllten Berg ist eine Welt für sich. Der Kampf gegen Gipfel vermag ein Menschenherz auszufüllen. Wir müssen uns Sisyphos als einen glücklichen Menschen vorstellen.“

Der Mythos des Sisyphos, zitiert nach Wikipedia

Das Schicksal gehört dem, der es annimmt. Egal wie schwer die Aufgabe sein mag, „der Fels ist seine Sache“.

Wenn Sisyphos-Arbeit den Gipfel erklimmt

Und immer wieder haben wir dann, aus diesem angenommenen Kampf, Erfolge und Ergebnisse.

Einen davon möchte ich mit Euch im O-Ton teilen:

417 Tage und 6 Stunden ohne Kontakt zur eigenenTochter, rechtswidrig und fachlich falsch, aber so vom Willen der Macht, der vielleicht mächtigen und falschen, getragen. 417 Tage voller Kampf, Niederlagen, Stürzen und Aufstehen, frei nach „Batman Begins“.

Warum fallen wir?

Und warum fallen wir, Sir? Damit wir lernen können, uns wieder aufzurappeln.

zitat nach Christopher Nolans „Batman Begins

Daher ist ein großer Teil unserer Arbeit nicht rechtlicher oder politischer Natur, sondern den Menschen die Hoffnung zu geben, dass es ein Morgen gibt, dass man den Gipfel erreicht und ihnen, wenn sie stolpern, die Hand zu reichen – bis in dieser Hand das eigene Kind ist und damit unsere Arbeit nicht mehr benötigt ist.

(Bilder: AI Generated via Pixlr)

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Willkommen, M.Sc. Psych. Mirjam Naudszus

Wir erweitern unser Team und heißen Mirjam Naudszus herzlich Willkommen. Sie verstärkt unser Kompetenzteam Psychologie ehrenamtlich und wird uns auch in der Vereinsarbeit unterstützen.

Ihr Masterstudium der Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie an der Universität Witten/Herdecke absolvierte sie mit Erfolg. Vorher hatte sie in Trier die Bachelorprüfung Psychologie ebenfalls mit Erfolg abgeschlossen.

Sie trägt daher seit 2014 den Titel B.Sc. Psychologin und seit 2020 den Titel Master of Science Psychologin.
Sie verstärkt das Beratungsteam am Telefon und wird auch vertiefte Arbeitsschwerpunkte im Bereich Manipulation von Kindern / Kindeswille / Gutachten setzen.
Aller Voraussicht nach wird sie ab Februar/März auch Verwaltungsarbeiten im Verein übernehmen.

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Jahresbericht 2023 Verein Erzengel

Jahresbericht Verein Erzengel 2023 – Missstände und Erkenntnisse

Der deutschlandweit tätige und in Frankfurt ansässige Verein Erzengel, gegründet 2022, veröffentlicht hiermit seinen Jahresbericht 2023. Die gewonnenen Erkenntnisse im Rahmen der satzungsgemäßen Aufgaben beziehen sich aus über 1000 Beratungen und einer Vielzahl von teils anwaltlich, teils durch Juristen unentgeltlich geführten Verfahren. Der Tätigkeitsbericht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder eine aussagekräftige Stichprobe, sodass es bei anderen Verfahren zu anderen Ergebnissen kommen kann. Die Kenntnis der konkreten Situation vor Ort, in den Herzen der Menschen und den Gerichtssälen ist Grundlage für unsere politische, fachliche Arbeit.

Der Verein Erzengel ist vor allem im Bereich des Familienrechts tätig. Satzungsgemäße Aufgabe ist die engagierte Interessenvertretung zur Wahrung von Grund und Menschenrechten. Dieses Ziel soll durch Öffentlichkeitsarbeit erreicht werden, Interessenvertretung, Fortbildungsangebote, Gemeinschaftsveranstaltungen, Beratungen und Rechtsberatungen, psychologische Unterstützung, Betrieb eines kostenfreien Hilfetelefones, wissenschaftlichen Diskurs und wissenschaftliche Arbeiten.

1.         Ziele

Die satzungsgemäßen Ziele konnten alle erreicht werden.

In der Öffentlichkeitsarbeit ist vor allem auf die Webpräsenz des Vereines hinzuweisen. Darüber hinaus wurden Plakataktion in Tübingen durchgeführt. Pressemitteilungen und Erfolgsnachrichten sowie zur Verfügung stellen von verschiedenen kostenfrei zugänglichen Formularen und Formulierhilfen konnten durchgeführt werden, um Betroffenen zu unentgeltlich zu helfen.

Die Interessenvertretungen und Beratung konnte durch eine Vielzahl von Präsenzveranstaltungen, weit über 1000 Beratungskontakte und unzählige Unterstützungs- und Vertretungskontakte erreicht werden. Teilweise konnten wir Anwälte weiterbilden und fachlich unterstützen in Bereichen, in dem diese kein vertieftes Wissen hatten. Wir konnten inzwischen auch Verfahrensbeistände und Ergänzungspfleger beraten und sichern hiermit die Qualität und die Qualifikation im Rahmen der Rechtsfortentwicklung.

Die Fortbildungsangebote sind im Jahr 2023 noch etwas zurückhaltend durchgeführt, für das neue Jahr sind mehr Seminare, Webinar der und Coachings angedacht. Angedacht ist eine Zertifizierung bei bestimmten absolvierten Fortbildungen für jedermann, aber auch für Rechtsanwälte und Richter.

Die persönlichen Beratungsangebote waren sehr gut besucht. Im Jahr 2024 soll dies fortgesetzt und gegebenenfalls ausgebaut werden.

Die psychologische Beratung und Betreuung ist bisher nicht in dem Umfang umgesetzt, wie angedacht. Für das Jahr 2024 ist daher eine Erweiterung der Berater und der Beratung angedacht.

Das Telefon wird hervorragend angenommen, auch hier ist eine Ausweitung des Angebotes fest eingeplant. Bisher wird das Telefon von vier verschiedenen Personen besetzt, auch dies wird ausgeweitet.

Im Bereich der Lobbyarbeit konnte einerseits durch die Verbindung von verschiedenen Fachprovisionen (Familienpsychologen, Aussagepsychologen, Psychiater und Juristen) der Wissensaustausch verbessert werden. Die begonnene politische Verknüpfung mit verschiedenen Landtagsfraktionen wird im Jahr 2024 fortgesetzt und intensiviert.

Der wissenschaftliche Diskurs wird erweitert durch wissenschaftliche Aufsätze, Herausarbeitung von Problemen und Lösungsansätzen und offenen Diskurs mit den Fachprovisionen.

2.         Konkrete Erkenntnisse

a)

Im Rahmen der oben dargestellten Tätigkeiten konnte eine Vielzahl von Problemen systematisiert und herausgearbeitet werden, die hier auszugsweise dargestellt werden sollen.

b)

Ein Problem ist es nach wie vor, dass es schwierig ist, das Gros der Betroffenen zu motivieren. Viele Selbsthilfegruppen neigen dazu, keine andere Meinungen zuzulassen. Dies steht der Rechtsfortbildung und dem wissenschaftlichen Diskurs im Wege. Hierzu gehören insbesondere unsachlich geführte Diskussionen, die es den Gerichten oftmals einfach machen, vertretbare oder teils sinnvolle Lösungsansätze als nicht beachtbar beiseitezuschieben.

c)

In der Beratung ist ein spannender Trend zu beobachten: Neben den bereits bekannten Problemen Gutachten, provozierte Streitigkeiten und provozierte Hochstrittigkeit ist die Tendenz erkennbar, verstärkt auf unbestimmte, aber bestimmbare Fachbegriffe wie Manipulation, Bindungsintoleranz, Hochstrittigkeit, aber auch psychiatrische Diagnosen zu setzen, ohne nachprüfbare Grundlagen für dieselben zur Verfügung zu stellen. Hier scheint bewusst mit der mangelhaften Fachkenntnis der Juristen und der durch solche Begriffe erzeugten Ängste gearbeitet zu werden, um schneller ans Ziel zu kommen.

d)

Standardliteratur, die den Professionen bekannt sein müssten, wird hierbei weitgehend ignoriert. Wesentliche Aufsätze wie „Zur Notwendigkeit professioneller Intervention bei Eltern-Kind-Entfremdung“, „Loyalitätskonflikte, Eltern-Kind-Entfremdung und Umgangsstreitigkeiten als juristische, gutachterliche und beraterische Krise – eine bindungs-dynamische Perspektive“ oder „Verdorbener Wein in neuen Schläuchen“ sind schlicht nicht bekannt, wissenschaftliche Expertise wird durch profanes Allgemeinwissen oder Wissen, das für solches gehalten wird, ersetzt.

Immer noch werden alte und nachvollziehbare Definitionen relevanter Begriffe wie Kindeswohl, Manipulation, Bindungsintoleranz nicht gekannt und damit weder die Fachliteratur von Dettenborn, Salzgeber, Balloff und anderen gelesen und verstanden. Das ist ein nicht tragbarer Zustand, der aber vor allem die Justizverwaltung betrifft, die Arbeitsplätze von Richtern verpflichtend hiermit ausstatten müsste.

e)

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit ist es nach wie vor, fehlerhafte Sachverhaltsdarstellung und fehlende Amtsermittlung der Jugendämter in der Unterstützung der Beratung der Gerichte darzustellen. Eine Vielzahl von Verfahren ließe sich vermeiden, wenn vorab ordentlich ermittelt und wahrheitsgemäß berichtet würde, wozu auch fehlende Kenntnis zählen würde. Dabei fällt es auf, dass die Gerichte mit entsprechender Kritik grundsätzlich nicht einverstanden sind und „ihre“ Jugendämter schützen, statt sich argumentativ und neutral hiermit auseinanderzusetzen. Es ist ein schwerer, aber nicht unmöglicher Weg, hier mit Beharrlichkeit die Gerichte zu überzeugen. Die Vielzahl der vom Verein und dem ihm angeschlossenen Juristen und Rechtsanwälten erreichten Erfolge spricht eine deutliche Sprache.

Dass sich Jugendämter nicht an gerichtliche Beschlüsse halten, muss dem Jahr 2023 ebenfalls zugeordnet werden und mit aller Schärfe für die Zukunft unterbunden sein. Auch Jugendämter können Kindesentziehung betreiben.

Autismus wird verstärkt in den Fokus der Jugendämter gerückt, ohne dass diese entsprechende Expertisen oder Fachkenntnis hätten. Dabei werden kindeswohlschädliche Maßnahmen wie Herausnahmen präferiert, die den regelhaften Lebensrhythmus, für Autisten überlebensnotwendig, ignorieren.

f)

Die Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten in Kindschaftssachen sind trotz des entgegenstehenden politischen und wissenschaftlichen Willens bei vielen Gerichten noch nicht anerkannt, obgleich sie den wissenschaftlich notwendigen Mindeststandard definieren. Teilweise muss man den Gerichten bereits den Namen Mindestanforderungen diktieren, in der Regel muss man jedenfalls inhaltlich auszuführen, weil diese Grundlage für Gutachtensverständnis nach wie vor nicht gelesen und nicht bekannt ist. Dabei spielt sicherlich die bekannte Überlastung der Gerichte eine Rolle, die sich aber nicht qualitativ auswirken darf. Die Justizverwaltungen werden hier gehalten sein, für eine Entlastung zu sorgen. Dabei ist erschreckend, dass viele Richter gar nicht wissen, wie sie an Sachverständige mit Qualifikation gelangen können. Die entsprechenden Listen und Suchmaschinen sind vielen unbekannt.

Leider wird regelmäßig eine fehlende Sachbehandlung der Verfahren durch fehlende Aktenkenntnis, Nichtlesen von relevanten Unterlagen oder Schriftsätzen und nicht kritisches Hinterfragen als Hauptursache der Qualitätsprobleme im Familienrecht ausgemacht.

g)

Die Digitalisierung der Justiz ist noch nicht durchgeführt. Teilweise herrschen bei bestimmten Amtsgerichten chaotischer Zustände, Akten werden mehrfach angelegt, Unterlagen nicht zur Akte gereicht und Ähnliches. Postlaufzeiten sind unkalkulierbar und im Hinblick auf die aktive Nutzungspflicht von Rechtsanwälten des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches nicht logisch begründbar. Positiv zu erwähnen ist die einfache Akteneinsicht in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg über ein Internetportal und der einfachen Möglichkeit, die ganze digitale Akte als PDF herunterzuladen. Wünschenswert wäre diese Möglichkeit in allen Bundesländern.

h)

Leider lassen sich aus den von uns vertretenen und beratenen Fällen auch willkürliche Entscheidungen der Gerichte nicht von der Hand weisen. Sorgerechtsentscheidungen in Umgangsverfahren zur treffen ist dabei ebenso wenig zulässig wie Menschen zu bedrohen oder falsche dienstliche Stellungnahmen in Befangenheitsverfahren abzugeben.

Ich darf wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass die oben dargestellten Erkenntnisse und Fehler niemals nur in einem Verfahren aufgetreten sind, sie würden sonst keinen Eingang in diesen Jahresbericht finden.

i)

Insbesondere von Anwälten wird nach wie vor der Streit zwischen den Eltern befeuert. Unsere Erfahrungen sind hier, dass eine Entkräftung von Beschuldigungen und ein Ignorieren von gegenseitigen Angriffen zu einer Entlastung des Verfahrens und damit auch der Kinder führt. Wir appellieren hier an alle Professionen, sich am Kindeswohl zu orientieren und dieses in der Argumentation in den Mittelpunkt zu stellen. Wegschauen ist insoweit keine Option.

Die in den Beratungen angesprochenen Fehler der Anwaltschaft sind nach wie vor fehlendes Engagement, fehlende Fachkenntnis, fehlender Wille, Beweismittel vorzulegen und fehlende Rechtskenntnis.

Die Defizite sind hier ebenso erschreckend wie die Verweigerung, teils notwendige Schritte einzuleiten. Teils werden Fristen falsch berechnet oder Beschwerdemöglichkeiten nicht gekannt.

k)

Die öffentliche Berichterstattung über Fälle gibt unserer Auffassung nach nicht den Erfahrungsschatz wieder, den wir machen durften. Weder gibt es eine systematische Benachteiligung von Müttern, wie es ein Teil der Presse deutlich machen möchte, noch ist tatsächliche Gewalt häufiger anzutreffen als behauptete oder erfundene Gewalt. Dabei scheuen viele Beteiligte unabhängig vom Geschlecht nicht davor zurück, das Kind als Waffe und Beweismittel einzusetzen. Dies wird von uns strikt abgelehnt und durfte ein kindeswohlschädliches und zutiefst bindungsintolerantes Verhalten darstellen.

In den nächsten Tagen berichten wir über unsere konkreten Pläne für 2024.

Frankfurt am Main, 02.01.2024

Michael Langhans

Der Verein

Erzengel ist eine engagierte Interessenvertretung zur Wahrung von Grund- und Menschenrechten insbesondere in familienrechtlichen Verfahren. Wir stehen für die Menschen ein. Und kümmern uns.

Gegründet 2022 versammelt der Verein Betroffene, aber auch Fachleute verschiedener Professionen. Durch das klare Bekenntnis zur verfassungsgemäßen Ordnung und den Menschenrechten setzt der Verein dort an, wo andere Versagen: Konkret, vor Ort, bei den Problemen und Menschen.

Mehr Informationen

Mehr Informationen erhalten Sie unter Tel. 015678/108665

michael.Langhans@erzengel.help

Michael Langhans ist Volljurist, langjähriger Experte in Sorgerechtsstreitigkeiten und Menschenrechtsaktivist. Er leitet den Verein

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Exklusiv: Formular „Triftige Gründe“ i.S. §1696 BGB

In Zusammenarbeit mit der Webseite unseres Vorstandes, der Seite Familienrecht by Michael Langhans, die sich vor kurzem mit „Triftigen Gründen“ beim Abänderungsantrag auseinandergesetzt hat, präsentieren wir Euch eine Formulierungshilfe bei „triftigen Gründen“ i.S. §1696 BGB.

Triftige Gründe

Triftige Gründe sind in §1696 I BGB definiert. Diese werden benötigt, um eine Abänderung eines Beschlusses oder eines Vergleiches i.S. des Gesetzes zu erreichen. Dabei ist der Maßstab strenger als beim Kindeswohl. Oftmals wird für Gerichte und Beschwerdegerichte, um eine schnelle Entscheidung herbeizuführen, verneint, dass triftige Gründe vorliegen, oftmals werden Erfolgschancen durch schlampige oder vorschnelle Antragsstellungen gemindert.

Der Maßstab ist strenger als beim Kindeswohl.

Michael Langhans

Formular für triftige Gründe

Eine Beispielformulierung überreichen wir Euch hier:

Wie bei allen Formularen gilt, dass diese nur partiell übernommen werden können. Es kommt immer auf den konkreten Einzelfall an. Wichtig ist, dass man nur Aspekte verwendet, die dem Kindeswohl relevant vorgehen und nicht „jede“ Änderung. Daher sollte man auch schlechtes erwähnen. Nur so erhält man die Erfolgschancen hoch.

In der Regel reicht es auch nicht aus, nur auf die falsche Situation früher abzustellen oder auf die Problembeseitigung, insbesondere wenn Eltern miteinander streiten.

Fragt Euch also selbstkritisch, ob ihr schon jetzt eine Abänderung beantragt oder ob man nicht einfach wartet bis bessere Argumente vorliegen.

Beratung

Jedermann kann sich bei uns kostenfrei und unverbindlich beraten lassen.

Danksagung

Diese Muster wären nicht ohne die finanzielle und tatsächliche Unterstützung unserer Mitglieder möglich geworden. Unsere wissenschaftliche, aufklärende und politisch einflussnehmende Arbeit wird unermüdlich fortgesetzt. Wir würden uns freuen, wenn auch Sie/Du unsere Arbeit durch eine Mitgliedschaft unterstützt.

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Willkommen, drei Engel für Erzengel!

Aras, Idalia und Veronica sind die drei jüngsten Engel im Verein Erzengel. Wir begrüssen von Herzen diese drei neuen Erdenbürger und versichern, dass wir für sie und für alle während einer aktiven Mitgliedschaft im Verein geborenen Kinder immer engagierter Helfer und Verfechter ihrer Grund- und Menschenrechte sind – garantiert.

Willkommen, Aras, Idalia und Veronica!

Den stolzen Eltern gratulieren wir und wünschen viel Freude auf dem weiteren Lebensweg.

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Erfolg: Jugendamtsmitarbeiter vor Landgericht München I besiegt

In einem einstweiligen Verfügungsverfahren konnte unser Anwaltsteam wie von Sinne(r)n und berauscht den Jugendamtsmitarbeiter vor dem Landgericht München I besiegen und den Antrag auf Erlass eines Maulkorbs abwehren. Dabei hat das Landgericht München I (Az. 26 O 10959/23) eine Zuständigkeit angenommen, obwohl unserer Auffassung nach für den Streit Mitarbeiter Jugendamt in seiner Amtsrolle gegen Elternteil das Verwaltungsgericht zuständig wäre. Die Entscheidung des Landgerichts München I kann insoweit auch zitiert werden, wenn eine Klage vor dem Landgericht anstrengt wird gegen Aussagen eines Jugendamtsmitarbeiters.

Der Antrag in München war aus vielen Gründen unzulässig und unbegründet; trotzdem hatte das Landgericht zuerst die Anträge des Jugendamtsmitarbeiters,

  1. der/die Antragsgegner:in xxx zu verpflichten, es zu unterlassen, sich in der Angelegenheit des Kindes xxx an die Eltern des Antragstellers xxx, zu wenden und zwar in jedweder Form, weder mündlich noch schriftlich noch in sonstiger Weise;
  2. der/die Antragsgegner:in xxx zu verpflichten, es zu unterlassen, im gesellschaftlichen Umfeld der Familie xxx – insbesondere im Dorf xxx – die Amtstätigkeit des Antragstellers xxx zu skandalisieren mit dem Ziel, Druck auszuüben, um seine Ablösung vom Fall Sohnes xxx zu erreichen;
  3. (…)

Weder war ein vollstreckungsfähiger Antrag vorhanden, noch bestand eine Wiederholungsgefahr, noch war Eilinteresse gegeben.

Dank des engagierten Vertretens der Anwaltskanzlei Bayr aus München unter der Anleitung unseres Vorstandes sowie der wunderbaren Terminsvertretung von RAin Mager konnten wir diesen herausragenden Erfolg für unser Mitglied erstreiten, der Eilantrag musste für erledigt erklärt werden und entfaltet keine Wirkung mehr

.

Im Rahmen unserer satzungsgemäßen Aufgaben unterstützt unser Team aus Rechtsanwälten, Juristen, Pädagogen und Psychologen und berät – gerne auch Dich:

https://herzengel.charity/verein/mitgliedschaft/
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