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Intern

Einladung Jahreshauptversammlung

Liebe Mitglieder,

wie bereits per eMail darf ich nochmals jeden von Euch zur Jahreshauptversammlung einladen.

Diese findet am 29.04. ab 18 Uhr in der Fuchstanzstr. 120 in Frankurt statt.

Die Tagesordnung könnt Ihr online in unserer Mitgliederplattform einsehen unter diesem Link.

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Verein

Bitte Dokumente per PDF vor Beratung senden!

Ich möchte an dieser Stelle mitteilen, welche Informationen zur Hilfe/Beratung notwendig sind mit der Bitte, Dokumente per PDF vor Beratung zu senden. Ich erlebe in letzter Zeit immer wieder, dass Beratungen nicht ergiebig genug sind, weil uns notwendige Informationen nicht vorab mitgeteilt sind.

Dabei ist jede Beratung und jede Hilfe nur so gut wie die Informationen, die wir vorher haben.

Und: Ein Anspruch auf einen zweiten Termin hat man nicht, wenn man selbst versäumt hat die Unterlagen vorzulegen vor dem Beratungstermin.

Welche Dokumente und Informationen zur Hilfe/Beratung benötigt werden

Grundsätzlich haben wir lieber zuviele als zu wenige Informationen und Dokumente. Denn etwas Unwichtiges nicht beachten ist leichter, als ohne Informationen etwas zu erfinden.

Wichtig ist alles negative!

Bitte gebt uns auch ausreichend Zeit, die Unterlagen zu lesen. Eine Stunde vor Termin lässt keine Zeit, die Unterlagen zu lesen und Dokumente zu bearbeiten.

Also:

  • Beschlüsse
  • Gutachten
  • Anträge Jugendamt

Informationen zur Hilfe/Beratung bei Gutachten

Hier benötigen wir

  • den Beweisbeschluss und
  • das Gutachten

digital.

Informationen zur Hilfe/Beratung bei Inobhutnahmen Jugendamt

Bei Inobhutnahmen des Jugendamtes benötigen wir

  • den Verwaltungsakt/die Inobhutnahmebescheinigung des Jugendamtes (§42 SGB VIII) und
  • einen Widerspruch, wenn es den gibt,
  • ggf. auch den Antrag auf Herstellung der aufschiebenden Wirkung
  • Gefahreneinschätzung nach §8a SGB VIII
  • Antrag des Jugendamtes an das Familiengericht

Informationen zur Hilfe/Beratung bei Beschlüssen oder einstweiligen Anordnungen

Hier benötigen wir

  • den Beschluss
  • den Antrag des Jugendamts
  • Stellungnahme Verfahrensbeistand
  • Gutachten
  • negative Beweismittel (Aussagen, Vermerke etc.)

Wie darf ich euch die Informationen zukommen lassen?

Informationen bitte ausschließlich als digitales Format und ausschließlich als PDF zukommen lassen.

Bitte dafür sorgen, dass nicht jede Seite ein einzelnes PDF ist, sondern Schreiben/Beschlüsse/Gutachten je ein PDF ist.

Hierzu gibt es HandyApps wie z.B. Microsoft Lens oder andere PDF Scanner

Andere Formate wie Bilder können nicht verarbeitet werden.

Briefzusendungen bitte nur nach Absprache mit uns; dies ist nur im Ausnahmefall möglich, wobei wir niemals Unterlagen zurücksenden sondern nach Nutzung vernichten.

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Presse

Richtigstellung zu „Eltern entführen Kinder aus Hamburger Schutzhaus“: Es lag keine Entführung vor

Pressemitteilung 2/23 des Vereins Erzengel, Frankfurt

Die Presseberichterstattung über eine Mutter und einen Vater, die ihre Kinder aus einem Hamburger „Schutzhaus“ entführt haben sollen, sowie die dieser zugrundeliegenden polizeilichen Suchmaßnahmen waren falsch und desinformieren bewusst und zum Nachteil der beiden Kinder und der Eltern die Öffentlichkeit.

Rechtlich kann ein Elternteil seine Kinder innerhalb Deutschlands nicht entführen, allenfalls entziehen“, so der Vorstand des Vereins Erzengel, Michael Langhans. „Doch auch diese engen Voraussetzungen einer Entziehung liegen nicht vor. Die Presse und die Öffentlichkeit wurden unserer Auffassung nach bewusst falsch informiert, um illegitimes Vorgehen eines außer Kontrolle geratenen Jugendamtes nachträglich zu rechtfertigen. Das Kindeswohl, aber auch die Elterngrundrechte werden so mit Füßen getreten,“ so der Experte und Buchautor Langhans.

Tatsächlich gab es bis zum Zeitpunkt der Selbstrückführung der Eltern keine, insbesondere nicht rechtskräftige gerichtliche Entscheidung und keinen den Eltern bekanntgegebenen Inobhutnahmebescheid samt schriftlicher Anordnung der sofortigen Vollziehung, so dass der Widerspruch der Mutter gegen die Unterbringung aufschiebende Wirkung hatte. Das heißt, die Eltern konnten rechtlich tun, was immer sie für richtig gehalten haben. Die Eltern haben also legal von ihren Grundrechten einschließlich dem Recht auf Umgang ohne Beschränkungen Gebrauch machen konnten.

Solche Falscheinschätzungen der Rechtslage, wie durch die Hamburger Behörden, sind immer wieder an der Tagesordnung, wie vergleichbare öffentlich dokumentierte Fälle beweisen.

Eine akute Gefährdung der Kinder ist zum Zeitpunkt der Handlungen des Jugendamtes aufgrund vorliegender Dokumente ausgeschlossen gewesen. Zudem waren die Kinder beim Vater und bei der Großmutter in besten Händen.

Alleine aus der Tatsache, dass der Vater nicht deutscher Staatsbürger ist, kann man wohl kaum eine Erziehungsfehleignung schließen“, äußert sich Langhans deutlich. „Wir erleben recht häufig, dass die verfassungsrechtliche Position von Vätern in Verfahren ebenso missachtet wird wie der Gewaltschutz von Müttern im Sinne der Istanbul-Konvention.

Warum gleichwohl von Seiten der Polizei eine Öffentlichkeitsfahndung initiiert wurde, ist unklar. Soweit die Polizei gegenüber Tag24 geäußert haben soll, ob es sich im Hinblick auf das ‚Mitnehmen‘ der Kinder um eine Entziehung Minderjähriger im strafrechtlichen Sinne handelt, stehe noch nicht abschließend fest, wird hierdurch bereits eingeräumt, dass es keine Befugnis für das Eingreifen der Polizei oder eine die Kinder schädigende Öffentlichkeitsfahndung gab. Das Verwaltungsgericht Hannover, 3 B 446/23, hat insoweit klargestellt, dass während eines laufenden familiengerichtlichen Verfahrens zwangsweise Herausnahmen ohne familiengerichtliche Anordnung unzulässig sind. Die Polizei kann sowieso nur dann den Gerichtsvollzieher als ausschließliches Vollstreckungsorgan des Familiengerichtes unterstützen, wenn es eine solche familiengerichtliche Herausgabeanordnung gibt, VGH München, 10 B 22.798. In diesem Fall haben daher verschiedene Behörden schlicht, aber auch konsequent versagt.

Kritisch sehen die Kinder- und Familienschützer des Vereins Erzengel insbesondere die Information der Öffentlichkeit mit Informationen aus dem nichtöffentlichen Verfahren. „Wer 99Maßnahmen unter dem Deckmantel des Kindeswohles durchführt, sollte dieses nicht mit Füßen treten.“

Kinderschutz ist wichtig, er darf aber nicht dazu führen, dass rechtsgrundlos und unnötig Kinder herausgenommen werden, soweit geeignete Betreuungspersonen aus der Familie zur Verfügung stehen, egal ob eine Gefährdung besteht oder nur vermutet wird.

Der Vorsitzende des Vereins hat nunmehr die unentgeltliche Vertretung der Rechte der Eltern übernommen.

Fortbildungsangebot an Presse und Polizei

Der Verein selbst bietet eine Fortbildung für Polizei und Presse über familien- und verwaltungsrechtliche Grundlagen sowie populäre Irrtümer bei der Unterstützung des Jugendamtes durch die Polizei unentgeltlich an. Interessenten wenden sich insoweit an help@herzengel.charity

Frankfurt am Main, 21.03.2023
Der Vorstand

Der Verein

Erzengel ist eine engagierte Interessenvertretung zur Wahrung von Grund- und Menschenrechten insbesondere in familienrechtlichen Verfahren. Wir stehen für die Menschen ein. Und kümmern uns.

Gegründet 2022 versammelt der Verein Betroffene, aber auch Fachleute verschiedener Professionen. Durch das klare Bekenntnis zur verfassungsgemäßen Ordnung und den Menschenrechten setzt der Verein dort an, wo andere Versagen: Konkret, vor Ort, bei den Problemen und Menschen.

Mehr Informationen

Mehr Informationen erhalten Sie unter Tel. 015678/108665

Den Vorsitzenden erreichen Sie per eMail direkt unter Michael.Langhans@herzengel.charity

Michael Langhans ist Volljurist, langjähriger Experte in Sorgerechtsstreitigkeiten und Menschenrechtsaktivist. Er leitet den Verein zusammen mit seinem Team.

Weiterer Verteiler: Open-PR

Update:

Inzwiscchen ist ein Beschluss mit Datum 15.03. aufgetaucht und ein Inobhutnahmebescheid mit Datum 17.03.

An der Rechtmäßigkeit der Selbstrückführung der Mutter ändert dies aber nichts.

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Verein

Rückblick auf die 4. offene Beratung Erzengel in Frankfurt

Gestern am 11.03. fand unsere vierte offene Beratung seit Oktober 2022 statt in Frankfurt. Diesmal waren fast alle Beratungstermine ausgebucht, und viele Besucher blieben zum Meet & Greet weit über die Beratungszeit hinaus. Die Veranstaltung war ein voller Erfolg, viele Adressen und Telefonnummern wurden ausgetauscht, es wurde gemeinsam gelacht und geweint, gesprochen und geschwiegen.

Fast alle Beratungstermine ausgebucht

Auch die vierte offene Beratung in Frankfurt am Main war daher ein voller Erfolg, von den Besucherzahlen her sicherlich der größte. Eine Bitte gleichwohl an alle, die Termine buchen: Bitte bucht diese nur, wenn ihr sie auch sicher wahrnehmen könnt. Es ist sehr ärgerlich, wenn kurzfristig Termine abgesagt werden; dadurch verhindert ihr, dass andere an den Beratungen teilnehmen und ihre Probleme besprochen werden können.

Ein Teil der Besucher, Freunde und Mitglieder im Meet & Greet beim Sprechen und Fachsimpeln

Entgegen des obigen Bildes waren auch viele Frauen anwesend, das Geschlechterverhältnis war paritätisch. Nur die anwesenden Hunde waren noch in geringer Zahl vertreten.

Ausblick auf die nächste offene Beratung am 22.04.2023

Die nächste offene Beratung findet dann im April wieder in Frankfurt am Main statt und zwar am 22.04.2023, dann mit einem noch besseren Programm und einigen besonderen Aktionen, statt.

Wie immer freuen wir uns auf alle Besucher, Freunde und Mitglieder.

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Verein

Einmalige kostenlose Beratung für Nichtmitglieder

Liebe Mitglieder, Freunde und Besucher von Erzengel. Ich muss heute noch einmal auf einen wesentlichen Fakt hinweisen: Die kostenfreie Beratung ist grundsätzlich einmalig. Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch hierauf. Wenn wir also keine Kapazitäten haben oder der Berater aus sonstigen Gründen die Beratung ablehnt, ist das ok. Eine Verpflichtung besteht nur bei Mitgliedschaft, für die Mitglieder da zu sein.

Kein Anspruch auf kostenfreie Beratung

Wir sind ein Verein, d.h. die Mitglieder tragen die Kosten unseres Telefons, der Webseite usw. und leisten viele ehrenamtliche Stunden im Monat. Da unsere Kapazitäten beschränkt sind, können wir daher keine dauerhafte kostenfreie Beratung für jedermann anbieten. Zudem erfolgt unsere Beratung durch Volljuristen und Fachleute, nicht durch „irgendjemand“.

Andere Angebote gibt es einmal die Woche

Die Stiftung Alltagsheldinnen z.B. bietet ihr Angebot für 3 Stunden je Woche an, und zwar nur Donnerstags. Wir hingegen bieten sieben Tage die Woche Termine an, weit über 40 Stunden (außer wenn unsere Berater bei Terminen unterwegs sind) und ggf. auch außerhalb der angebotenen Zeiten.

Wem also unser Angebot nicht zusagt, kann sich anderweitig umsehen. Ob er dort schneller und mehr Termine (und bessere! Beratung) erhält, kann jeder selbst herausfinden.

Kostenfrei!

Unsere Beratung ist kostenfrei, aber eben nicht unbeschränkt. Und sie verursacht durchaus Kosten: Büro, Telefon, Internet, der Buchungskalender…

Bei mir in Bayern gilt der Satz: Was nichts kostet, ist nichts wert.

Es ist also auch eine Frage des Respektes, nicht einfach nur alles kostenfrei zu fordern.

Selbst wenn wir also die Kapazitäten haben würden, würden wir uns nicht „unbeschränkt“ und „umsonst“ verkaufen. Wir schulden dies auch den Mitgliedern, die unseren Verein tragen. Ein Danke an alle, die dazu beitragen, dass es dieses Projekt gibt!

Manche Fragen kann man zudem auch im Internet recherchieren. Oder wenn Ihr einen Anwalt habt, fragt diesen.

Wir helfen gern. Und kümmern uns!

Wir beraten gerne, derzeit über 100x pro Monat mit stark steigender Tendenz. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir bei Verstoß gegen unsere Regularien Gespräche ablehnen oder Termine absagen müssen.

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Verein

Rückblick Vortrag Vater-Rat

Gestern fand zusammen mit Vater-Rat ein Vortrag zu Gutachten aus rechhtlicher Sicht statt. In der Spitze nahmen über 40 Leute teil. Die Veranstaltung und der Vortrag unseres Vorstandes Michael Langhanns kann daher nur als voller Erfolg bezeichnet werden.

Mitglieder des von Stephan Gutte gegründeten Vater-Rats und Eltern-Rat erfuhren nicht nur neue Aspekte, wie man auch während der Begutachtung Einfluss auf dass Gutachten nehmen kann. Es wurden auch Möglichkeiten vor Beginn der Begutachtung und nach Ende der Begutachtung besprochen.

Zudem hatten die anwesenden Personen viele Gelegenheiten, um auch konkrete Fragen zu stellen, die weitestgehend beantwortet wurden.

Die Resonanz der Teilnehmer war vollumfänglich positiv. Die Kooperation des Vater-Rat und von Erzengel war daher ein voller Erfolg, Wiederholungen nicht ausgeschlossen.

Wir selber von Erzengel planen schon seit Ende letzten Jahres Webinare. Bitte teilt uns mit, welche Themen Euch interessieren und kommentiert dazu unter diesem Beitrag. Unsere Webinare werden in kleinen Gruppen erfolgen, so dass gezielter auf die konkreten Belange eingegangen werden kann.

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Verein

Erzengel Whats App Community

Für den schnellen Austausch zwischen den Mitgliedern, den Professionals und auch Betroffenen, die (noch) nicht Mitglieder sind, steht nun die Erzengel Whats App Community zur Verfügung.

In Whats App erreicht Ihr die Erzengel Community über den Einladungslink hier und danach über die „Personen“ oben links:

Sie dient als Ergänzung zu unserer Mitgliederplattform auf Kurabu. Letztere ist für die Sacharbeit besser geeignet und sicher. Auf Kurabu können nur Mitglieder miteinander diskutieren.

Gleichwohl hat die Gegenwart gezeigt, dass wir eine schnelle und unkomplizierte Möglichkeit der Abstimmung brauchen.

Wir freuen uns, wenn Ihr die Community und die Gruppen mit Leben erfüllt. Denn die Erzengel Whats App Community ist nur so gut, soweit Ihr Euch einbringt.

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Erfolg: Umgangsausschluss aufgehoben

Erfolg auf ganzer Linie: Die kostenlose Vertretung einer Mutter durch unseren Vorstand Michael Langhans vor dem Amtsgericht Zweibrücken hat innerhalb kürzester Zeit zu einer Aufhebung des Umgangsausschlusses geführt. Die hervorragende Zusammenarbeit mit dem Verein „Nein lass das!“ hat damit erste Früchte getragen.

„Leider hat sich auch in diesem Fall herausgestellt, dass nicht alle Aussagen eines Jugendamtes zwingend richtig sein müssen,“ so Michael Langhans, Volljurist und Experte in Sorgerechtsangelegenheiten.
Die Aussagen des Gerichtes, dass sich die Ausführungen des Jugendamtes (…) als unzutreffend erwiesen haben, ist in ihrer Deutlichkeit selten. Danke an ein Gericht, das klare Worte findet. Das staatliche Wächteramt muss sich hier fragen lassen, ob es seinem Schutzauftrag mit Unwahrheiten nachkommen kann.“

Der Fall zeigt insoweit, dass private Initiativen wie „Nein lass das“ oder „Erzengel“ wichtige Bausteine sind, um das Wohl des Kindes und der Familie in der Verwirklichung des Grundrechts auf Familie aus Art. 6 II GG und des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens i.S. Art. 8 EMRK sicherzustellen. Denn oftmals gelingt es der Anwaltschaft, Jugendämtern und Jugendhilfeträgern nur unzureichend, diese elementaren Rechte zu erkennen und sicherzustellen.

Tenor des Beschlusses

Unterstützen auch Sie unsere Vereinsarbeit durch eine Mitgliedschaft.

Auch der Verein „Nein lass das!“ freut sich über Unterstützung.

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Verein

Livestream mit Josefine Barbaric

Gestern war unser Vorstand Michael Langhans zusammen mit Josefine Barbaric auf Instagram im Livestream im Gespräch, um den Verein Erzengel vorzustellen und um über unsere Arbeit, aber auch Probleme in Verfahren rund um Kinderschutz und Kindeswohl zu sprechen.

Den Livestream könnt Ihr auf dem Instagram-Profil von Josefine nachschauen und kommentieren:

Über den Verein „Nein lass das“ könnt Ihr Euch ebenfalls informieren.

Wie fandet Ihr den Livestream?

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Verein

Hilfe in Rheinland-Pfalz mit „Nein lass das!“

Zusammen mit dem Verein „Nein lass das!“ unterstützt der Verein Erzengel eine betroffene Mutter in Rheinland-Pfalz. Der Notfalleinsatz war notwendig geworden, nachdem der bisherige Rechtsvertreter eine weitere Tätigkeit nicht erfalten konnte. Für unseren Vorstand Michael Langhans ist die gesamte Situation ein untragbarer Zustand:

„Eine Ladungsfrist von weniger als einer Woche ist insbesondere bei einem hochemotionalen und -komplexen Thema wie Kindeswohl unopassend. Postzustellung, Anwaltssuche und Terminsabsprache und sonstige Aspekte vorbereiten ist nicht mal eben so zu tätigen. Insbesondere wenn keine akute Gefahr vorliegt wie hier – dann hätte das Gericht ja ohne Anhörung entschieden – ist solch eine Verfahrensgestaltung unfair.“

Insoweit hat sich unser Vorstand bereit erklärt, auf Vermittlung des Vereins „Nein lass das!“ und deren Vorständin Josefine Barbaric unentgeltlich die betroffene Mutter zu begleiten.

Aufklärung und Engagement, das bei den Menschen ankommt, spielen in beiden Vereinen die überragende Rolle. Bei uns geht es nicht um Geplänkel auf Facebook – sondern um Zivilcourage und konkrete Hilfe „auf der Straße“. Diesmal gibt es Hilfe in Rheinland-Pfalz.

Benötigst auch Du Unterstützung oder Hilfe?

Unser kostenfreies Beratungstelefon steht Jedermann zur Verfügung.

Mehr Infos über „Nein lass das!“

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