Zusammen mit dem Verein „Nein lass das!“ unterstützt der Verein Erzengel eine betroffene Mutter in Rheinland-Pfalz. Der Notfalleinsatz war notwendig geworden, nachdem der bisherige Rechtsvertreter eine weitere Tätigkeit nicht erfalten konnte. Für unseren Vorstand Michael Langhans ist die gesamte Situation ein untragbarer Zustand:
„Eine Ladungsfrist von weniger als einer Woche ist insbesondere bei einem hochemotionalen und -komplexen Thema wie Kindeswohl unopassend. Postzustellung, Anwaltssuche und Terminsabsprache und sonstige Aspekte vorbereiten ist nicht mal eben so zu tätigen. Insbesondere wenn keine akute Gefahr vorliegt wie hier – dann hätte das Gericht ja ohne Anhörung entschieden – ist solch eine Verfahrensgestaltung unfair.“
Insoweit hat sich unser Vorstand bereit erklärt, auf Vermittlung des Vereins „Nein lass das!“ und deren Vorständin Josefine Barbaric unentgeltlich die betroffene Mutter zu begleiten.
Aufklärung und Engagement, das bei den Menschen ankommt, spielen in beiden Vereinen die überragende Rolle. Bei uns geht es nicht um Geplänkel auf Facebook – sondern um Zivilcourage und konkrete Hilfe „auf der Straße“. Diesmal gibt es Hilfe in Rheinland-Pfalz.
Seit wenigen Tagen hängt unser Plakat in Tübingen mit dem Titel „Mein Gott Walter“ – gegen unnütze Kosten zur Aufklärung von Jugendamtsversäumnissen und für direkte Hilfe für Missbrauchsopfer.
Wir würden uns freuen, wenn Ihr die Plakate entdeckt, wenn Ihr ein Photo schießt und dieses an help@herzengel.charity sendet oder uns bei einem solchen Bild auf Instagram mit @erzengelverein verlinkt.
Die Aktion Plakat in Tübingen ist nur ein weiterer Schritt für Aufklärung und Transparenz, für die Erzengel steht.
Opferhilfe jetzt!
Der Verein Erzengel hatte bereits zum Thema Opferhilfe Stellung genommen vor der Plakataktion in Tübingen:
Mit unserer Plakataktion wollen wir ein Zeichen setzen. Wie findet Ihr sie Aktion? Welche weiteren Aktionen wünscht Ihr Euch? Kommentiert bitte mit uns in den Kommentaren.
Unser offenes Treffen in Tübingen nicht vergessen!
Bitte unser offenes Beratungstreffen am 04.02.2023 in Tübingen nicht vergessen. Wir freuen uns auf Euch!
Wir planen die Einführung eines Onlinestammtisch, der mit den Onlinetools „Jitsi“ oder „Senfcall“ durchgeführt werden wird.
Bei einem solchen Treffen könnt Ihr Euch mit Gleichgesinnten unterhalten, besprechen und mehr.
Habt Ihr Interesse daran? Wenn ja, wie oft (wöchentlich, monatlich) soll so ein Onlinestammtisch stattfinden? An welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten wollt Ihr solche Treffen stattfinden lassen?
Der Verein Erzengel fordert für die betroffenen Opfer des Missbrauchsskandals in Tübingen eine unbürokratische Opferhilfe. 259.000 € „Aufklärungskosten“, die dank verweigerter Unterlagen fehl geht, stehen 0 € Opferhilfe gegenüber . Dies ist der eigentliche Skandal!
Spiegel berichtet über Missbrauchsskandal in Tübingen
Der Spiegel berichtet heute in der Ausgabe 2/2023 über den Missbrauchsskandal in Tübingen. Was war passiert? In staatlicher Obhut wurden drei Kinder vom Pflegevater missbraucht. Trotz der eindringlichen Warnungen der Psychologin Gudrun Overberg wurde viel zu spät gehandelt. Zwar wurde letztlich der Pflegevater verurteilt und inhaftiert. Die Frage ist aber, hätte der Schaden verhindert werden können?
Strafrechtliche Ermittlungen gegen Landrat Walter ergebnislos
Die Ermittlungen gegen Landrat und Mitarbeiter des Jugendamtes wurden eingestellt. Obwohl alamierende Hinweise durch die Psychologin Overberg gegeben wurden, verhallten diese lange ungehört. Bereits 2010 hatte diese erste Verdachtsmomente gemeldet. Zur Verureilung kam es erst 2021 – 11 Jahre später.
2014 hatte es ein betroffenes Kind geschafft, sich aus dieser Pflege“familie“ herauszuhungern.
Verantwortung dafür soll nun niemand übernehmen?
Wie kann es sein dass niemand Missbrauch mitbekommt?
Es ist weder nachvollziehbar, dass niemand solchen systematischen Missbrauch mitbekommt noch dass dieser nicht zu verhindern gewesen wäre. Es ist insbesondere nicht hinnehmbar, wie der Spiegel berichtet, dass eine sorgfältige Auswahl von Pflegeeltern nicht erklärt werden kann. Vorallem aber kann es nicht sein, dass man über 259.000 € für eine Aufklärung investiert, die man dann torpediert, während die Betroffenen finanziell im Stich gelassen werden. Ob dies weiteren emotionalen Missbrauch darstellt, mag jeder für sich selbst entsccheiden.
Echte Opferhilfe für die Missbrauchsopfer in Tübingen jetzt
Der Verein Erzengel fordert echte Opferhilfe für die Missbrauchsopfer. Wer 259.000 € für wertlose, torpedierte Aufklärung aufwenden kann, kann dies auch für Opferhilfe.
Echte Hilfe statt Kostenirrsinn – andere Städte machen das vor und stellen Soforthilfe zur Verfügung.
Hierauf weisen wir auch in unserer Pressemitteilung zum Thema hin:
Schreibe für Familienrechte ist eine Mailingliste in Anlehnung an die Kampagne „Write for Rights“ von Amnesty International. Fordere auch Du Deine Rechte und Gerechtigkeit im Familienrecht ein.
„Schreibe für Familienrechte“ ist eine Mitmachplattform, die Deiner Stimme Gewicht gibt.
Wie funktioniert Schreibe für Familienrechte
Ihr erhaltet monatlichWir geben regelmäßig eine Webadresse und eine eMailadresse/Telefaxnummer, um an Redaktionen oder Parteien zu bestimmten Themen eine Meinung zu teilen.
Gemeinsame Leserbriefe oder Meinungen verstärken die Aussagekraft. Je mehr Menschen mitmachen, umso schwerer wird es für Journalisten unnd Politiker, die Stimme des Volkes nicht zu hören. Presse und Politik muss wissen, dass wir sie beobachten.
Wie nehme ich an Schreibe für Familienrechte teil?
Du erhälst dann regelmäßig eine E-Mail mit einem Zeitungsartikel, einem Social-Media-Beitrag oder einer sonstigen Quelle mit Kontaktdaten, an die bis zu einem bestimmten Datum ein Leserbrief oder eine Meinung gesendet werden soll.
Mit nur 10 Minuten Zeit im Monat kann jeder teilnehmen und die Macht des Volkes verdeutlichen.
Bitte bleibt dabei höflich und bestimmt, um die Glaubwürdigkeit dieser Aktion zu verdeutlichen.
Lade Freunde und Familie ein, teilzunehmen!
Amnesty International schreibt hierzu:
The world needs more people to turn their outrage into action, to invite their friends and family to participate, to get involved, and demand equality and justice from their governments.
Die Welt benötigt mehr Menschen, um Empörung in Handlungen umzusetzen, um Freunde und Familie zur Teilnahme einzuladen, diese zu involvieren, um endlich Gleichheit und Gerechtigkeit einzufordern.
Dem ist gerade nichts im Familienrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz hinzuzufügen.
Bisher ist unser erfolgreiches Beratungs- und Kummertelefon vorallem rechtlich beratend tätig. Doch was wäre, wenn auch andere Fachprofessionen für Euch buchbar wären? Möchtet Ihr auch unkompliziert mit Psychologen sprechen, nicht nur mit Juristen?
Psychologen sprechen
Wollt Ihr auch Psychologen sprechen? Für diese würde es eigene Termine geben, die gebucht werden können. Einen Teil der Kosten würde insoweit der Verein tragen, ob und in welcher Höhe eine Art Selbstbeteiligung anfällt, wird ggf. noch entschieden.
Vorher aber eben die Frage an Euch: Wollt Ihr, dass wir einen solchen Service auch anbieten? Sollten wir ggf. noch versuchen, diesen Service auf weitere Professionen auszudehnen? Was würdet Ihr Euch wünschen?
Onlinestammtisch?
Gerne sind wir auch bereit, einen „Onlinestammtisch“ einzuführen oder andere Dinge. Wir sind offen für viele Möglichkeiten, wir sind nicht gebunden durch starre Vereinsstrukturen. Bringt Euch ein und werdet ggf. Mitglied!
Beteiligt Euch!
Kommentiert unter diesem Beitrag, was Ihr Euch wünscht und was wir noch einführen sollen.
Unsere Beratungshotline
Mehr Infos zu unserer Beratungshotline unter 015678/108800 erhaltet Ihr hier:
Presseanfrage 2023/1 in Sachen familienpsychologische Gutachten in Baden-Württemberg und dem Vorwurf von „Sonderregeln“ in diesem Bundesland
„Anfrage zur ständigen Praxis bei familienpsychologischen Gutachten in Baden-Württemberg
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Hxxx, sehr geehrter Herr Sxxx, sehr geehrter Herr Dr. Sxxx, sehr geehrter Herr Sxxx,
Bekanntermaßen ist Prof. Dr. G in vielen Verfahren in Baden-Württemberg als Gutachter tätig. Hierbei lässt er die Gutachten oftmals von Dritten – meist ohne Änderung der Beweisbeschlüsse – erstellen. Durch seine „Leistungen“, die das Land Baden-Württemberg erheblich alimentiert, ist mindestens ein Todesfall begünstigt.
Nunmehr lässt er sich in einem der Haftungsverfahren, die wir begleiten, ein wie folgt:
„Es entspricht der ständigen Übung der Gerichte in Baden-Württemberg, dass Gutachtenaufträge grundsätzlich an die leitenden Ärzte der entsprechenden Abteilungen erteilt werden und diese entscheiden, von welchem Arzt das Gutachten erstellt wird. Dementsprechend …übliches Vorgehen seit vielen Jahren, dass die Gutachtenaufträge von den Gerichten an ihn adressiert werden und dann an die geeigneten Kollegen in der Gutachterstelle weitergegeben werden.“
Ich bitte daher um Beantwortung der folgenden Fragen:
Gibt es in Baden-Württemberg eine Praxis, dass ein Gutachter selbstständig entscheidet, dass Dritte ein Gutachten für den bestellten Gutachter durchführen dürfen?
Wie häufig hat Prof. Dr. G. solche Gutachten unter Verstoß gegen zwingendes Prozessrecht erstellt oder erstellen lassen?
Welche Beträge aus der Landeskasse hat Herr Prof. Dr. G. seit 2012 für seine Gutachten erhalten, davon bitte zu trennen nach Gutachten, die er alleine, Gutachten, die er nach ordentlicher (konkludenter) Beweisbeschlussänderung mit Dritten erstattet hat und die er ohne eine solche Änderung erstattet hat.
Wieviele OEG Verfahren sind betreffend G.-Gutachten anhängig?
Wieviele Haftungsverfahren sind nach §839a BGB in Baden-Württemberg anhängig?
Gibt es Ermittlungsverfahren gegen Prof. Dr. G. wegen der Weitergabe von Nichtöffentlichen Verfahrensunterlagen an Dritte, wenn ja wieviele?
Diese Beantwortung ist für unsere Mitglieder, davon viele Betroffene und auch Hinterbliebene, von höchstem Interesse. Ich bitte um Erledigung bis zum
Geschwistertrennung in staatlicher Obhut gehört verboten. Das ist das Ergebnis des neuesten Positionspapiers des Vereins Erzengel.
„Der EGMR (Eruopäischer Gerichtshof für Menschenrechte) hat bereits in der Entscheidung Olsson gegen Schweden deutlich gemacht, dass eine Trennung der Kinder untereinander in der Regel nicht gerechtfertigt ist und daher konventionswidrig“, so Michael Langhans, Vorstand des Vereins.
Geschwistertrennung muss verboten werden
Michael Langhans, Vorstand
Wir als Verein müssen feststellen, dass diese Vorgaben des Art. 8 EMRK bis heute nicht umgesetzt sind. Tagtäglich finden viele Geschwistertrennungen statt. Das Problembewusstsein bei Behörde oder Gericht existiert trotz der Verbindlichkeit der Konvention nicht. Daher ist staatliches Handeln zwingend geboten. Die Lösung: Geschwistertrennung ist gesetzlich zu unterbinden.
Liebe Mitglieder, Freunde, Unterstützer und Hilfesuchenden, seit dem 15.05.2022 ist unser Verein nun aktiv. Ein kleiner Rückblick des Vereins Erzengel darf daher nicht fehlen.
Wir hatten im Oktober und November je eine offene Beratung in Frankfurt am Main. Die Resonanz und der Austausch waren sehr gut, so dass ab der 4. offenen Beratung auch Treffen in anderen Städten erfolgen sollen. Gerne könnt Ihr unter diesen Beitrag kommentieren, wo wir offene Beratungen abhalten sollen.
Telefonisch konnten wir über 300 Beratungen durchführen, wobei im Schnitt 2,1 Beratungen je Person(en) durchgeführt wurde. Die überragende Bewertung unseres Services mit 54 5-Sterne-Bewertungen von 56 Bewertungen und 2x 4 Sterne spricht für sich. Während andere Rechtshotlines wöchentlich 3 Std. kostenfreie Beratungen anbieten, bieten wir an 7 Tagen die Woche Beratungen an, wöchentlich bis zu 47 Std. Beratungen an – kostenfrei für jedermann, nicht nur für Alleinerziehende. Und wir sind noch nicht am Ende: Wir beabsichtigen zeitnah auch Beratungen mit Psychologen, Pädagogen, Mediatoren und anderen Fachprofessionen anzubieten für die perfekte Rundumbetreuung. Folgt unserer Webseite für weitere Infos!
Auch zu Bürgergeld und Opferentschädigung sind wir tätig, aber wir unterstützen mit unseren Anwälten auch Amtshaftungsklagen.
Das Jahr 2023 wird hier sicherlich noch viele wunderbare neue Infos und Entwicklungen bereithalten. Werde auch Du Mitglied des Vereins Erzengel. Wir kümmern uns.
Wir sind auch über die Weihnachtsfeiertage erreichbar. Zwar werden keine Termine reservierbar sein, aber stattdessen könnt Ihr unter der Nr. 015678/108800 auf unseren Anrufbeantworter sprechen. Wir rufen dann im Laufe des Tages zurück.
Bitte versucht nur in dringenden Fällen an den Weihnachtsfeiertagen unseren Dienst in Anspruch zu nehmen.