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Erfolg: Vollmacht hindert Sorgerechtsübertragung

Das Oberlandesgericht München (26 UF 529/23 e) weist in einem Hinweisbeschluss darauf hin, dass eine Vollmachtserteilung an einen Elternteil eine Übertragung der Sorge auf diesen Elternteil verhindert.

Erfolg für unseren Verein

Das OLG führt unter anderem aus:

„Allerdings steht der schwerwiegende Elternkonflikt aufgrund der erteilten Sorgerechtsvollmacht der Installation einer gemeinsamen elterlichen Sorge nicht entgegen.“

„Die Vollmacht ermöglicht, dass Konflikte in der Kommunikation und Kooperation mit dem anderen Elternteil weitgehend vermieden werden können.“

„Die seitens der Kindesmutter im Termin vom 16.02.2023 erteilte Sorgerechtsvollmacht ist auch geeignet, dem Kindesvater ausreichende Handlungsfähigkeitt zu verschaffen.“

„Im Ergebnis kommt somit eine Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf den Kindesvater gemäß §1671 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 BGB nicht in Betracht.“

Richtige Reaktion im Termin durch unseren Vorstand

Der Hinweisbeschluss belegt, dass wir im Termin vor dem Amtsgericht richtig das Verfahren gelesen und entsprechend reagiert haben. Wenn, wie vorliegend, die Vorauszeichen im Termin für ein Obsiegen schwierig sind, kann man mit taktisch-strategischem Verhalten dazu beitragen, dass Rechtsübertragungen oder -entziehungen verhindert werden. Eltern bleiben damit handlungsfähig, können sich als (auch) Rechteinhaber selbst Informationen beschaffen und damit am Leben ihrer Kinder teilhaben.

Der Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichtes ist insoweit ein Beispiel, dass man mit fachlich klugem Verhalten selbst in schwierigen Situationen noch positiv aus einer Situation herausgehen kann.

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Politik

Politik: Probleme der Jugendämter und Familiengerichte

Wir konnten heute auf Initiative unserer Freunde von „Nein Lass das!“ mit einer wichtigen Person in einem Bundesland im Süden der Republik videokonferieren. Vielen Dank an die FDP, die uns diese Möglichkeit gegeben hat, einem Volljuristen auf Augenhöhe Probleme anhand eines von uns begleiteten Falles aufzuzeigen.

Probleme der Jugendämter und Familiengerichte

Die von uns angesprochenen Probleme sind die folgenden:

  1. Fehlende Sachverhaltsaufklärung bei Gefährdungsmeldung/durch Familiengericht
  2. Kontrolle Arbeit Verfahrensbeistände/Gerichte/Jugendämter
  3. Keine inhaltliche Kindesanhörung – Empfehlung Kinderschutzkommission Gutachter als Berater – vielleicht grundsätzlich im geschützten Heimumfeld
  4. Maßnahmen dürfen nicht an der Umsetzbarkeit scheitern bzw. im Zweifel Täter-Opfer-Umkehr
  5. Gutachterauswahl, Prüfung Qualität, Beweisfragen, Vorgaben von Anknüpfungstatsachen

Natürlich sind diese Punkte nicht abschließend. Da es sich aber um ein konstruktives Arbeitsgespräch handelte, mussten wir uns auf Punkte beschränken, die im dortigen Bundesland bekannt und bereits diskutiert wurden und zumindest auch fiskalisch auf Landesebene gelöst werden können.

Bald mehr Infos und Gespräche

Das Gespräch war sehr informativ, wir bedanken uns für die echte Aufmerksamkeit und das echte Interesse am Gespräch. Das Angebot, weitere Aspekte zu melden, werden wir gerne annehmen.

Hierzu werden wir Euch bald mehr Infos geben und Euch beteiligen, soweit möglich.

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Verein

Erfolg: Ehemals alkoholkranke Mutter erhält Kind zurück

So könnte jeder Montag beginnen: Mit Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 07.06.2023, leider erst heute zugestellt, erhält eine ehemals alkoholkranke Mutter trotz zweier negativer Gutachten die alleinige elterliche Sorge für ihr Kind zurück. Der Vorsitzende des Vereins Erzengel zeigt sich erfreut:

Die Mutter hat lange auf diesen Moment hingearbeitet und eindrucksvoll Therapien, Hilfen und mehr wahrgenommen. Das zahlt sich jetzt aus. Jeder hat eine Chance auf eine Rückführung – wenn er oder sie bereit ist, alles hierfür zu tun.

Michael Langhans, Vorstand des Vereins

Die Mutter kann jetzt also beruhigt und trotz massiver Entfremdungsversuche des Frankfurter Jugendamtes endlich die gemeinsame Zukunft mit ihrem Kind planen – und das trotz einer ehemaligen Alkoholerkrankung!

Wenn eine Mutter alles gibt, dann dann kann sie alles erreichen, insbesondere eine Rückführung.

Michael Langhans, Vorstand Verein Erzengel

Wir als Verein werden es nicht zulassen, dass Familien trotz Rückführungschancen durch Jugendämter zu entfremden versucht werden.

Michael Langhans, Volljurist

Unser Dank gilt nicht nur dem engagierten Richter, der zugehört hat und alle Beweismittel bewertet hat, sondern auch Verfahrensbeistand und Amtspfleger, die das Wohl des Kindes im Blick hatten.

Wichtig: Bei solchen Hauptsacheentscheidungen wird niemals ein Recht zurückübertragen. Das ergibt sich aus dem Gesetz, weshalb unser Beschluss nur in der Begründung am Ende lautet:

Mit Wirksamkeit dieses Beschlusses übt die Mutter die elterliche Sorge wieder vollständig allein aus, da die mit Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 28.05.2021 (Az.: 479 F 7088/21 EASO) in Verbindung mit dem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 07.10.2021 (Az. 8 UF 119/21) getroffene einstweilige Anordnung hierdurch außer Kraft tritt (§ 56 Abs. 1 Satz 1 FamFG).

AG Frankfurt am Main, 479 F 7124/21 SO

Was viele nicht wissen: Wenn eine Hauptsacheentscheidung erstmalig getroffen wird, dann steht eben im Tenor nicht, dass die elterliche Sorge auf die Mutter zurückübertragen wird, sondern allenfalls dass das Verfahren eingestellt wird – oder wie hier einige einfachte Auflagen.

Auch hier hat das kompetente Amtsgericht alles richtig gemacht.

Jede Familie hat eine Chance auf Rückführung, egal was das Jugendamt sagt. Daher auch dieser Erfolg: Ehemals alkoholkranke Mutter erhält Kind zurück. Denn Rückführung sollte immer eine Option sein.

Bitte unterstützt unsere Arbeit über eine Mitgliedschaft oder durch eine Unterschrift unter unsere Petition.

Weitere Erfolge des Vereins findet ihr hier.

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Verein

Erfolg: Mutter, die ihre Kinder „entführt“ hat, obsiegt vor AG Hamburg-Altona weitgehend

Die Mutter, die ihre Kinder „entführt“ haben soll aus einem Kinderschutzhaus in Hamburg (wir haben das hier richtig gestellt), sowie der Vater der Kinder, konnteneinen Erfolg vor dem Amtsgericht Hamburg-Altona in der einstweiligen Anordnung verbuchen. Statt der bisherigen Entziehung von Aufenthaltsbestimmungs-, Erziehungs- und Gesundheitsrechts und Übertragung auf einen Amtsergänzungspfleger wurden die Entziehung von Gesundheits- und Erziehungsrechte nunmehr aufgehoben und stattdessen gemeinsame Sorge angeordnet.

Teil-Erfolg vor dem Amtsgericht Hamburg-Altona

Zwar ist der Beschluss in vielerlei Hinsicht immer noch nicht fachlich richtig, aber wir haben immerhin einen wesentlichen Teilschritt erreichen können.

Offene Fragen: Beschwerde

Die restlichen offenen Fragen werden wir im Rahmen der nunmehr eröffneten Beschwerde (auch hier hatte das Amtsgericht unserer Rechtsauffassung zum gemischt mündlich-schriftlichen Verfahren erst nicht folgen wollen) klären lassen, um die unserer Meinung nach wie vor latent vorhandenen rassisstischen Tendenzen des Vorgehens von Hamburger Behörden, die einen Mann und Muslim per se nicht berücksichtigen wollten auszumerzen. Kein Platz für Rassissmus!

Werde Mitglied!

Wir würden uns freuen, wenn auch Du Mitglied des Vereins wirst, um zu unterstützen dass wir Menschen wie Mirjam und Enayatulla helfen können.

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Erzengelverein auf TikTok

Hey, ich möchte Euch auf unser Engagement auf TikTok hinweisen:

@erzengelverein

Wir würden uns freuen, wenn Ihr uns da auch folgt und stichted, diskutiert und helft.

Wie sind Eure Account-Namen?

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Petition: Rückführungspflicht gesetzlich verankern

Wir planen eine Petition zum Thema Rückführungspflicht gesetzlich verankern. Würdest Du diese unterschreiben? Was sollte Deiner Meinung nach geändert oder verbessert werden? Kommentiere es unter diesem Beitrag.

Rückführungspflicht gesetzlich verankern

Die Pflicht, aus Familien herausgenommene Kinder zurückzuführen, ergibt sich nur mittelbar aus dem Gesetz. §1632 Abs. IV BGB postuliert die Möglichkeit von Pflegeeltern, Maßnahmen gegen eine Rückführung einzuleiten, was als argumentum e contrario daher auch die Rückführungsmöglichkeit benennt.

Weitreichender ist insoweit die Rechtsprechung des BVerfG, BGH und des EGMR, die wir auszugsweise zitieren:

“67. The margin of appreciation to be accorded to the competent national authorities will vary in the light of the nature of the issues and the seriousness of the interests at stake, such as the importance of protecting the child in a situation in which its health or development may be seriously at risk and the objective of reuniting the family as soon as circumstances permit.“

zitiert nach EGMR, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. Februar 2002 – 46544/99 – Rn. 67

Rückführung hat so schnell als möglich zu erfolgen.

“76. The Court further reiterates that a care order should in principle be regarded as a temporary measure, to be discontinued as soon as circumstances permit, and that any measures implementing temporary care should be consistent with the ultimate aim of reuniting the natural parents and the child (Olsson (no. 1), cited above, pp. 36-37, § 81). The positive duty to take measures to facilitate family reunification as soon as reasonably feasible will begin to weigh on the responsible authorities with progressively increasing force as from the commencement of the period of care, subject always to its being balanced against the duty to consider the best interests of the child (K. and T. v. Finland, cited above, § 178).“

zitiert nach EGMR, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. Februar 2002 – 46544/99 – Rn. 76

Herausnahmen sind grundsätzlich zeitlich begrenzt.

“Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat wiederholt die mit der Inpflegenahme eines Kindes verbundene Intensität des Eingriffs in die Rechte der leiblichen Eltern sowie die einem regelmäßigen Umgang schon mit Blick auf das vorrangige Ziel einer Rückführung des Kindes zu seinen Eltern zukommende große Bedeutung betont und daher strenge Anforderungen an Beschränkungen des Umgangs formuliert (vgl. EGMR, Urteil der Großen Kammer vom 12. Juli 2001 – 25702/94 -, K. und T. v. Finnland, Rn. 155, 177 ff.; Urteil vom 26. Februar 2002 – 46544/99 -, K. v. Deutschland, Rn. 67, 76 ff.; Urteil vom 26. Februar 2004 – 74969/01 -, G. v. Deutschland, FamRZ 2004, 1456 <1458 f.>).

zitiert nach BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. November 2012 – 1 BvR 335/12 – Rn. 24

Rückführung muss immer das vorrangige Ziel sein.

Mit dem Entzug von wesentlichen Teilbereichen der elterlichen Sorge hat das Oberlandesgericht ferner dem verfassungsrechtlichen Auftrag, auch bei eingeleiteter Dauerpflege eine Rückkehroption für das Kind offen zu halten, nicht hinreichend Rechnung getragen. In seine Abwägungsentscheidung hätte das Oberlandesgericht einbeziehen müssen, dass das Kind aufgrund einer akuten psychischen Erkrankung der Mutter und damit ohne deren Verschulden vom Jugendamt in Obhut genommen worden war. Gerade wenn die ursprüngliche Trennung des Kindes von seinen leiblichen Eltern auf einem unverschuldeten Versagen der Eltern beruht, muss nach Wegfall der Gründe für die Trennung verstärkt nach Möglichkeiten gesucht werden, um die behutsame Rückführung des Kindes zu erreichen. Das Oberlandesgericht hätte – gerade in Anbetracht des jungen Alters des Kindes – Anlass zu der Überlegung gehabt, wie ein Zueinanderfinden von Kind und leiblichen Eltern gelingen könnte.“

zitiert nach BGH, Beschluss des 12. Senats vom 22. Januar 2014 – XII ZB 68/11 – Rn. 29

Nur unzureichende Umsetzung der Rückführungsoption

Die Rechtspraxis vorallem der Jugendämter setzt diese Maßstäbe nur unzureichend um. Rückführungsbemühungen sind unserer Auffassung nach meistens davon abhängig, dass die rechtlich unbedarften Eltern diese aktiv einfordern und ggf. verwaltungs- und familienrechtlich geltend machen.

Aus unserer Sicht ließe sich durch eine Verankerung der folgenden Grundsätze in SGB VIII und im BGB die Rechtslage verdeutlichen und praktikabler werden, was wiederum zu weniger Gerichtsverfahren führen dürfte.

  • Das Jugendamt ist verpflichtet, alle 6 Monate eine Prüfung der Rückführungsoption(en) unter Benennung der notwendigen, abschließenden Voraussetzungen und Auflagen für eine solche durchzuführen.
  • Das Ergebnis der Prüfung ist den Eltern samt eventueller Auflagen und Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, konkret mitzuteilen, insbesondere als verpflichtender Bestandteil eines Hilfeplans. Hierfür sollte man den §36 SGB VIII um einen Absatz 2a erweitern.
  • Das bürgerliche Gesetzbuch, aus unserer Sicht §1632 BGB, ist um einen Absatz 5 zu erweitern, in dem die folgenden Grundsätze des EGMR/BVerfG benannt sein müssen:
    a) Rückführoption muss immer offen sein
    b) Rückführung muss so schnell wie möglich erfolgen, ohne das Kindeswohl zu gefährden
    c) Jedermann, also Gericht, Jugendamt, Verfahrensbeistand, Eltern, sind verpflichtet, Überlegungen zum Gelingen von Rückführoptionen anzustellen und darzubieten.

Eine solche Änderung würde den beteiligten Fachkräften und Juristen eindringlich die bestehenden Verpflichtungen erleichtern, daher Beschwerdeaufkommen verringern und weniger weitere Verfahren bedingen.

Dem entgegen stehen keine weiteren Kosten ausser diejenigen des Gesetzgebungsverfahrens.

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Erfolg: Weitere Rückführung nach Hause

Wir haben einen weiteren Erfolg zu vermelden, eine weitere Rückführung nach mehreren Jahren außer Haus. Das Rückführungsdatum konnte gestern auch dank der Hilfe von unserem Vorstand Michael Langhans auf den 23.06.2023 „eingetütet“ werden. Update:

Das Mädchen ist jetzt zuhause angekommen.

Wir wünschen der Familie alles, alles Gute.

Erfolge

Unsere Erfolge könnt ihr hier nachlesen.

Wie erreiche ich eine Rückführung?

Darüber haben wir in einem anderen Fall hier geschrieben. Es gibt keine Patentrezepte, und meist steckt viel juristische und elterliche Arbeit dahinter. Ruft uns doch einfach an.

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Spende an eine Mutter über 186,24 €

Wir haben heute einer Mutter, die sich gegen staatliche Willkür straf- und familienrechtlich wehren muss, mit einer Spende über 186,24 € für Anwaltskosten unterstützt.

Wir kämpfen gemeinsam.

Und helfen.

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Rede des Vorsitzenden

Am 29.04.2023 fand unsere erste Jahreshauptversammlung statt. 1/6 aller Mitglieder waren anwesend.

Die Rede unseres Vorsitzenden Michael Langhans findet Ihr hier zum Nachlesen (auch wenn die gesprochene Rede teilweise von diesem Skript abgewichen ist).

Wir bedanken uns für alle konstruktiven Ideen, Eure Teilnahme und freuen uns auf ein weiteres Jahr voller Tatendrang:

Rede von Michael Langhans am 29.04.2023

„Liebe Freunde und Mitglieder

Ich darf ich Euch alle recht herzlich zu unserer Jahreshauptversammlung begrüßen. Ein Jahr ist vergangen, seitdem aus der Idee von Sebastiano und mir nun ein Verein und eine Bewegung entstanden ist.

Vor einem Jahr hätten wir beide niemals gedacht, welch großen Anklang unsere Ideale und unsere Arbeit in der Welt da draußen findet. Vor einem Jahr hätten wir es nicht für möglich gehalten, dass wir so schnell unsere Kapazitätsgrenzen erreicht sein würden.

Dieser phänomenale Erfolg ist aber nur wegen euch möglich. Wir bedanken uns für das Vertrauen, das ihr in uns und unsere Arbeit setzt. Eure Hoffnung ist uns Motivation, jeden Tag noch besser zu werden und jeden Tag noch mehr für euch da zu sein.

Gemeinsam kämpfen wir

Michael Langhans, Vorstand

Gemeinsam kämpfen wir mit euch vor dem Jugendamt. Wir kämpfen vor dem Familiengericht und den Oberlandesgerichten. Wir kämpfen mit steigender Zuversicht und Selbstvertrauen für eure und unsere Kinder auf jede erdenkliche Art und Weise. Wir kämpfen aber nicht, um zu gewinnen. Wir kämpfen darum, dass diese Kinder da draußen eine Chance haben, endlich mit ihren Eltern Zeit zu verbringen. Söhne, die man den Müttern wegnimmt, Töchter deren Väter mit falschen Missbrauchsvorwürfen entfremdet werden, Kinder die man Eltern und Großeltern vorenthält und in Pflegefamilien und Heimeinrichtungen wegsperrt:

Für euch kämpfen wir mit allem was wir haben.

Wir kämpfen auf dem Boden unseres Grundgesetzes und der Menschenrechte, wir kümmern uns um euch und eure seelisch emotionale Gesundheit. Wir sind da für euch wenn ihr uns braucht und darüber hinaus.

Ich gestehe, dass die Arbeit im Verein etwas wunderbares mit sich gebracht hat: Ich habe so viele wunderbare Menschen kennenlernen dürfen. Ich fühle mich geehrt über jeden, den ich nicht nur als Mitglied, sondern als Freund und als Bereicherung in meinem Leben sehen darf. Letztlich seid Ihr es die mir mehr zurückgeben als ich für euch an Zeit und Energie investiere.

Doch all das ist erst der Anfang:

Von 2 Menschen im Februar 2022 über die 7 Gründer ist dieser Verein auf inzwischen 80 Aktive Mitglieder angewachsen. Wir durften seit Mitte August weit über 830 Beratungen durchführen und dabei 315 unterschiedlichen Menschen helfen. Bis zu 170 Beratungskontakte im Monat sind eine Leistung, die ohne euren Zuspruch und ohne eure Dankbarkeit nicht möglich wäre.

Die hieraus erwachsenen Erfolge sind durchaus großartig: Präzedenzentscheidungen, Rückführungen, Weggefallene Kindeswohlgefahren, erheblich mehr Umgänge: Auch wenn wir gerne noch viel mehr Wunder bewirkt hätten, sind wir dankbar für diese ersten zählbaren Erfolge auf dem Weg zu einem besseren Deutschland.

Aus dieser großen Kraft erwächst für uns große Verantwortung, noch besser zu werden.

Ich darf daher an dieser Stelle ankündigen, dass wir noch dieses Jahr noch professioneller werden, büroorganisatorische Unterstützung durch mindestens eine Angestellte oder einen Angestellten und eine Erweiterung der Beratungen durch neue Juristen und Psychologen anstreben.

Dabei darf ich Danke sagen an alle diejenigen, die mit ihren großzügigen Spenden all dies ermöglicht haben. Unsere Bibliothek ist inzwischen auf einen nennenswerten Umfang angewachsen und hilft allen, denen wir mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Ich bin hocherfreut, dass gerade das Konzept von freiwilligen Spenden von euch angenommen wurde.

Unser Traum von einer kostenfreien Beratung ohne Einstiegshürden ist erreicht und Fundament unserer weiteren Arbeit. An diesem Fundament unseres Vereines wird nie gerüttelt werden!

Doch wir haben vielmehr vor, als ist die Beratung bedingt. Ich möchte für euch da sein und Fortbildungen anbieten.

Wir wollen endlich die politische Arbeit anschieben. Dazu brauche ich aber eure Hilfe.

Zwar hatten wir schon Medienzusammenarbeit und eine Plakataktion. Doch ist all das nur ein Anfang! Nur unsere Ideen, unsere Phantasie, unser Ethos sind die Grenzen für diesen Verein.

Ich möchte an dieser Stelle erwähnen, dass all diese Leistungen ohne den Rückhalt, den mir Sebastiano jeden Tag aufs Neue gibt, nicht möglich wären. Er ist die Säule, die mich stützt, wenn die emotionale Belastung und der zeitliche Aufwand selbst mich ins Wanken bringen. Ohne ihn ist dieser Verein schlicht nicht denkbar.

Doch auch du kannst eine wichtige Säule in diesem Verein sein.

Mehr politische Arbeit in 2023/2024

Ankündigung Vorstand Michael Langhans

Die politische Arbeit der Mitgliederplattform muss endlich aufgezogen werden. Ich möchte, das wir gemeinsam die Konzepte und Lösungen der Zukunft entwickeln und gegen Kritik verteidigen. Ich mag ein guter Jurist sein und ein noch besserer Kämpfer für eure Belange, aber ich bin nicht allwissend oder allfähig. Nur gemeinsam können wir erreichen, die eingefahrenen harten Herzen von alternden OLG-Richtern und Politikern auszuweichen. Jede Idee von euch zählt, soweit sie auf Basis unserer fundamentalen Überzeugung, dass die Menschen- und Grundrechte unantastbar sind, basieren. Es geht nicht um meine Meinung zu Themen wie Wechselmodell oder Umgang. Es geht um nichts anderes als die Zukunft unserer Kinder und dieses Landes, die ohne uns und unsere Arbeit auf dem Spiel steht. Was ist ein Land ohne glückliche Kinder? Staub und Wüste.

Dabei unterscheiden wir uns von anderen Organisationen erheblich: Wir werden das große Ganze nur verbessern und ändern, wenn wir die Erfahrungen der Erfolge aus unseren Beratungen und Gerichtsverfahren einfliessen lassen in unsere politische Arbeit. Persönliches Prestige ist irrelevant. Jedes einzelne Kind, jeder Vater, jede Mutter da draussen zählt. Die Lösungen sind oft vielfältiger als die Familienmodelle da draussen: Patentrezepte gibt es nicht – oder wir entwickeln sie für Euch.

Wo Unrecht passiert muss euer Erzengel zur Seite sein. Jeder von euch ist so ein Erzengel. Auf jeden von euch kommt es an.

Ich bin der festen Überzeugung, dass jeder von euch einen wunderbaren Platz im Verein findet. Dass jeder von euch seine Stärken einbringen kann. Gemeinsam haben wir keine Schwächen, gemeinsam stehen wir vor einer grandiosen gemeinsamen Zukunft.

Ich bin der festen Überzeugung, liebe Freunde, dass in einem Jahr an dieser Stelle wir uns darüber wundern werden, wie gering unsere Ziele damals, also heute, waren. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir ehrliche, authentische und empathische Arbeit leisten, vor allem aber professionelle Streiter für euch und eure Familien sind und immer ein Platz haben werden.

Der Erzengel oder Herzengel ist mir inzwischen eine Herzensangelegenheit, so wie ihr alle mir eine Herzensangelegenheit seid.

Und daher möchte ich dieses Jahr zusammenfassen angelehnt an die Präambel unseres Grundgesetzes:

Im Bewusstsein unserer Verantwortung vor dem Gesetz und den Menschen, von dem Willen beseelt als Streiter in der Not dem Frieden in der Republik zu dienen haben, wir diesen Verein gegründet um die unantastbare Würde der Menschen zu schützen und dem Recht der einzelnen Kinder, Männer und Frauen, genannt Familien, Geltung zu verschaffen.

Wir werden nicht aufgeben zu kämpfen, solange da draußen auch nur ein Kind ohne seine Eltern, ohne Vater oder ohne Mutter leben muss.

Wir werden nicht aufgeben, solange Missbrauch des Wächteramtes oder der elterlichen Sorge an der Tagesordnung ist. Wir geben nicht auf, solange auch nur ein Richter oder ein Politiker nicht Willens und in der Lage ist zu erkennen, dass wir keine Tränen mehr zulassen oder provozieren dürfen.

Wir werden niemals aufgeben und wir werden uns niemals infrage stellen lassen.

Von Herzen sagen wir daher: Danke. Ich freue mich mit Euch auf dieses wunderbare nächste Jahr.

Danke.“

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Verein

Samstag 29.04. offenes Meeting

Am Samstag ist wieder offenes Meeting ab 10 Uhr in Frankfurt am Main, Fuchstanzstr. 120.

Neben der Beratungen, für die Ihr noch Termine buchen könnt, und neben des Meet-und-Greet dort werden wir auch verschiedene Aktionen haben.

Mitglieder können den Mitglieder-Pin kostenfrei erhalten.

Wir werden „Hoffnungssteine“ gemeinsam basteln für Kinder, die in Heimen oder in Entfremdung durch falsche Beschlüsse von einem/ihren Eltern getrennt leben müssen.

Wir freuen uns auf viele gute Gespräche.

Termine könnt Ihr hier reservieren.

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