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Offener Brief an die Unicef – Werbung Weltkindertag

Gestern, am Weltkindertag, bin ich in Essen im Limbecker Platz auf die Werbekamapagne der Unicef gestoßen: Mehr Bewusstsein für Kinderrechte stärken ist ein wichtiges Ziel. Daher entschied ich mich für einen Offener Brief an die Unicef – Werbung Weltkindertag.

Es geht um diese Werbung:

Werbung auf Videoplakatwänden, abzurufen über Unicef.de

Nur leider verkennt die Unicef den Hauptadressaten. Der Staat verweigert Kindern genau diese Kinderrechte. Hierauf sollte die Unicef und jeder Grundrechtsliebhaber hinweisen. Deshalb der folgende offene Brief an den Vorstandsvorsitzenden Unicef in Deutschlan:

Sehr geehrter Herr Georg Graf Waldersee,

vielen Dank für Ihre Werbekampagne zum Weltkindertag. Ich bin zwar immer etwas skeptisch, wenn man Werbebudgets in PR steckt, statt in konkrete Maßnahmen, die Kindern direkt zugute kommen.

Die Kenntnis der Kinderrechte ist für Kinder nicht das Problem. Die Umsetzung insbesondere auf staatlicher Seite ist das Problem.

Michael Langhans, Menschenrechtsaktivist

Vor allem aber stört mich, dass Ihre Werbekampagne falsch ansetzt: Die Kenntnis der Kinderrechte ist für Kinder nicht das Problem. Die Umsetzung insbesondere auf staatlicher Seite ist das Problem. Nirgends kann man das besser festmachen als an der Privatsphäre. Haben Sie darüber nachgedacht, bevor Sie die Kampagne lanciert haben?
Wievielen Kindern wird diese Privatsphäre gestohlen, indem in Heimen und Einrichtungen gegen ihren Willen und ohne richterliche Anordnung Telefonate mit angehört werden und Briefe mitgelesen werden?
In wievielen Einrichtungen müssen Eltern begleiteten Umgang ohne richterlichen Beschluss aktzeptieren, so dass jedes Wort mitgehört wird?
Wieviele Kinder dürfen nicht einmal mit ihren Eltern auf eine Toilette gehen?

Ist in einer solchen Atmosphäre der Angst noch daran zu denken, Tagebuch zu führen? Darf man in einer solchen Atmosphäre noch lieben und vermissen? Und wie soll ein Kind an Kinderrechte glauben lernen, wenn die, die diese wahren müssen, diese vorenthalten?

Ich würde Sie bitten, diese wichtigen und relevanten Aspekte in einer neuen Kampagne zu berücksichtigen, die sich an Jugendamtsmitarbeiter, Richter und Heimbetreuer richtet. Dort ist die Nachhilfe mehr vonnöten als in Einkaufszentren.

Herzlichst

Ihr Michael Langhans

im Namen aller Mitglieder des Vereins Erzengel

Kommentiert doch unter diesem Beitrag Eure Erfahrungen mit Überwachungen bei Telefon- und Briefkontakten. Wir leiten das gerne an die Unicef weiter.

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Werbung für unsere offene Beratung

Dank unseres Medienpartners von der Frankfurter Woche dürfen wir für unsere offene Beratung am 08.10.2022 (wir berichteten hier) in Printmedien Werbung machen.

Werbung KW38
Werbung KW37

Herzlichen Dank an Herrn und Frau Klein für die Unterstützung unserer so wichtigen Arbeit. Die Frankfurter Woche könnt Ihr übrigends digital hier lesen, den Griesheimer Anzeiger findet ihr hier

Vergesst bitte nicht, Euch einen Termin für den 08.10. zu reservieren, wenn ihr aus Frankfurt und Umgebung seid und einen solchen Termin sicher haben wollt:

https://herzengel.charity/projekte/freie-beratung-frankfurt/
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Lernt uns kennen!

Lernt uns am 08.10.2022 kennen von 9 bis 16 Uhr in Frankfurt in der Fuchstanzstr. 120 in Frankfurt. Dort findet das erste Mal unsere offene Beratung im Sozialrecht und Familienrecht statt.

Jeder kann uns besuchen und kennenlernen, seinen Kummer loswerden und mit uns teilen. Und natürlich könnt ihr auch eine konkrete Einzelfallberatung erhalten, wobei wir einen Termin zu reservieeren empfehlen, damit jeder auch seine persönlichen 30 Minuten erhält.

Die offene Beratung wird auch in der lokalen Presse beworben.

Wir freuen uns auf Euch!

Termine buchen könnt Ihr direkt hier auf der Projektseite unserer offenen Beratung, die voraussichtlich monatlich stattfinden wird:

https://herzengel.charity/projekte/freie-beratung-frankfurt/
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Vorschläge Engel des Jahres in Schwarz 2022

Der Verein Erzengel vergibt jährlich einen Negativaward für herausragend schlechte Leistungen im Bereich der satzungsgemäßen Aufgaben des Vereins. Nominationen für positive Leistungen sind jetzt möglich.

Der Negativaward wird nicht als Prangeraward verstanden, weshalb wir diesen nicht einer Person, sondern einer Personenvereinigung (OLG Bezirk, Rechtsanwaltskammer).

Engel des Jahres in Schwarz 2022

Wem kann der Engel des Jahres in Schwarz 2022 werden?

Der Engel des Jahres in Sc hwarz 2022 kann nur einer Personenvereinigung verliehen werden, die sich durch Schlechtleistungen im Bereich der satzungsgemäßen Aufgaben des Vereins Erzengel (Sozial- oder Familienrecht, Schutz von Menschenrechten und Grundrechten) prädestiniert hat. Das kann durch tatsächliche (Nicht-)Leistungen erfolgen (Wegschauen bei Missbrauch), Schriftsätze, Urteil oder ähnliches.

Der Negativaward Engel des Jahres in Schwarz 2022 soll keine Prangerwirkung haben, sondern eine Aufklärende. Daher verleihen wir den Award nicht einem Richter, sondern dessen OLG, nicht einem Anwalt, sondern dessen zuständiger Anwaltskammer, nicht einem Jugendamt, sondern einem Landesjugendamt.

Einsendeschluss 30.09.2022

Vorschläge können bis zum 30.09.2022 eingereicht werden.

Dies kann per Kommentar hier, auf Facebook oder per eMail an help@herzengel.charity erfolgen.

Bitte begründet Eure Auswahl/Vorschlag und reicht geeignete Unterlagen ein.

Die Vorstandschaft wird dann eine Prüfung vornehmen und eine Auswahl der Vorschläge den Vereinsgründern zur Wahl vorlegen.

Die Nominierten werden hier veröffentlicht.

Nominiert sind:

Die Nominierten werden hier in den nächsten Wochen veröffentlicht.

Entscheid

Den Entscheid geben wir im Oktober/November 2022 bekannt.

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Vorschläge Engel des Jahres in Gold 2022

Der Verein Erzengel vergibt jährlich einen Positivaward für herausragende Leistungen im Bereich der satzungsgemäßen Aufgaben des Vereins. Nominationen für positive Leistungen sind jetzt möglich.

Engel des Jahres in Gold 2022

Wer kann Engel des Jahres in Gold 2022 werden?

Engel des Jahres in Gold 2022 kann eine natürliche Person oder eine Personenvereinigung werden, die sich durch herausragende Leistungen im Bereich der satzungsgemäßen Aufgaben des Vereins Erzengel (Sozial- oder Familienrecht, Schutz von Menschenrechten und Grundrechten) ausgezeichnet hat. Das kann durch tatsächliche Leistungen erfolgen, durch Ideen, Schriftsätze, erkämpfte Urteil oder ähnliches.

Da der Engel des Jahres in Gold 2022 eine konkrete Auszeichnung ist, kann er auch einer natürlichen Person direkt zuerteilt werden. Anders ist dies beim Negativaward Engel des Jahres in Schwarz 2022.

Einsendeschluss 30.09.2022

Vorschläge können bis zum 30.09.2022 eingereicht werden.

Dies kann per Kommentar hier, auf Facebook oder per eMail an help@herzengel.charity erfolgen.

Bitte begründet Eure Auswahl/Vorschlag und reicht geeignete Unterlagen ein.

Die Vorstandschaft wird dann eine Prüfung vornehmen und eine Auswahl der Vorschläge den Vereinsgründern zur Wahl vorlegen.

Die Nominierten werden hier veröffentlicht.

Nominiert sind:

Die Nominierten werden hier in den nächsten Wochen veröffentlicht.

Entscheidung

Die Entscheidung geben wir im Oktober/November bekannt.

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Erfolg für Mitglied: VG München hebt Inobhutnahme auf

Unser Mitglied M. B. konnte auf Beratung unseres Vereins eine wichtige Entscheidung am Verwaltungsgericht München erstreiten: Mit recht deutlichen Worten klassifiziert die mit drei Berufsrichtern besetzte Kammer eine Entscheidung des Jugendamtes München als formell und materiell rechtswidrig und ordnet die Herausgabe des Kindes an.

VG München hebt Inobhutnahme auf

Unter dem Az. M 18 S 22.3726 mit dem Datum 09.08.2022 hat das Verwaltungsgericht entschieden:

„Es wird festgestellt, dass der Widerspruch der Antragstellerin gegen die Inobhutnahme ihrer Tochter aufschiebende Wirkung hat. Die Tochter der Antragstellerin ist dieser zu übergeben.“

Begründung der Aufhebung der Inobhutnahme

Begründet wird die Entscheidung damit, dass das Jugendamt die gesetzlich vorgeschriebene aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Inobhutnahme missachtet hat. Daher ist dieselbe durch das Verwaltungsgericht anzuordnen. Rechtsfehlerhaft unterblieb auch die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Inobhutnahme, wie überhaupt ein schriftlicher Verwaltungsakt unterblieben ist. Zumindest die sofortige Vollziehung hätte schriftlich begründet werden müssen.

Weil sich das Jugendamt der Landeshauptstadt München aber nicht an das Gesetz hält, liegt eine sogenannte faktische Vollziehung der Inobhutnahme vor, die wegen Verstoß gegen §80 I VwGO formell rechtswidrig ist, und zwar ohne Ausnahme.

Doch auch inhaltlich ist die Inobhutnahme falsch gewesen, weil das Jugendamt nicht einmal irgendetwas zur Sachverhaltsaufklärung unternommen hat. Eine dringende Gefahr lag nicht vor. Zumindest hätte man aber nach Klärung der Situation das Kind sofort zurückgeben müssen.

Meilenstein für das Mitglied, den Verein und alle betroffenen Eltern

Die Entscheidung stellt einen großen Erfolg unseres Mitglieds dar. Michael Langhans, Volljurist und Vorstand, hierzu:
„Selten hat ein Verwaltungsgericht so kompetent, schnell und mit deutlichen Worten Unrecht klassifiziert. Viele Verwaltungsgerichte warten eine Entscheidung der Familiengerichte ab. Dann wird ein Antrag oft unzulässig. Das Verwaltungsgericht München hingegen hat lehrbuchartig und im Interesse des Kindeswohles reagiert. Diese Begründung wird vielen Eltern helfen, gegen Inobhutnahmen vorzugehen und ist ein Meilenstein. Wir sind Stolz auf unser Mitglied und freuen uns, sie weiter unterstützen zu dürfen.“

Mitglied werden

Werden auch Sie Mitglied im Verein Erzengel. Unser Team steht Ihnen hilfreich und – wie man oben sieht auch erfolgreich – zur Seite.

Als Mitglieder können Sie auch Formulare zum Beispiel zum Widerspruch gegen eine Inobhutnahme oder zur Feststellung der Rechtswidrigkeit derselben nutzen (hier gehts zur Formularsammlung).

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Online Termine buchen

Wir haben die Plattform zur Buchung von Online Terminen erneuert. Wir setzen jetzt statt Timify auf Cituro. Cituro stellt nicht nur die Anforderungen der DSGVO sicher insbesondere durch Server in Deutschland. Es hat auch viele neue Features, die für Euch von nutzen sind:
Termine können jetzt in 15 Minuten-Intervallen gebucht werden. Mitglieder können bis zu 6 dieser Intervalle auswählen und buchen (also 1,5 Stunden Beratung), Nichtmitglieder maximal 2 Intervalle (30 Minuten).

Die Buchungstexte sind jetzt individueller, ihr erhaltet bessere Infos wie ihr anrufen könnt.

Wir weisen zudem auf eine Ausfallgebühr hin, falls ihr zu Terminen nicht erscheint.

Buchungen sind jetzt auch als Sammeltermine (Workshops, Meetings usw.) möglich, also mehrere Teilnehmer an einem Termin.

Außerdem könnt Ihr die Beratung im Nachgang bewerten. Vielen Dank.

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Fazit der ersten zwei Engelmonate

Am 15.05. haben wir den Verein aus der Taufe gehoben. Zeit, ein wenig Revue passieren zu lassen. Wir können nämlich stolz sein, was wir in der Kürze der Zeit aufgebaut haben.

Gegründet wurde der Verein am 15.05.2022 in Frankfurt von sieben unerschrockenen Damen und Herren. Seitdem konnte sich die Mitgliederzahl erheblich ausweiten, und ich bin dankbar für jeden, der mit uns diese spannende und wunderbare Weise auf sich nimmt.

Von unserem allgemeinem Beratungsmontag per Webmeeting konnten wir inzwischen auf ein Beratungstelefon umsteigen, das deutschlandweit unter einer einheitlichen Telefonnummer zu erreichen ist. Beratungstermine kann man über die Webseite buchen, in Eilfällen auch bei uns direkt anrufen und aufs Band sprechen.

Die Mitgliederplattform wurde eingeführt, um eine bessere Kommunikation ausserhalb der großen US- Unternehmen zu ermöglichen.

Die Projekte „Bitte finde mich“ und „Engel des Jahres“ wurden eingeführt. Seit neuestem kann man auch Formulare/Muster/Vorlagen herunterladen, wobei nicht alle Vorlagen auch für Nichtmitglieder verfügbar sind.

Überhaupt haben Mitglieder viele Vorteile gegenüber Nichtmitgliedern. Auch wenn Nichtmitglieder immer eine kostenlose Beratung/Meinung oder ein Kummerohr erhalten, stehen Mitgliedern doch erheblich mehr Vorteile zur Verfügung, die wir in den nächsten Wochen und Monaten noch erheblich ausbauen werden.

Manche unserer Ideen sind noch nicht am Start oder langsamer gestartet als gewünscht. Aber der Erfolg hat unsere Kapazitäten eben auch etwas gebunden.

Nächste Woche wird es die ersten wichtigen Neuigkeiten geben, und ich denke ich verspreche nicht zuviel wenn ich sage dass wir damit Aufmerksamkeit auf eines der größten Probleme im Gutachterwesen legen werden. Schaut also am 21.7. hier nochmal vorbei auf der Webseite.

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Borderline-Persönlichkeitsstörung und Erziehungsfähigkeit

Die Arbeitsgruppe im Verein „Psychiatrisierung im Familienrechtlichen Kontext“ sucht betroffene einer (falschen) Diagnose Borderline-Persönlichkeitsstörung durch das Jugendamt oder durch Psychologische Gutachter.

Hintergrund ist, dass wir immer wieder erfahren, dass diese Diagnose genutzt wird, teils mit erfundenem Sachverhalt, teils mit unzulässigen Schlüssen, um Müttern die Erziehungsfähigkeit abzusprechen und das Sorgerecht nach §1666 BGB zu entziehen oder gem. §1671 BGB auf den anderen Elternteil zu übertragen.

Dabei ist eines klar: Borderline-Persönlichkeitsstörung heißt nicht zwingend erziehungsunfähig. Es gibt keine einzige wissenschaftliche Studie, die dies behauptet. Das sagt zumindest der bekannte Experte Prof. Dr. Martin Bohus, ZI Mannheim.

Wir suchen nun Fälle, die die folgenden Kriterien erfüllen:

a) Es wurde die Diagnose Borderline durch das Jugendamt gestellt oder durch den familienpsychologischen Gutachter, der nur Psychologe ist.

b) Es wurde wegen Borderline-Behauptung eine Kindeswohlgefährdung durch ein Gericht angenommen oder durch das Jugendamt als Inobhutnahme durchgeführt

Bitte meldet Euch mit aussagekräftigen Unterlagen.
Wir wollen einen Flyer für Jugendamtsmitarbeiter und Familienrichter vorbereiten, die diesen gängigen Irrtum ausräumen. Dazu brauchen wir aber neben Fachmeinungen auch eine aussagekräftige Datenbasis.

Ihr könnt Euch ans uns über das Kontaktformular wenden oder per Whatsapp.

Mehr zum Thema Borderline findet Ihr auf dem Blog unseres Vorstandes Michael Langhans.

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Mindestanforderungen gesetzlich verankern

Unser erstes Positionspapier 1-22 ist online: Es handelt sich um das Positionspapier „Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht gesetzlich verankern“ (laufende Nr. 1-22) unserer Arbeitsgruppe „Qualität in familiengerichtlichen Verfahren“.

Das Positionspapier lautet:

Positionspapiere geben eine politische Meinung des Vereins wieder, die wir mit politischen, sozialen und sonstigen Organisationen und Personen teilen.

Eine Übersicht aller Positionspapiere findet Ihr hier:

https://herzengel.charity/positionspapiere/

Wie werde ich Mitglied in einer Arbeitsgruppe, um an der Meinungsbildung im Verein teilzunehmen?
Loggt Euch dazu in der Mitgliederplattform ein unter https://erzengel.kurabu.com/de/news. Dann klickt auf Abteilungen -> Arbeitsgruppe Familienrecht und wählt Eure Arbeitsgruppe aus, an der Ihr teilnehmen wollt. Oben rechts könnt Ihr dann auf Beitreten tippen.

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