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2. Offene Beratung Frankfurt am 26.11.2022

Am 26.11.2022 findet die 2. Offene Beratung in Frankfurt am Main in der Fuchstanzstraße 120 statt. Ihr könnt spontan ab 10 Uhr vorbeikommen, uns kennenlernen, Euch mit uns austauschen, aber Euch auch beraten lassen in sozialrechtlichen und familienrechtlichen Themen.

Unsere erste offene Beratung war ein voller Erfolg.

Es wird diesmal aber auch einiges andere zu sehen und machen geben.

Unter anderem könnt ihr unser Umgangstagebuch einsehen, anfassen und das Projekt Umgangstagebuch käuflich erwerben (24,99 €).

Ihr könnt gemeinsam mit uns Hoffnungssteine basteln.

Und zum Ende der offenen Beratung geben wir die Preisträger des Engels des Jahres in Gold und Schwarz bekannt.

Beratungs-Termine können ab sofort gebucht werden auf unserer Projektseite:

https://herzengel.charity/projekte/freie-beratung-frankfurt/

Wir bitten um Verständnis, dass es zu Wartezeiten kommen kann.

Wir freuen uns auf Euren Besuch bei der 2. offenen Beratung.

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Engel des Jahres: Die Nominierten

Endlich ist es soweit: Ich darf Euch die Nominierten für den Engel des Jahres in Gold und in Schwarz vorstellen. Die Gründer des Vereins werden hierüber abstimmen. Die Preise werden dann im November vergeben.

Engel des Jahres in Gold

Für den Engel des Jahres in Gold 2022 nominiert ist:

Ein Vater ist nominiert

ein Vater, der entfremdet wurde, der sich von Gutachtern und Gericht als erziehungsunfähig darstellen lassen musste, dem mit fiesesten Tricks der Kontakt zu seinem Kind unterbrochen wurde, der dann aber trotzdem da war, als sein Kind vor seiner Tür auftauchte und sich kümmerte, wo sich andere aus der Verantwortung stehen, obwohl man ihn erziehungsunfähig sieht. Niemand wollte sich bei ihm entschuldigen oder das rechtliche Problem klarstellen. Und so kümmert er sich noch heute um sein Kind, weit über den 18. Geburtstag des Kindes hinaus, während OLG, AG und Jugendamt unzuständig sind und nichts mehr tun müssen.

Eine Psychologin ist nominiert

eine Psychologin, die sich für Kinder- und Jugendlichenschutz engagiert und ihre Patienten beschützt, auch wenn sie insoweit einen Landrat anzeigen muss und sich Anfeindungen aussetzen muss. Trotzdem setzt sie das Wohl der Patienten und die Gerechtigkeit und Aufklärung über ihre eigenen Bedürfnisse und ist bereit, sich hierfür kritisieren zu lassen

Wir bedanken uns bei den weiteren Personen, die nominiert wurden, Helfer, Anwälte und mehr, für ihr unermüdliches Engagement.

Engel des Jahres in Schwarz

Für den Engel des Jahres in Schwarz 2022 nominiert ist:

OLG Frankfurt am Main

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main für einen Beschluss in einer eA Sache Sorge eines Amtsrichters, der es schafft 2 Fehler in einer Rechtsfolgenbelehrung unterzubringen, keine Ermittlungen durchführt, die Entscheidung durch die Diakonie begründen lässt und trotz bekannter Lügen an seinem Beschluss festhält und weitere Informationen unter den Tisch fallen lässt. Diese Verzögerung hat dann dazu geführt, dass das betroffene Kind Opfer eines Pädophilen wurde, weil Justitia Blind sein will.

Rechtsausschuss Bundestag

Der Rechtsausschuss des Bundestages dafür, dass er durch die Vorsitzende gegenüber der Presse behauptet, man habe mit den Mindestanforderungen für die Qualität in Sachverständigengutachten in Familiensachen etwas bewirkt, wobei man vorsätzlich verschweigt, dass es keine gesetzliche Handhabe gibt, diese Mindestanforderungen nicht Gesetz sind und von den Gerichten grundsätzlich nicht geprüft werden

Justizministerium Baden-Württemberg

Das Justizministerium Baden-Württemberg dafür, dass systematischer Gutachtermissbrauch geduldet wird und dadurch Millionenbeträge dem Steuerzahler gestohlen werden. Auf einmalige Art und Weise lässt sich die Justiz in Baden-Württemberg von Gutachtern psychiatrische Gutachten erstatten und bezahlt diese, obgleich psychologische bestellt wurden, lässt es zu dass die Gutachter nach dem Willen des Gutachters ausgetauscht werden, ohne Beweisbeschlüsse zu ändern, und deckt dieses Vorgehen über die Oberlandesgerichte Stuttgart und Karlsruhe.

Bei den Engeln des Jahres in Schwarz wissen wir, dass es viel mehr grobe Fehler und grobes Unrecht gibt. Verfahrensbeistände, die Kinder im Stich lassen, Ignoranz was Argumente angeht und mehr. Doch leider mussten wir uns auf grobes und großes Unrecht beschränken.

Danke

Danke an alle, die Vorschläge eingereicht haben. Wir bitten Euch auch nächstes Jahr wieder Vorschläge einzureichen. Die Fristen gehen vom 1.10.2022 bis 30.09.2023. Wenn in diesem Zeitraum Unrecht oder große Taten passieren, dann kann man für den Engel des Jahres nominiert werden.

Wann werden die Preise verkündet?

Die Preisträger werden Anfang November bekanntgegeben.

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Offene Beratung 1/22 Ein Rückblick – Voller Erfolg

Am 8.10. fand zwischen 9 Uhr und 16 Uhr unsere erste offene Beratung statt in Frankfurt am Main.

Auch wenn noch nicht alle Terminslots ausgebucht waren, kann dieses Format als voller Erfolg bezeichnet werden. Sowohl angemeldete als auch unangemeldete Gäste kamen. Wir konnten, teils parallel, verschiedene Beratungen und Gespräche führen über Gutachten, Umgang und Distanz, häusliche Gewalt, Kindergeld und Unterhalt.

Die Inhalte der Gespräche waren bunt wie das Leben.

Danke allen Besuchern, Freunden und Mitgliedern, vorallem aber Julia, Sebastiano und Michael für die Vorbereitung und Durchführung.

Im Rahmen dieses offenen Beratungstermins wurde auch erstmals unser neuer Flyer den Besuchern präsentiert. Er stieß auf großes Interesse.

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Württembergisches Gutachterunwesen zerstört Familien – Eltern wehren sich

Pressemitteilung 1/22 des Michael Langhans, Vorstand Verein Erzengel, Frankfurt am Main, vom 26.09.2022 / Update 25.11.2022:

Württembergisches Gutachterunwesen zerstört Familien – Eltern wehren sich

„Dem Verein Erzengel wurden umfangreiche Belege eines systematischen Gutachterunwesens in Kenntnis von Amtsgerichten und der Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP) Bad Cannstatt zugespielt. Der dortige ehemalige Leiter hatte eigenmächtig  Beweisbeschlüsse ignoriert und die Exploration auf Dritte unter Verstoß gegen die Schweigepflicht des Sachverständigen übertragen, ohne eine formelle oder konkludente  Änderung des Beweisbeschlusses herbeizuführen. Die Beweisbeschlüsse, das räumt er selbst unfreiwillig ein, wurden zudem nicht erfüllt. Die Justiz in Baden-Württemberg hat bis zu den Oberlandesgerichten diese offenkundig rechtswidrige Praxis und dieses  strafbare Verhalten systematisch gedeckt. Die Allgemeinheit hat dies alles finanziert.

Schaden bis zu 72.000.000 Euro

Michael Langhans, Volljurist und Vorstand des Vereines hierzu:

Wir gehen bei ca. 300 Gutachten und einem Gutachtenvolumen von ca. 8.000 € je Fall von einem Schaden für die öffentliche Hand von mindestens 2,4 Mio. Euro aus. Der immaterielle Schaden der Familien dürfte um den Faktor 10 bis 30 höher liegen, also bis zu 72.000.000 € oder mehr betragen. Zerstörte Kinderseelen und Familien sind ohnehin nicht in Geld aufzuwiegen,“ so der erfahrene Jurist für schwierige Sorgerechtsverfahren.

Ein steuerrechtliches Problem dürfte dabei auch die Landeshauptstadt Stuttgart als Träger der KJP Bad Cannstatt treffen. Denn diese hat direkt partizipiert mit 10 – 40% der Gutachtenseinnahmen.

Sebastiano Di Liberto, Steuerfachmann und Betriebswirt hierzu: „Dadurch, dass die KJP auf den Beweisbeschlüssen genannt ist, Betriebsmittel der KJP genutzt wurde und diese prozentual anteilig an den Gutachten verdient, wurde eine Außen-GbR gegründet, die einerseits  zur wirtschaftlichen Verantwortlichkeit für den Schaden beiträgt, andererseits die Gemeinnützigkeit für diesen Bereich des Klinikbetriebes gefährden könnte und damit die dringend notwendige Versorgung von Kindern mit Behandlungsbedarf.

Dass die Gutachten des ehemaligen Leiters der KJP auch den sogenannten Mindestanforderungen für die Qualität von Sachverständigengutachten in Kindschaftssachen nicht ansatzweise genügen und neben den oben dargestellten Rechtsfehlern auch die Qualifikation der meisten Co-Gutachter zweifelhaft ist, mag insoweit nur als Tüpfelchen auf dem „I“ erscheinen, ist dadurch, dass ebenjener Leiter diese Mindestanforderungen aber mitgestaltet hat ein Affront gegen alle Gerichtsgutachter, die wissenschaftlich und rechtlich fundierte Arbeit abgeben.

Raphael*, einer von vielen Betroffenen Eltern, die sich nun gemeinsam wehren, sagt hierzu:

Es ist schade, dass wir uns nun mit Schadensersatzklagen wehren müssen gegen Klinik und Gutachter. Denn eigentlich wollen wir alle nur, dass dieser Albtraum aufhört und unsere Familiensachen ordentlich und rechtmäßig abgeschlossen werden.

Gabriella*, eine betroffene Mutter, ergänzt hierzu:

Ich akzeptiere nicht, dass das Oberlandesgericht Fehler nicht klar benennt, sondern mit Taschenspielertricks rechtlicher Art die Situation zu bereinigen versucht. Ich wünsche mir dieses Engagement für meine Kinder, nicht für das Gutachtensystem.“

Die Haftpflichtversicherungen und der Träger haben den Schaden bisher nicht anerkannt. Die Haftpflichtversicherung der Klinik scheint insoweit durch diese nicht mit allen notwendigen Informationen versorgt worden zu sein.

Die betroffenen Eltern werden nunmehr Klagen vorbereiten. Eine Klage ist bereits eingereicht. Die Gespräche mit den Versicherungen und Behörden dauern an. Weitere betroffene Eltern können sich an den Verein und dessen Kooperationsanwälte wenden unter help@herzengel.charity oder telefonisch 015678/108800.

Frankfurt am Main, 26.09.2022
Der Vorstand

Update 25.11.2022: Erste Klage zugestellt

Die erste Klage gegen dieses Vorgehen ist nunmehr am Landgericht Frankfurt am Main, Az. 2-10 O 272/22 eingereicht und zugestellt. Weitere Klagen sind in Vorbereitung.

Die bisherigen Recherchen zeigen neben den offenkundigen Verstößen gegen wissenschaftliche und rechtliche Vorgaben vor allem auch willkürliche Schlüsse: Vergleichbare Situationen führen zu diametralen Ergebnissen.

Erfreulicherweise wenden nun die ersten Amtsrichter in Baden-Württemberg die Prozessordnung richtig an. Beweisbeschlüsse werden nunmehr abgeändert – ein erster Erfolg für unsere Initiative.


Der Verein

Erzengel ist eine engagierte Interessenvertretung zur Wahrung von Grund- und Menschenrechten insbesondere in familienrechtlichen Verfahren. Wir stehen für die Menschen ein. Und kümmern uns.

Gegründet 2022 versammelt der Verein Betroffene, aber auch Fachleute verschiedener Professionen. Durch das klare Bekenntnis zur verfassungsgemäßen Ordnung und den Menschenrechten setzt der Verein dort an, wo andere Versagen: Konkret, vor Ort, bei den Problemen und Menschen.

Mehr Informationen

Mehr Informationen erhalten Sie unter Tel. 015678/108665

help@herzengel.charity

Michael Langhans ist Volljurist, langjähriger Experte in Sorgerechtsstreitigkeiten und Menschenrechtsaktivist. Er leitet den Verein.


Anlagen

LG Nürnberg-Fürth, Beschl. v. 18.05.2022 – 5 Ks 102 Js 2876/20

Abrechnung Raphael, kann eingesehen werden

Einräumung des „Gutachters“, den Beweisbeschluss falsch umgesetzt zu haben, kann eingesehen werden

https://www.klinikum-stuttgart.de/ueber-uns/startseite

https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/FamilieUndPartnerschaft/MindestanforderungenSachverstaendigengutachtenKindschaftsrecht.html

*Namen geändert

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Offener Brief an die Unicef – Werbung Weltkindertag

Gestern, am Weltkindertag, bin ich in Essen im Limbecker Platz auf die Werbekamapagne der Unicef gestoßen: Mehr Bewusstsein für Kinderrechte stärken ist ein wichtiges Ziel. Daher entschied ich mich für einen Offener Brief an die Unicef – Werbung Weltkindertag.

Es geht um diese Werbung:

Werbung auf Videoplakatwänden, abzurufen über Unicef.de

Nur leider verkennt die Unicef den Hauptadressaten. Der Staat verweigert Kindern genau diese Kinderrechte. Hierauf sollte die Unicef und jeder Grundrechtsliebhaber hinweisen. Deshalb der folgende offene Brief an den Vorstandsvorsitzenden Unicef in Deutschlan:

Sehr geehrter Herr Georg Graf Waldersee,

vielen Dank für Ihre Werbekampagne zum Weltkindertag. Ich bin zwar immer etwas skeptisch, wenn man Werbebudgets in PR steckt, statt in konkrete Maßnahmen, die Kindern direkt zugute kommen.

Die Kenntnis der Kinderrechte ist für Kinder nicht das Problem. Die Umsetzung insbesondere auf staatlicher Seite ist das Problem.

Michael Langhans, Menschenrechtsaktivist

Vor allem aber stört mich, dass Ihre Werbekampagne falsch ansetzt: Die Kenntnis der Kinderrechte ist für Kinder nicht das Problem. Die Umsetzung insbesondere auf staatlicher Seite ist das Problem. Nirgends kann man das besser festmachen als an der Privatsphäre. Haben Sie darüber nachgedacht, bevor Sie die Kampagne lanciert haben?
Wievielen Kindern wird diese Privatsphäre gestohlen, indem in Heimen und Einrichtungen gegen ihren Willen und ohne richterliche Anordnung Telefonate mit angehört werden und Briefe mitgelesen werden?
In wievielen Einrichtungen müssen Eltern begleiteten Umgang ohne richterlichen Beschluss aktzeptieren, so dass jedes Wort mitgehört wird?
Wieviele Kinder dürfen nicht einmal mit ihren Eltern auf eine Toilette gehen?

Ist in einer solchen Atmosphäre der Angst noch daran zu denken, Tagebuch zu führen? Darf man in einer solchen Atmosphäre noch lieben und vermissen? Und wie soll ein Kind an Kinderrechte glauben lernen, wenn die, die diese wahren müssen, diese vorenthalten?

Ich würde Sie bitten, diese wichtigen und relevanten Aspekte in einer neuen Kampagne zu berücksichtigen, die sich an Jugendamtsmitarbeiter, Richter und Heimbetreuer richtet. Dort ist die Nachhilfe mehr vonnöten als in Einkaufszentren.

Herzlichst

Ihr Michael Langhans

im Namen aller Mitglieder des Vereins Erzengel

Kommentiert doch unter diesem Beitrag Eure Erfahrungen mit Überwachungen bei Telefon- und Briefkontakten. Wir leiten das gerne an die Unicef weiter.

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Werbung für unsere offene Beratung

Dank unseres Medienpartners von der Frankfurter Woche dürfen wir für unsere offene Beratung am 08.10.2022 (wir berichteten hier) in Printmedien Werbung machen.

Werbung KW38
Werbung KW37

Herzlichen Dank an Herrn und Frau Klein für die Unterstützung unserer so wichtigen Arbeit. Die Frankfurter Woche könnt Ihr übrigends digital hier lesen, den Griesheimer Anzeiger findet ihr hier

Vergesst bitte nicht, Euch einen Termin für den 08.10. zu reservieren, wenn ihr aus Frankfurt und Umgebung seid und einen solchen Termin sicher haben wollt:

https://herzengel.charity/projekte/freie-beratung-frankfurt/
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Lernt uns kennen!

Lernt uns am 08.10.2022 kennen von 9 bis 16 Uhr in Frankfurt in der Fuchstanzstr. 120 in Frankfurt. Dort findet das erste Mal unsere offene Beratung im Sozialrecht und Familienrecht statt.

Jeder kann uns besuchen und kennenlernen, seinen Kummer loswerden und mit uns teilen. Und natürlich könnt ihr auch eine konkrete Einzelfallberatung erhalten, wobei wir einen Termin zu reservieeren empfehlen, damit jeder auch seine persönlichen 30 Minuten erhält.

Die offene Beratung wird auch in der lokalen Presse beworben.

Wir freuen uns auf Euch!

Termine buchen könnt Ihr direkt hier auf der Projektseite unserer offenen Beratung, die voraussichtlich monatlich stattfinden wird:

https://herzengel.charity/projekte/freie-beratung-frankfurt/
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Vorschläge Engel des Jahres in Schwarz 2022

Der Verein Erzengel vergibt jährlich einen Negativaward für herausragend schlechte Leistungen im Bereich der satzungsgemäßen Aufgaben des Vereins. Nominationen für positive Leistungen sind jetzt möglich.

Der Negativaward wird nicht als Prangeraward verstanden, weshalb wir diesen nicht einer Person, sondern einer Personenvereinigung (OLG Bezirk, Rechtsanwaltskammer).

Engel des Jahres in Schwarz 2022

Wem kann der Engel des Jahres in Schwarz 2022 werden?

Der Engel des Jahres in Sc hwarz 2022 kann nur einer Personenvereinigung verliehen werden, die sich durch Schlechtleistungen im Bereich der satzungsgemäßen Aufgaben des Vereins Erzengel (Sozial- oder Familienrecht, Schutz von Menschenrechten und Grundrechten) prädestiniert hat. Das kann durch tatsächliche (Nicht-)Leistungen erfolgen (Wegschauen bei Missbrauch), Schriftsätze, Urteil oder ähnliches.

Der Negativaward Engel des Jahres in Schwarz 2022 soll keine Prangerwirkung haben, sondern eine Aufklärende. Daher verleihen wir den Award nicht einem Richter, sondern dessen OLG, nicht einem Anwalt, sondern dessen zuständiger Anwaltskammer, nicht einem Jugendamt, sondern einem Landesjugendamt.

Einsendeschluss 30.09.2022

Vorschläge können bis zum 30.09.2022 eingereicht werden.

Dies kann per Kommentar hier, auf Facebook oder per eMail an help@herzengel.charity erfolgen.

Bitte begründet Eure Auswahl/Vorschlag und reicht geeignete Unterlagen ein.

Die Vorstandschaft wird dann eine Prüfung vornehmen und eine Auswahl der Vorschläge den Vereinsgründern zur Wahl vorlegen.

Die Nominierten werden hier veröffentlicht.

Nominiert sind:

Die Nominierten werden hier in den nächsten Wochen veröffentlicht.

Entscheid

Den Entscheid geben wir im Oktober/November 2022 bekannt.

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Vorschläge Engel des Jahres in Gold 2022

Der Verein Erzengel vergibt jährlich einen Positivaward für herausragende Leistungen im Bereich der satzungsgemäßen Aufgaben des Vereins. Nominationen für positive Leistungen sind jetzt möglich.

Engel des Jahres in Gold 2022

Wer kann Engel des Jahres in Gold 2022 werden?

Engel des Jahres in Gold 2022 kann eine natürliche Person oder eine Personenvereinigung werden, die sich durch herausragende Leistungen im Bereich der satzungsgemäßen Aufgaben des Vereins Erzengel (Sozial- oder Familienrecht, Schutz von Menschenrechten und Grundrechten) ausgezeichnet hat. Das kann durch tatsächliche Leistungen erfolgen, durch Ideen, Schriftsätze, erkämpfte Urteil oder ähnliches.

Da der Engel des Jahres in Gold 2022 eine konkrete Auszeichnung ist, kann er auch einer natürlichen Person direkt zuerteilt werden. Anders ist dies beim Negativaward Engel des Jahres in Schwarz 2022.

Einsendeschluss 30.09.2022

Vorschläge können bis zum 30.09.2022 eingereicht werden.

Dies kann per Kommentar hier, auf Facebook oder per eMail an help@herzengel.charity erfolgen.

Bitte begründet Eure Auswahl/Vorschlag und reicht geeignete Unterlagen ein.

Die Vorstandschaft wird dann eine Prüfung vornehmen und eine Auswahl der Vorschläge den Vereinsgründern zur Wahl vorlegen.

Die Nominierten werden hier veröffentlicht.

Nominiert sind:

Die Nominierten werden hier in den nächsten Wochen veröffentlicht.

Entscheidung

Die Entscheidung geben wir im Oktober/November bekannt.

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Erfolg für Mitglied: VG München hebt Inobhutnahme auf

Unser Mitglied M. B. konnte auf Beratung unseres Vereins eine wichtige Entscheidung am Verwaltungsgericht München erstreiten: Mit recht deutlichen Worten klassifiziert die mit drei Berufsrichtern besetzte Kammer eine Entscheidung des Jugendamtes München als formell und materiell rechtswidrig und ordnet die Herausgabe des Kindes an.

VG München hebt Inobhutnahme auf

Unter dem Az. M 18 S 22.3726 mit dem Datum 09.08.2022 hat das Verwaltungsgericht entschieden:

„Es wird festgestellt, dass der Widerspruch der Antragstellerin gegen die Inobhutnahme ihrer Tochter aufschiebende Wirkung hat. Die Tochter der Antragstellerin ist dieser zu übergeben.“

Begründung der Aufhebung der Inobhutnahme

Begründet wird die Entscheidung damit, dass das Jugendamt die gesetzlich vorgeschriebene aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Inobhutnahme missachtet hat. Daher ist dieselbe durch das Verwaltungsgericht anzuordnen. Rechtsfehlerhaft unterblieb auch die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Inobhutnahme, wie überhaupt ein schriftlicher Verwaltungsakt unterblieben ist. Zumindest die sofortige Vollziehung hätte schriftlich begründet werden müssen.

Weil sich das Jugendamt der Landeshauptstadt München aber nicht an das Gesetz hält, liegt eine sogenannte faktische Vollziehung der Inobhutnahme vor, die wegen Verstoß gegen §80 I VwGO formell rechtswidrig ist, und zwar ohne Ausnahme.

Doch auch inhaltlich ist die Inobhutnahme falsch gewesen, weil das Jugendamt nicht einmal irgendetwas zur Sachverhaltsaufklärung unternommen hat. Eine dringende Gefahr lag nicht vor. Zumindest hätte man aber nach Klärung der Situation das Kind sofort zurückgeben müssen.

Meilenstein für das Mitglied, den Verein und alle betroffenen Eltern

Die Entscheidung stellt einen großen Erfolg unseres Mitglieds dar. Michael Langhans, Volljurist und Vorstand, hierzu:
„Selten hat ein Verwaltungsgericht so kompetent, schnell und mit deutlichen Worten Unrecht klassifiziert. Viele Verwaltungsgerichte warten eine Entscheidung der Familiengerichte ab. Dann wird ein Antrag oft unzulässig. Das Verwaltungsgericht München hingegen hat lehrbuchartig und im Interesse des Kindeswohles reagiert. Diese Begründung wird vielen Eltern helfen, gegen Inobhutnahmen vorzugehen und ist ein Meilenstein. Wir sind Stolz auf unser Mitglied und freuen uns, sie weiter unterstützen zu dürfen.“

Mitglied werden

Werden auch Sie Mitglied im Verein Erzengel. Unser Team steht Ihnen hilfreich und – wie man oben sieht auch erfolgreich – zur Seite.

Als Mitglieder können Sie auch Formulare zum Beispiel zum Widerspruch gegen eine Inobhutnahme oder zur Feststellung der Rechtswidrigkeit derselben nutzen (hier gehts zur Formularsammlung).

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