durch ein Update unseres Kalenderanbieters ist es ab sofort möglich, dass Ihr direkt bei der Anmeldung relevante Daten mit dem Dateiupload hochladen könnt:
Der Vorteil: Wir sehen bei der Vorbereitung bereits dass und welche Informationen für die Beratung relevant sind.
Natürlich könnt Ihr nach wie vor auch eine eMail an uns senden!
Unsere Petition zur gesetzlichen Verankerung der Rückführungspflicht, die EGMR und BVerfG ausgesprochen haben, ist heute mit respektablen 872 Unterschriften erfolgreich beendet worden. Wir bedanken uns bei allen Zeichnern.
Die Petition wird jetzt an Land- und Bundestag weitergeleitet werden.
Liebe Freunde, Mitglieder, Interessierten und Förderer, da ich heute zumindest einen Teil des Tages der deutschen Einheit in Berlin verbringe, eine Stadt voller Widersprüche, aber neben der Frankfurter Paulskirche und dem Bonner Parlament aber eben auch die Keimzelle unseres wunderbaren Landes, darf ich ein paar Gedanken zusammenfassen und mit Euch teilen.
Rechtsprechung ohne Werte ist wertlos
Eigentlich weiss ja keiner, was genau wir an diesem Tag feiern. Denn vorallem feiern wir den Beitritt der östlichen Bundesländer zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Rechte, die für viele Mitglieder nur auf dem Papier bestehen, die vielen Kindern vorenthalten werden. Statt diesen Tag also zu „feiern“, sollte er eine Mahnung sein, dass wir unsere Freiheit und unsere Grundrechte jeden Tag aus neue beschützen und erkämpfen müssen.
Deshalb habe ich mir auch erlaubt, dieses obige Zitat von Helmut Kohl zweckzuentfremden. Doch hat er nicht recht? Erleben wir nicht oft, dass Richter den „einfachen“ Weg gehen, um ein Verfahren abzuschließen, und der wesentliche Wert des Kindeswohles vernachlässig oder gar negiert wird? Brechen wir nicht oft unser Wort, wenn wir Kinder um ihre Meinung, um ihren Willen in der Anhörung fragen und diesen dann nicht berücksichtigen?
Und dieses Ziel ist es eben oft, ein Ende der Verfahren zu erreichen, nicht ein Ende des Streites.
Richter unterscheiden sich vom Weltenherrscher weiters dadurch, dass sie weder allmächtig noch allwissend, sondern selbst fehleranfällig und nicht frei von Sünden sind. Hier darf leider insbesondere acedia, die Faulheit, nicht unbeachtet bleiben. Wenn Richter auch selten aus bösem Willen Arbeit, die eigentlich ihnen zukommen würde, auf den Sachverständigen abwälzen, so kommt es – und hier kann ich mich keineswegs ausnehmen – doch immer wieder vor, dass unter Zeit- und Arbeitsdruck und zunehmender Aktendicke beim Gutachtensauftrag der Weg des geringsten Widerstands, insbesondere der Verweis auf ein nicht wirklich kritisch reflektiertes und auf Schlüssigkeit und rechtliche Relevanz geprüftes Vorbringen, gewählt wird.
Richter sind eben, anders als es die richterliche Unabhängigkeit glauben machen möchte, nicht allmächtig. Durch ihre Bindung an die Grundrechte sind sie stärker als jedermann verpflichtet, für das Recht einzutreten.
Dr. Kreyssig äußerte sich hierzu wie folgt:
Und weiter:
„Trotzdem glaube ich, dass der Obervormund, wie die volksverbundene Sprechweise den Vormundschaftsrichter nennt, unzweifelhaft die richterliche Pflicht hat, für das Recht einzutreten. Das will ich tun. Mir scheint auch, dass mir das niemand abnehmen kann. Zuvor ist es aber meine Pflicht, mir Aufklärung und Rat bei meiner vorgesetzten Dienstbehörde zu holen.“
zitiert nach Döring (Hrsg), Lothar Kreyssig: Aufsätze, Autobiografie und Dokumente, S. 146
Grundrechte müssen verteidigt werden
Der Tag der Deutschen Einheit verdeutlicht daher wie kein anderer Tag, dass wir unsere Grundrechte verteidigen müssen:
„Eine Verfassung lebt davon, dass sich jeder Einzelne für sie einsetzt und sich bewusst ist, was diese Rechte für ihn bedeuten. Toleranz und Respekt müssen gelebt und verteidigt werden. Sonst können der Rechtsstaat und Demokratie nicht verteidigt werden. So wie die Demokratie lebt auch die Verfassung davon, dass sich die einzelnen Bürger für den Erhalt und den Schutz der Rechte einsetzen.“
Grundrechte sind vorallem Abwehrrechte gegen den Staat:
Die Grundrechte sind in erster Linie Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat; in den Grundrechtsbestimmungen des Grundgesetzes verkörpert sich aber auch eine objektive Wertordnung, die als verfassungsrechtliche Grundentscheidung für alle Bereiche des Rechts gilt.
Ich möchte daher allen da draußen den Mut machen, in Verfahren auf die Grundrechte hinzuweisen und diese aktiv einzufordern.
Ich weiß, dass viele Richter das nicht möchten, ehrliche und beweisbare Kritik zu aggressivem Konter oder potentiellen nachteiligen Entscheidungen führen kann. Dass staatliche Systeme zusammenhalten und die Kritik am Jugendamtsmitarbeiter auch durch Richter beinahe persönlich genommen werden kann.
Doch davon dürfen wir uns nicht einschränken oder behindern lassen. Denn das ist der Sendungsauftrag unseres Grundgesetzes:
Wir wünschen einen wunderbaren 3. Oktober. Ihr Verein Erzengel
“Our liberty depends on the freedom of the press, and that cannot be limited without being lost”. Diese wunderbaren Worte von Thomas Jefferson, drittem Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika und maßgeblicher Hauptverfasser der Unabhängigkeitserklärung, kommen mir in den Sinn, wenn ich an den Rechtsstreit denke, den Freifam -Chefredakteur Sandro Groganz mit dem Landtag Baden-Württemberg am 04.10.2023 ausfechten muss.
Im Grundgesetz ist hierzu formuliert:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Es steht also einem politischen Betrieb wie einem Landtag oder Verwaltungsbeamten nicht zu, die Meinungsfreiheit zu untergraben – die zudem wesentlicher Kern des Parlamentarismus selbst ist.
Ich erlebe es oft, dass Viele (Richter in Urteilsbegründungen oder in Verfahrenssituationen, Verfahrensbeistände in ihren Berichten usw.) die Meinungsfreiheit für sich in Anspruch nehmen in Situationen, in denen sie wohl wissen, dass an dieser Stelle, in dieser Situation, kein Widerspruch möglich ist oder nicht zugelassen ist. Kann Sandro in einer Landtagssitzung seine Sicht darlegen? Nein. Nur Mitglieder der Parlamente dürfen dort regelmäßig sprechen.
Wie aufrichtig ist es, wenn man vor Fernsehkameras Debatten zu politischen Themen verbreitet, die eigene Meinung postuliert, aber keine Widerworte abweichender Art zulässt?
Ich selber (Michael Langhans) bin mit Sandro oft nicht einer Meinung, Pflege eine andere Art der Aufklärung und Diskussion und oft andere Auffassungen zu Themen. Andere empfinden in ihm einen leidenschaftlichen Streiter für seine Sache und gegen Unrecht.
Es steht mir jedenfalls nicht zu, eine andere Meinung inhaltlich zu beschneiden.
Die Freiheit der Meinung ist die Freiheit des Andersdenkenden, ein Problem, das wir in Deutschland schon immer hatten. Niemand sollte die Meinungsfreiheit für sich einfordern, schon gar nicht mit Unterlassungsklagen, sondern aktiv zulassen, dass der Andere sie nutzen kann und diesen dabei unterstützen: Das ist echte Freiheit, das ist der Wesenskern unseres Grundgesetzes.
Deshalb, und weil unser Verein sich der Verteidigung der Grund und Menschenrechte verschrieben hat und hiervon keinen Millimeter abzuweichen gedenkt, möchten wir Herrn Groganz unsere Unterstützung für das Verfahren mit den Worten von Evelyn Beatrice Hall zukommen lassen:
Idch missbillige, was Sie sagen, aber ich werde Ihr Recht, es zu sagen, bis zum Tod verteidigen. Auch hierauf basiert der Verein Erzengel. Denn: Wir kümmern uns.
Heute erreicht uns die 300ste positive Bewertung unseres Beratungsangebots. 300 positive Beratungen ist durchaus ein Ergebnis, auf das wir sehr stolz sein können. Anders als im Internet möglich kann man sich bei unserem Bewertungssystem Bewertungen nicht erkaufen oder den Inhalt beeinflussen.
Jede Bewertung kann nur nach einer erfolgten (!) Beratung erreicht werden. Dadurch wird im Sinne der Transparenz die Aussagekraft hochgehalten.
300 Beratungen, 4,95 Sterne = 99% Rating.
Dabei sind da schon die Bewertungen berücksichtigt, die uns teil zu Unrecht „schlecht“ bewertet hatten a la:
„Meine Situation ist sehr verstrickt , weshalb es schwierig ist in so kurzer Zeit einen Einblick zu erhalten bzw. zu bewerten. Dennoch wirkte Herr Langhans kompetent auf mich.“
Daher empfehlen wir vorab Informationen an uns zu senden! Das spart Zeit und hilft bei der Lösungsfindung. Wer das nicht tut, sollte sich nicht wirklich beschweren…
„Hallo Herr Langhans, vielen Dank für das 15 Minuten-Telefonat am 11.11.2022. Mein Handy-Akku war ja dann leider leer. Leider war die Zeit viel zu kurz, da ich Ihnen ja zunächst versucht habe zu schildern, was bisher geschehen ist.“ Erstens waren es 35 Minuten, zweitens ist es nun wirklich nicht unser Problem wenn jemand mit einem leeren Akku anruft.
„Zu 100% konnte mir nicht geholfen werden, allerdings lag denen auch nicht der volle Umfang der Sachlage schriftlich vor. Mit den gegebenen Informationen haben sie mir aber wirklich sehr gut weiter geholfen!“ Siehe oben.
Auch wenn es manchmal frustrierend ist, „schlecht“ bewertet zu werden für Fehler, die andere machen, sind uns die vielen positiven Bewertungen ein Ansporn darauf, noch besser zu werden und so hochklassig zu bleiben. Danke für Euer Vertrauen!
In einem heute beendeten Beschwerdeverfahren konnte die Beschwerde der Stadt Frankfurt am Main gegen eine Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt abgehrt werden. Die Mutter wird bis 15.10.2023 ihr Kind zurückerhalten, der Vater wird wieder Kontakt zum Kind erhalten. Rückführung am OLG Frankfurt ist also gar nicht so schwer.
Das Besondere in diesem Fall war in der Tat die Konstellation einer Beschwerde des Jugendamtes. Solche Jugendamtsbeschwerden kommen selten vor. In unserem Fall konnte die gefahrene Strategie vollendet werden: Harte Fakten, rechtlich hochwertige Erwägungen und fachlich überzeugende Argumente haben hier letztlich den „Sieg“ eingebracht. Wie immer war es auch unser Anliegen, die Mutter emotional zu betreuen, damit zwischenzeitliche Rückschläge zu keinen Nachteilen im Verfahren führen.
Auch wenn zwischendurch auch einmal deutliche Worte gefunden werden mussten, haben sich letztlich unsere Rechtsauffassung und die Fakten einer wunderbaren Mutter auch beim 8. Senat des Oberlandesgerichtes Frankfurt durchgesetzt. Das Jugendamt musste seine Beschwerde zurücknehmen, wir haben dann auch die unsere zurückgenommen. Bis zum 15.10. wird das Kind dann auf die Rückführung vorbereitet.
Der Verein Erzengel hat einer Mutter in Not geholfen, ein Ticket mit der Deutschen Bahn zur Wahrnehmung eines Umgangs zu erlösen. Nachdem das zuständige Jugendamt das Kind rechtswidrig weit weg von der Mutter verlegt hat und sich weigert, die Umgangskosten zu tragen, sind wir eingesprungen und haben die 68,80 € für einen Umgang übernommen.
Unser Motto „Wir stehen für Dich ein. Und kümmern uns.“ wurde damit wieder einmal umgesetzt.
wir befinden uns bis 16.8. im Urlaubsbetrieb mit eingeschränkter Erreichbarkeit. Zwar sind Telefontermine möglich. Diese stehen aber nur neuen Sachen und eiligen Angelegenheiten zur Verfügung.
Es gelten ab dem 01.08.2023 neue Regelungen:
Da leider viele Hilfesuchenden nach wie vor Termine buchen und nicht wahrnehmen oder einige überdurchschnittlich viele Termine buchen und es immer eilig haben, sind wir leider gezwungen, die Buchungsbedingungen für unseren einmaligen kostenfreien Hilfeservice anzupassen:
Ab dem 01.08.2023 werden ausnahmslos bei Nichtwahrnehmung des gebuchten Telefontermins die vertraglich vereinbarte Ausfallpauschale von 50 € gefordert.
Ab dem 01.08. werden wir ausnahmslos bei überdurchschnittlicher Nutzung auch bei Mitgliedern (mehr als 15 Buchungen per anno) eine Aufwandspauschale in Höhe von einmalig 50 € geltend machen.
Ab dem 01.08. sind Wochenendtermine und während der Ferienregelungen ausschließlich für eilige Angelegenheiten („objektive Notfälle“) oder neue Beratungen möglich. Wer einen Wochenend- oder Ferientermin bucht, ohne neu oder ohne eilig zu sein, muss ebenfalls eine Aufwandspauschale von 50 € tragen. Eine Absage solcher offenkundigen Nichteiltermine bleibt zudem vorbehalten.
Bitte prüfen Sie, ob nicht auch eine kurze eMail möglich und ausreichend ist, um Ihr Problem zu lösen. Auch hier gilt, nur weil man ungeduldig ist, dass das keine Reservierung eines 30 Minuten Termines rechtfertigt. Hier behalten wir uns Absagen des Termins oder Aufwandspauschalen vor.
Ich bitte um Verständnis, dass wir im Sinne der vielen Menschen, die Hilfe benötigen, gezwungen sind, diese Regulierungen vorzunehmen. Unser einzigartiger Service soll möglichst vielen Menschen zur Verfügung stehen.
Mehr Infos finden Sie auf unserer Hilfeseite samt FAQ.
Sie können unseren Service auch mit einer Spende unterstützen.
Das Oberlandesgericht München (26 UF 529/23 e) weist in einem Hinweisbeschluss darauf hin, dass eine Vollmachtserteilung an einen Elternteil eine Übertragung der Sorge auf diesen Elternteil verhindert.
Erfolg für unseren Verein
Das OLG führt unter anderem aus:
„Allerdings steht der schwerwiegende Elternkonflikt aufgrund der erteilten Sorgerechtsvollmacht der Installation einer gemeinsamen elterlichen Sorge nicht entgegen.“
„Die Vollmacht ermöglicht, dass Konflikte in der Kommunikation und Kooperation mit dem anderen Elternteil weitgehend vermieden werden können.“
„Die seitens der Kindesmutter im Termin vom 16.02.2023 erteilte Sorgerechtsvollmacht ist auch geeignet, dem Kindesvater ausreichende Handlungsfähigkeitt zu verschaffen.“
„Im Ergebnis kommt somit eine Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf den Kindesvater gemäß §1671 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 BGB nicht in Betracht.“
Richtige Reaktion im Termin durch unseren Vorstand
Der Hinweisbeschluss belegt, dass wir im Termin vor dem Amtsgericht richtig das Verfahren gelesen und entsprechend reagiert haben. Wenn, wie vorliegend, die Vorauszeichen im Termin für ein Obsiegen schwierig sind, kann man mit taktisch-strategischem Verhalten dazu beitragen, dass Rechtsübertragungen oder -entziehungen verhindert werden. Eltern bleiben damit handlungsfähig, können sich als (auch) Rechteinhaber selbst Informationen beschaffen und damit am Leben ihrer Kinder teilhaben.
Der Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichtes ist insoweit ein Beispiel, dass man mit fachlich klugem Verhalten selbst in schwierigen Situationen noch positiv aus einer Situation herausgehen kann.
Wir konnten heute auf Initiative unserer Freunde von „Nein Lass das!“ mit einer wichtigen Person in einem Bundesland im Süden der Republik videokonferieren. Vielen Dank an die FDP, die uns diese Möglichkeit gegeben hat, einem Volljuristen auf Augenhöhe Probleme anhand eines von uns begleiteten Falles aufzuzeigen.
Probleme der Jugendämter und Familiengerichte
Die von uns angesprochenen Probleme sind die folgenden:
Fehlende Sachverhaltsaufklärung bei Gefährdungsmeldung/durch Familiengericht
Kontrolle Arbeit Verfahrensbeistände/Gerichte/Jugendämter
Keine inhaltliche Kindesanhörung – Empfehlung Kinderschutzkommission Gutachter als Berater – vielleicht grundsätzlich im geschützten Heimumfeld
Maßnahmen dürfen nicht an der Umsetzbarkeit scheitern bzw. im Zweifel Täter-Opfer-Umkehr
Gutachterauswahl, Prüfung Qualität, Beweisfragen, Vorgaben von Anknüpfungstatsachen
Natürlich sind diese Punkte nicht abschließend. Da es sich aber um ein konstruktives Arbeitsgespräch handelte, mussten wir uns auf Punkte beschränken, die im dortigen Bundesland bekannt und bereits diskutiert wurden und zumindest auch fiskalisch auf Landesebene gelöst werden können.
Bald mehr Infos und Gespräche
Das Gespräch war sehr informativ, wir bedanken uns für die echte Aufmerksamkeit und das echte Interesse am Gespräch. Das Angebot, weitere Aspekte zu melden, werden wir gerne annehmen.
Hierzu werden wir Euch bald mehr Infos geben und Euch beteiligen, soweit möglich.