Erfolg auf ganzer Linie: Die kostenlose Vertretung einer Mutter durch unseren Vorstand Michael Langhans vor dem Amtsgericht Zweibrücken hat innerhalb kürzester Zeit zu einer Aufhebung des Umgangsausschlusses geführt. Die hervorragende Zusammenarbeit mit dem Verein „Nein lass das!“ hat damit erste Früchte getragen.
„Leider hat sich auch in diesem Fall herausgestellt, dass nicht alle Aussagen eines Jugendamtes zwingend richtig sein müssen,“ so Michael Langhans, Volljurist und Experte in Sorgerechtsangelegenheiten. „Die Aussagen des Gerichtes, dass sich die Ausführungen des Jugendamtes (…) als unzutreffend erwiesen haben, ist in ihrer Deutlichkeit selten. Danke an ein Gericht, das klare Worte findet. Das staatliche Wächteramt muss sich hier fragen lassen, ob es seinem Schutzauftrag mit Unwahrheiten nachkommen kann.“
Der Fall zeigt insoweit, dass private Initiativen wie „Nein lass das“ oder „Erzengel“ wichtige Bausteine sind, um das Wohl des Kindes und der Familie in der Verwirklichung des Grundrechts auf Familie aus Art. 6 II GG und des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens i.S. Art. 8 EMRK sicherzustellen. Denn oftmals gelingt es der Anwaltschaft, Jugendämtern und Jugendhilfeträgern nur unzureichend, diese elementaren Rechte zu erkennen und sicherzustellen.
Unterstützen auch Sie unsere Vereinsarbeit durch eine Mitgliedschaft.
Auch der Verein „Nein lass das!“ freut sich über Unterstützung.
Gestern war unser Vorstand Michael Langhans zusammen mit Josefine Barbaric auf Instagram im Livestream im Gespräch, um den Verein Erzengel vorzustellen und um über unsere Arbeit, aber auch Probleme in Verfahren rund um Kinderschutz und Kindeswohl zu sprechen.
Den Livestream könnt Ihr auf dem Instagram-Profil von Josefine nachschauen und kommentieren:
Über den Verein „Nein lass das“ könnt Ihr Euch ebenfalls informieren.
Zusammen mit dem Verein „Nein lass das!“ unterstützt der Verein Erzengel eine betroffene Mutter in Rheinland-Pfalz. Der Notfalleinsatz war notwendig geworden, nachdem der bisherige Rechtsvertreter eine weitere Tätigkeit nicht erfalten konnte. Für unseren Vorstand Michael Langhans ist die gesamte Situation ein untragbarer Zustand:
„Eine Ladungsfrist von weniger als einer Woche ist insbesondere bei einem hochemotionalen und -komplexen Thema wie Kindeswohl unopassend. Postzustellung, Anwaltssuche und Terminsabsprache und sonstige Aspekte vorbereiten ist nicht mal eben so zu tätigen. Insbesondere wenn keine akute Gefahr vorliegt wie hier – dann hätte das Gericht ja ohne Anhörung entschieden – ist solch eine Verfahrensgestaltung unfair.“
Insoweit hat sich unser Vorstand bereit erklärt, auf Vermittlung des Vereins „Nein lass das!“ und deren Vorständin Josefine Barbaric unentgeltlich die betroffene Mutter zu begleiten.
Aufklärung und Engagement, das bei den Menschen ankommt, spielen in beiden Vereinen die überragende Rolle. Bei uns geht es nicht um Geplänkel auf Facebook – sondern um Zivilcourage und konkrete Hilfe „auf der Straße“. Diesmal gibt es Hilfe in Rheinland-Pfalz.
Seit wenigen Tagen hängt unser Plakat in Tübingen mit dem Titel „Mein Gott Walter“ – gegen unnütze Kosten zur Aufklärung von Jugendamtsversäumnissen und für direkte Hilfe für Missbrauchsopfer.
Wir würden uns freuen, wenn Ihr die Plakate entdeckt, wenn Ihr ein Photo schießt und dieses an help@herzengel.charity sendet oder uns bei einem solchen Bild auf Instagram mit @erzengelverein verlinkt.
Die Aktion Plakat in Tübingen ist nur ein weiterer Schritt für Aufklärung und Transparenz, für die Erzengel steht.
Opferhilfe jetzt!
Der Verein Erzengel hatte bereits zum Thema Opferhilfe Stellung genommen vor der Plakataktion in Tübingen:
Mit unserer Plakataktion wollen wir ein Zeichen setzen. Wie findet Ihr sie Aktion? Welche weiteren Aktionen wünscht Ihr Euch? Kommentiert bitte mit uns in den Kommentaren.
Unser offenes Treffen in Tübingen nicht vergessen!
Bitte unser offenes Beratungstreffen am 04.02.2023 in Tübingen nicht vergessen. Wir freuen uns auf Euch!
Wir planen die Einführung eines Onlinestammtisch, der mit den Onlinetools „Jitsi“ oder „Senfcall“ durchgeführt werden wird.
Bei einem solchen Treffen könnt Ihr Euch mit Gleichgesinnten unterhalten, besprechen und mehr.
Habt Ihr Interesse daran? Wenn ja, wie oft (wöchentlich, monatlich) soll so ein Onlinestammtisch stattfinden? An welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten wollt Ihr solche Treffen stattfinden lassen?
Der Verein Erzengel fordert für die betroffenen Opfer des Missbrauchsskandals in Tübingen eine unbürokratische Opferhilfe. 259.000 € „Aufklärungskosten“, die dank verweigerter Unterlagen fehl geht, stehen 0 € Opferhilfe gegenüber . Dies ist der eigentliche Skandal!
Spiegel berichtet über Missbrauchsskandal in Tübingen
Der Spiegel berichtet heute in der Ausgabe 2/2023 über den Missbrauchsskandal in Tübingen. Was war passiert? In staatlicher Obhut wurden drei Kinder vom Pflegevater missbraucht. Trotz der eindringlichen Warnungen der Psychologin Gudrun Overberg wurde viel zu spät gehandelt. Zwar wurde letztlich der Pflegevater verurteilt und inhaftiert. Die Frage ist aber, hätte der Schaden verhindert werden können?
Strafrechtliche Ermittlungen gegen Landrat Walter ergebnislos
Die Ermittlungen gegen Landrat und Mitarbeiter des Jugendamtes wurden eingestellt. Obwohl alamierende Hinweise durch die Psychologin Overberg gegeben wurden, verhallten diese lange ungehört. Bereits 2010 hatte diese erste Verdachtsmomente gemeldet. Zur Verureilung kam es erst 2021 – 11 Jahre später.
2014 hatte es ein betroffenes Kind geschafft, sich aus dieser Pflege“familie“ herauszuhungern.
Verantwortung dafür soll nun niemand übernehmen?
Wie kann es sein dass niemand Missbrauch mitbekommt?
Es ist weder nachvollziehbar, dass niemand solchen systematischen Missbrauch mitbekommt noch dass dieser nicht zu verhindern gewesen wäre. Es ist insbesondere nicht hinnehmbar, wie der Spiegel berichtet, dass eine sorgfältige Auswahl von Pflegeeltern nicht erklärt werden kann. Vorallem aber kann es nicht sein, dass man über 259.000 € für eine Aufklärung investiert, die man dann torpediert, während die Betroffenen finanziell im Stich gelassen werden. Ob dies weiteren emotionalen Missbrauch darstellt, mag jeder für sich selbst entsccheiden.
Echte Opferhilfe für die Missbrauchsopfer in Tübingen jetzt
Der Verein Erzengel fordert echte Opferhilfe für die Missbrauchsopfer. Wer 259.000 € für wertlose, torpedierte Aufklärung aufwenden kann, kann dies auch für Opferhilfe.
Echte Hilfe statt Kostenirrsinn – andere Städte machen das vor und stellen Soforthilfe zur Verfügung.
Hierauf weisen wir auch in unserer Pressemitteilung zum Thema hin:
Bisher ist unser erfolgreiches Beratungs- und Kummertelefon vorallem rechtlich beratend tätig. Doch was wäre, wenn auch andere Fachprofessionen für Euch buchbar wären? Möchtet Ihr auch unkompliziert mit Psychologen sprechen, nicht nur mit Juristen?
Psychologen sprechen
Wollt Ihr auch Psychologen sprechen? Für diese würde es eigene Termine geben, die gebucht werden können. Einen Teil der Kosten würde insoweit der Verein tragen, ob und in welcher Höhe eine Art Selbstbeteiligung anfällt, wird ggf. noch entschieden.
Vorher aber eben die Frage an Euch: Wollt Ihr, dass wir einen solchen Service auch anbieten? Sollten wir ggf. noch versuchen, diesen Service auf weitere Professionen auszudehnen? Was würdet Ihr Euch wünschen?
Onlinestammtisch?
Gerne sind wir auch bereit, einen „Onlinestammtisch“ einzuführen oder andere Dinge. Wir sind offen für viele Möglichkeiten, wir sind nicht gebunden durch starre Vereinsstrukturen. Bringt Euch ein und werdet ggf. Mitglied!
Beteiligt Euch!
Kommentiert unter diesem Beitrag, was Ihr Euch wünscht und was wir noch einführen sollen.
Unsere Beratungshotline
Mehr Infos zu unserer Beratungshotline unter 015678/108800 erhaltet Ihr hier:
Liebe Mitglieder, Freunde, Unterstützer und Hilfesuchenden, seit dem 15.05.2022 ist unser Verein nun aktiv. Ein kleiner Rückblick des Vereins Erzengel darf daher nicht fehlen.
Wir hatten im Oktober und November je eine offene Beratung in Frankfurt am Main. Die Resonanz und der Austausch waren sehr gut, so dass ab der 4. offenen Beratung auch Treffen in anderen Städten erfolgen sollen. Gerne könnt Ihr unter diesen Beitrag kommentieren, wo wir offene Beratungen abhalten sollen.
Telefonisch konnten wir über 300 Beratungen durchführen, wobei im Schnitt 2,1 Beratungen je Person(en) durchgeführt wurde. Die überragende Bewertung unseres Services mit 54 5-Sterne-Bewertungen von 56 Bewertungen und 2x 4 Sterne spricht für sich. Während andere Rechtshotlines wöchentlich 3 Std. kostenfreie Beratungen anbieten, bieten wir an 7 Tagen die Woche Beratungen an, wöchentlich bis zu 47 Std. Beratungen an – kostenfrei für jedermann, nicht nur für Alleinerziehende. Und wir sind noch nicht am Ende: Wir beabsichtigen zeitnah auch Beratungen mit Psychologen, Pädagogen, Mediatoren und anderen Fachprofessionen anzubieten für die perfekte Rundumbetreuung. Folgt unserer Webseite für weitere Infos!
Auch zu Bürgergeld und Opferentschädigung sind wir tätig, aber wir unterstützen mit unseren Anwälten auch Amtshaftungsklagen.
Das Jahr 2023 wird hier sicherlich noch viele wunderbare neue Infos und Entwicklungen bereithalten. Werde auch Du Mitglied des Vereins Erzengel. Wir kümmern uns.
Wir sind auch über die Weihnachtsfeiertage erreichbar. Zwar werden keine Termine reservierbar sein, aber stattdessen könnt Ihr unter der Nr. 015678/108800 auf unseren Anrufbeantworter sprechen. Wir rufen dann im Laufe des Tages zurück.
Bitte versucht nur in dringenden Fällen an den Weihnachtsfeiertagen unseren Dienst in Anspruch zu nehmen.
Liebe Mitglieder, ich darf Euch im Verein neu vorstellen: Beratungen und Hilfe rund um das Opferentschädigungsgesetz. Ganz herzlich Willkommen darf ich Gudrun heißen, die diesen Bereich im Verein mit verantwortet.
Was ist das Opferentschädigungsgesetz?
Grundsätzliches. Wer auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland Opfer einer vorsätzlichen Gewalttat wird und dadurch eine gesundheitliche Schädigung erleidet, kann einen Anspruch auf Opferentschädigung geltend machen. Dies gilt auch für Hinterbliebene von Personen, die infolge der Gewalttat verstorben sind.
Leider gibt es vieleLücken im Gesetz, weshalb der Gesetzgeber das neue OEG in das neue SGB XIV ausgelagert hat. Dieses Gesetz heißt soziale Entschädigung (SER). Die Leistungen sollen erhöht werden. Ziel ist es, so Minister Heil, „die soziale Entschädigung so zu verbessern, dass sich Betroffene mit ihrem Schicksal nicht mehr allein gelassen fühlen. Staatliche Entschädigung und Anerkennung sind ein wesentlicher Beitrag für die Aufarbeitung und den Genesungsweg von Betroffenen.„
Das Problem dabei: Der Gesetzgeber hat einen zu technischen Blick.
Die Petitionen von Gudrun
Gudrun hat aus verschiedenen Erfahrungen heraus bereits letztes Jahr erkannt, welche erheblichen Lücken im Opferentschädigungsrecht vorliegen. Sie hat deshalb am Tag der Gewaltopfer die Initiative Petitionen Deutschlandweit ins Leben gerufen.
Statistisch werden nur unsägliche 2,5% aller Gewaltopfer mit einer gesetzlichen Leistung bedient:
Von den 15.008 gestellten Anträgen, wurden jedoch 6.947 (46,29%) abgelehnt, sowie weitere 3.841 Anträge aus sonstigen Gründen erledigt (diese sind beispielsweise der Umzug des Antragsstellers, die Rücknahme des Antrages oder der Tod des Betroffenen). Somit wurden lediglich 4.118 Anträge anerkannt, was 2,50% der erfassten Gewalttaten (PKS) entspricht.
Strukturelle Gewalt führt dazu, dass Opfer weiter traumatisiert werden:
Beispielsweise werden zahlreiche Anträge auch trotz eines Strafgerichtsurteils, sowie resultierenden Schäden durch die Gewalttat abgelehnt, indem diese für nicht vorhanden oder als folgenlos abgeheilt, erklärt werden, auch wenn gegenteilige Arzt- und Therapeutenberichte vorliegen. Es finden Retraumatisierungen statt durch den unsensiblen Umgang seitens der Behörden mit den Betroffenen, die Tat, sowie die Folgen hieraus müssen aufgrund der Beweislast mitunter mehrfach geschildert werden, schlechtestenfalls mit dem Resultat der Negation dessen, sowie der Unterziehung mehrerer Gutachten.
1. externe unabhängige Monitoringstellen zu den OEG-Verfahren
2. externe, unabhängige Beschwerdestellen für Gewaltopfer, sowie Angehörige von Mord- und Tötungsdelikten (welche ebenfalls laut EU-Opferschutzrichtlinie 2012/29/EU als Opfer anzuerkennen sind) und jegliche Missstände erfassen solle, auch über das OEG hinaus
3. proaktive Aufklärung zu den Leistungen nach dem OEG
Petitionen unterstüttzen
Die Petitionen könnt ihr bei den Landtagen unterstützen, Links gibt es hier. Einfach anschreiben und mitteilen, dass ihr das gut findet und unterstützt oder eine eigene Einzelfallpetition mit Euren Erfahrungen einreichen.
Was hat das mit Erzengel und dessen Kernthemen zu tun?
Wir von Erzengel bekennen uns zu den Menschenrechten. Dazu gehört also auch, dass Schwächere und Opfer nicht alleine gelassen werden.
Zudem sind viele Eltern doch genau solche Opfer struktureller Gewalt. Jugendämter, die Kinder entziehen mit fadenscheinigen Gründen, führen nicht selten auch zu Traumatisierungen bei Kind und Eltern.
Hier setzt unser Engagement an: Das bisherige OEG, das bis zum 31.12.2023 gilt, hat erhebliche Probleme damit, psychische Gewalt und psychische Schäden auszugleichen. Insbesondere Traumatisierungen durch staatliches Handeln wird grundsätzlich nicht ausgeglichen. Das liegt auch darin begründet, wie Gudrun feststellt, dass zu wenig Aufklärung stattfindet. Jugendamtsopfer haben oft die Nase voll. Wenn das alles überlebt wurde, hat man keinen Bock mehr, noch weiter zu streiten. Verfahren sind langwierig.
Aber: Sie stellen auch eine Chance auf Genugtuung dar. Und langjährige Heimaufenthalte mit Gewalt- und Missbrauchserfahrungen, Zwangsentfremdungen und mehr sind klare Gewalt gegen Menschen. Bisher aber gilt:
„Opfer von vorsätzlichen rechtswidrigen tätlichen Angriffen haben Anspruch auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz“
Psychische Gewalt soll auch zu Ansprüchen führen – manchmal
Michael Langhans, Vorstand
Im neuen Gesetz soll diese Tätlichkeit wegfallen und auch manche (!) psychische Gewalt mit umfasst sein. Erspart wird immer noch nicht der Nachweis.
Doch löst das neue Gesetz auch dank Beweiserleichterungen alle Probleme?
Wir sagen nein. Zum einen gilt das neue Recht viel zu spät. Es kommen viele Vorteile viel zu spät. Und Beweiserleichterungen sind keine Beweislastumkehr. Der erniedrigende Gang zu Gericht mit Retraumatisierungen wird nach wie vor nicht wirklich vermieden – für ein Trinkgeld an Hilfe.
Ja, man muss wohl das Bundesrecht anpassen, bevor es gültig wird. Aber das ist doch ein geringer Preis angesichts der Forderungen der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen.
Die Opfer sollen vom Staat, und soweit zutreffend, von zwischenstaatlichen und nichtstaatlichen Organisationen und Privatunternehmen mit Mitgefühl und Achtung unter Achtung ihrer Würde und ihrer Menschenrechte behandelt werden und es sollen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um ihre Sicherheit und ihre Privatsphäre ebenso wie die ihrer Familien zu gewährleisten. Der Staat soll sicherstellen, dass in seinen innerstaatlichen Rechtsvorschriften so weit wie möglich Vorkehrungen dafür getroffen, dass ein Opfer, das Gewalt oder ein Trauma erlitten hat, besondere Aufmerksamkeit und Betreuung erhält, um zu vermeiden, dass das Opfer im Zuge der Rechts- und Verwaltungsverfahren, die Gerechtigkeit und Wiedergutmachung gewähren sollen, erneut traumatisiert wird.“
UN- Menschenrechtskommission
Auch das neue Recht hat die Mängel, die Gudrun anspricht: Den Blick von Außen, nicht von Innen. Fehlende Überprüfung, ob das Ziel auch erreicht wird. Die Monitoringstellen sind nach wie vor nötiger denn je.
Dafür setzen wir uns ein.
Wer Hilfe und Unterstützung benötigt auch zum OEG / SER oder zu Sozialrecht, kann sich an unsere Hotline wenden.