Lernt uns am 08.10.2022 kennen von 9 bis 16 Uhr in Frankfurt in der Fuchstanzstr. 120 in Frankfurt. Dort findet das erste Mal unsere offene Beratung im Sozialrecht und Familienrecht statt.
Jeder kann uns besuchen und kennenlernen, seinen Kummer loswerden und mit uns teilen. Und natürlich könnt ihr auch eine konkrete Einzelfallberatung erhalten, wobei wir einen Termin zu reservieeren empfehlen, damit jeder auch seine persönlichen 30 Minuten erhält.
Die offene Beratung wird auch in der lokalen Presse beworben.
Wir freuen uns auf Euch!
Termine buchen könnt Ihr direkt hier auf der Projektseite unserer offenen Beratung, die voraussichtlich monatlich stattfinden wird:
Der Verein Erzengel vergibt jährlich einen Negativaward für herausragend schlechte Leistungen im Bereich der satzungsgemäßen Aufgaben des Vereins. Nominationen für positive Leistungen sind jetzt möglich.
Der Negativaward wird nicht als Prangeraward verstanden, weshalb wir diesen nicht einer Person, sondern einer Personenvereinigung (OLG Bezirk, Rechtsanwaltskammer).
Engel des Jahres in Schwarz 2022
Wem kann der Engel des Jahres in Schwarz 2022 werden?
Der Engel des Jahres in Sc hwarz 2022 kann nur einer Personenvereinigung verliehen werden, die sich durch Schlechtleistungen im Bereich der satzungsgemäßen Aufgaben des Vereins Erzengel (Sozial- oder Familienrecht, Schutz von Menschenrechten und Grundrechten) prädestiniert hat. Das kann durch tatsächliche (Nicht-)Leistungen erfolgen (Wegschauen bei Missbrauch), Schriftsätze, Urteil oder ähnliches.
Der Negativaward Engel des Jahres in Schwarz 2022 soll keine Prangerwirkung haben, sondern eine Aufklärende. Daher verleihen wir den Award nicht einem Richter, sondern dessen OLG, nicht einem Anwalt, sondern dessen zuständiger Anwaltskammer, nicht einem Jugendamt, sondern einem Landesjugendamt.
Einsendeschluss 30.09.2022
Vorschläge können bis zum 30.09.2022 eingereicht werden.
Dies kann per Kommentar hier, auf Facebook oder per eMail an help@herzengel.charity erfolgen.
Bitte begründet Eure Auswahl/Vorschlag und reicht geeignete Unterlagen ein.
Die Vorstandschaft wird dann eine Prüfung vornehmen und eine Auswahl der Vorschläge den Vereinsgründern zur Wahl vorlegen.
Die Nominierten werden hier veröffentlicht.
Nominiert sind:
Die Nominierten werden hier in den nächsten Wochen veröffentlicht.
Entscheid
Den Entscheid geben wir im Oktober/November 2022 bekannt.
Der Verein Erzengel vergibt jährlich einen Positivaward für herausragende Leistungen im Bereich der satzungsgemäßen Aufgaben des Vereins. Nominationen für positive Leistungen sind jetzt möglich.
Engel des Jahres in Gold 2022
Wer kann Engel des Jahres in Gold 2022 werden?
Engel des Jahres in Gold 2022 kann eine natürliche Person oder eine Personenvereinigung werden, die sich durch herausragende Leistungen im Bereich der satzungsgemäßen Aufgaben des Vereins Erzengel (Sozial- oder Familienrecht, Schutz von Menschenrechten und Grundrechten) ausgezeichnet hat. Das kann durch tatsächliche Leistungen erfolgen, durch Ideen, Schriftsätze, erkämpfte Urteil oder ähnliches.
Da der Engel des Jahres in Gold 2022 eine konkrete Auszeichnung ist, kann er auch einer natürlichen Person direkt zuerteilt werden. Anders ist dies beim Negativaward Engel des Jahres in Schwarz 2022.
Einsendeschluss 30.09.2022
Vorschläge können bis zum 30.09.2022 eingereicht werden.
Dies kann per Kommentar hier, auf Facebook oder per eMail an help@herzengel.charity erfolgen.
Bitte begründet Eure Auswahl/Vorschlag und reicht geeignete Unterlagen ein.
Die Vorstandschaft wird dann eine Prüfung vornehmen und eine Auswahl der Vorschläge den Vereinsgründern zur Wahl vorlegen.
Die Nominierten werden hier veröffentlicht.
Nominiert sind:
Die Nominierten werden hier in den nächsten Wochen veröffentlicht.
Entscheidung
Die Entscheidung geben wir im Oktober/November bekannt.
Unser Mitglied M. B. konnte auf Beratung unseres Vereins eine wichtige Entscheidung am Verwaltungsgericht München erstreiten: Mit recht deutlichen Worten klassifiziert die mit drei Berufsrichtern besetzte Kammer eine Entscheidung des Jugendamtes München als formell und materiell rechtswidrig und ordnet die Herausgabe des Kindes an.
Unter dem Az. M 18 S 22.3726 mit dem Datum 09.08.2022 hat das Verwaltungsgericht entschieden:
„Es wird festgestellt, dass der Widerspruch der Antragstellerin gegen die Inobhutnahme ihrer Tochter aufschiebende Wirkung hat. Die Tochter der Antragstellerin ist dieser zu übergeben.“
Begründung der Aufhebung der Inobhutnahme
Begründet wird die Entscheidung damit, dass das Jugendamt die gesetzlich vorgeschriebene aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Inobhutnahme missachtet hat. Daher ist dieselbe durch das Verwaltungsgericht anzuordnen. Rechtsfehlerhaft unterblieb auch die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Inobhutnahme, wie überhaupt ein schriftlicher Verwaltungsakt unterblieben ist. Zumindest die sofortige Vollziehung hätte schriftlich begründet werden müssen.
Weil sich das Jugendamt der Landeshauptstadt München aber nicht an das Gesetz hält, liegt eine sogenannte faktische Vollziehung der Inobhutnahme vor, die wegen Verstoß gegen §80 I VwGO formell rechtswidrig ist, und zwar ohne Ausnahme.
Doch auch inhaltlich ist die Inobhutnahme falsch gewesen, weil das Jugendamt nicht einmal irgendetwas zur Sachverhaltsaufklärung unternommen hat. Eine dringende Gefahr lag nicht vor. Zumindest hätte man aber nach Klärung der Situation das Kind sofort zurückgeben müssen.
Meilenstein für das Mitglied, den Verein und alle betroffenen Eltern
Die Entscheidung stellt einen großen Erfolg unseres Mitglieds dar. Michael Langhans, Volljurist und Vorstand, hierzu: „Selten hat ein Verwaltungsgericht so kompetent, schnell und mit deutlichen Worten Unrecht klassifiziert. Viele Verwaltungsgerichte warten eine Entscheidung der Familiengerichte ab. Dann wird ein Antrag oft unzulässig. Das Verwaltungsgericht München hingegen hat lehrbuchartig und im Interesse des Kindeswohles reagiert. Diese Begründung wird vielen Eltern helfen, gegen Inobhutnahmen vorzugehen und ist ein Meilenstein. Wir sind Stolz auf unser Mitglied und freuen uns, sie weiter unterstützen zu dürfen.“
Mitglied werden
Werden auch Sie Mitglied im Verein Erzengel. Unser Team steht Ihnen hilfreich und – wie man oben sieht auch erfolgreich – zur Seite.
Als Mitglieder können Sie auch Formulare zum Beispiel zum Widerspruch gegen eine Inobhutnahme oder zur Feststellung der Rechtswidrigkeit derselben nutzen (hier gehts zur Formularsammlung).
Wir haben die Plattform zur Buchung von Online Terminen erneuert. Wir setzen jetzt statt Timify auf Cituro. Cituro stellt nicht nur die Anforderungen der DSGVO sicher insbesondere durch Server in Deutschland. Es hat auch viele neue Features, die für Euch von nutzen sind: Termine können jetzt in 15 Minuten-Intervallen gebucht werden. Mitglieder können bis zu 6 dieser Intervalle auswählen und buchen (also 1,5 Stunden Beratung), Nichtmitglieder maximal 2 Intervalle (30 Minuten).
Die Buchungstexte sind jetzt individueller, ihr erhaltet bessere Infos wie ihr anrufen könnt.
Wir weisen zudem auf eine Ausfallgebühr hin, falls ihr zu Terminen nicht erscheint.
Buchungen sind jetzt auch als Sammeltermine (Workshops, Meetings usw.) möglich, also mehrere Teilnehmer an einem Termin.
Außerdem könnt Ihr die Beratung im Nachgang bewerten. Vielen Dank.
Am 15.05. haben wir den Verein aus der Taufe gehoben. Zeit, ein wenig Revue passieren zu lassen. Wir können nämlich stolz sein, was wir in der Kürze der Zeit aufgebaut haben.
Gegründet wurde der Verein am 15.05.2022 in Frankfurt von sieben unerschrockenen Damen und Herren. Seitdem konnte sich die Mitgliederzahl erheblich ausweiten, und ich bin dankbar für jeden, der mit uns diese spannende und wunderbare Weise auf sich nimmt.
Von unserem allgemeinem Beratungsmontag per Webmeeting konnten wir inzwischen auf ein Beratungstelefon umsteigen, das deutschlandweit unter einer einheitlichen Telefonnummer zu erreichen ist. Beratungstermine kann man über die Webseite buchen, in Eilfällen auch bei uns direkt anrufen und aufs Band sprechen.
Die Mitgliederplattform wurde eingeführt, um eine bessere Kommunikation ausserhalb der großen US- Unternehmen zu ermöglichen.
Überhaupt haben Mitglieder viele Vorteile gegenüber Nichtmitgliedern. Auch wenn Nichtmitglieder immer eine kostenlose Beratung/Meinung oder ein Kummerohr erhalten, stehen Mitgliedern doch erheblich mehr Vorteile zur Verfügung, die wir in den nächsten Wochen und Monaten noch erheblich ausbauen werden.
Manche unserer Ideen sind noch nicht am Start oder langsamer gestartet als gewünscht. Aber der Erfolg hat unsere Kapazitäten eben auch etwas gebunden.
Nächste Woche wird es die ersten wichtigen Neuigkeiten geben, und ich denke ich verspreche nicht zuviel wenn ich sage dass wir damit Aufmerksamkeit auf eines der größten Probleme im Gutachterwesen legen werden. Schaut also am 21.7. hier nochmal vorbei auf der Webseite.
Die Arbeitsgruppe im Verein „Psychiatrisierung im Familienrechtlichen Kontext“ sucht betroffene einer (falschen) Diagnose Borderline-Persönlichkeitsstörung durch das Jugendamt oder durch Psychologische Gutachter.
Hintergrund ist, dass wir immer wieder erfahren, dass diese Diagnose genutzt wird, teils mit erfundenem Sachverhalt, teils mit unzulässigen Schlüssen, um Müttern die Erziehungsfähigkeit abzusprechen und das Sorgerecht nach §1666 BGB zu entziehen oder gem. §1671 BGB auf den anderen Elternteil zu übertragen.
Dabei ist eines klar: Borderline-Persönlichkeitsstörung heißt nicht zwingend erziehungsunfähig. Es gibt keine einzige wissenschaftliche Studie, die dies behauptet. Das sagt zumindest der bekannte Experte Prof. Dr. Martin Bohus, ZI Mannheim.
Wir suchen nun Fälle, die die folgenden Kriterien erfüllen:
a) Es wurde die Diagnose Borderline durch das Jugendamt gestellt oder durch den familienpsychologischen Gutachter, der nur Psychologe ist.
b) Es wurde wegen Borderline-Behauptung eine Kindeswohlgefährdung durch ein Gericht angenommen oder durch das Jugendamt als Inobhutnahme durchgeführt
Bitte meldet Euch mit aussagekräftigen Unterlagen. Wir wollen einen Flyer für Jugendamtsmitarbeiter und Familienrichter vorbereiten, die diesen gängigen Irrtum ausräumen. Dazu brauchen wir aber neben Fachmeinungen auch eine aussagekräftige Datenbasis.
Ihr könnt Euch ans uns über das Kontaktformular wenden oder per Whatsapp.
Unser erstes Positionspapier 1-22 ist online: Es handelt sich um das Positionspapier „Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht gesetzlich verankern“ (laufende Nr. 1-22) unserer Arbeitsgruppe „Qualität in familiengerichtlichen Verfahren“.
Positionspapiere geben eine politische Meinung des Vereins wieder, die wir mit politischen, sozialen und sonstigen Organisationen und Personen teilen.
Eine Übersicht aller Positionspapiere findet Ihr hier:
https://herzengel.charity/positionspapiere/
Wie werde ich Mitglied in einer Arbeitsgruppe, um an der Meinungsbildung im Verein teilzunehmen? Loggt Euch dazu in der Mitgliederplattform ein unter https://erzengel.kurabu.com/de/news. Dann klickt auf Abteilungen -> Arbeitsgruppe Familienrecht und wählt Eure Arbeitsgruppe aus, an der Ihr teilnehmen wollt. Oben rechts könnt Ihr dann auf Beitreten tippen.
Beratungs- und Kummertelefontermine sind jetzt bequem buchbar über unser Tool „Timify“. Einfach über Facebook oder die Webseite unter Projekte -> Termin buchen anklicken, Wunschtelefonat aussuchen und dann zur vereinbarten Zeit anrufen. Mitglieder können auch längere Termine buchen oder Termine ausserhalb der freien Slots anfragen – per eMail oder Whatsapp oder Anruf. In eiligen Fällen bitte immer direkt anrufen!