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ABGESAGT! Podiumsdiskussion 15.11.23: Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Update 08.11.2023: Die Veranstaltung ist abgesagt; zu wenig Teilnehmer.

Am 15.11.2023 nimmt unser Vorstand Michael Langhans nach einem Vortrag über Gewaltprävention an der Podiumsdiskussion zu Gewalt an Kindern und Jugendlichen, organisiert durch die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, zusammen mit Josefine Barbaric von Nein Lass das! und dem Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion für Jugendpolitik, frühkindliche Bildung, Forschung und MDL Dennis Birnstock teil.

Die Veranstaltung findet ab 18 Uhr in Filderstadt in der Filharmonie, Tübinger Straße 40, 70794 Filderstadt statt.

Die Teilnahme ist kostenlos. Anmelden könnt Ihr Euch hier.

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Verein

Erfolg: Umgang Donnerstag – Montag

Ein weiterer Umgangserfolg für einen von uns vertretenen Vater: Nach Umgangsausschluss und einer durch mühsame Anbahnung mit zwischenzeitlicher Verweigerung der Mutter gekennzeichneten Zeit konnten wir in der Hauptsache ein recht umfangreiches Umgangsmodell erstreiten: Alle vierzehn Tage von Donnerstag bis Montag, zusätzlich ein weiterer Nachmittag und Abend in der Woche, in der kein Umgang stattfindet, zusätzlich fair geteilte Ferien.

Angesichts der erbitterten Strategie von Seiten der Mutter hat sich damit unsere Vorgehensweise vollumfänglich ausgezahlt. Ob das ebenfalls initiierte Sorgerechtsverfahren weitergeführt wird und ob ein paritätischer Wechsel angestrebt wird, wird sich in den nächsten Wochen zeigen.

Der weitere Erfolg zeigt aber auch: Hart und unerbittlich in der Sache, keine unnötigen Angriffe, sachorientierte Argumente auf fachlich höchstem Niveau in kooperativer Zusammenarbeit zahlt sich aus.

Den Tenor findet ihr als Vorlage für eine halbwegs faire Umgangsregelung in der Anlage.

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Verein

Exklusiv: DSGVO-Muster-Aufforderung und Musterklage

Der Verein Erzengel präsentiert im Hinblick auf die seit Jahren öffentliche Diskussion um fehlerhafte Gutachten eine weitere Möglichkeit, sich falscher Daten aus einem gerichtlichen Verfahren zu erledigen. Anbei finden Sie ein Aufforderungsschreiben an einen Gerichtsgutachter und eine entsprechende datenschutzrechtliche Musterklage zur freien Verwendung.
Diese Muster beziehen sich ausschließlich auf falsche Anknüpfungstatsachen aus Explorationen bei familienpsychologischen Gutachten. Bei anderen Aspekten können sich Änderungen ebenso ergeben wie bei Vorgehen gegen Jugendamt oder Dritte. Insoweit können Sie sich gerne von uns beraten lassen oder unsere Anwälte aus München, Hannover und Dortmund mandatieren. Den Kontakt stellen wir gerne her.

Muster Aufforderung zur Datenberichtigung bei einem Gutachten

Bitte beachten Sie, dass sich in konkreten Konstellationen Abweichungen ergeben können. Das Formular ist für den Anwendungsfall „Gutachten“ und „falsche Aussagen des Anspruchstellers im Gutachten“ erstellt worden.

Musterklage zur Datenberichtigung bei einem Gutachten

In vorliegender Musterklage nach DSGVO liegt ein Sachverhalt zugrunde, bei dem das Gutachten über ein Jahr alt ist und die Ausgangssache erledigt und rechtskräftig ist. Andere Sachverhalte können zu einer teilweisen geänderten Bewertung führen.

Beratung

Jedermann kann sich bei uns kostenfrei und unverbindlich beraten lassen.

Danksagung

Diese Muster wären nicht ohne die finanzielle und tatsächliche Unterstützung unserer Mitglieder möglich geworden. Unsere wissenschaftliche, aufklärende und politisch einflussnehmende Arbeit wird unermüdlich fortgesetzt. Wir würden uns freuen, wenn auch Sie/Du unsere Arbeit durch eine Mitgliedschaft unterstützt.

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Presse

Eltern, die ihre Kinder aus „Schutzhaus“ in Hamburg entführt haben sollen, vollständig rehabilitiert

Die Eltern, die ihre Kinder im Februar 2023 aus einem “Hamburger Schutzhaus entführt” haben sollen, sind nunmehr vollständig rehabilitiert.

Längst überfälliger Schlusstrich durch Beschluss

Der Vorstand des Vereins Erzengel, Herr Assessor iur. Michael Langhans, kommentiert den Beschluss wie folgt: „Der längst überfällige Beschluss setzt für die Familie N. einen Schlussstrich unter eine beispiellose Hexenjagd der Presse und der Polizei. Insbesondere das UKE (Universitätsklinikum Hamburg-Eppensdorf), aber auch das Jugendamt haben beim Schutz der Kinder versagt. Die Familie wurde wissentlich geschädigt und verfolgt, obgleich zu keiner Zeit, wie sich insbesondere aus dem jetzigen Hauptsachebeschluss ergibt, eine Gefährdung für die Kinder bestand.

Die Familie feiert auf einem Bild, auf dem Vater, Mutter und ein Kind anonymisiert zu sehen sind, bei einem Donut den Erfolg in Hamburg
Die Familie feiert auf einem Bild, auf dem Vater, Mutter und ein Kind zu sehen sind, bei einem Donut den Erfolg (c) Privat

Die Mutter äußert sich insoweit: „Es liegt nun ein langer Weg vor uns. Wir müssen die Kinder dort auffangen, wo sie von anderen fallen gelassen wurden. Dank Empathie, und liebevoller, sicherer Bindung an unsere Kinder, können wir ihnen hoffentlich helfen, ihre traumatischen Erfahrungen zu verarbeiten.

Ungeklärte Rechtsfragen

Durch die Entscheidung bleibt es vorerst offen, inwieweit rassistische Motive dazu geführt haben, dass einem engagierten Vater seine Kinder nicht übergeben wurden und eine gewaltsame Trennung erfolgt ist. Dies zu klären wird eine Frage der Haftung und Fortsetzungsfeststellung sein. Dasselbe gilt für den Druck, der rechtswidrig auf die Mutter und den Vater ausgeübt wurde, damit diese vorläufigen Maßnahmen zustimmen, die nunmehr wie von uns vorhergesagt als unnötig und obsolet klassifiziert sind.

Der Vorfall gehört auf jeden Fall aufgearbeitet“, so Langhans. “Verstöße gegen das KKG und §1666a BGB dürfen nicht folgenlos bleiben, zumal ein Schaden an der Reputation der Eltern in Kenntnis aller rechtlich relevanten Fakten billigend in Kauf genommen wurde und bindender Datenschutz mehrfach mutwillig umgangen ist. Verantwortung hierfür will keiner übernehmen.”

Die Kinder genießen nunmehr den von staatlichen Eingriffen freien Kontakt zu beiden Eltern, die sich liebevoll um ihre beiden Kinder auch in der Trennung kümmern. Letztlich ist es vor allem ein Erfolg von einem Vater und einer Mutter, die nicht müde wurden, das richtige zu tun – mit Unterstützung unseres Vereins und unseres Teams aus Psychologen und Juristen.

Damit sind die Eltern und die Familie vollständig rehabilitiert.

Wir hatten bereits hier und hier über den Fall berichtet.

Der Verein

Erzengel ist eine engagierte Interessenvertretung zur Wahrung von Grund- und Menschenrechten insbesondere in familienrechtlichen Verfahren. Wir stehen für die Menschen ein. Und kümmern uns.

Gegründet 2022 versammelt der Verein Betroffene, aber auch Fachleute verschiedener Professionen. Durch das klare Bekenntnis zur verfassungsgemäßen Ordnung und den Menschenrechten setzt der Verein dort an, wo andere Versagen: Konkret, vor Ort, bei den Problemen und Menschen.

Mehr Informationen

Mehr Informationen erhalten Sie unter Tel. 015678/108665

Den Vorsitzenden erreichen Sie per eMail direkt unter Michael.Langhans@herzengel.charity

Michael Langhans ist Volljurist, langjähriger Experte in Sorgerechtsstreitigkeiten und Menschenrechtsaktivist. Er leitet den Verein zusammen mit seinem Team.

Links:

Link zur Pressemitteilung auf OpenPR

Pressearchiv auf OpenPR

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Presse

Über 26 erfolgreiche Verfahren dokumentieren das Erfolgsmodell des Vereins Erzengel

Der Verein Erzengel blickt auf  über 25 erfolgreich geführte Verfahren im letzten Jahr zurück. Die vielfältigen Erfolge belegen, dass der Verein mit seiner auf qualitativ rechtlich-fachlich hochwertiger und emotional engagierter Hilfe basierenden Konzepte erfolgreich ist. Dabei darf nicht verkannt werden, dass neben familienrechtlichen Verfahren auch verwaltungs- und strafrechtliche zu einem für die Betroffenen positiven Ende geführt werden konnte.

Wir sind stolz darauf, Eltern bei der Rückführung ihrer Kinder, teils nach sehr langer Abwesenheit aus dem elterlichen Haushalt, ebenso unterstützt zu haben wie in der Abwehr von Kindeswohlgefährdungsverfahren nach §1666 BGB. Wir konnten in Verwaltungsverfahren Eltern bei der Verhinderung einer Inobhutnahme unterstützen sowie erfolgreich Namensänderungen abwehren. Wir erreichten, dass Kosten für Privatgutachten durch die Staatskasse übernommen wurden. In Gewaltschutzverfahren konnten wir ebenso befriedigende Lösungen finden wie Strafverfahren einstellen lassen. Umgänge konnten mehrfach etabliert und von begleitet auf unbegleitet umgestellt werden.

Das alles zeigt aber auch das Portfolio unserer Vorgehensweise: Wir sind nicht auf ein Thema im Familienrecht spezialisiert, sondern nutzen die zur Verfügung stehende Bandbreite rechtsstaatlichen Vorgehens, um für Kinder und Eltern die bestmögliche Lösung zu erreichen.

Was bei solchen Erfolgsmeldungen oft vergessen wird: Es ist ein hartes Stück Arbeit für unsere Mitglieder und unsere Helfer. Doch eines ist gewiss: Der Verein Erzengel ist Deine engagierte Interessenvertretung zur Wahrung von Grund- und Menschenrechten insbesondere in familienrechtlichen Verfahren. Wir stehen für Dich ein. Und kümmern uns – erfolgreich, wie die obigen Zahlen belegen.

Der Verein

Erzengel ist eine engagierte Interessenvertretung zur Wahrung von Grund- und Menschenrechten insbesondere in familienrechtlichen Verfahren. Wir stehen für die Menschen ein. Und kümmern uns.

Gegründet 2022 versammelt der Verein Betroffene, aber auch Fachleute verschiedener Professionen. Durch das klare Bekenntnis zur verfassungsgemäßen Ordnung und den Menschenrechten setzt der Verein dort an, wo andere Versagen: Konkret, vor Ort, bei den Problemen und Menschen.

Mehr Informationen

Mehr Informationen erhalten Sie unter Tel. 015678/108665

Den Vorsitzenden erreichen Sie per eMail direkt unter Michael.Langhans@herzengel.charity

Michael Langhans ist Volljurist, langjähriger Experte in Sorgerechtsstreitigkeiten und Menschenrechtsaktivist. Er leitet den Verein zusammen mit seinem Team.

Links:

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Verein

Erfolg: AG Hamburg-Altona beendet §1666 BGB Verfahren ohne Auflagen

Das AG Hamburg-Altona musste in einem Hauptsachebeschluss nunmehr einräumen, dass eine Kindeswohlgefährdung gem. §1666 BGB nicht (mehr) besteht und hat daher das Hauptsacheverfahren ohne sorgerechtliche Maßnahmen (Auflagen!) beendet. Den überzeugenden Argumenten der Eltern, geäußert durch unseren Vereinsvorstand Michael Langhans, konnte das AG Hamburg-Altona nichts entgegensetzen, trotz erheblicher Bemühungen.

Bundesweite Schlagzeilen

Der Fall, den wir erfolgreich vertreten konnten, hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Wir konnten bereits in der einstweiligen Anordnungssache eine Wegnahme der Kinder rückgängig machen.

Die offenen Rechtsfragen müssen nun verwaltungs- und haftungsrechtlich geprüft werden.

Wir freuen uns sehr, dass wir einer weiteren Familie helfen konnten. Jede Familie hat eine Chance verdient – hierfür kämpft unser Verein.

Unsere Erfolge

Mehr über unsere Erfolge könnt Ihr hier nachlesen:

https://herzengel.charity/erfolge-unserer-arbeit/
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Verein

Hilfe: Dateiupload direkt bei der Terminsbuchung

Liebe Freunde, Mitglieder und Interessenten,

durch ein Update unseres Kalenderanbieters ist es ab sofort möglich, dass Ihr direkt bei der Anmeldung relevante Daten mit dem Dateiupload hochladen könnt:

Der Vorteil: Wir sehen bei der Vorbereitung bereits dass und welche Informationen für die Beratung relevant sind.

Natürlich könnt Ihr nach wie vor auch eine eMail an uns senden!

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Projekt

Erfolg: Petition zur Rückführungspflicht mit 872 Zeichnern erfolgreich abgeschlossen!

Unsere Petition zur gesetzlichen Verankerung der Rückführungspflicht, die EGMR und BVerfG ausgesprochen haben, ist heute mit respektablen 872 Unterschriften erfolgreich beendet worden.
Wir bedanken uns bei allen Zeichnern.

Die Petition wird jetzt an Land- und Bundestag weitergeleitet werden.

Wir werden weiter hierüber berichten.

Mehr Infos zur Petition:

https://herzengel.charity/petition-rueckfuehrungspflicht-gesetzlich-verankern/

Link zur Petitionsseite:

https://www.change.org/p/r%C3%BCckf%C3%BChrungspflicht-gesetzlich-verankern/

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Meinung Verein

Gedanken zum 03. Oktober

Liebe Freunde, Mitglieder, Interessierten und Förderer, da ich heute zumindest einen Teil des Tages der deutschen Einheit in Berlin verbringe, eine Stadt voller Widersprüche, aber neben der Frankfurter Paulskirche und dem Bonner Parlament aber eben auch die Keimzelle unseres wunderbaren Landes, darf ich ein paar Gedanken zusammenfassen und mit Euch teilen.

Rechtsprechung ohne Werte ist wertlos

Eigentlich weiss ja keiner, was genau wir an diesem Tag feiern. Denn vorallem feiern wir den Beitritt der östlichen Bundesländer zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Rechte, die für viele Mitglieder nur auf dem Papier bestehen, die vielen Kindern vorenthalten werden. Statt diesen Tag also zu „feiern“, sollte er eine Mahnung sein, dass wir unsere Freiheit und unsere Grundrechte jeden Tag aus neue beschützen und erkämpfen müssen.

Deshalb habe ich mir auch erlaubt, dieses obige Zitat von Helmut Kohl zweckzuentfremden. Doch hat er nicht recht? Erleben wir nicht oft, dass Richter den „einfachen“ Weg gehen, um ein Verfahren abzuschließen, und der wesentliche Wert des Kindeswohles vernachlässig oder gar negiert wird? Brechen wir nicht oft unser Wort, wenn wir Kinder um ihre Meinung, um ihren Willen in der Anhörung fragen und diesen dann nicht berücksichtigen?

„Der Wille des Kindes sollte nicht einem rechtlich wünschenswerten Ziel geopfert werden.“

Dr. Balloff, Kinder vor dem Familiengericht

Und dieses Ziel ist es eben oft, ein Ende der Verfahren zu erreichen, nicht ein Ende des Streites.

Richter unterscheiden sich vom Weltenherrscher weiters dadurch, dass sie weder allmächtig noch allwissend, sondern selbst fehleranfällig und nicht frei von Sünden sind.
Hier darf leider insbesondere acedia, die Faulheit, nicht unbeachtet bleiben. Wenn Richter auch selten aus bösem Willen Arbeit, die eigentlich ihnen zukommen würde, auf den Sachverständigen abwälzen, so kommt es – und hier kann ich mich keineswegs ausnehmen – doch immer wieder vor, dass unter Zeit- und Arbeitsdruck und zunehmender Aktendicke beim Gutachtensauftrag der Weg des geringsten Widerstands, insbesondere der Verweis auf ein nicht wirklich kritisch reflektiertes und auf Schlüssigkeit
und rechtliche Relevanz geprüftes Vorbringen, gewählt
wird.

Dr. Dworak in Sieben Sünden des Sachverständigen aus Sicht eines Richters

Richter sind nicht allmächtig

Richter sind eben, anders als es die richterliche Unabhängigkeit glauben machen möchte, nicht allmächtig. Durch ihre Bindung an die Grundrechte sind sie stärker als jedermann verpflichtet, für das Recht einzutreten.

Dr. Kreyssig äußerte sich hierzu wie folgt:

Die Richter von damals sind schuldiger als andere, weil sie in ihrer Gesamtheit das Recht hätten besser vertreten müssen … 

Kempner, Es gab einen Richter in Brandenburg, Neue Welt 1968, S. 27

Und weiter:

„Trotzdem glaube ich, dass der Obervormund, wie die volksverbundene Sprechweise den Vormundschaftsrichter nennt, unzweifelhaft die richterliche Pflicht hat, für das Recht einzutreten. Das will ich tun. Mir scheint auch, dass mir das niemand abnehmen kann. Zuvor ist es aber meine Pflicht, mir Aufklärung und Rat bei meiner vorgesetzten Dienstbehörde zu holen.“

zitiert nach Döring (Hrsg), Lothar Kreyssig: Aufsätze, Autobiografie und Dokumente, S. 146

Grundrechte müssen verteidigt werden

Der Tag der Deutschen Einheit verdeutlicht daher wie kein anderer Tag, dass wir unsere Grundrechte verteidigen müssen:

„Eine Verfassung lebt davon, dass sich jeder Einzelne für sie einsetzt und sich bewusst ist, was diese Rechte für ihn bedeuten. Toleranz und Respekt müssen gelebt und verteidigt werden. Sonst können der Rechtsstaat und Demokratie nicht verteidigt werden. So wie die Demokratie lebt auch die Verfassung davon, dass sich die einzelnen Bürger für den Erhalt und den Schutz der Rechte einsetzen.“ 

Friedrich Naumann Stiftung

Grundrechte sind vorallem Abwehrrechte gegen den Staat:

Die Grundrechte sind in erster Linie Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat; in den Grundrechtsbestimmungen des Grundgesetzes verkörpert sich aber auch eine objektive Wertordnung, die als verfassungsrechtliche Grundentscheidung für alle Bereiche des Rechts gilt.

BVerfGE 7, 198f

Ich möchte daher allen da draußen den Mut machen, in Verfahren auf die Grundrechte hinzuweisen und diese aktiv einzufordern.

Ich weiß, dass viele Richter das nicht möchten, ehrliche und beweisbare Kritik zu aggressivem Konter oder potentiellen nachteiligen Entscheidungen führen kann. Dass staatliche Systeme zusammenhalten und die Kritik am Jugendamtsmitarbeiter auch durch Richter beinahe persönlich genommen werden kann.

Doch davon dürfen wir uns nicht einschränken oder behindern lassen. Denn das ist der Sendungsauftrag unseres Grundgesetzes:

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Solange dies allerdings nur auf Papier geschrieben steht und nicht im Herzen eines jeden Menschen in diesem Land eingebrannt ist, müssen wir diese Wahrheiten verteidigen und schützen.

Michael Langhans, Volljurist

Wir wünschen einen wunderbaren 3. Oktober.
Ihr Verein Erzengel

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Meinung Politik

“Our liberty depends on the freedom of the press, and that cannot be limited without being lost”

“Our liberty depends on the freedom of the press, and that cannot be limited without being lost”. Diese wunderbaren Worte von Thomas Jefferson, drittem Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika und maßgeblicher Hauptverfasser der Unabhängigkeitserklärung, kommen mir in den Sinn, wenn ich an den Rechtsstreit denke, den Freifam -Chefredakteur Sandro Groganz mit dem Landtag Baden-Württemberg am 04.10.2023 ausfechten muss.

Unsere Freiheit basiert auf der Freiheit der Presse, und diese kann nicht eingeschränkt werden ohne dass sie verloren geht.

Thomas Jefferson, 3. Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika

Im Grundgesetz ist hierzu formuliert:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Art. 5 GG

Es steht also einem politischen Betrieb wie einem Landtag oder Verwaltungsbeamten nicht zu, die Meinungsfreiheit zu untergraben – die zudem wesentlicher Kern des Parlamentarismus selbst ist.

Ich erlebe es oft, dass Viele (Richter in Urteilsbegründungen oder in Verfahrenssituationen, Verfahrensbeistände in ihren Berichten usw.) die Meinungsfreiheit für sich in Anspruch nehmen in Situationen, in denen sie wohl wissen, dass an dieser Stelle, in dieser Situation, kein Widerspruch möglich ist oder nicht zugelassen ist. Kann Sandro in einer Landtagssitzung seine Sicht darlegen? Nein. Nur Mitglieder der Parlamente dürfen dort regelmäßig sprechen.

Wie aufrichtig ist es, wenn man vor Fernsehkameras Debatten zu politischen Themen verbreitet, die eigene Meinung postuliert, aber keine Widerworte abweichender Art zulässt?

Ich selber (Michael Langhans) bin mit Sandro oft nicht einer Meinung, Pflege eine andere Art der Aufklärung und Diskussion und oft andere Auffassungen zu Themen. Andere empfinden in ihm einen leidenschaftlichen Streiter für seine Sache und gegen Unrecht.

Es steht mir jedenfalls nicht zu, eine andere Meinung inhaltlich zu beschneiden.

Die Freiheit der Meinung ist die Freiheit des Andersdenkenden, ein Problem, das wir in Deutschland schon immer hatten. Niemand sollte die Meinungsfreiheit für sich einfordern, schon gar nicht mit Unterlassungsklagen, sondern aktiv zulassen, dass der Andere sie nutzen kann und diesen dabei unterstützen: Das ist echte Freiheit, das ist der Wesenskern unseres Grundgesetzes.

Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden

Rosa Luxemburg

Deshalb, und weil unser Verein sich der Verteidigung der Grund und Menschenrechte verschrieben hat und hiervon keinen Millimeter abzuweichen gedenkt, möchten wir Herrn Groganz unsere Unterstützung für das Verfahren mit den Worten von Evelyn Beatrice Hall zukommen lassen:

“I disapprove of what you say, but I will defend to the death your right to say it”

Evelyn Beatrice Hall, The Friends of Voltaire

Idch missbillige, was Sie sagen, aber ich werde Ihr Recht, es zu sagen, bis zum Tod verteidigen. Auch hierauf basiert der Verein Erzengel. Denn: Wir kümmern uns.

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