Kategorien
Verein

Exklusiv: Formular „Triftige Gründe“ i.S. §1696 BGB

In Zusammenarbeit mit der Webseite unseres Vorstandes, der Seite Familienrecht by Michael Langhans, die sich vor kurzem mit „Triftigen Gründen“ beim Abänderungsantrag auseinandergesetzt hat, präsentieren wir Euch eine Formulierungshilfe bei „triftigen Gründen“ i.S. §1696 BGB.

Triftige Gründe

Triftige Gründe sind in §1696 I BGB definiert. Diese werden benötigt, um eine Abänderung eines Beschlusses oder eines Vergleiches i.S. des Gesetzes zu erreichen. Dabei ist der Maßstab strenger als beim Kindeswohl. Oftmals wird für Gerichte und Beschwerdegerichte, um eine schnelle Entscheidung herbeizuführen, verneint, dass triftige Gründe vorliegen, oftmals werden Erfolgschancen durch schlampige oder vorschnelle Antragsstellungen gemindert.

Der Maßstab ist strenger als beim Kindeswohl.

Michael Langhans

Formular für triftige Gründe

Eine Beispielformulierung überreichen wir Euch hier:

Wie bei allen Formularen gilt, dass diese nur partiell übernommen werden können. Es kommt immer auf den konkreten Einzelfall an. Wichtig ist, dass man nur Aspekte verwendet, die dem Kindeswohl relevant vorgehen und nicht „jede“ Änderung. Daher sollte man auch schlechtes erwähnen. Nur so erhält man die Erfolgschancen hoch.

In der Regel reicht es auch nicht aus, nur auf die falsche Situation früher abzustellen oder auf die Problembeseitigung, insbesondere wenn Eltern miteinander streiten.

Fragt Euch also selbstkritisch, ob ihr schon jetzt eine Abänderung beantragt oder ob man nicht einfach wartet bis bessere Argumente vorliegen.

Beratung

Jedermann kann sich bei uns kostenfrei und unverbindlich beraten lassen.

Danksagung

Diese Muster wären nicht ohne die finanzielle und tatsächliche Unterstützung unserer Mitglieder möglich geworden. Unsere wissenschaftliche, aufklärende und politisch einflussnehmende Arbeit wird unermüdlich fortgesetzt. Wir würden uns freuen, wenn auch Sie/Du unsere Arbeit durch eine Mitgliedschaft unterstützt.

Kategorien
Verein

Willkommen, drei Engel für Erzengel!

Aras, Idalia und Veronica sind die drei jüngsten Engel im Verein Erzengel. Wir begrüssen von Herzen diese drei neuen Erdenbürger und versichern, dass wir für sie und für alle während einer aktiven Mitgliedschaft im Verein geborenen Kinder immer engagierter Helfer und Verfechter ihrer Grund- und Menschenrechte sind – garantiert.

Willkommen, Aras, Idalia und Veronica!

Den stolzen Eltern gratulieren wir und wünschen viel Freude auf dem weiteren Lebensweg.

Kategorien
Verein

Erfolg: Jugendamtsmitarbeiter vor Landgericht München I besiegt

In einem einstweiligen Verfügungsverfahren konnte unser Anwaltsteam wie von Sinne(r)n und berauscht den Jugendamtsmitarbeiter vor dem Landgericht München I besiegen und den Antrag auf Erlass eines Maulkorbs abwehren. Dabei hat das Landgericht München I (Az. 26 O 10959/23) eine Zuständigkeit angenommen, obwohl unserer Auffassung nach für den Streit Mitarbeiter Jugendamt in seiner Amtsrolle gegen Elternteil das Verwaltungsgericht zuständig wäre. Die Entscheidung des Landgerichts München I kann insoweit auch zitiert werden, wenn eine Klage vor dem Landgericht anstrengt wird gegen Aussagen eines Jugendamtsmitarbeiters.

Der Antrag in München war aus vielen Gründen unzulässig und unbegründet; trotzdem hatte das Landgericht zuerst die Anträge des Jugendamtsmitarbeiters,

  1. der/die Antragsgegner:in xxx zu verpflichten, es zu unterlassen, sich in der Angelegenheit des Kindes xxx an die Eltern des Antragstellers xxx, zu wenden und zwar in jedweder Form, weder mündlich noch schriftlich noch in sonstiger Weise;
  2. der/die Antragsgegner:in xxx zu verpflichten, es zu unterlassen, im gesellschaftlichen Umfeld der Familie xxx – insbesondere im Dorf xxx – die Amtstätigkeit des Antragstellers xxx zu skandalisieren mit dem Ziel, Druck auszuüben, um seine Ablösung vom Fall Sohnes xxx zu erreichen;
  3. (…)

Weder war ein vollstreckungsfähiger Antrag vorhanden, noch bestand eine Wiederholungsgefahr, noch war Eilinteresse gegeben.

Dank des engagierten Vertretens der Anwaltskanzlei Bayr aus München unter der Anleitung unseres Vorstandes sowie der wunderbaren Terminsvertretung von RAin Mager konnten wir diesen herausragenden Erfolg für unser Mitglied erstreiten, der Eilantrag musste für erledigt erklärt werden und entfaltet keine Wirkung mehr

.

Im Rahmen unserer satzungsgemäßen Aufgaben unterstützt unser Team aus Rechtsanwälten, Juristen, Pädagogen und Psychologen und berät – gerne auch Dich:

https://herzengel.charity/verein/mitgliedschaft/
Kategorien
Verein

ABGESAGT! Podiumsdiskussion 15.11.23: Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Update 08.11.2023: Die Veranstaltung ist abgesagt; zu wenig Teilnehmer.

Am 15.11.2023 nimmt unser Vorstand Michael Langhans nach einem Vortrag über Gewaltprävention an der Podiumsdiskussion zu Gewalt an Kindern und Jugendlichen, organisiert durch die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, zusammen mit Josefine Barbaric von Nein Lass das! und dem Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion für Jugendpolitik, frühkindliche Bildung, Forschung und MDL Dennis Birnstock teil.

Die Veranstaltung findet ab 18 Uhr in Filderstadt in der Filharmonie, Tübinger Straße 40, 70794 Filderstadt statt.

Die Teilnahme ist kostenlos. Anmelden könnt Ihr Euch hier.

Kategorien
Verein

Erfolg: Umgang Donnerstag – Montag

Ein weiterer Umgangserfolg für einen von uns vertretenen Vater: Nach Umgangsausschluss und einer durch mühsame Anbahnung mit zwischenzeitlicher Verweigerung der Mutter gekennzeichneten Zeit konnten wir in der Hauptsache ein recht umfangreiches Umgangsmodell erstreiten: Alle vierzehn Tage von Donnerstag bis Montag, zusätzlich ein weiterer Nachmittag und Abend in der Woche, in der kein Umgang stattfindet, zusätzlich fair geteilte Ferien.

Angesichts der erbitterten Strategie von Seiten der Mutter hat sich damit unsere Vorgehensweise vollumfänglich ausgezahlt. Ob das ebenfalls initiierte Sorgerechtsverfahren weitergeführt wird und ob ein paritätischer Wechsel angestrebt wird, wird sich in den nächsten Wochen zeigen.

Der weitere Erfolg zeigt aber auch: Hart und unerbittlich in der Sache, keine unnötigen Angriffe, sachorientierte Argumente auf fachlich höchstem Niveau in kooperativer Zusammenarbeit zahlt sich aus.

Den Tenor findet ihr als Vorlage für eine halbwegs faire Umgangsregelung in der Anlage.

Kategorien
Verein

Exklusiv: DSGVO-Muster-Aufforderung und Musterklage

Der Verein Erzengel präsentiert im Hinblick auf die seit Jahren öffentliche Diskussion um fehlerhafte Gutachten eine weitere Möglichkeit, sich falscher Daten aus einem gerichtlichen Verfahren zu erledigen. Anbei finden Sie ein Aufforderungsschreiben an einen Gerichtsgutachter und eine entsprechende datenschutzrechtliche Musterklage zur freien Verwendung.
Diese Muster beziehen sich ausschließlich auf falsche Anknüpfungstatsachen aus Explorationen bei familienpsychologischen Gutachten. Bei anderen Aspekten können sich Änderungen ebenso ergeben wie bei Vorgehen gegen Jugendamt oder Dritte. Insoweit können Sie sich gerne von uns beraten lassen oder unsere Anwälte aus München, Hannover und Dortmund mandatieren. Den Kontakt stellen wir gerne her.

Muster Aufforderung zur Datenberichtigung bei einem Gutachten

Bitte beachten Sie, dass sich in konkreten Konstellationen Abweichungen ergeben können. Das Formular ist für den Anwendungsfall „Gutachten“ und „falsche Aussagen des Anspruchstellers im Gutachten“ erstellt worden.

Musterklage zur Datenberichtigung bei einem Gutachten

In vorliegender Musterklage nach DSGVO liegt ein Sachverhalt zugrunde, bei dem das Gutachten über ein Jahr alt ist und die Ausgangssache erledigt und rechtskräftig ist. Andere Sachverhalte können zu einer teilweisen geänderten Bewertung führen.

Beratung

Jedermann kann sich bei uns kostenfrei und unverbindlich beraten lassen.

Danksagung

Diese Muster wären nicht ohne die finanzielle und tatsächliche Unterstützung unserer Mitglieder möglich geworden. Unsere wissenschaftliche, aufklärende und politisch einflussnehmende Arbeit wird unermüdlich fortgesetzt. Wir würden uns freuen, wenn auch Sie/Du unsere Arbeit durch eine Mitgliedschaft unterstützt.

Kategorien
Verein

Erfolg: AG Hamburg-Altona beendet §1666 BGB Verfahren ohne Auflagen

Das AG Hamburg-Altona musste in einem Hauptsachebeschluss nunmehr einräumen, dass eine Kindeswohlgefährdung gem. §1666 BGB nicht (mehr) besteht und hat daher das Hauptsacheverfahren ohne sorgerechtliche Maßnahmen (Auflagen!) beendet. Den überzeugenden Argumenten der Eltern, geäußert durch unseren Vereinsvorstand Michael Langhans, konnte das AG Hamburg-Altona nichts entgegensetzen, trotz erheblicher Bemühungen.

Bundesweite Schlagzeilen

Der Fall, den wir erfolgreich vertreten konnten, hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Wir konnten bereits in der einstweiligen Anordnungssache eine Wegnahme der Kinder rückgängig machen.

Die offenen Rechtsfragen müssen nun verwaltungs- und haftungsrechtlich geprüft werden.

Wir freuen uns sehr, dass wir einer weiteren Familie helfen konnten. Jede Familie hat eine Chance verdient – hierfür kämpft unser Verein.

Unsere Erfolge

Mehr über unsere Erfolge könnt Ihr hier nachlesen:

https://herzengel.charity/erfolge-unserer-arbeit/
Kategorien
Verein

Hilfe: Dateiupload direkt bei der Terminsbuchung

Liebe Freunde, Mitglieder und Interessenten,

durch ein Update unseres Kalenderanbieters ist es ab sofort möglich, dass Ihr direkt bei der Anmeldung relevante Daten mit dem Dateiupload hochladen könnt:

Der Vorteil: Wir sehen bei der Vorbereitung bereits dass und welche Informationen für die Beratung relevant sind.

Natürlich könnt Ihr nach wie vor auch eine eMail an uns senden!

Kategorien
Meinung Verein

Gedanken zum 03. Oktober

Liebe Freunde, Mitglieder, Interessierten und Förderer, da ich heute zumindest einen Teil des Tages der deutschen Einheit in Berlin verbringe, eine Stadt voller Widersprüche, aber neben der Frankfurter Paulskirche und dem Bonner Parlament aber eben auch die Keimzelle unseres wunderbaren Landes, darf ich ein paar Gedanken zusammenfassen und mit Euch teilen.

Rechtsprechung ohne Werte ist wertlos

Eigentlich weiss ja keiner, was genau wir an diesem Tag feiern. Denn vorallem feiern wir den Beitritt der östlichen Bundesländer zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Rechte, die für viele Mitglieder nur auf dem Papier bestehen, die vielen Kindern vorenthalten werden. Statt diesen Tag also zu „feiern“, sollte er eine Mahnung sein, dass wir unsere Freiheit und unsere Grundrechte jeden Tag aus neue beschützen und erkämpfen müssen.

Deshalb habe ich mir auch erlaubt, dieses obige Zitat von Helmut Kohl zweckzuentfremden. Doch hat er nicht recht? Erleben wir nicht oft, dass Richter den „einfachen“ Weg gehen, um ein Verfahren abzuschließen, und der wesentliche Wert des Kindeswohles vernachlässig oder gar negiert wird? Brechen wir nicht oft unser Wort, wenn wir Kinder um ihre Meinung, um ihren Willen in der Anhörung fragen und diesen dann nicht berücksichtigen?

„Der Wille des Kindes sollte nicht einem rechtlich wünschenswerten Ziel geopfert werden.“

Dr. Balloff, Kinder vor dem Familiengericht

Und dieses Ziel ist es eben oft, ein Ende der Verfahren zu erreichen, nicht ein Ende des Streites.

Richter unterscheiden sich vom Weltenherrscher weiters dadurch, dass sie weder allmächtig noch allwissend, sondern selbst fehleranfällig und nicht frei von Sünden sind.
Hier darf leider insbesondere acedia, die Faulheit, nicht unbeachtet bleiben. Wenn Richter auch selten aus bösem Willen Arbeit, die eigentlich ihnen zukommen würde, auf den Sachverständigen abwälzen, so kommt es – und hier kann ich mich keineswegs ausnehmen – doch immer wieder vor, dass unter Zeit- und Arbeitsdruck und zunehmender Aktendicke beim Gutachtensauftrag der Weg des geringsten Widerstands, insbesondere der Verweis auf ein nicht wirklich kritisch reflektiertes und auf Schlüssigkeit
und rechtliche Relevanz geprüftes Vorbringen, gewählt
wird.

Dr. Dworak in Sieben Sünden des Sachverständigen aus Sicht eines Richters

Richter sind nicht allmächtig

Richter sind eben, anders als es die richterliche Unabhängigkeit glauben machen möchte, nicht allmächtig. Durch ihre Bindung an die Grundrechte sind sie stärker als jedermann verpflichtet, für das Recht einzutreten.

Dr. Kreyssig äußerte sich hierzu wie folgt:

Die Richter von damals sind schuldiger als andere, weil sie in ihrer Gesamtheit das Recht hätten besser vertreten müssen … 

Kempner, Es gab einen Richter in Brandenburg, Neue Welt 1968, S. 27

Und weiter:

„Trotzdem glaube ich, dass der Obervormund, wie die volksverbundene Sprechweise den Vormundschaftsrichter nennt, unzweifelhaft die richterliche Pflicht hat, für das Recht einzutreten. Das will ich tun. Mir scheint auch, dass mir das niemand abnehmen kann. Zuvor ist es aber meine Pflicht, mir Aufklärung und Rat bei meiner vorgesetzten Dienstbehörde zu holen.“

zitiert nach Döring (Hrsg), Lothar Kreyssig: Aufsätze, Autobiografie und Dokumente, S. 146

Grundrechte müssen verteidigt werden

Der Tag der Deutschen Einheit verdeutlicht daher wie kein anderer Tag, dass wir unsere Grundrechte verteidigen müssen:

„Eine Verfassung lebt davon, dass sich jeder Einzelne für sie einsetzt und sich bewusst ist, was diese Rechte für ihn bedeuten. Toleranz und Respekt müssen gelebt und verteidigt werden. Sonst können der Rechtsstaat und Demokratie nicht verteidigt werden. So wie die Demokratie lebt auch die Verfassung davon, dass sich die einzelnen Bürger für den Erhalt und den Schutz der Rechte einsetzen.“ 

Friedrich Naumann Stiftung

Grundrechte sind vorallem Abwehrrechte gegen den Staat:

Die Grundrechte sind in erster Linie Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat; in den Grundrechtsbestimmungen des Grundgesetzes verkörpert sich aber auch eine objektive Wertordnung, die als verfassungsrechtliche Grundentscheidung für alle Bereiche des Rechts gilt.

BVerfGE 7, 198f

Ich möchte daher allen da draußen den Mut machen, in Verfahren auf die Grundrechte hinzuweisen und diese aktiv einzufordern.

Ich weiß, dass viele Richter das nicht möchten, ehrliche und beweisbare Kritik zu aggressivem Konter oder potentiellen nachteiligen Entscheidungen führen kann. Dass staatliche Systeme zusammenhalten und die Kritik am Jugendamtsmitarbeiter auch durch Richter beinahe persönlich genommen werden kann.

Doch davon dürfen wir uns nicht einschränken oder behindern lassen. Denn das ist der Sendungsauftrag unseres Grundgesetzes:

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Solange dies allerdings nur auf Papier geschrieben steht und nicht im Herzen eines jeden Menschen in diesem Land eingebrannt ist, müssen wir diese Wahrheiten verteidigen und schützen.

Michael Langhans, Volljurist

Wir wünschen einen wunderbaren 3. Oktober.
Ihr Verein Erzengel

Kategorien
Verein

Erfolg: 300 positive Bewertungen für Beratungen

Heute erreicht uns die 300ste positive Bewertung unseres Beratungsangebots. 300 positive Beratungen ist durchaus ein Ergebnis, auf das wir sehr stolz sein können. Anders als im Internet möglich kann man sich bei unserem Bewertungssystem Bewertungen nicht erkaufen oder den Inhalt beeinflussen.

Jede Bewertung kann nur nach einer erfolgten (!) Beratung erreicht werden. Dadurch wird im Sinne der Transparenz die Aussagekraft hochgehalten.

300 Beratungen, 4,95 Sterne = 99% Rating.

Dabei sind da schon die Bewertungen berücksichtigt, die uns teil zu Unrecht „schlecht“ bewertet hatten a la:

„Meine Situation ist sehr verstrickt , weshalb es schwierig ist in so kurzer Zeit einen Einblick zu erhalten bzw. zu bewerten. Dennoch wirkte Herr Langhans kompetent auf mich.“

Daher empfehlen wir vorab Informationen an uns zu senden! Das spart Zeit und hilft bei der Lösungsfindung. Wer das nicht tut, sollte sich nicht wirklich beschweren…

„Hallo Herr Langhans, vielen Dank für das 15 Minuten-Telefonat am 11.11.2022. Mein Handy-Akku war ja dann leider leer. Leider war die Zeit viel zu kurz, da ich Ihnen ja zunächst versucht habe zu schildern, was bisher geschehen ist.“
Erstens waren es 35 Minuten, zweitens ist es nun wirklich nicht unser Problem wenn jemand mit einem leeren Akku anruft.

„Zu 100% konnte mir nicht geholfen werden, allerdings lag denen auch nicht der volle Umfang der Sachlage schriftlich vor. Mit den gegebenen Informationen haben sie mir aber wirklich sehr gut weiter geholfen!“
Siehe oben.

Auch wenn es manchmal frustrierend ist, „schlecht“ bewertet zu werden für Fehler, die andere machen, sind uns die vielen positiven Bewertungen ein Ansporn darauf, noch besser zu werden und so hochklassig zu bleiben. Danke für Euer Vertrauen!

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner