Weil immer wieder die Frage aufkommt, welche Erfolge wir, also unsere Anwälte, Juristen und Mitglieder sowie Nichtmitglieder darzubieten haben, möchte ich Euch diese auf dieser Seite zusammenfassen und festhalten (Stand 11.06.2024).
Dabei darf man nicht vergessen, dass dies nur ein kleiner Ausschnitt unserer Arbeit ist; Beratung und psychosoziale Betreuung sind ein wesentlicher Aspekt unserer Tätigkeit. Wir sind da, wenn Anwälte nicht erreichbar sind und begleiten dann zu Gericht; wenn keine Hoffnung mehr besteht, hören wir zu und geben neue Kraft und Ideen – zum Beispiel über unser Hilfetelefon. Natürlich sind auch verschiedene „unserer“ Anwälte hier beteiligt, aber alles nach „unserem“ Erfolgs- und Vorgehensrezept.
Interesse? Dann lass auch Du Dich beraten:
- 9 Erfolgreiche Rückführung
- 4 Erfolgreiche Verwaltungsverfahren
- 26 Erfolgreiche Umgangsverfahren
- 13 Erfolgreiche §1666 BGB Verfahren / Sorgerechtsverfahren
- 1 Erfolgreiche Kostenerstattung
- 1 Erfolgreich verhinderte Zwangsunterbringung §1631b BGB
- 2 Erfolgreiche Strafverfahren
- 2 Erfolgreiches Gewaltschutzverfahren
- 3 Erfolgreiches Zivilverfahren
- 1 Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde
- Das ist natürlich nicht alles…
- Keine 100% Erfolgsquote
9 Erfolgreiche Rückführung
- Wir konnten dem Jungen F. bei seiner Rückführung zu Vater und Mutter helfen – 5 Jahre nach der Herausnahme. Das war nicht nur harte Arbeit, sondern hat auch sehr lange gedauert (2023).
- Eine weitere Rückführung wurde einvernehmlich auf den 23.06.2023 terminiert, ebenfalls nach längjähriger Herausnahme. Das Mädchen F. hat sich sehr gefreut und ist jetzt zuhause bei Vater und Mutter angekommen (2023).
- Der Junge T. aus Bremerhaven durfte zumindest aufgrund unserer Initiative bei seinem Bruder bleiben, nachdem er aus dem Heim ausgerissen war, was auch das Ziel der Mutter war (2022).
- In Augsburg konnten wir das Mädchen A. aus dem Heim zum Vater zurückholen. Entscheidung über die Sorge steht noch aus, Kind lebt aber beim Vater (2023).
- Am Oberlandesgericht Frankfurt am Main konnten wir eine Beschwerde des Jugendamtes der Stadt Frankfurt gegen eine Rückführung zur Mutter erfolgreich abwehren (2023).
- In Zweibrücken ist ein Kind zu seiner Mutter zurückgekehrt, man wird eine gemeinsame Therapie absolvieren und dann das Kind zu Hause bei der Mutter verbleiben, wo es hingehört. Danke an die Vereine Nein Lass das! und Fight and Soul für die gute Zusammenarbeit (2023).
- Vor dem Oberlandesgericht Köln erreichten wir, dass eine faktische Rückführung zur Mutter stattfindet (2023).
- Das Hanseatische Oberlandesgericht hat eine Entscheidung des AG Bremerhaven aufgehoben; ein Kind darf zum Bruder zurück, der statt der Mutter das Sorgerecht erhält. Dies ist auch im Sinn der Mutter (2023).
- Wir konnten im Hintergrund eines medienwirksamen Verfahrens der angeblichen Kindesentziehung beraten und die legale Rückkehr des Kindes in den Kreis der Familie mit organisieren (2024, unveröffentlicht)
4 Erfolgreiche Verwaltungsverfahren
- Eine Mutter und Vereinsmitglied konnte aufgrund unserer Beratungen das Verwaltungsgericht München überzeugen, eine Inobhutnahme für unzulässig zu erklären und aufzuheben (2022).
- Ein weiteres Mitglied, ebenfalls eine Mutter, konnte ebenfalls am Verwaltungsgericht in München die Feststellung erreichen, dass die Inobhutnahme rechtswidrig war (2023).
- Eine Mutter konnten wir bei der Abwehr eines Namensänderungsbegehrs am Verwaltungsgericht Freiburg erfolgreich unterstützen (2023).
- Am Verwaltungsgericht Düsseldorf konnten wir per einstweiligem Anordnungsverfahren erreichen, dass eine Weigerung eines Jugendamtes, Umgang gem. Gerichtsbeschluss auszuführen, zurückgenommen wurde (2024).
26 Erfolgreiche Umgangsverfahren
- In Zweibrücken konnte dank unserer unbürokratischen Hilfe ein Umgangsausschluss einer Mutter abgewendet werden (2023).
- In einem weiteren Verfahren in Zweibrücken wurde unbegleiteter Umgang und die Aussicht auf ein Mutter-Kind-Heim erreicht, was auch das Ziel der Mutter war, in einer konstruktiven Gesprächsatmosphäre (2023).
- Am Oberlandesgericht Freiburg erreichten wir in einem hochkomplexen Fall, dass die begleiteten Umgänge teilweise unbegleitet stattfinden konnten, für einen Vater (2023).
- Am Oberlandesgericht Stuttgart erreichten wir, dass begleiteter Umgang von 3 Stunden auf unbegleiteter Umgang 2 Tage alle 14 Tage erweitert werden konnte, für einen Vater (2023).
- Am Amtsgericht in Wangen konnten wir einen Umgangsvergleich nach sechs monatigen Kontaktabbruchs erreichen. Dieser musste dann aber vehement eingefordert werden, was das Jugendamt zu verhindern suchte. Aber auch hier setzen wir uns für den Vater durch (2023).
- In einem weiteren eA Verfahren am Amtsgericht in Wangen wurde Übernachtungs- und Ferienumgang nach vorherigem Tagesumgang durchgesetzt für einen Vater (2023).
- Am Amtsgericht in Heidelberg konnte aus Umgangsausschluss des Vaters begleiteter Umgang (eA) durchgesetzt werden (2023).
- Erneut im Allgäu konnten wir nunmehr einen Umgangsstreit mit einem Erfolg beenden: Nach Kontaktabbruch und einem Zwischenerfolg konnten wir nun in der Hauptsache Umgang 14-tägig von Donnerstag auf Montag erstreiten, eine weitere Übernachtung in der Woche dazwischen und umfangreichen Ferienumgang. Der Vater und das Kind sind sehr zufrieden (2023).
- Am Amtsgericht Heidelberg konnten wir unbegleiteten Umgang durchsetzen nach begleitetem Umgang (2023).
- Am Oberlandesgericht Stuttgart konnten wir unbegleiteten Umgang des Vaters (vorläufig mit Umgangspfleger) nach langen Jahren unbegleiteten Umgang durchsetzen, gegen den irrationalen Widerstand der Mutter (Az. 16 UF 163/23, 2023).
- Am Amtsgericht Frankfurt konnten wir in einer einstweiligen Anordnung für eine Mutter wöchentlichen persönlichen und unbegleiteten Umgang des in der Pflegefamilie lebenden Kindes und wöchentlichen Telefonumgang umsetzen (2023).
- Am Amtsgericht in Ratingen konnten wir nach einem Jahr regelmäßigen Umgang durchsetzen (2023).
- In einem Umgangsverfahren mussten wir eine Anhörungsrüge einlegen, weil das Oberlandesgericht Stuttgart den „großen“ Umgangspfleger einsetzen wollte, was rechtswidrig ist. Der Sorgerechtsentzug wurde rückabgewickelt, es verbleibt bei elterlicher Sorge (2024)
- Am Oberlandesgericht Karlsruhe konnte in einem Verfahren ein Vergleich erreicht werden, der dem Vater Wochenendumgang und Ferienumgang zusichert; die bisherige gerichtliche Regelung wurde dabei mehr als verdoppelt (2024)
- Am Oberlandesgericht Frankfurt wurde aus einem weitgehenden Umgangsausschluss ein zumindest einmal im Monat stattfindender Umgang postuliert, wodurch Vater und Sohn sich ohne Druck sehen können. (2024)
- Am Oberlandesgericht Düsseldorf konnten wir den Antrag eines Jugendamtes auf Umgangsausschluss (eA) nach zugesprochenem Umgang am Amtsgericht abwehren (2024)
- Am Amtsgericht Waiblingen erreichten wir als Zwischenziel, dass der Amtsrichter begleiteten Umgang begleitet hatte, weil es keine Organisation mehr gab, die begleiten wollte (2023).
- Am Amtsgericht Weilburg erreichten wir (2023) einen begleiteten Umgang nach Umgangsausschluss.
- Am Oberlandesgericht Düsseldorf erreichten wir (3/24) die Abweisung einer Beschwerde des Jugendamtes Ratingen gegen die Entscheidung des dortigen Amtsgerichtes, begleiteten (!) Umgang zu gewähren.
- Am Amtsgericht Waiblingen konnte unbegleiteter Umgang nach Jahren der Umgangsbegleitung und mehreren Monaten ohne Umgang durchgesetzt werden mit einer klaren Perspektive auf Wochenendumgang (2024), wobei wir den Weg des Antrags auf Sorgerecht und Umgangsbestimmungsrecht per eA gewählt hatten.
- Am AG Tettnang konnte ein Umgangsausschluss abgewendet werden (2024).
- Am OLG Stuttgart konnte ein Antrag auf Einstellung einer Zwangsvollstreckung eines Umgangsvergleiches vorläufig abgewendet werden (2024).
- Am AG Weilburg konnte ein Mitglied des Vereins einen Antrag abweisen, der eine Einschränkung des Umgangstaktes bedeutet hätte und stattdessen eine Erweiterung der Zeiten bei Beibehaltung des Taktes (2x die Woche) erreichen (2024).
- In Bad Kissingen konnten wir nach einem Umgangsvergleich, der eine Reduzierung des Kontaktes bedeutet hätte, erreichen, dass die alte Umgangsregelung wieder in Kraft tritt, weil trotz Gutachten keine Gefahr mehr für das Kind erkennbar war (2024).
- Am OLG Karlsruhe konnte das Wechselmodell für eine Mutter gefestigt werden, nachdem der Vater die Vereinbarung angefochten hatte (2024).
- Am AG Hof erreichten wir Umgang für vier in Obhut genommene Kinder (2024).
14 Erfolgreiche §1666 BGB Verfahren / Sorgerechtsverfahren
- Am Amtsgericht in Frankfurt erreichten wir, dass ein Verfahren nach §1666 BGB gegen den Vater eingestellt wurde (2023).
- In einem weiteren Verfahren am Amtsgericht Frankfurt erreichten wir ebenfalls die Einstellung des Verfahrens gegen eine Mutter (2023).
- Vor dem Amtsgericht Hamburg-Altona erreichten wir, dass die Rechte der Mutter weitgehend zurückgegeben wurden und gemeinsam nunmehr auch dem Vater zustehen (2023).
- Eine ehemalige alkoholkranke Mutter erhielt in Frankfurt am Main die alleinige Sorge zurück, Az. AG Frankfurt am Main 479 F 7124/21 (2023).
- Vor dem Oberlandesgericht München konnten wir erreichen, dass eine alleinige Sorgerechtsübertragung auf den Vater verhindert wurde, indem wir für die Mutter eine Vollmacht erteilten (Az. 26 UF 529/23 e, 2023).
- Am Amtsgericht in Zweibrücken konnten wir eine Entziehung des ABR einer Mutter abwehren, Az. 1 F 128/23 (2023).
- Vor dem Amtsgericht Hamburg-Altona konnte die Einstellung eines §1666 BGB Verfahrens erreicht werden ohne Auflagen für die Mutter (Az. . 365 F 26/23, 2023).
- Am Amtsgericht Wangen konnte ein Sorgerechtsverfahren mit Antrag der Mutter auf alleinige Sorge abgewehrt werden – nach Gutachten (2024).
- Am Oberlandesgericht Köln erhielt eine Mutter nach drei Jahren weitgehend ihr Sorgerecht zurück. Das Kind lebt dank unserer Hilfe seit Oktober 23 bei ihr (2024).
- Am Amtsgericht Kirchhain wurden familiengerichtliche Maßnahmen auf Basis eines falschen psychiatrischen Gutachtens als nicht notwendig erachtet; unsere Strategie der harten Fakten und des harten Widerstandes gegen das Gutachtens ging dabei vollständig auf (2024).
- Das zu 10. gehörende eA Verfahren wurde beendet und die Ergänzungspflegschaft aufgehoben (2024)
- Das Kammergericht Berlin hat eine Entscheidung des Amtsgerichts Schöneberg aufgehoben, soweit die alleinige Sorge einschließlich des ABR auf einen Elternteil übertragen wurde (13 UF 53/24, 2024)
- Am AG Waiblingen konnte erreicht werden, dass ein von der Mutter weggelaufener Junge vorerst beim Vater verbleiben darf (2024).
- Am AG Oberhausen erreichten wir die Einstellung eines §1666 BGB Verfahrens (2024).
1 Erfolgreiche Kostenerstattung
- Das Amtsgericht Tettnang hat auf unsere Initiative Kosten eines Gegengutachtens aus Kindersicht durch die Staatskasse erstattet, 7 F 202/21, worüber sich der Vater sehr freut (2023).
1 Erfolgreich verhinderte Zwangsunterbringung §1631b BGB
- Am AG Kirchhain konnten wir die zwangsweise stationäre Aufnahme eines Kindes in eine Psychiatrie abwenden, der Amtspfleger musste seinen (unsinnigen) Antrag zurücknehmen (32 F 470/23 EASO).
2 Erfolgreiche Strafverfahren
- Das Amtsgericht Leutkirch hat in einem Verfahren eines Mitglieds unter unserer Verteidigung wegen häuslicher Gewalt einer Einstellung zugestimmt. Der eigentlich fällige Freispruch des Vaters wurde nicht abgewartet, um dem Kind eine Aussage zu ersparen (2023).
- Das Landgericht München I musste in einer Berufungssache eine Mutter freisprechen, die einer Richterin auf Basis von ihr gegebenen Informationen eine Aktenmanipulation vorwarf. Strafbares Verhalten liegt in dieser Konstellation nicht vor. (Az. 26 NBs 273 Js 210121/22, 2024)
2 Erfolgreiches Gewaltschutzverfahren
- Wir konnten in einem Gewaltschutzverfahren im Allgäu eine vergleichsweise Lösung finden und darauf aufbauend dann Kontakt Vater-Kind wieder etablieren (2023).
- Am Amtsgericht München konnte die falsche eidesstattliche Versicherung der Klägerin widerlegt und eine Aufhebung der eA erreicht werden nach mündlicher Anhörung.
3 Erfolgreiches Zivilverfahren
- Wir konnten eine Mutter unterstützen bei der Abwehr von Unterlassungsansprüchen eines Jugendamtsmitarbeiters (Az. LG München I 26 O 10959/23, 2023)
- Am Landgericht Düsseldorf konnte die Unterlassungsklage einer Mutter gegen den Vater im Kontext der Trennung abgewehrt und durch Vergleich erledigt werden (2024)
- Am Amtsgericht Frankfurt konnten wir ein Urteil erstreiten, mit dem ein Elternteil auf Unterlassen von falschen Aussagen verurteilt wurde und auf Berichtigung der falschen Aussagen.
1 Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde
Unser Vorstand begleitet schon länger im Hinblick auf ein erheblich mangelhaftes Gutachten und falschen Vorwürfen gegen den Vater (Missbrauch) diesen. Dessen Verfassungsbeschwerde war nunmehr erfolgreich. Diese von einer renommierten Kanzlei geführte VB ist sicherlich nur zu einem kleinen Teil von uns beeinflusst, aber wir freuen uns trotzdem sehr für den Beschwerdeführer (1 BvR 1307/23).
Das ist natürlich nicht alles…
Natürlich sind das nicht alle unsere Erfolge. Oftmals sind kleine Etappenziele unendlich wichtig, um ein großes Ziel zu erreichen. Alles aber ist eine Frage des Engagements der Betroffenen, wie weit diese gehen wollen und können, zusammen mit unserer fachkundigen Hilfe.
Überzeugt? Dann lass auch Du Dich beraten.
Keine 100% Erfolgsquote
Und ja, auch wir gewinnen nicht in 100% unserer Fälle…